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Verbandsjugend-Zeltlager 2010 - Rheinischer Fischereiverband von ...

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25 Jahre lang Kreisfischereiberater<br />

Kreis Heinsberg, 17.06.<strong>2010</strong> - Für Kreisfischereiberater<br />

Herbert Kloth war es ein<br />

stolzer Tag<br />

Landrat Stephan Pusch hatte den langjährigen<br />

Fischereifachmann ins Heinsberger Kreishaus<br />

eingeladen, um ihm für 25 Jahre in diesem Ehrenamt<br />

zu danken und ihn auszuzeichnen.<br />

Aus diesem Anlass hatten sich auch der zuständige<br />

Dezernent der Bezirksregierung in Köln, Dr. Andreas<br />

Mellin, der zuständige Kreisdezernent Ludwig<br />

Schöpgens und Ordnungsamtsleiter Kurt Schröder im<br />

Dienstzimmer des Landrates eingefunden. Dort<br />

überreichte der Landrat die eigens entworfene<br />

Urkunde an den langjährigen Kreisfischereiberater.<br />

<strong>von</strong> links: Dezernent Ludwig Schöpgens, Landrat<br />

Stephan Pusch, Fischereiberater Herbert Kloth,<br />

Dezernent Dr. Andreas Mellin und Ordnungsamtsleiter<br />

Kurt Schröder<br />

Der Landrat dankte Herbert Kloth für sein<br />

außerordentliches Engagement und überreichte<br />

neben der Urkunde auch noch ein Jubiläumsgeschenk.<br />

«Wenn ich in andere Kreise schaue, so ist es<br />

keineswegs selbstverständlich, dass ein<br />

Fischereiberater so lange ehrenamtlich seinen Dienst<br />

tut», lobte Stephan Pusch auch die unbestrittene<br />

Fachkompetenz <strong>von</strong> Herbert Kloth.<br />

Dieser dankte sichtbar ergriffen und verwies auf eine<br />

hervorragende Zusammenarbeit mit der<br />

Kreisverwaltung. Der Jubilar und der Landrat stimmten<br />

darin überein, dass es außergewöhnlich sei, dass der<br />

Fischereiberater und die zuständige Behörde so<br />

vertrauensvoll über so viele Jahre hinweg zum Wohle<br />

<strong>von</strong> Fischerei und Natur zusammenarbeiten. «Ich<br />

mache das mit Überzeugung und dazu sehr gerne»,<br />

sagte Kloth abschließend.<br />

ehrenamt<br />

Versicherungsschutz im Ehrenamt<br />

Gesetzliche Unfallversicherung VBG informiert<br />

über Unfallschutz für ehrenamtlich<br />

Engagierte<br />

Egal ob freiwilliger Feuerwehrmann oder Messdienerin<br />

– Menschen, die sich ehrenamtlich für Rettungsunternehmen,<br />

in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder<br />

mit Zustimmung <strong>von</strong> Kommunen oder in öffentlichrechtlichen<br />

Religionsgemeinschaften engagieren und<br />

sich bei ihrer Tätigkeit verletzten, sind gesetzlich<br />

unfallversichert – so auch die ehrenamtlichen<br />

Helferinnen und Helfer in Angelvereinen und Fischereiverbänden<br />

bei deren Aktionen und Veranstaltungen.<br />

Viele Engagierte sind aber noch nicht ausreichend über<br />

den eigenen Versicherungsschutz im Falle eines<br />

Unfalls informiert, darauf weist die gesetzliche<br />

Unfallversicherung VBG hin.<br />

Allgemein gilt: Wer im Auftrag des Vereins, für den er<br />

sich engagiert, tätig ist, ist schon bei wenigen Stunden<br />

Hilfe im Jahr versichert.<br />

Ausnahme: Vorstandsmitglieder <strong>von</strong> Vereinen sind<br />

nicht automatisch gesetzlich unfallversichert.<br />

Gewählte Ehrenamtsträger gemeinnütziger Vereine,<br />

wie zum Beispiel Sportvereine, ehrenamtlich Engagierte<br />

in politischen Parteien und Gremien <strong>von</strong><br />

Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisationen – auch<br />

diese sind nicht automatisch gesetzlich unfallversichert,<br />

können sich aber freiwillig bei der VBG<br />

versichern. Der Beitrag beträgt pro Ehrenamt 2,73<br />

Euro pro Person pro Jahr.<br />

„Wer sich zum Beispiel in einem Sportverein<br />

ehrenamtlich engagiert, sollte sich beim Verein<br />

erkundigen, ob er unfallversichert ist“ empfiehlt<br />

Manuela Gnauck-Stuwe, Ehrenamtsexpertin bei der<br />

VBG. Wenn dies nicht der Fall ist, können sich gewählte<br />

Ehrenamtsträger auch direkt bei der Unfallversicherung<br />

anmelden.<br />

Die Vorteile einer gesetzlichen Unfallversicherung<br />

liegen auf der Hand: Wenn es zu einem Versicherungsfall<br />

kommt, stellt die VBG durch aktives Rehabilitations-<br />

Management die optimale medizinische Behandlung<br />

sicher. Die VBG sorgt für die berufliche und soziale<br />

Rehabilitation. Außerdem sichert die VBG den<br />

Lebensunterhalt während der Rehabilitation durch die<br />

Zahlung <strong>von</strong> Verletztengeld und entschädigt eine<br />

bleibende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit<br />

durch Rente.<br />

Informationen zum Schutz durch die gesetzliche<br />

Unfallversicherung VBG erhalten Interessierte auf der<br />

Website www.vbg.de/ehrenamt<br />

per E-Mail ehrenamt@vbg.de<br />

telefonisch unter 040-5146-1970<br />

RhFV-Info 3/<strong>2010</strong><br />

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