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brandschutzordnung - Georg-Schlesinger-Schule

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B R A N D S C H U T Z O R D N U N Gnach DIN 14096Teile A, B und C<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>Kühleweinstraße 513409 Berlin - ReinickendorfSeite 1 von 28


GeltungsbereichDie Brandschutzordnung gilt für alle von der<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>genutzten Gebäude, Räume, Anlagen und Freiflächen im ObjektKühleweinstraße 513409 Berlin - Reinickendorf.Sie gilt für alle Personen, die sich innerhalb dieses Geltungsbereichesaufhalten.Diese Brandschutzordnung tritt mit allen Anlagen mit Wirkungvom01.09.2013in Kraft.gez. D. KruseSchulleiterSeite 2 von 28


I N H A L TBrandschutzordnung nach DIN 14096-1 Teil AAushang an gut sichtbarer StelleBrandschutzordnung nach DIN 14096-2 Teil B(ist allen Beschäftigten in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben.)1. Brandschutzordnung2. Brandverhütung3. Brand- und Rauchausbreitung4. Flucht- und Rettungswege5. Melde- und Löscheinrichtungen6. Verhalten im Brandfall7. Brand melden8. Alarmsignale und Anweisungen beachten9. In Sicherheit bringen10. Löschversuche unternehmen11. Besondere VerhaltensregelnBrandschutzordnung nach DIN 14096-3 Teil C(für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben)1. Brandverhütung2. Alarmplan3. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umwelt und SachwerteAnhang: Liste „Wichtige Telefonnummern“Seite 3 von 28


AnlagenAnlage 1Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- u. TrennschleifarbeitenAnlage 2Handhabung der FeuerlöscherAnlage 3Alarmplan „Feuer“Anlage 4Alarmplan „Medizinischer Notfall“Anlage 5Kontrollblatt RäumungsübungAnlage 6Checkliste vorbeugender BrandschutzAnlage 7Bericht zur Brandauswertung im BereichSeite 4 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> - Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil ABrände verhütenFeuer, offenes Licht und Rauchen verbotenRuhe bewahrenBrand melden(0) 112Hausalarm betätigenIn SicherheitbringenGefährdete Personen warnenHilflose mitnehmenFenster und Türen schließenGekennzeichneten FluchtwegenfolgenAufzug nicht benutzenAuf Anweisungen achtenSammelplatz aufsuchen:SportplatzLöschversuchunternehmenFeuerlöscher benutzenWandhydrant benutzenBrandschutzordnung nach DIN 14096Seite 5 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B1. BrandschutzordnungBrände verhütenFeuer, offenes Licht und Rauchen verbotenRuhe bewahrenBrand melden(0) 112Hausalarm betätigenIn SicherheitbringenGefährdete Personen warnenHilflose mitnehmenTüren und Fenster schließenGekennzeichneten FluchtwegenfolgenAufzug nicht benutzenAuf Anweisungen achtenSammelplatz aufsuchen:SportplatzLöschversuchunternehmenFeuerlöscher benutzenWandhydrant benutzenSeite 6 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B2. Brandverhütung Unterstützung bei Anleitung und Fortbildung der Schüler/innen Evakuierung der Anwesenden zu den Sammelpunkten am Sammelplatz anhand des Klassenbuches prüfen, ob alle Schüler anwesendsind Meldung der Vollzähligkeit an die Schulleitung Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Die Aufstellung und Benutzung anderer als dienstlich zur Verfügung gestellterelektrischer Anlagen oder Geräte, z.B. privates Radiogerät, ist nur mit entsprechenderGenehmigung der Schulleitung gestattet. Mängel und Schäden an elektrischen Installationen sowie Anzeichen hierfür (flackerndesLicht, Schmorgerüche usw.) sind sofort der Schulleitung, später dannauch der/dem Brandschutzbeauftragten zu melden. Durchgebrannte Sicherungen, schadhafte Steckdosen und Leitungen sind nurdurch Fachkräfte zu reparieren.Heiz- oder Kochgeräte sind entsprechend ihrer Gebrauchs- bzw. Betriebsanleitung zu betreiben; auf nicht brennbaren Unterlagen abzustellen; nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen zu betrieben; während des Betreibens zu beobachten; nach ihrer Benutzung ordnungsgemäß auszuschalten (ziehen des Netzsteckers); von Verschmutzung und Staubablagerungen regelmäßig zu reinigen (gilt besondersfür Heizanlagen).Weiterhin ist zu beachten: Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz. Abfälle und Reststoffe sind regelmäßig zu entfernen. Das Lagern brennbarer Materialien wie z. B. Pappkartons etc. in Fluren oder Treppenräumenist verboten.Seite 7 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B Besondere Sorgfalt ist bei der Entsorgung von öligen, fettigen o. ä. verschmutztenPutzmaterialien geboten (Gefahr der Selbstentzündung). Brennende Kerzen, auch an Adventskränzen und -gestecken, sind zu jeder Zeit inden Betriebsräumen verboten. Bei Feststellung nicht einsatzbereiter Feuerlösch- und Alarmierungseinrichtungenist unverzüglich der Vorgesetzte und der/die Brandschutzbeauftragte zu informieren. Lagerräume für Holz, Papier, brennbare Flüssigkeiten oder Gase oder andereleichtentflammbare Stoffe dürfen nicht mit offenem Feuer betreten werden. Rauchverbote müssen unbedingt befolgt werden!Räume, in denen brennbare Stoffe (z. B. alkoholische Desinfektionsmittel,Benzin) in größeren Mengen (mehrere Liter) und über längere Zeit gelagertwerden, müssen mit dem nebenstehenden Sicherheitszeichen von außengekennzeichnet sein.Räume, in denen brandfördernde Stoffe (z. B. Sauerstoff in Gasflaschen) ingrößeren Mengen (mehrere Liter) und über längere Zeit gelagert werden,müssen mit dem nebenstehenden Sicherheitszeichen von außengekennzeichnet sein.Räume, in denen Gasflaschen mit brennbaren (z. B. Butan) oder brandfördernden(z. B. Sauerstoff) Gasen in größeren Mengen (mehrere Liter) undüber längere Zeit gelagert werden, müssen mit dem nebenstehendem Sicherheitszeichenvon außen gekennzeichnet sein. Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Schneiden, Schleifen und Aufheizen annicht dafür vorgesehenen Arbeitsplätzen bedürfen einer schriftlichen Genehmigungder Schulleitung oder einer von ihr beauftragten Person in Form eines Schweißerlaubnisscheins(Anlage 1). Fremdfirmen, die feuergefährliche Arbeiten ausführen, sind vom Auftraggeber überdie Besonderheiten der Einrichtung zu unterweisen. Der Auftraggeber hat sich dieUnterweisung durch Unterschrift dokumentieren zu lassen.Seite 8 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B3. Brand- und Rauchausbreitung Brennbare Stoffe dürfen nur in der Menge eines Tagesbedarfs am Arbeitsplatz vorgehaltenwerden. Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht durch Außerbetriebsetzen des Schließersoffen gehalten werden. Rauchhemmende Türen auf den Ebenen sind im Brandfall zur Vermeidung derRauchausbreitung zu schließen. Die Druckknopfauslöser für die Rauchabzüge befinden sich in den Treppenräumen.4. Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege, wie Gänge, Flure, Treppenhäuser und Verkehrswegeim Freien, müssen ständig in erforderlicher Breite zur Verfügung stehen, vonbrennbaren Gegenständen freigehalten und vorschriftsmäßig gekennzeichnet werden. Türen in Fluchtwegen und Notausgangstüren müssen sich ohne Erschwernissedurch alle sich im Haus befindenden Personen öffnen lassen. Die Schließbarkeit allerNotausgänge im Arbeitsbereich ist durch die Beschäftigten zu überprüfen undfestgestellte Mängel sind umgehend dem Vorgesetzten zu melden. Feuerlöscheinrichtungen, wie Feuerlöscher und Löschdecken sind gut sichtbar anzubringenoder zu kennzeichnen. Sie dürfen nicht verstellt werden. Sicherheitsschilder, die die Fluchtrichtung und Notausgänge anzeigen, Flucht- undRettungswegpläne sowie Meldeeinrichtungen (Druckknopfmelder) dürfen nicht verstelltwerden. Feuerwehrzufahrten und -aufstellflächen sowie Über- und Unterflurhydranten müssenständig freigehalten werden.Seite 9 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B5. Melde- und LöscheinrichtungenFolgende Personen und Stellen sind im Brandfall zu informieren:Funktion Name TelefonFeuerwehr ------- (0)112Schulleitung Hr. Kruse Intern: 59Vertretung Hr. Stahn Intern: 24Hausmeister Hr. Schlichting Intern: 13BrandschutzobleuteFachbereichsleiter/ FachleiterSicherheitsbeauftragter Hr. Brandner Intern 66Siehe GeschäftsverteilungsplanDie folgenden Lösch- und Meldeeinrichtungen sind im Haus vorhanden:BrandmelderHausalarmFeuerlöscherWandhydrantRauchabzugDie Standorte der Lösch- und Meldeeinrichtungen sind den Flucht- und Rettungswegplänenzu entnehmen.6. Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren. Unüberlegtes Handeln kann zu Fehlverhalten und Panik führen. Beachten Sie den Alarmplan „Feuer“ (Anlage 3), der in jedem Bereich an geeigneterStelle gut sichtbar anzubringen ist. Evakuierung des Schulgebäudes Am Sammelplatz anhand des Klassenbuches prüfen, ob alle Schüler anwesendsind Meldung der Vollzähligkeit an die SchulleitungSeite 10 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B7. Brand meldenFeuerwehr (0) 112Bei telefonischer Meldung sind deutliche, genaue und vollständige Angaben erforderlich:Wer meldet? (Name, <strong>Schule</strong>, Telefonnummer)Was ist passiert? (Gebäude, Stockwerk, Raum)Wie viele sind betroffen / verletzt? (Angaben zu verletzten oder gefährdetenPersonen)Wo brennt es? (Hinweise auf besondere Gefährdungen wiez.B. Druckgase oder brennbare Flüssigkeiten)Warten auf Rückfragen!8. Alarmsignale und Anweisungen beachtenZuständige Mitarbeiter/innen / Ansprechpartner/innen (siehe auch Teil C):1. Die Schulleitung• Krisenmanagement bei Brandfällen / Notfällen• Koordination der erforderlichen Maßnahmen2. Der / Die Brandschutzbeauftragte• Zusammenarbeit mit der Schulleitung• Unterstützung der Beschäftigten3. Alle MitarbeiterInnen• Handlung entsprechend Brandschutzordnungen, Alarmplänen undAnweisungen der Schulleitung, des Brandschutzbeauftragten und derFeuerwehr• Eigengefährdung vermeiden!• Nicht in bereits stark verqualmte Bereiche begeben!• Unterstützung bei Anleitung und Fortbildung der SchülerInnenSeite 11 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B9. In Sicherheit bringen Gefahrenbereich räumen, angegebene Fluchtwege benutzen Keine Aufzüge benutzen Andere Personen warnen Bei Rettungsversuchen Selbstschutz beachten, Eigengefährdung vermeiden. Bereits stark verrauchte Räume nicht betreten – Türen schließen bzw. geschlossen lassen. Erste Hilfe leisten (Bei Verbrennungen möglichst sofort mindestens 15 Min. mitkaltem Wasser kühlen, keinen Wundverband anlegen.) Bei Bedarf medizinische Hilfe anfordern Sammelplatz aufsuchen10. Löschversuche unternehmen Entstehungsbrände können mit tragbaren Feuerlöschern bekämpft werden.Löschversuche aber nur dann durchführen, wenn die eigene Gesundheitnicht gefährdet wird (Selbstschutz beachten!). Die Handhabung der Feuerlöscher ist in Anlage 2 beschrieben. Falls erforderlich und möglich, folgende Handlungen ausführen:Elektrische Verbraucher abschalten,Fenster und Türen schließen,Druckgasflaschen aus dem Gefahrenbereich bringen.Seite 12 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil B11. Besondere VerhaltensregelnBei jedem Brand sind die/der unmittelbare Vorgesetzte, die Abteilungsleitung, der / dieBrandschutzbeauftragte zu informieren, bei Brandstiftung in jedem Fall die Polizei(über die Abteilungs- und Schulleitung).Weitere Maßnahmen sind durchzuführen: Lüften von verrauchten Räumen; Untersuchung des Gebäudes / der Einrichtung auf Schäden durch chemische Reaktionen,die während des Brandes aufgetreten sein können (Chloridschäden, Schädendurch Salzsäure); elektrische Anlagen erst in Betrieb nehmen, wenn sichergestellt ist, dass sie nochoder wieder den DIN VDE-Vorschriften entsprechen Technische Einrichtungen sind vor der Wiederinbetriebnahme zu prüfen! Das Betreten der Räume nach einem Brand erfolgt erst nach Freigabe durch dieFeuerwehr und die Schulleitung.BerichterstattungDer Brandhergang ist in einem Kurzbericht (siehe Anlage 7) an die Schulleitung zuschildern. Darin ist auch über die Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen zu informieren. Datum, Zeitpunkt des Ausbruchs bzw. der Entdeckung des Brandes Anwesende Personen namentlich Hinweise zur vermutlichen Brandursache Angaben zu Verletzten (bei Beschäftigten im Verbandbuch bzw. Unfallmeldung) Angaben zu Sachschäden (ohne Wertangabe) Versuche zur Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen Sonstige Hinweise, die bei der Ermittlung der Brandursache relevant sein könnenSeite 13 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil C1. BrandverhütungDer Brandschutzbeauftragte (Herr Göhr)Verantwortlich für die Aufgaben der Brandverhütung ist der / die bestellte Brandschutzbeauftragte.Der Brandschutzbeauftragte ist unmittelbar der Schulleitung unterstelltund ansonsten zur Erfüllung der Aufgaben nicht weisungsgebunden. In Abstimmungmit der Schulleitung und gemäß den Brandschutzgrundsätzen des Senatsvom 26. Mai 1998, nimmt der Brandschutzbeauftragte eigenverantwortlich alle Aufgabendes vorbeugenden Brandschutzes wahr: Beratung der Schulleitung sowie der Hausverwaltung in Bezug auf Brandverhütungbei der• Planung, Ausführung und Unterhaltung von technischen Einrichtungen,• Einführung neuer Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffe• Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablauf• Erstellung und Veröffentlichung von Flucht-, Rettungs-, Alarmplänen und anderenHinweisen Überwachen des Rauchverbots Fortschreiben der Brandschutzordnung Beschäftigte im Brandschutz (u.a. Alarmmaßnahmen, Rettungswege, Räumungsanweisungsowie Motivation zur Brandverhütung) unterweisen Einweisung der Pförtner und Hausmeister und deren laufende Schulung über dieim Brandfall wahrzunehmenden Aufgaben Überwachen der SicherheitsschilderSeite 14 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil C Mindestens 1x jährlich Kontrolle der Fluchtwege, der Flächen der Feuerwehr sowieder Sicherheits-/ Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher usw.) (Anlage 6) Begehung ausgewählter Bereiche zur Ermittlung von Brandgefahren, wobei festgestellteMängel der Schulleitung zu melden sind. Dokumentation der durchgeführtenBegehung sowie festgestellter Mängel und deren Behebung (Anlage 6) Genehmigen von Arbeiten mit besonderen Gefahren (z.B. feuergefährliche Arbeiten)nur nach erfolgter Ausstellung des Erlaubnisscheins Festlegen und Überwachen von Brandschutzeinrichtungen, Flächen für die Feuerwehr,Rettungswegen und des Evakuierungsablaufs Einhalten der Brandschutzbestimmungen bei Neubauten, baulichen Änderungenund NutzungsänderungenDie Dienststelle ist für die folgenden Tätigkeiten zur Brandverhütung verantwortlich(Herr Kruse): Durchführung von Räumungsübungen (jährlich 2x) in Zusammenarbeit mitdem/der Brandschutzbeauftragten Unterweisung der Beschäftigten zum Thema Brandschutz (1x jährlich) in Zusammenarbeitmit dem BrandschutzbeauftragtenDie Hausverwaltung (B.I.M.) ist für die folgenden Tätigkeiten zur Brandverhütungverantwortlich: Den Aushang nach Brandschutzordnung Teil A sowie die Flucht- und Rettungswegemindestens in Fluren, Treppenhäusern sowie Wartungs- und SitzungsräumenanbringenSeite 15 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil C2. AlarmplanZu beachten: Alarmplan „Feuer“ (Anlage 3) Alarmplan „Medizinischer Notfall“ (Anlage 4)Zu informieren: Schulleitung B.I.M. und SenBWF Brandschutzbeauftragte(n) und Sicherheitsingenieur(in)3. Sicherheitsmaßnahmen für Personen, Tiere, Umweltund SachwerteAufgaben der Brandschutzobleute (Alle Fachbereichsleiter/Fachleiter)Fachbereichsleiter und Fachleiter sowie weitere Verantwortliche für Räume nehmendie Aufgaben von Brandschutzobleuten für die im aktuellen Geschäftsverteilungsplanzugeordneten Lager- Fach- und Sammlungsräume wahr. Brandschutzhelfer/innen übernehmen in ihrem unmittelbaren Tätigkeitsbereich Aufgabendes Brandschutzes Unterstützung von Schulleitung und Brandschutzbeauftragtem/r bei Maßnahmendes vorbeugenden Brandschutzes Ausstattung (z.B. Handfeuerlöscher, Wandhydranten, Löschdecken) überprüfenMängel (z. B. Ablauf der Prüffristen, unvollständige Kennzeichnungen) der Schulleitungmelden Freihalten der Flucht-/Rettungswege und Brandmeldeeinrichtungen sowie Passierbarkeitder Notausgänge und –stiege sichern Einsatz von Löschmitteln zur Bekämpfung von EntstehungsbrändenSeite 16 von 28


<strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong> – Brandschutzordnung nach DIN 14096, Teil CAnhangWichtige TelefonnummernNAMEFeuerwehr Notrufnummer (0) 112KoordinationBrandschutzbeauftragter Hr. Göhr 40790610Schulleitung Hr. Kruse 40790659Vertretung Hr. Stahn 40790624Wichtige RufnummernNAMEFachkraft für Arbeitssicherheit(extern) 3990 - 2859Brandschutzbeauftragte(r)(extern)E n t f ä l l tBetriebsarzt (extern)3990 - 2859InternExternNotrufnummerPolizei 0 - 110Feuerwehr 0 - 112Giftnotruf Giftnotruf-Zentrum Giftnotruf(nur Erwachsene) 0 - 19 240 0 – 4194 - 5529Technisches Hilfswerk 0 – 414 - 28 33GASAG Entstörungsdienst 0 - 78 72 72Berliner Wasserbetriebe Entstörungs-/ Notdienst 0 – 0800 - 292 - 7587VattenfallStörungsmanagementStrom0 - 01802 - 11 25 25Seite 17 von 28


Anlage 1 zur Brandschutzordnung der <strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>Erlaubnisschein zur Durchführung von Schweißarbeiteten Schneidarbei- Auftauarbeiten Trennarbeiten LötarbeitenStandort desnächstgelegenenBrandmeldersAlarmierungAusführender(Herr/Frau/Firma)DatumArbeitsort/-stelleStandort desnächstgelegenenTelefonsFeuerwehrrufnummer112Arbeitsauftrag(Beschr. d. Tätigkeit)Durchzuführende Maßnahmen vor Beginn der Feuerarbeiten Ausführende(n) über die Arbeit belehren Entfernen sämtlicher brennbarer Gegenstände und Stoffe u. Stoffablagerungen, Anlage/ Anlagenteil außer Betrieb nehmen im Umkreis von ..... m und, soweit erforderlich, auch in angrenzenden Räumen Reinigungsarbeiten durchführen Abdecken der gefährdeten brennbaren Gegenstände, z.B. Holzbalken, Holz- Rohrleitungen abtrennenwände und -fußböden, Kunststoffteile usw. Bewegliche Apparateteile sichern Abdichten der Öffnungen, Fugen und Ritzen und sonstige Durchlässe mit nicht Elektrische Anlagen sichernbrennbaren Stoffen Entfernen von Umkleidungen/Isolierungen Spülen und Belüften Atmosphäre/Atemluft prüfen Beseitigung der Explosionsgefahr in Behältern und Rohrleitungen Bereitstellen: l/kg Feuerlöscher Wasser CO 2 Schaum Pulver Wassereimer WasserschlauchWeitere Maßnahmen:Unterschrift des AufsichtsführendenUnterschrift des AusführendenDurchzuführende Maßnahmen während der Feuerarbeiten Belüften Wiederholung der Analyse Verwendung von Atemschutz Tragen von Schutzkleidung/Schutzmittel Tragen eines Sicherheitsgurtes/Rettungsgurtes Benutzung von Werkzeugen/Hilfsmitteln BrandwacheWeitere Maßnahmen:Unterschrift des Aufsichtsführenden Unterschrift des Ausführenden Unterschrift der BrandwacheDurchzuführende Maßnahmen nach Abschluss der Feuerarbeiten Die durchgeführten Arbeiten sind bis Stunden nach Arbeitsende zu kontrollieren. BrandwacheWeitere Maßnahmen:Unterschrift der BrandwacheErlaubnisBemerkung:Die aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen sind durchzuführen. Die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse Berlin, ggf. die Landesverordnung zurVerhütung von Bränden und die Sicherheitsvorschriften der Versicherer sind zu beachten.Ort, Datum Unterschrift Schulleiter / -in Unterschrift Brandschutzbeauftragter Unterschrift des örtl. Verantwortlichen /DurchführendenSeite 18 von 28


Anlage 2 zur Brandschutzordnung der <strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>Hinweis für FeuerlöschgeräteSeite 19 von 28


Anlage 3 zur Brandschutzordnung der <strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>1. Verhalten im BrandfallAlarmplan “Feuer“Wer Feuer im Hause bemerkt, hat sofort in der angegebenen Reihenfolge:1. die Feuerwehr zu verständigen (0112);2. den Hausmeister telefonisch unter App. 13 zu informieren und ihm die Brandstelle anzugeben;(Sollte dieser nicht erreichbar sein, ist das Schulbüro unter App. 20, 21 oder 37telefonisch in Kenntnis zu setzen)3. die Hausalarmeinrichtung zu betätigen;4. den Brand mit Feuerlöschern zu bekämpfen, wobei jedoch Personengefährdung – auchSelbstgefährdung – nicht eintreten darf.Feuerlöschgeräte befinden sich auf den einzelnen Etagen, in den Feuerlöschkästen in derNähe der Treppenhäuser und zusätzlich in besonders gefährdeten Räumen an gekennzeichnetenStellen.2. FeueralarmFeueralarm ist sofort nach Eingang der Feuermeldung vom Hausmeister auszulösen oderdie Auslösung durch das Schulbüro zu veranlassen.Das Alarmsignal ist ein Ansagetext mit folgendem Inhalt: „Wir haben ein technisches Problem.Bitte verlassen Sie das Gebäude“. In den Werkstätten, in der Mensa, in einigen Laborenund der Bibliothek sowie in Räumen mit stärkeren Geräuschen, leuchtet zudem ein gelbesBlinklicht auf und/oder es ertönt zusätzlich ein Signalhorn.3. Feuermeldung an die Feuerwehr Die Feuerwehr ist nach Angabe des Namens und der Adresse sofort unter Angabe des• Gebäudeteils• der Etage und• des Raumes, in dem der Brand ausgebrochen ist, sowie• über den Umfang der Gefahr telefonisch unter 0112 zu alarmieren. Die Feuerwehr ist vom Schulhausmeister/Hauswart einzuweisen.4. Räumung des SchulgebäudesDas Verlassen des Schulgebäudes hat ohne jede Verzögerung klassenweise unter Führungder Lehrkraft auf dem kürzesten Wege über die Treppenaufgänge direkt ins Freie zuerfolgen.Das Foyer darf bei der Räumung vom Treppenhaus aus nicht durchquert werden.Aufzüge dürfen nicht benutzt werden.Behinderten Mitschülerinnen und Mitschülern ist Hilfestellung zu leisten.Die Fluchtwege sind beschildert.Verqualmte Treppenhäuser und Flure sind zu meiden.Die Rauchabzugsanlagen (sofern im Raum vorhanden) sind zu öffnen.Beim Verlassen des Raumes sind• alle Fenster und Gashähne zu schließen,• die Türen zu schließen – jedoch nicht abzuschließen (!)• von der Lehrkraft die Klassenliste mitzunehmen. In Garderobenschränken befindliche Gegenstände können nicht geholt werden.Seite 20 von 28


Anlage 3 zur Brandschutzordnung der <strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>Die Klassen sammeln sich an dem abteilungsbezogenen Sammelort auf dem Sportfeld(siehe unten).Sie bleiben im genügenden Abstand zum Gebäude, um persönliche Gefahren sowie eineBehinderung der Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zu vermeiden.Der Innenhof darf bei Feuer nicht aufgesucht werden.Die Lehrkräfte stellen umgehend nach dem Eintreffen ihrer Klasse auf dem Sportplatz dieVollzähligkeit anhand der Klassenlisten fest. Deshalb haben Schüler, die zur Zeit derAlarmauslösung nicht im Klassenzimmer oder in der Werkstatt waren, unverzüglich ihreKlasse auf dem Sportfeld aufzusuchen.Die Lehrkraft meldet sofort das Ergebnis der Anwesenheitsüberprüfung an die Abteilungsleitung.Die Lehrkraft führt Aufsicht und sorgt dafür, dass sich keine Schüler von der Gruppe entfernenund dass das Rauchverbot eingehalten wird.5. Verletzten ist sofort Hilfe zu leisten.6. Den Anweisungen der Feuerwehr sowie der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.7. Das Schulgebäude darf erst wieder nach Abschalten des Alarmsignals und Freigabe durchdie Schulleitung betreten werden.8. Sammelbereiche für die Klassen:ZIP - GebäudeS P O R T P L A T Zschul. Mitarbeiter undschulfremde PersonenAbteilung 1 Abteilung 2Berlin, den 01.09.2013gez. D. KruseSchulleiterSeite 21 von 28


Anlage 4 zur Brandschutzordnung der <strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>Alarmplan “Medizinischer Notfall“Bei einem medizinischen Notfall ist in folgender Reihenfolge zu verfahren:1. Notarzt / Feuerwehr rufen Tel: (0)-112Wer meldet?Was ist passiert?Wo ist es passiert?2. Erste - Hilfe - Maßnahmen einleiten!3. Anweisungen befolgen4. Information an die Schulleitung (Intern 59) Schulbüro (Intern 20, 31, 37) Schulhausmeister (Intern 13)Berlin, den 01.09.2013gez. D. KruseSchulleiterSeite 22 von 28


Anlage 5 zur Brandschutzordnung der <strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>Räumungsübung<strong>Schule</strong>:die Alarmierung erfolgteam: um UhrBrandschutzbeauftragter:Brandschutzobleute, Räumungshelfer:Zuständigkeitsbereich (Dienstgebäude, Stockwerk, Flurbereich):welche Warn- und• das Alarmsignal (die Durchsage) war gut zu verstehenAlarmierungsanlage ist inIhrem Abschnitt vorhanden • das Alarmsignal (die Durchsage) war nur teilweise zu• akustische Alarmierung verstehen, weil:• optische Alarmierung• Telefondurchsage• sonstige (keine)• das Alarmsignal (die Durchsage) war nicht zu verstehen,Art der Alarmierung:weil:Räumung:der Abschnitt war nach___________ MinutengeräumtVerhalten derBeschäftigten,Schüler• alle Beschäftigten (Schüler) in dem Gebäudeabschnittkonnten benachrichtigt werden• ein Teil der Beschäftigten (Schüler) in dem Gebäudeabschnittkonnte nicht benachrichtigt werden,weil:• das Gebäude wurde sofort verlassen• das Gebäude wurde nicht sofort verlassen,weil:• Türen wurden geschlossen• der festgelegte Sammelplatz wurde von allen aufgesuchtVerkehrs- und Rettungswege: • die vorhandenen Verkehrs- und Rettungswege sind ausreichend• die vorhandenen Verkehrs- und Rettungswege sind nichtausreichend (z. B. durch Möbel und Material eingeengt, Türensind verschlossen, zu geringe Durchgangsbreite),weil:Betreuung Behinderter:(Seh-, Gehbehinderte)• im Abschnitt sind keine Behinderten tätig• die Betreuung ist ausreichend• die Betreuung ist nicht ausreichend,weil:Mängel und Beanstandungen:Verbesserungsvorschläge:Seite 23 von 28


Anlage 6 zur Brandschutzordnung <strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>Checkliste für den vorbeugenden Brandschutz in <strong>Schule</strong>nDiese Checkliste soll der Schulleitung, dem Sicherheits- und Brandschutzbeauftragten diewichtigsten Punkte zur Überprüfung des vorbeugenden Brandschutzes aufzeigen. WeitereFragen können unter dem Punkt Verschiedenes ergänzt werden.Bei Fragen stehen Ihnen der zuständige Sicherheitsingenieur und das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt desBezirkes zur Verfügung.1. Brandschutzordnung- Existiert für die <strong>Schule</strong> eine Brandschutzordnung nach DIN 14 096 mit denTeilen A, B und C?Teil A : Aushang ”Verhalten im Brandfall”Teil B: Hinweise für Personen ohne besondere Aufgaben im BrandschutzTeil C: Hinweise für Personen mit besonderen Aufgaben im BrandschutzJaONeinO- Ist der Teil A der Brandschutzordnung in jeder Etage an gut sichtbaren Stellenausgehängt? O O- Sind die Beschäftigten und Schüler entsprechend der Brandschutzordnungunterwiesen (mindestens 1 x pro Schulhalbjahr)? O O2. Flucht- und Rettungswegepläne / Feuerwehrpläne- Existiert für jede Etage ein Flucht- und Rettungswegeplan? O O- Sind diese an gut sichtbaren Stellen in den Etagen ausgehängt? O O- Existieren für die <strong>Schule</strong> aktuelle Feuerwehrpläne nach DIN 14 095 und werdensie in der Brandmeldezentrale oder am Haupteingang für die Feuerwehrbereit gehalten? O O3. Brandschutzbeauftragte und Räumungshelfer (Brandschutzobleute)- Ist für die <strong>Schule</strong> und die Filialen jeweils mindestens ein Brandschutzbeauftragterbenannt und ausgebildet? O O- Werden durch den Brandschutzbeauftragten mindestens jährlich Brandschutzkontrollenmit Protokollierung durchgeführt? O O- Sind für die einzelnen Etagen und Bereiche Räumungshelfer (Brandschutzobleute)benannt und ausgebildet? O O4. Räumungsübungen und Löschübungen- Wird mindestens jährlich eine Räumungsübung durchgeführt? O O- Ist eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern in der Handhabung von Feuerlöschernund anderen Selbsthilfeeinrichtungen ausgebildet (Löschübungen?)OOSeite 24 von 28


Anlage 6 zur Brandschutzordnung <strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>5. Rettungswege/NotausgängeJaNein- Stehen für alle Aufenthaltsräume zwei voneinander unabhängige baulicheRettungswege zur Verfügung? O O- Werden die Flucht- und Rettungswege von einengenden oder brennbarenMaterialien und Gegenständen freigehalten? O O- Sind die Flucht- und Rettungswege sowie die Notausgänge eindeutig und sogekennzeichnet, dass von jedem Standort der kürzeste Rettungsweg erkennbarist (GUV 0.7)? O O- Können die Notausgänge während der Schulzeit von innen ohne Hilfsmittelgeöffnet werden? O O- Sind die Treppenräume mit Rauchabzügen ausgestattet, sind die Bedienstellenvorschriftsmäßig gekennzeichnet? O O- Werden die Rauchabzüge alle zwei Jahre durch einen Sachverständigengeprüft? Werden regelmäßig Funktionskontrollen durchgeführt?O O- Sind die Aufzüge so gekennzeichnet, dass sie im Brandfall nicht benutzt werden?O O6. Türen- Sind alle Brandschutztüren und rauchdichten Türen selbstschließend? O O- Werden sie ständig geschlossen gehalten oder sind sie mit einer bauaufsichtlichzugelassenen Feststellanlage ausgestattet? O O- Werden an den Türen mit Feststellanlagen regelmäßig Funktionskontrollendurchgeführt? O O7. Lagerräume- Sind die Lagerräume mindestens mit einer feuerhemmenden Tür abgetrennt?O O- Sind die Lagerräume mit einem ausreichenden Rauchabzug ausgestattet?O O- Werden maschinelle Rauchabzüge alle zwei Jahre durch einen Sachverständigengeprüft? O O- Werden die Gänge freigehalten sowie zu Lampen und Heizeinrichtungen dererforderliche Sicherheitsabstand eingehalten? O O- Werden technische Betriebsräume nicht zu Lagerzwecken genutzt? O O- Werden größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten in einem zugelassenenund von der Bauaufsicht genehmigten Lager aufbewahrt? O O8. Labore- Wird in den Laborräumen maximal der Tagesbedarf an brennbaren Flüssigkeitenvorrätig gehalten oder sind vorschriftsmäßige Lagerschränke mit Absaugungvorhanden? O OSeite 25 von 28


Anlage 6 zur Brandschutzordnung <strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>9. WerkstättenJaNein- Wird in den Werkstätten maximal der Tagesbedarf an brennbaren Flüssigkeitenvorrätig gehalten? O O- Werden mit brennbaren Flüssigkeiten verunreinigte Putzlappen in geschlossenenMetallbehältern gesammelt und täglich entsorgt? O O- Werden Staubablagerungen regelmäßig entfernt? O O- Sind für feuergefährliche Arbeiten geeignete Arbeitsplätze vorhanden?10. Versammlungsräume- Werden alle Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen entsprechend derVersammlungsstättenverordnung jährlich bzw. alle zwei Jahre durch amtlichanerkannte Sachverständige überprüft?OOOOPrüffristen z. B.:RauchabzugseinrichtungenFeuerlöscheinrichtungenFeuermeldeeinrichtungenAlarmeinrichtungenBlitzschutzanlageElektrische AnlagenSicherheitsbeleuchtungenLüftungsanlagenjährlichjährlichjährlichjährlichjährlichzweijährlichzweijährlichzweijährlich- Sind Vorhänge schwer entflammbar, werden schwer entflammbare Imprägnierungennach dem Waschen erneuert? O O11. Feuerlöscheinrichtungen- Sind alle Feuerlöscheinrichtungen gut sichtbar oder ausreichend gekennzeichnet(GUV 0.7)? O O- Werden die Feuerlöscheinrichtungen alle zwei Jahre durch Sachverständigebzw. Sachkundige überprüft? O O- Werden regelmäßig Sichtkontrollen durchgeführt? O O12. Feuermeldeanlagen / Hausalarmanlagen- Sind die Standorte, Bedieneinrichtungen und Auslösestellen gut sichtbar undeindeutig gekennzeichnet? O O- Sind die Alarmsignale eindeutig und allen bekannt? O O- Werden diese Anlagen alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen geprüft?O O- Werden regelmäßig Sichtkontrollen durchgeführt? O O- Sind Telefone für Notrufe vorhanden und jederzeit zugänglich? O O- Sind die Telefone mit den Notrufnummern beschriftet? O OSeite 26 von 28


Anlage 6 zur Brandschutzordnung <strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>13. Zufahrtswege, Bewegungsflächen und Anleiterflächen fürdie FeuerwehrJaNein- Werden diese Wege und Flächen ständig für die Feuerwehr freigehalten?O O- Sind diese Wege und Flächen ausreichend gekennzeichnet? O O- Wird das Anleitern nicht durch Bäume u. ä. behindert? O O14. Raumnutzungsänderungen- Werden Raumnutzungsänderungen der Bauaufsicht zur Genehmigung angezeigt,so dass alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen ergriffen werden?15. Feuergefährliche Arbeiten / BauarbeitenOO- Werden feuergefährliche Arbeiten außerhalb der dafür vorgesehenen Werkstättennur nach dem Ausfüllen eines Erlaubnisscheins, in dem die erforderlichenSchutzmaßnahmen festzulegen sind, durchgeführt?O O- Werden nach Bauarbeiten Wand- und Deckendurchbrüche wieder in der gefordertenBrandschutzqualität geschlossen? O OBesondere Bemerkungen:Seite 27 von 28


Anlage 7 zur Brandschutzordnung der <strong>Georg</strong>-<strong>Schlesinger</strong>-<strong>Schule</strong>An dieBericht zur Brandauswertung im BereichBrand: am ........................... Uhrzeit: ....................Brandort (Etage, Raum etc.): .......................................................................................Brandentdeckung durch Mitarbeiter/in Besucher/inName: …........................... ........................................Meldung erfolgte von wo ? ............................................................................................Brandlöschung durch Feuerlöscher andere Mittel FeuerwehrAnzahl ................... Art ....................... .........................Schäden: Personenschaden: ...................................................................Sachschaden: ...................................................................Brandursache: technische Mängel ...................................................................Mängel in Arbeitsablauf ..............................................................Verhaltensmängel ...................................................................Sonstiges ...................................................................Wann erfolgte die letzte Unterweisung: ...................................................................Verantwortliche/r ...................................................................Maßnahmen zur Verhütung ähnlicher Vorkommnisse:(z.B. technische Veränderungen, Meldesystem, Löschtechnik; Verfahrensfestlegung)............................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................................Löscheinrichtung wieder betriebsbereit? ...............................................................AbteilungsleitungUnterschrift/DatumBrandschutzbeauftragteUnterschrift/Datum_____________________________________________________________________________Seite 28 von 28

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