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Managementplan Schaalsee (MV) - im Biosphärenreservat Schaalsee

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I. Teil Grundlagen<br />

Einleitung<br />

Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH<br />

Natur & Text in Brandenburg GmbH<br />

Das FFH-Gebiet „<strong>Schaalsee</strong> (<strong>MV</strong>)“ (DE 2331-306) gehört zu den acht an die EU durch das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern gemeldeten FFH-Gebieten innerhalb des <strong>Biosphärenreservat</strong>es Schaal-<br />

see. Die FFH-Gebietsvorschläge des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Jahre 1998 und 1999<br />

nach FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) wurden von der Europäi-<br />

schen Kommission <strong>im</strong> Jahr 2004 in die Liste der Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB)<br />

aufgenommen. Anfang 2008 wurde von der Europäischen Kommission eine erste aktualisierte Liste<br />

von GGB veröffentlicht, die auch die FFH-Gebietsvorschläge des Jahres 2004 berücksichtigt (Ent-<br />

scheidung der Kommission vom 13. November 2007), und in der das FFH-Gebiet „<strong>Schaalsee</strong> (<strong>MV</strong>)“<br />

als eigenständig ausgewiesen wird. Für die FFH-Gebiete sind nach Artikel 6 Absatz 1 der FFH-<br />

Richtlinie durch die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen sowie geeignete Maßnahmen<br />

rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der<br />

natürlichen Lebensraumtypen des Anhangs I und der Arten des Anhangs II entsprechen, die in den<br />

Gebieten vorkommen. Die Erhaltungsmaßnahmen sind gegebenenfalls in eigens aufgestellten Bewirt-<br />

schaftungs- (Management-) Plänen oder integriert in anderen Entwicklungsplänen darzustellen.<br />

Gegenstand der vorliegenden Unterlage ist daher die Erarbeitung eines <strong>Managementplan</strong>es für das<br />

FFH-Gebiet „<strong>Schaalsee</strong> (<strong>MV</strong>)“ (DE 2331-306), dessen Ziel es ist:<br />

die naturschutzfachlichen Erfordernisse aus der Meldung umzusetzen,<br />

klare und plausible Regelungen zu schaffen (Rechtssicherheit),<br />

konsensorientierte Lösungen mit den betroffenen Landnutzern und Eigentümern zu erreichen<br />

(Ausgleich der Interessen),<br />

Gemeinden und Vorhabensträgern Planungssicherheit zu ermöglichen,<br />

die Voraussetzungen für das Monitoring zu verbessern und die Grundlagen für die Berichte an die<br />

EU-Kommission zu schaffen sowie<br />

Einzelfallprüfungen von Vorhaben auf Verträglichkeit zu erleichtern.<br />

Der <strong>Managementplan</strong> besteht aus einem Grundlagen-Teil, in dem der aktuelle Zustand des FFH-<br />

Gebietes ermittelt sowie der Schutzzweck und die Erhaltungsziele abgeleitet werden und aus einem<br />

konsensorientierten Umsetzungs- und Maßnahmenteil, der unter Einbeziehung mit den Betroffenen<br />

erarbeitet wird.<br />

<strong>Managementplan</strong> für das FFH-Gebiet „<strong>Schaalsee</strong> (<strong>MV</strong>)”<br />

DE 2331-306 Seite 8

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