Verbandsjugend-Zeltlager 2010 - Rheinischer Fischereiverband von ...
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25 Jahre lang Kreisfischereiberater<br />
Kreis Heinsberg, 17.06.<strong>2010</strong> - Für Kreisfischereiberater<br />
Herbert Kloth war es ein<br />
stolzer Tag<br />
Landrat Stephan Pusch hatte den langjährigen<br />
Fischereifachmann ins Heinsberger Kreishaus<br />
eingeladen, um ihm für 25 Jahre in diesem Ehrenamt<br />
zu danken und ihn auszuzeichnen.<br />
Aus diesem Anlass hatten sich auch der zuständige<br />
Dezernent der Bezirksregierung in Köln, Dr. Andreas<br />
Mellin, der zuständige Kreisdezernent Ludwig<br />
Schöpgens und Ordnungsamtsleiter Kurt Schröder im<br />
Dienstzimmer des Landrates eingefunden. Dort<br />
überreichte der Landrat die eigens entworfene<br />
Urkunde an den langjährigen Kreisfischereiberater.<br />
<strong>von</strong> links: Dezernent Ludwig Schöpgens, Landrat<br />
Stephan Pusch, Fischereiberater Herbert Kloth,<br />
Dezernent Dr. Andreas Mellin und Ordnungsamtsleiter<br />
Kurt Schröder<br />
Der Landrat dankte Herbert Kloth für sein<br />
außerordentliches Engagement und überreichte<br />
neben der Urkunde auch noch ein Jubiläumsgeschenk.<br />
«Wenn ich in andere Kreise schaue, so ist es<br />
keineswegs selbstverständlich, dass ein<br />
Fischereiberater so lange ehrenamtlich seinen Dienst<br />
tut», lobte Stephan Pusch auch die unbestrittene<br />
Fachkompetenz <strong>von</strong> Herbert Kloth.<br />
Dieser dankte sichtbar ergriffen und verwies auf eine<br />
hervorragende Zusammenarbeit mit der<br />
Kreisverwaltung. Der Jubilar und der Landrat stimmten<br />
darin überein, dass es außergewöhnlich sei, dass der<br />
Fischereiberater und die zuständige Behörde so<br />
vertrauensvoll über so viele Jahre hinweg zum Wohle<br />
<strong>von</strong> Fischerei und Natur zusammenarbeiten. «Ich<br />
mache das mit Überzeugung und dazu sehr gerne»,<br />
sagte Kloth abschließend.<br />
ehrenamt<br />
Versicherungsschutz im Ehrenamt<br />
Gesetzliche Unfallversicherung VBG informiert<br />
über Unfallschutz für ehrenamtlich<br />
Engagierte<br />
Egal ob freiwilliger Feuerwehrmann oder Messdienerin<br />
– Menschen, die sich ehrenamtlich für Rettungsunternehmen,<br />
in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder<br />
mit Zustimmung <strong>von</strong> Kommunen oder in öffentlichrechtlichen<br />
Religionsgemeinschaften engagieren und<br />
sich bei ihrer Tätigkeit verletzten, sind gesetzlich<br />
unfallversichert – so auch die ehrenamtlichen<br />
Helferinnen und Helfer in Angelvereinen und Fischereiverbänden<br />
bei deren Aktionen und Veranstaltungen.<br />
Viele Engagierte sind aber noch nicht ausreichend über<br />
den eigenen Versicherungsschutz im Falle eines<br />
Unfalls informiert, darauf weist die gesetzliche<br />
Unfallversicherung VBG hin.<br />
Allgemein gilt: Wer im Auftrag des Vereins, für den er<br />
sich engagiert, tätig ist, ist schon bei wenigen Stunden<br />
Hilfe im Jahr versichert.<br />
Ausnahme: Vorstandsmitglieder <strong>von</strong> Vereinen sind<br />
nicht automatisch gesetzlich unfallversichert.<br />
Gewählte Ehrenamtsträger gemeinnütziger Vereine,<br />
wie zum Beispiel Sportvereine, ehrenamtlich Engagierte<br />
in politischen Parteien und Gremien <strong>von</strong><br />
Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen – auch<br />
diese sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert,<br />
können sich aber freiwillig bei der VBG<br />
versichern. Der Beitrag beträgt pro Ehrenamt 2,73<br />
Euro pro Person pro Jahr.<br />
„Wer sich zum Beispiel in einem Sportverein<br />
ehrenamtlich engagiert, sollte sich beim Verein<br />
erkundigen, ob er unfallversichert ist“ empfiehlt<br />
Manuela Gnauck-Stuwe, Ehrenamtsexpertin bei der<br />
VBG. Wenn dies nicht der Fall ist, können sich gewählte<br />
Ehrenamtsträger auch direkt bei der Unfallversicherung<br />
anmelden.<br />
Die Vorteile einer gesetzlichen Unfallversicherung<br />
liegen auf der Hand: Wenn es zu einem Versicherungsfall<br />
kommt, stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-<br />
Management die optimale medizinische Behandlung<br />
sicher. Die VBG sorgt für die berufliche und soziale<br />
Rehabilitation. Außerdem sichert die VBG den<br />
Lebensunterhalt während der Rehabilitation durch die<br />
Zahlung <strong>von</strong> Verletztengeld und entschädigt eine<br />
bleibende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit<br />
durch Rente.<br />
Informationen zum Schutz durch die gesetzliche<br />
Unfallversicherung VBG erhalten Interessierte auf der<br />
Website www.vbg.de/ehrenamt<br />
per E-Mail ehrenamt@vbg.de<br />
telefonisch unter 040-5146-1970<br />
RhFV-Info 3/<strong>2010</strong><br />
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