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Ausgabe 02 / 2014 - Markt Weidenberg

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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft <strong>Weidenberg</strong>Ausg. <strong>02</strong>/<strong>2014</strong>- Gemeinde Emtmannsberg -Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusseszur Prüfung der eingereichtenWahlvorschläge für die Wahl des erstenBürgermeisters und des Gemeinderats am16. März <strong>2014</strong>Die Sitzung des Wahlausschusses gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 desGemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zur Prüfung der eingereichtenWahlvorschläge findetam Dienstag, den 4. Februar <strong>2014</strong>, um 16.00 Uhrin der Gemeindekanzlei Emtmannsberg, Dorfstraße 24,95517 Emtmannsberg, statt.Der Zutritt zu dieser Sitzung ist jedermann gestattet (Art. 17 Abs. 1 desGemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Der Wahlausschuss kann jedochdie Öffentlichkeit ausschließen, soweit Rücksichten auf das Wohlder Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendigmachen. Falls eine weitere Sitzung erforderlich wird, wird diese rechtzeitigöffentlich bekannt gemacht.27. Januar <strong>2014</strong>Bernadette WillmitzerGemeindewahlleiterin- Gemeinde Kirchenpingarten -Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusseszur Prüfung der eingereichtenWahlvorschläge für die Wahl des erstenBürgermeisters und des Gemeinderats am16. März <strong>2014</strong>Die Sitzung des Wahlausschusses gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 desGemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zur Prüfung der eingereichtenWahlvorschläge findetam Dienstag, den 4. Februar <strong>2014</strong>, um 19.00 UhrBekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusseszur Prüfung der eingereichtenWahlvorschläge für die Wahl des erstenBürgermeisters und des Gemeinderats am16. März <strong>2014</strong>Die Sitzung des Wahlausschusses gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 desGemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zur Prüfung der eingereichtenWahlvorschläge findetam Dienstag, den 4. Februar <strong>2014</strong>, um 15.00 Uhr- Gemeinde Seybothenreuth -in der Gemeindekanzlei Kirchenpingarten,Tressauer Str. 4, 95466 Kirchenpingarten, statt.Der Zutritt zu dieser Sitzung ist jedermann gestattet (Art. 17 Abs. 1 desGemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Der Wahlausschuss kann jedochdie Öffentlichkeit ausschließen, soweit Rücksichten auf das Wohlder Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendigmachen. Falls eine weitere Sitzung erforderlich wird, wird diese rechtzeitigöffentlich bekannt gemacht.27. Januar <strong>2014</strong>Holger SeilerGemeindewahlleiterim Rathaus Seybothenreuth, Rathausplatz 1,95517 Seybothenreuth, statt.Der Zutritt zu dieser Sitzung ist jedermann gestattet (Art. 17 Abs. 1 desGemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Der Wahlausschuss kann jedochdie Öffentlichkeit ausschließen, soweit Rücksichten auf das Wohlder Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendigmachen. Falls eine weitere Sitzung erforderlich wird, wird diese rechtzeitigöffentlich bekannt gemacht.27. Januar <strong>2014</strong>Hans UnterburgerGemeindewahlleiter- <strong>Markt</strong> <strong>Weidenberg</strong> -Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusseszur Prüfung der eingereichtenWahlvorschläge für die Wahl des erstenBürgermeisters und des <strong>Markt</strong>gemeinderatsam 16. März <strong>2014</strong>Die Sitzung des Wahlausschusses gemäß Art. 32 Abs. 2 Satz 1 desGemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zur Prüfung der eingereichtenWahlvorschläge findetam Dienstag, den 4. Februar <strong>2014</strong>, um 16.00 Uhrim Sitzungssaal des Rathauses <strong>Weidenberg</strong>, Rathausplatz 1,95466 <strong>Weidenberg</strong> statt.Der Zutritt zu dieser Sitzung ist jedermann gestattet (Art. 17 Abs. 1 desGemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Der Wahlausschuss kann jedochdie Öffentlichkeit ausschließen, soweit Rücksichten auf das Wohlder Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendigmachen. Falls eine weitere Sitzung erforderlich wird, wird diese rechtzeitigöffentlich bekannt gemacht.27. Januar <strong>2014</strong>Klaus BauerGemeindewahlleiter5

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