10.07.2015 Aufrufe

Bischofszell Nahrungsmittel AG ... - LANDI Weinland

Bischofszell Nahrungsmittel AG ... - LANDI Weinland

Bischofszell Nahrungsmittel AG ... - LANDI Weinland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Bischofszell</strong> <strong>Nahrungsmittel</strong> <strong>AG</strong>Übernahmebedingungen Veredelungskartoffeln, Ernte 2012Anforderungen an Kaliber, Stärkegehalt und Backfarbe:Sorten Kaliber Mindeststärke Mindestbacknotemm %Lady Rosetta 42.5 - 70 15.0 8 2 0 0 **Pirol 42.5 - 70 15.0 8 2 0 0 **Panda 42.5 - 70 15.0 8 2 0 0 **Lady Claire 42.5 - 70 15.0 * 8 2 0 0 **Agria/Fontane/Markiessiehe Übernahmebedingungen Industriekartoffeln* Stärkegehalt Kartoffeln mit Stärkegehalt < 15% werden nicht übernommen** Oeltemperatur: Anfangs und Schlusstemperatur mind. 180°C.Ein kurzes Absinken der Temp. zu Beginn ist normal, Toleranz - / + 5°C.Annahmeverweigerung bei sortierter Ware:§ / HUS Mängel ÜbernahmebedingungenVeredelungsbetriebe118 Erde, Keime mehr als 4 %119 Grössenabweichungen mehr als 10 %120 **Fäulnis mehr als 0 %121 Fremde Sorten mehr als 2 %Chipswaremehr als 0 % (bis Ende Auslagerung)123 Diverse Mängel mehr als 12 %123/1 Drahtwurm, Dry Core mehr als 7 %123/5 **Tief- Buckel- und Pulverschorf mehr als 7 %123/3 Fleischverfärbung (Blauflecken) mehr als 7 %123/4 eisenfleckige***hohlherzige mehr als 4 %Gefässbündelverfärbungen123/7 Schalenlose für Lager mehr als 0 %Schalenlose für Sofortverarbeitungwerden nicht berücksichtigt125 Gesamttoleranz mehr als 12 %** Fäulnis, Tief-, Buckel- und Pulverschorf:Befallene Partien dürfen nicht mit Keimhemmungsmitteln behandelt werden. In Absprache mit demAbnehmer sind diese eventuell für die Sofortverarbeitung vorzusehen. Für auftretende Fäulnis amLager, haften Produzent und Verlader bis Ende Auslagerung.


***Hohlherzigkeit:Posten mit Hohlherzigkeit werden zusätzlich eingehend auf ihre Verwendbarkeit geprüft. DieseMassnahme beeinträchtigt das offizielle Kontrollresultat und die Toleranz von 4 % nicht.Industriekartoffeln (Agria, Fontane, Markies)Alle Pommes-Frites Kartoffeln werden zu den Übernahmebedingungen "Industriekartoffeln 2012"übernommen (siehe Beilage).Übernahme RöstikartoffelnDie Kartoffeln werden nach den Übernahmebedingungen für Röstikartoffeln der <strong>Bischofszell</strong><strong>Nahrungsmittel</strong> <strong>AG</strong> übernommen. Der Röstikontraktmenge, werden Lieferungen der Sorten Agria undMarkies angerechnet. Bei Fehlmengen auf dem Röstikontrakt, wird die entsprechende Preisdifferenz derFriteskartoffeln zu den Röstikartoffeln nach Abschluss der Einlagerung in Rechnung gestellt. AlsBerechnungsgrundlage dient die gelieferte Menge und der jeweilige Durchschnittspreis derFriteskartoffeln. Der zu liefernde Röstianteil beträgt 11% der Lieferungen der Sorten Agria, Fontane undMarkies aller Qualitäten. Die im Kontrakt hinterlegte Röstimenge muss anteilsmässig zum Ertrag erfülltwerden. Teillieferungen oder Mehrmengen anderer Lieferanten werden angerechnet.Musterentnahme für Qualitätskontrolle bei LoseanlieferungBei allen Loseanlieferungen (Direktverarbeitung und Lager) wird das Muster für die Qualitätskontrollewährend dem Abladen beim Abladebunker entnommen. Vorgängig wird die Stärke und Backfarbebestimmt, und ein Muster bezüglich der Qualität bewertet. Je nach Ergebnis dieses Musters wird dieKontrolle vor dem Entladen abgeschlossen. Sind die Kartoffeln bereits abgeladen findet bei derÜberschreitung der Gesamttoleranz keine Rückweisung statt, diese werden zum Preis von Fr. 20.-/100kg vergütet. Lässt der Mängelbesatz eine Verarbeitung bzw. Lagerung ohne massive Störung derProduktion nicht zu, so wird der abgeladene Posten (unter Verrechnung der entstandenen Kosten) demLieferanten wieder zur Verfügung gestelltLoselagerBei Anlieferung werden Rückstellmuster (2 x 10 kg) in Form von Stichproben (20-25%) entnommen. 4Wochen nach Einlagerungsdatum werden diese kontrolliert und abgerechnet. Alle Uebrigen werden sofortabgerechnet.Lose-AnlieferungenBINA macht für Loseanlieferungen einen Abzug von Fr. -.60/100 kg geltend.Bei Anlieferungen in Mulden, müssen diese zwingend mit einem Fallsegel ausgerüstet sein. Kann derschonende Verlad nicht zweifelsfrei belegt werden, wird die Übernhame verweigert.Sorgfaltspflicht:Produzent wie Verlader überwachen die Erntearbeiten in Bezug auf schonende Behandlung, sowie dieSortierarbeiten und nehmen Kontrollen vor der Ernte und dem Verlad vor. Sind innere Mängel vorhanden,müssen 5 kg Kartoffeln zur Ermittlung des prozentualen Anteils aufgeschnitten werden. Partien, welcheunsere Qualitätsnormen überschreiten, sind nicht zu verladen.Wird gespiegelter Rohstoff angeliefert oder sonst in irgendeiner Weise gegen Treu und Glaubeverstossen, so hat das den sofortigen Ausschluss als Bina-Lieferant zur Folge.Anwendung von KeimhemmungsmittelnProduzent und Verlader sind für eine den Vorschriften entsprechende Behandlung der Kartoffelnverantwortlich und haften für allfällige Schäden, die auf unsachgemässe Anwendung zurückzuführen sind.(siehe Merkblatt) Nur schalenfeste und gesunde Kartoffeln behandeln.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!