stadtnachrichten - Künstlerstadt Gmünd
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In der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde<br />
<strong>Gmünd</strong> in Kärnten am 20. Dezember 2007 wurden folgende<br />
Punkte beraten und Beschlüsse gefasst:<br />
Voranschlag 2008<br />
Der Gemeinderat hat die folgende Verordnung über den Voranschlag<br />
für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> vom 20.<br />
Dezember 2007, Zahl: 357-902/eO/2007 über die Feststellung<br />
des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2008.<br />
Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß<br />
des 86 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, K-AGO,<br />
LGBl. Nr. 66/1998 in der derzeit geltenden Fassung wie folgt<br />
festgestellt:<br />
§ 1<br />
Voranschlagsbeträge<br />
Die Voranschlagsbeträge werden nach dem Postenverzeichnis<br />
für den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt mit<br />
folgenden Gesamtsummen festgestellt:<br />
Ordentlicher Voranschlag<br />
Summe der Ausgaben � 4.299.100,--<br />
Summe der Einnahmen � 4.299.100,--<br />
ABGANG � 0,--<br />
Außerordentlicher Voranschlag<br />
Summe der Ausgaben � 872.000,--<br />
Summe der Einnahmen � 872.000,--<br />
ABGANG � 0,--<br />
GESAMTAUSGABEN � 5.171.100,--<br />
GESAMTEINNAHMEN � 5.171.100,--<br />
ABGANG � 0,--<br />
§ 2<br />
Deckungsfähigkeit<br />
Die Deckungsfähigkeit wird gemäß den Bestimmungen des<br />
§ 10 der Kärntner Gemeindehaushaltsordnung – K-GHO,<br />
LGBl.Nr. 2/1999 in der derzeit geltenden Fassung wie folgt<br />
festgelegt:<br />
1.<br />
Folgende Ausgabenposten sind innerhalb eines Teilabschnittes<br />
deckungsfähig:<br />
a) alle Leistungen der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“<br />
b) Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge,<br />
Amtsausstattungen, geringwertige Wirtschaftsgüter des<br />
Anlagevermögens, Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel,<br />
Druckwerke<br />
4<br />
STADTNACHRICHTEN<br />
STADTNACHRICHTEN<br />
Aus dem Gemeinderat<br />
c) Instandhaltung von Fahrzeugen, Maschinen und maschinelle<br />
Anlagen<br />
d) Instandhaltung von Gebäuden<br />
e) Strom, Stromheizung<br />
f) Darlehenstilgung, Darlehenszinsen<br />
g) Versicherung, öffentliche Abgaben<br />
Unechte Deckungsfähigkeit wird festgelegt für:<br />
a) Teilabschnitt 8500 - Wasserversorgung<br />
Teilabschnitt 8510 - Abwasserbeseitigung<br />
Teilabschnitt 8520 - Abfallbeseitigung<br />
Teilabschnitt 8530 - Wohngebäude<br />
b) Die Ausgaben zur Förderung des Fremdenverkehrs (Abschnitt<br />
77), dürfen in dem Ausmaß überschritten werden,<br />
in dem Mehreinnahmen bei Fremdenverkehrsabgabe und<br />
der Ortstaxe sowie beim Abschnitt 77 verrechneten Einnahmen<br />
feststehen.<br />
§ 3<br />
Wirksamkeitsbeginn<br />
Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.<br />
Güterweg Kreuschlach<br />
Nach Fertigstellung des Projektes „Güterweg Kreuschlach“<br />
wurde der Weg auf seiner gesamten Länge neu vermessen.<br />
Die Vermessungsarbeiten konnten einvernehmlich mit den<br />
Anrainern durchgeführt werden. Für diese Kooperation bedankt<br />
sich die Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> sowie die Weggenossenschaft<br />
Kreuschlach bei allen betroffenen Grundstückseigentümern.<br />
Für die Berichtigung des öffentlichen Gutes wurde<br />
vom Gemeinderat folgende Verordnung beschlossen:<br />
VERORDNUNG<br />
des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> in Kärnten<br />
vom 20. Dezember 2007, womit die Berichtigung – Auflassung<br />
und Übernahme von Trennstücken – des öffentlichen<br />
Gutes der Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> in Kärnten im Bereich des<br />
Güterweges Kreuschlach gemäß Vermessungsurkunde des<br />
Dipl.-Ing. Horst Klampferer, 9871 Seeboden, Hauptplatz 6<br />
vom 22. Oktober 2007, GZ: 3399/07, verordnet wird.<br />
§ 1<br />
Aufgrund der Endvermessung des Güterweges Kreuschlach<br />
werden die Trennstücke gemäß Vermessungsurkunde des<br />
Dipl.-Ing. Horst Klampferer, 9871 Seeboden, Hauptplatz 6<br />
vom 22. Oktober 2007, GZ: 3399/07, und des damit verbundenen<br />
Teilungsausweises in das öffentliche Gut (Straßen<br />
und Wege) der Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> in Kärnten für den<br />
Gemeingebrauch übernommen, beziehungsweise als öffentliche<br />
Straße aufgelassen.<br />
<strong>Gmünd</strong> • Nr. 1 / April 2008