11.08.2012 Aufrufe

Burgenland Verkehrsunfallstatistik 2009

Burgenland Verkehrsunfallstatistik 2009

Burgenland Verkehrsunfallstatistik 2009

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

40<br />

GLOSSAR<br />

Aktive Beteiligte<br />

sind alle Lenker von Fahrzeugen und beteiligte<br />

Fußgänger.<br />

Alkoholunfall<br />

Ein Alkoholunfall ist ein Unfall, bei dem<br />

mindestens ein Beteiligter alkoholisiert ist,<br />

oder bei dem der Alkoholtest positiv verlaufen<br />

ist, oder die klinische Untersuchung<br />

eine Alkoholisierung ergeben hat. „Bei<br />

einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8g/l<br />

(0,8 Promille) und darüber oder bei einem<br />

Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4mg/l<br />

und darüber gilt der Zustand einer Person<br />

jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt“<br />

(vgl. StVO §5 Abs 1). Ein Kfz darf seit<br />

6.1.1998 nur „in Betrieb genommen oder<br />

gelenkt werden, wenn beim Lenker der<br />

Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5g/l<br />

(0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der<br />

Atemluft weniger als 0,25mg/l beträgt“<br />

(vgl. FSG § 14 Abs 8).<br />

Beteiligte personen<br />

sind folgende am Unfall beteiligte Personen:<br />

• alle verletzten oder getöteten Fußgänger,<br />

Lenker oder Mitfahrer,<br />

• alle unverletzten Lenker,<br />

• alle unverletzten, alkoholisierten,mitfahrenden<br />

Personen, sofern sie den<br />

Lenker behindert haben,<br />

• alle unverletzten Fußgänger, insbesondere<br />

alle alkoholisierten Fußgänger, wenn<br />

sie durch ihr Verhalten wesentlich am<br />

Zustandekommen des Unfalls beteiligt<br />

waren.<br />

Fußgänger<br />

sind auch Personen, die einen Kinderwagen<br />

oder ein Fahrzeug schieben oder die an<br />

einem Fahrzeug beschäftigt sind.<br />

Getötete<br />

In der österreichischen Verkehrsstatistik<br />

gelten folgende Definitionen: Als tödlich<br />

verunglückt gelten jene Personen, die sofort<br />

oder innerhalb von 30 Tagen infolge eines<br />

Verkehrsunfalls sterben. In den Jahren<br />

1966-1991 wurden nur innerhalb von 72<br />

Stunden Verstorbene statistisch erfasst.<br />

Um diese Daten vergleichbar zu machen,<br />

wurden sie mit einem Faktor 1,2 multipliziert.<br />

Kinder<br />

sind Personen im Alter von 0-14 Jahren.<br />

Kinderunfall<br />

Ein Kinderunfall ist ein Unfall, bei dem<br />

mindestens ein aktiv Beteiligter ein Kind<br />

im Alter von 0 bis 14 Jahren ist.<br />

Lenker<br />

ist jede Person, die ein Fahrzeug lenkt, Zug-,<br />

Trag- oder Satteltiere führt, auf einem Tier<br />

reitet oder Herden treibt.<br />

Mitfahrer<br />

ist jede Person außer dem Lenker in oder<br />

auf einem Fahrzeug.<br />

Nicht erkennbaren Grades verletzt (NeG Verletzte)<br />

Zuordnung, wenn es dem ausfüllenden Organ<br />

oder Arzt nicht möglich ist, den Grad<br />

der Verletzung festzustellen.<br />

passiv Beteiligte<br />

sind alle Mitfahrer.<br />

Schwer verletzt<br />

Ob eine Verletzung schwer oder leicht ist,<br />

wird nach §84 Strafgesetzbuch (StGB)<br />

beurteilt. Entweder eine länger als 24<br />

Tage dauernde Gesundheitsschädigung<br />

oder eine Gesundheitsschädigung, die<br />

„an sich schwer“ ist. „An sich schwer“ ist<br />

folgendermaßen definiert: Eine Verletzung<br />

oder Gesundheitsschädigung ist „an sich<br />

schwer“, wenn sie ein wichtiges Organ<br />

betrifft, wenn sie schwere gesundheitliche<br />

Nachteile bringt, wenn der Heilungsverlauf<br />

ungewiss ist oder wenn sie weitere Folgen<br />

befürchten lässt.<br />

Senioren<br />

sind Personen, die 65 Jahre und älter sind.<br />

Unfall<br />

Ein Straßenverkehrsunfall mit Personenschaden<br />

(UPS) liegt dann vor, wenn durch<br />

ein plötzlich eintretendes, mit dem Verkehr<br />

auf öffentlichen Verkehrsflächen zusammenhängendes<br />

Ereignis Personen getötet,<br />

verletzt oder sonst in ihrer Gesundheit<br />

geschädigt werden und daran zumindest<br />

ein in Bewegung befindliches Fahrzeug<br />

beteiligt ist.<br />

Verletzte<br />

Die Einstufung nach schwerem oder<br />

leichtem Verletzungsgrad erfolgt nach den<br />

Bestimmungen des StGB.<br />

Verunglückte<br />

sind Personen, die entweder verletzt<br />

(schwer, leicht, nicht erkennbaren Grades)<br />

oder getötet werden.<br />

Bereich Verkehr & Mobilität I Unfallstatistik <strong>2009</strong> 41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!