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Managementplan Schaalsee (MV) - im Biosphärenreservat Schaalsee

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Art Prioritäre<br />

Art<br />

Sehr hoher Populationsanteil (relative<br />

Größe = A) bezogen auf das<br />

Land)<br />

Rotbauchunke - - gelb<br />

Firnisglänzendes<br />

Sichelmoos<br />

- X rot<br />

Sumpf-Glanzkraut - - gelb<br />

Stadt und Land Planungsgesellschaft mbH<br />

Natur & Text in Brandenburg GmbH<br />

Europaweit ungünstiger Zustand<br />

(gelb oder rot nach Ampelschema<br />

gemäß Bericht nach Art. 17<br />

FFH-RL)<br />

(Erläuterung: „gelb“ = ungünstig – unzureichend, „rot“ = ungünstig – schlecht, grau hinterlegt = Arten, die nicht aktuell<br />

nachgewiesen wurden, aber <strong>im</strong> SDB aufgeführt sind)<br />

(QUELLE: : http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17)<br />

Arten nach Anhang II FFH-RL mit großen Raumansprüchen<br />

In Tabelle 16 sind die vorkommenden Arten nach Anhang II aufgeführt, die über einen großen Raum-<br />

anspruch verfügen.<br />

Tabelle 16: Bedeutung der <strong>im</strong> Gebiet vorkommenden Tierarten mit großen Raumansprüchen<br />

für das Netz Natura 2000<br />

Art Prioritäre<br />

Art<br />

Sehr hoher Populationsanteil<br />

(relative Größe<br />

= A) bezogen auf<br />

das Land<br />

Ungünstiger<br />

Zustand auf<br />

Landesebene<br />

(Rote Liste)<br />

Fischotter - - X gelb<br />

(Erläuterung: „gelb“ = ungünstig – unzureichend, „rot“ = ungünstig – schlecht)<br />

(QUELLE: http://biodiversity.eionet.europa.eu/article17)<br />

I.2.3 Artenvorkommen des Anhangs IV der FFH-Richtlinie<br />

Europaweit ungünstiger Zustand<br />

(gelb oder rot nach Ampelschema<br />

gemäß Bericht nach<br />

Art. 17 FFH-RL)<br />

Für die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV FFH-Richtlinie gilt gemäß Art. 12 und 13 FFH-<br />

Richtlinie ein strenges Schutzreg<strong>im</strong>e, das u.a. Verbote des Fangs oder der Tötung von Exemplaren,<br />

der Störung von Arten, der Zerstörung von Eiern oder der Beschädigung von Fortpflanzungs- und<br />

Ruhestätten einschließt. Die Beurteilung des Erhaltungszustandes der Arten (Anhänge IV und V) er-<br />

folgt nicht für die FFH-Gebiete, sondern erfolgt gebietsunabhängig und flächendeckend. Es werden<br />

nach den Vorgaben für das Monitoring auf europäischer Ebene die drei Erhaltungszustandskatego-<br />

rien: „günstig“, „ungünstig – unzureichend“, „ungünstig – schlecht“ unterschieden (vgl. Doc.Hab-04-<br />

03/03 rev.3).<br />

Die Arten des Anhangs IV (und V) werden nicht <strong>im</strong> Zuge der <strong>Managementplan</strong>ung erfasst und bewer-<br />

tet. Alle Informationen über aktuelle Vorkommen müssen jedoch ausgewertet werden, um zu vermei-<br />

den, dass bei der Planung von Maßnahmen zu Gunsten von LRT nach Anhang I oder Arten nach<br />

Anhang II FFH-Richtlinie Beeinträchtigungen von Arten des Anhangs IV-Arten verursacht werden.<br />

<strong>Managementplan</strong> für das FFH-Gebiet „<strong>Schaalsee</strong> (<strong>MV</strong>)”<br />

DE 2331-306 Seite 42

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