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Österreichische Post AG - die auslese

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<strong>die</strong> ff-Guntramsdorf informiert<br />

steuerLiche aBsetZBarKeit<br />

für spenden an feuerwehren<br />

mit wirkung vom 1. Jänner 2012 sind nun auch spenden an freiwillige<br />

feuerwehren steuerlich absetzbar. folgendes ist dabei zu beachten:<br />

wer kann was absetzen?<br />

Abgesetzt werden können Spenden entweder als Sonderausgaben oder als Betriebsausgaben<br />

von Unternehmen. Absetzbar sind nur freiwillige Zuwendungen.<br />

Der Spender kann während eines Kalenderjahres bis zu 10 % seines Einkommens des<br />

Vorjahres spenden. In <strong>die</strong>se 10% sind jedoch alle Spenden an spendenbegünstigte<br />

Organisationen zusammen zu rechnen.<br />

nicht absetzbar sind:<br />

Spenden von Betrieben gewerblicher Art bzw. Körperschaften, <strong>die</strong> mit der jeweiligen<br />

Ortsgemeinde wirtschaftlich verbunden sind. Zahlungen mit Entgeltcharakter wie<br />

z.B. Leistungsvergütungen, <strong>die</strong> an Freiwillige Feuerwehren gezahlt werden.<br />

spendenbegünstigt sind: • Freiwillige Feuerwehren<br />

• Landesfeuerwehrverbände und deren Untergliederungen<br />

wie Bezirks-, Abschnitts- u.<br />

Unterabschnittskommanden)<br />

nicht spendenbegünstigt sind • Betriebsfeuerwehren<br />

spendenquittung:<br />

Dem Spender ist eine Spendenquittung auszustellen, welche <strong>die</strong>ser auf Verlangen<br />

dem Finanzamt vorzuweisen hat. Bei Spenden im Banküberweisungsverkehr reicht<br />

<strong>die</strong> Vorlage eines abgestempelten Zahlscheines oder elektronischen Beleges; <strong>die</strong> Finanzbehörde<br />

kann jedoch einen gesonderten Nachweis (z.B. Vorlage Kontoauszug<br />

über Kontobewegungen) verlangen, dass der Spendenbeitrag tatsächlich entweder<br />

beim Spendenempfänger eingelangt oder beim Spender tatsächlich abgeflossen ist.<br />

Mehrere im Zuge eines Kalenderjahres gespendete Beträge können auch in aufsummierter<br />

Form unter Nennung des Kalenderjahres angeführt werden.<br />

Die Spenden sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der in der Spendenquittung<br />

als Spender aufscheint. Dies hat insbesondere Bedeutung, wenn von einem<br />

Konto überwiesen wird, das mehreren Personen zugerechnet wird.<br />

sachspenden:<br />

Sachspenden sind nur von betrieblichen Spendern möglich und mit dem gemeinen<br />

Wert zu beziffern. Es reicht, wenn der Erhalt der Sachspende bestätigt wird. Die<br />

Bewertung fällt in den Bereich des Spenders<br />

<strong>auslese</strong> seite 18<br />

auserlesene Jobs<br />

KAHLES ist der weltweit traditionsreichste<br />

Hersteller von Fern- und Zieloptischen<br />

Geräten.<br />

Unsere über 110 jährige Tradition und das<br />

damit verbundene erstklassige Ansehen<br />

bei Kunden aus aller Welt verpflichten zu<br />

auflergewöhnlichen Produkten.<br />

Um den hohen Ansprüchen gerecht zu<br />

werden, suchen wir für unseren zukünftigen<br />

Firmenstandort in Guntramsdorf, im<br />

Bereich der Mechanik - Fertigung,<br />

eine/n engagierte/n MitarbeiterIin.<br />

Ihre Aufgaben sind:<br />

• Arbeiten an CNC-gesteuerten Drehmaschinen<br />

• Umgang mit kleinen, anspruchsvollen<br />

Teilen<br />

Sie bringen mit:<br />

• Abgeschlossene Lehrausbildung oder<br />

HTL-Abschluss<br />

• Mehrjährige Berufserfahrung als Dreher<br />

bzw. CNC-Dreher<br />

• Flexibilität<br />

• Kenntnisse im Bereich “Fanuc-Steuerungen”<br />

von Vorteil<br />

Arbeitszeit: 2-Schicht Betrieb<br />

Entlohnung: Das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag<br />

für <strong>die</strong>se Stelle beträgt 1858,71<br />

EUR brutto. Die Anrechnung von Vor<strong>die</strong>nstzeiten<br />

ist möglich.<br />

Über eine aussagekräftige Bewerbung mit<br />

aktuellem Foto würden wir uns freuen.<br />

Bewerbung an: Hr. Richard Schmidt,<br />

E-Mail: r.schmidt@kahles.at<br />

Nicht<br />

www.tinascollection.at

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