Fliegen von Personen bei szenischen Darstellungen (Flugwerke
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Nr. Gefährdungsfaktor Tätigkeit bzw. Vorgang,Gefährdung1.6 Absturz • des Flugwerks• der anhängenden Last• <strong>von</strong> <strong>Personen</strong>, die auf hochgelegenenStandflächen „geflogen“werden• der Standfläche <strong>von</strong> <strong>Personen</strong>2. Elektrische Gefährdung2.1 Gefährliche Körperströme • Berührung betriebsmäßig unterSpannung stehender Teile3. Gefahrstoffe3.1 Gase, Dämpfe, Aerosole • Auswirkungen <strong>von</strong> Effekten(z.B. pyrotechnische Effekte,Nebeleinsatz)Gefährdung durch• gesundheitsschädliche StoffeBeispiele möglicher MaßnahmenAusreichende Stabilität <strong>bei</strong> den vorgesehenen statischen unddynamischen Belastungen ist vorhanden.Die <strong>Personen</strong> sind sicher angeschlagen.Die zulässige Belastung des Flugwerks einschließlich derTragmittel ist nicht überschritten.Bei eventuellen Zwischenlandungen sind die Standflächenausreichend groß und stabil.Bei Zwischenlandungen sind die Verbindungsseile zur Personstraff gespannt.Flugbahn hat einen ausreichendem Abstand zu Gefährdungendurch elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.Eine Annäherung an spannungsführende Teile ist ausgeschlossen.Ein ausreichenden Sicherheitsabstand zu Auswirkungen <strong>von</strong>Effekten ist eingehalten.Die Lüftung ist ausreichend.36