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Neuregelung zum JobTicket-TV - EVG OV Kempten

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<strong>Neuregelung</strong>en des KonzernJob-Ticket<strong>TV</strong> und der EVU-Erstattungab dem 01.04.2013Zum 01.04.2013 tritt der neue KonzernJob-Ticket<strong>TV</strong> in Kraft. Dieser Tarifvertrag siehtfolgende drei Arten des Job-Tickets für Mitarbeiter von Unternehmen, die unter denGeltungsbereich des KonzernJob-Ticket<strong>TV</strong> fallen, vor:1. DB Job-Ticket (§ 2 KonzernJob-Ticket<strong>TV</strong>):Fahrkarte für die Zugfahrt zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätteauf Schienenstrecken des DB Konzerns / auf ausgewählten Linien derBusgesellschaften des DB Konzerns bzw. auf ausgewählten Linien derFahrvergünstigungsgemeinschaft Deutscher Eisenbahnen (FDE)2. SPNV Job-Ticket (§ 3 KonzernJob-Ticket<strong>TV</strong>):Streckenfahrkarte für die Zugfahrt zwischen Wohnort und regelmäßigerArbeitsstätte auf Schienenstrecken, die nicht durch <strong>zum</strong> DB-Konzerngehörenden Eisenbahnverkehrsunternehmen betrieben werden.3. Verbund Job-Ticket (§ 4 KonzernJob-Ticket<strong>TV</strong>)Fahrkarte für die Zugfahrt zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätteauf Schienenstrecken in Verkehrsverbünden. Weil neben der Nutzung derSchienenstrecke auch die Nutzung weiterer Verkehrsmittel (Bus,Straßenbahn, U-Bahn), die an diesem Verbundtarif teilnehmen, gegeben ist,erfolgt hier nur eine anteilige Erstattung.Eine Erstattung der Tickets nach §§ 3 und 4 KonzernJob-Ticket<strong>TV</strong> erfolgtgrundsätzlich nur für die Nutzung von Schienenstrecken des Schienenpersonennahverkehrs.Wo ist das jeweilige Job-Ticket erhältlich?Das DB Job-Ticket und die speziellen DB-Angebote der Fahrvergünstigung für dasSPNV Job-Ticket (z. B. Zusatzkarte für metronom oder Vogtlandbahn oder ErfurterBahn/SüdThüringen Bahn) bzw. das Verbund Job-Ticket (z. B. Job-Ticket VBN oderJob-Ticket NVV) sind weiterhin über das Fachcenter Fahrvergünstigung zu bestellen.Weitere Informationen dazu finden Sie im Download-Bereich unter „Fahrkartenarten -DB Job-Ticket M“ sowie „Angebote & News“.Wenn keine DB-Angebote für ein SPNV Job-Ticket bzw. Verbund Job-Ticketbestehen, ist das entsprechende Ticket bei den jeweiligen Verkaufsstellen vondem Mitarbeiter käuflich zu erwerben.Wann und wie erfolgt eine Erstattung für SPNV Job-Tickets bzw. Verbund Job-Tickets?Die Erstattung erfolgt einmal jährlich unmittelbar nach Kauf des Tickets unter Vorlagedes Nachweises über die verauslagten Kosten (Original-Abovertrag/-bescheinigung).


Das SPNV Job-Ticket bzw. Verbund Job-Ticket kann gemäß den Regelungen desKonzernJob-Ticket<strong>TV</strong> zur Erstattung eingereicht werden, wenn die Fahrt zurregelmäßigen Arbeitsstätte nicht mit einem DB Job-Ticket zurücklegt werden kann.Erstattungen für ein SPNV Job-Ticket erfolgen auf der Basis des kostengünstigstenAngebotes in Höhe von 100 % (brutto).Auch für ein Verbund Job-Ticket erfolgt die Erstattung auf der Basis deskostengünstigsten Angebotes. Da dieses Ticket nicht nur auf der genutztenSchienenstrecke gilt, sondern auch die Nutzung weiterer Verkehrsmittel (Bus, Tram,U-Bahn) gegeben ist, muss der Mitarbeiter hier einen Eigenanteil in Höhe von 50%tragen. Zur Berechnung des Eigenanteils wird als Referenzpreis der Betragangesetzt, der ohne Berücksichtigung einer bereits bestehenden oder künftig nochzu vereinbarenden Rabattierung im Sinne von § 5 KonzernJob-Ticket<strong>TV</strong> regelmäßigzu entrichten wäre.Für Mitarbeiter/-innen, die bereits Erstattungen für ein Verbund Job-Ticket auf derBasis der bis 31.03.2013 geltenden übertariflichen Erstattungsregelung mit einemniedrigeren Eigenanteil erhalten haben, erfolgt die Erstattung weiterhin nach demgleichen Berechnungsprinzip.Sollte aber eine Änderung eintreten, z. B. Änderung der Strecke aufgrund vonUmzug, entfällt dieser Anspruch und die Erstattung wird dann gemäß den neuenRegelungen vorgenommen.Der schriftliche Antrag auf Erstattung von EVU-Zeitkarten (siehe Download-Bereich)ist an folgende Anschrift zu senden:DB Mobility Logistics AGService Center PersonalEVU-ErstattungenPostfach 04 04 1110062 BerlinÄnderungen zur Nutzung des SPNV Job-Ticket bzw. Verbund Job-Ticket (bspw.Kündigung des Abonnements) sind unverzüglich der Erstattungsstelle anzuzeigen.Ausführliche Informationen („Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)“)und den Vordruck für den Erstattungsantrag finden Sie im Downloadbereich.Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Service Center Personal -Personal direkt- gern für die Beantwortung zur Verfügung. Zu erreichen sind dieMitarbeiter/-innen über die Telefonnummer 069/265-1083 bzw. intern 9100-1083.Sie haben aber auch die Möglichkeit, Anfragen per E-Mail zu stellen. Nutzen Siedazu bitte die folgende Mailadresse: jobticket@deutschebahn.com.

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