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Anforderungen an Seminararbeit - EKON

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Prof. Dr. Gerhard Robbers Sommersemester 2009Allgemeine <strong>Anforderungen</strong> <strong>an</strong> <strong>Seminararbeit</strong>enA) ZielsetzungZiel einer <strong>Seminararbeit</strong> ist die vertiefte, eigenständigeAusein<strong>an</strong>dersetzung mit dem gestellten Thema aus juristischerPerspektive.Für die inhaltliche Gestaltung und Gliederung der Arbeit folgtdaraus, dass rein tatsächliche Darstellungen kurz gehaltenwerden sollten, während die juristische Analyse der Fakten denHauptbest<strong>an</strong>dteil der Arbeit ausmachen sollte.Ausgehend von den relev<strong>an</strong>ten Rechtsnormen sind dabei alsMittel der Analyse das juristische Schrifttum, die einschlägigeJudikatur und, je nach Thema, die jeweiligen Gesetzesmaterialienzu verwenden.B) FormalesI. Komponenten einer <strong>Seminararbeit</strong> (in dieser Reihenfolge)I. DeckblattDas Deckblatt enthält folgende Angaben: Name, Anschrift,Matrikelnummer und aktuelle Fachsemesterzahl desBearbeiters, Bezeichnung der Ver<strong>an</strong>staltung und desVer<strong>an</strong>stalters, Angabe des laufenden Semesters sowie denTitel der eigenen Arbeit.2. Inhaltsverzeichnis / Gliederung- Inhalt• Abkürzungsverzeichnis• Gliederung des Haupttextes• Literaturverzeichnis


3. Literaturverzeichnisa) Allgemeines• Das Literaturverzeichnis enthält nur solche Beiträge dieauch in den Fußnote der Arbeit zitiert werden.• Die Beiträge werden in alphabetischer Reihenfolge in dasLiteraturverzeichnis aufgelistet. Maßgeblich hierfür sind dieNachnamen der Verfasser.• Mehrere Beiträge des selben Verfassers werdenchronologisch geordnet.• Eine Unterteilung der Literatur<strong>an</strong>gaben nachLiteraturgattungen ist nicht erforderlich.• Es ist immer die jeweils aktuelle Auflage des betreffendenBuches zu verwenden.b) Vorschlag zur ZitierweiseDie verwendete Literatur k<strong>an</strong>n nach dem nachfolgenden Schemain das Literaturverzeichnis aufgenommen werden.Eine verkürzte Angabe in den Fußnoten ist möglich Hierfür k<strong>an</strong>nim Literaturverzeichnis <strong>an</strong>geben werden, wie der jeweiligeBeitrag zitiert wird.Maßgabe für Literaturverzeichnis und Fußnote muss sein, dassder interessierte Leser die jeweils zitierte Literatur<strong>an</strong>gabemühelos einer Bibliothek finden k<strong>an</strong>n.Monographien, LehrbücherNachname. Vorname / Nachname, Vorname, Titel. Untertitel,Aufl., Erscheinungsort, Erscheinungsjahr.ZeitschriftenbeiträgeNachname, Vorname, Titel, Untertitel, Zeitschrift, B<strong>an</strong>d(Erscheinungsjahr), S. Seitenzahl.


FestschriftenbeiträgeNachname, Vorname, Titel, in: Festschrift für (Vorname undNachname), Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, S. Seitenzahl.Beiträge in SammelbändenNachname, Vorname, Titel, in: Nachname, Vorname / Nachname,Vorname (Hrsg.),Titel des Sammelb<strong>an</strong>des, Erscheinungsort, Erscheinungsjahr, S.Seitenzahl.KommentierungenNachname, Vorname des Bearbeiters, Kommentierung des ....(Name der Vorschrift),in: Nachname, Vorname (Hrsg.), Name des Kommentars, St<strong>an</strong>d,Jahreszahl.Literatur aus dem InternetNachname, Vorname, Titel, in: Betreiber der Seite, abgerufenam: Datum, Uhrzeit, unter: Angabe der genauenInternetadresse.Achtung: Quellen<strong>an</strong>gaben aus dem Internet sind nur zulässigwenn eine gedruckte Version der betreffenden Quelle nichtexistiert und die Internetquelle dauerhaft und frei zugänglich ist.4. Abkürzungsverzeichnis (falls erforderlich)• Die verwendeten Abkürzungen sollten in alphabetischerReihenfolge aufgelistet werden.• Allgemein bek<strong>an</strong>nte Abkürzungen (wie: z.B., Art., usw.)können weggelassen werden.5. Haupttexta) Umf<strong>an</strong>gDer Umf<strong>an</strong>g sollte ca. 18 Seiten betragen.


) Gliederung des HaupttextesA.I.II.1.a)aa)bb)b)2.B.etc.• Die nicht zu feingliedrige Gliederung sollte den "rotenFaden" der Arbeit erkennen lassen.• Üblicherweis wird in juristische Arbeiten wie folgt gegliedert:II. Zitieren1. Generelles• Wörtliche Zitate sollten nur soweit unbedingt nötigverwendet werden. Sie müssen entsprechendgekennzeichnet werden.• Es gilt: Ged<strong>an</strong>ken Dritter müssen als solche durch ein Zitatkenntlich gemacht werden;• Allgemeinwissen ist hingegen nicht zu belegen.• Es ist immer die Primärquelle zu zitieren. Wenn diese nichtzugänglich ist, ist das Sekundärzitat als solches zukennzeichnen (,,zitiert nach“).• Die fast wörtliche Wiedergabe einer Fundstelle ist nichtzulässig.


2. Technik / Grundregeln• Die zitierte Quelle ist genau zu bezeichnen. Zumindest mitHilfe des Literaturverzeichnisses muss sie eindeutigbestimmt werden können• Bezieht sich das Zitat in der Fußnote auf den g<strong>an</strong>zen Satz,so folgt die Fußnote nach dem Satzende (nach dem Punkt).• Bezieht sich die Fußnote nur auf einen Teil des Satzes, sosteht sie hinter dem letzten Wort dieses Satzteiles.• Auslassungen bei zitierten Texten sind durch folgendesZeichen zu kennzeichnen:• (. . .).III. Layout, Darstellung1. FormatierungFür juristische Haus- und <strong>Seminararbeit</strong>en ist folgendeFormatierung üblich:• Schriftart: Times New Rom<strong>an</strong>• Schriftgröße: Text: 12pt; Fußnote: 10pt.• R<strong>an</strong>d: links 6 cm, rechts 1 cm, oben/unten 2 cm• Zeilenabst<strong>an</strong>d: Text: l,5; Fußnoten: 1.2. Seitenzahlen• Das Deckblatt hat keine Seitenzahl.• Das erste Blatt der Gliederung hat die Seitenzahl römisch II,das <strong>an</strong>schließende Literaturverzeichnis wird fortlaufendauch mit römischen Zahlen nummeriert.• Die Seiten des Textes sind fortlaufend mit arabischenZiffern zu nummerieren.3. SonstigesFußnoten beginnen immer mit einem Großbuchstaben undenden mit einem Punkt.


C. SpracheEs sollte auf eine genaue Ausdrucksweise, guten Stil sowiekorrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung geachtetwerden.

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