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stadtnachrichten - Künstlerstadt Gmünd

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In der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde<br />

<strong>Gmünd</strong> in Kärnten am 20. Dezember 2007 wurden folgende<br />

Punkte beraten und Beschlüsse gefasst:<br />

Voranschlag 2008<br />

Der Gemeinderat hat die folgende Verordnung über den Voranschlag<br />

für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> vom 20.<br />

Dezember 2007, Zahl: 357-902/eO/2007 über die Feststellung<br />

des Voranschlages für das Haushaltsjahr 2008.<br />

Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2008 wird gemäß<br />

des 86 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung, K-AGO,<br />

LGBl. Nr. 66/1998 in der derzeit geltenden Fassung wie folgt<br />

festgestellt:<br />

§ 1<br />

Voranschlagsbeträge<br />

Die Voranschlagsbeträge werden nach dem Postenverzeichnis<br />

für den ordentlichen und außerordentlichen Haushalt mit<br />

folgenden Gesamtsummen festgestellt:<br />

Ordentlicher Voranschlag<br />

Summe der Ausgaben � 4.299.100,--<br />

Summe der Einnahmen � 4.299.100,--<br />

ABGANG � 0,--<br />

Außerordentlicher Voranschlag<br />

Summe der Ausgaben � 872.000,--<br />

Summe der Einnahmen � 872.000,--<br />

ABGANG � 0,--<br />

GESAMTAUSGABEN � 5.171.100,--<br />

GESAMTEINNAHMEN � 5.171.100,--<br />

ABGANG � 0,--<br />

§ 2<br />

Deckungsfähigkeit<br />

Die Deckungsfähigkeit wird gemäß den Bestimmungen des<br />

§ 10 der Kärntner Gemeindehaushaltsordnung – K-GHO,<br />

LGBl.Nr. 2/1999 in der derzeit geltenden Fassung wie folgt<br />

festgelegt:<br />

1.<br />

Folgende Ausgabenposten sind innerhalb eines Teilabschnittes<br />

deckungsfähig:<br />

a) alle Leistungen der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“<br />

b) Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge,<br />

Amtsausstattungen, geringwertige Wirtschaftsgüter des<br />

Anlagevermögens, Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel,<br />

Druckwerke<br />

4<br />

STADTNACHRICHTEN<br />

STADTNACHRICHTEN<br />

Aus dem Gemeinderat<br />

c) Instandhaltung von Fahrzeugen, Maschinen und maschinelle<br />

Anlagen<br />

d) Instandhaltung von Gebäuden<br />

e) Strom, Stromheizung<br />

f) Darlehenstilgung, Darlehenszinsen<br />

g) Versicherung, öffentliche Abgaben<br />

Unechte Deckungsfähigkeit wird festgelegt für:<br />

a) Teilabschnitt 8500 - Wasserversorgung<br />

Teilabschnitt 8510 - Abwasserbeseitigung<br />

Teilabschnitt 8520 - Abfallbeseitigung<br />

Teilabschnitt 8530 - Wohngebäude<br />

b) Die Ausgaben zur Förderung des Fremdenverkehrs (Abschnitt<br />

77), dürfen in dem Ausmaß überschritten werden,<br />

in dem Mehreinnahmen bei Fremdenverkehrsabgabe und<br />

der Ortstaxe sowie beim Abschnitt 77 verrechneten Einnahmen<br />

feststehen.<br />

§ 3<br />

Wirksamkeitsbeginn<br />

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.<br />

Güterweg Kreuschlach<br />

Nach Fertigstellung des Projektes „Güterweg Kreuschlach“<br />

wurde der Weg auf seiner gesamten Länge neu vermessen.<br />

Die Vermessungsarbeiten konnten einvernehmlich mit den<br />

Anrainern durchgeführt werden. Für diese Kooperation bedankt<br />

sich die Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> sowie die Weggenossenschaft<br />

Kreuschlach bei allen betroffenen Grundstückseigentümern.<br />

Für die Berichtigung des öffentlichen Gutes wurde<br />

vom Gemeinderat folgende Verordnung beschlossen:<br />

VERORDNUNG<br />

des Gemeinderates der Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> in Kärnten<br />

vom 20. Dezember 2007, womit die Berichtigung – Auflassung<br />

und Übernahme von Trennstücken – des öffentlichen<br />

Gutes der Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> in Kärnten im Bereich des<br />

Güterweges Kreuschlach gemäß Vermessungsurkunde des<br />

Dipl.-Ing. Horst Klampferer, 9871 Seeboden, Hauptplatz 6<br />

vom 22. Oktober 2007, GZ: 3399/07, verordnet wird.<br />

§ 1<br />

Aufgrund der Endvermessung des Güterweges Kreuschlach<br />

werden die Trennstücke gemäß Vermessungsurkunde des<br />

Dipl.-Ing. Horst Klampferer, 9871 Seeboden, Hauptplatz 6<br />

vom 22. Oktober 2007, GZ: 3399/07, und des damit verbundenen<br />

Teilungsausweises in das öffentliche Gut (Straßen<br />

und Wege) der Stadtgemeinde <strong>Gmünd</strong> in Kärnten für den<br />

Gemeingebrauch übernommen, beziehungsweise als öffentliche<br />

Straße aufgelassen.<br />

<strong>Gmünd</strong> • Nr. 1 / April 2008

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