Lassen Sie sich von uns begeistern! - Stadt Böblingen
Lassen Sie sich von uns begeistern! - Stadt Böblingen
Lassen Sie sich von uns begeistern! - Stadt Böblingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
neten Bauleiter zu bestellen. Dem Bauherrn Unternehmer (§ 44 LBO)<br />
Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das<br />
obliegen die nach den öffentlich-rechtlichen „Jeder Unternehmer ist dafür verantwortlich, gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der<br />
Vorschriften erforderlichen Anzeigen an die dass seine Arbeiten den öffentlich-rechtlichen Unternehmer zu achten; die Verantwortlichkeit<br />
Baurechtsbehörde.<br />
Vorschriften entsprechend ausgeführt und in- der Unternehmer bleibt unberührt.“<br />
Bei Bauarbeiten, die unter Einhaltung des Gesoweit auf die Arbeiten anderer Unternehsetzes<br />
zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in<br />
Selbst-, Nachbarschafts- oder Gefälligkeitshilmer<br />
abgestimmt werden. Er hat insoweit für<br />
die ordnungsgemäße Einrichtung und den<br />
Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit<br />
fe ausgeführt werden, ist die Bestellung <strong>von</strong> <strong>sich</strong>eren Betrieb der Baustelle, insbesondere Genehmigungspflichtige Vorhaben (§ 49 LBO)<br />
Unternehmern nicht erforderlich, wenn genü- die Tauglichkeit und Betriebs<strong>sich</strong>erheit der Grundsätzlich bedarf die Errichtung und der<br />
gend Fachkräfte mit der nötigen Sachkunde, Gerüste, Geräte und der anderen Baustel- Abbruch baulicher Anlagen einer Baugeneh-<br />
Erfahrung und Zuverlässigkeit mitwirken.“ leneinrichtungen sowie die Einhaltung der migung, soweit nichts anderes bestimmt ist.<br />
„Kenntnisgabepflichtige Abbrucharbeiten Arbeitsschutzbestimmungen zu sorgen. Er Die Genehmigungsfreiheit für verfahrensfreie<br />
dürfen nicht in Selbst-, Nachbarschafts- oder hat die erforderlichen Nachweise über die Vorhaben nach § 50 LBO entbindet <strong>Sie</strong> nicht<br />
Gefälligkeitshilfe ausgeführt werden.“ Brauchbarkeit der Bauprodukte und Bauarten <strong>von</strong> der Verpflichtung zur Einhaltung der<br />
zu erbringen und auf der Baustelle bereitzu- Anforderung, die durch öffentlich-rechtliche<br />
Entwurfsverfasser (§ 43 LBO)<br />
halten.“<br />
Vorschriften gestellt werden und lassen die<br />
„Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich,<br />
Eingriffsbefugnisse der Baurechtsbehörde<br />
dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Bauleiter (§ 45 LBO)<br />
unberührt.<br />
Vorschriften entspricht. Zum Entwurf gehören „Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass<br />
die Bauvorlagen und die Ausführungsplanung; die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 50 LBO)<br />
der Bauherr kann mit der Ausführungspla- Vorschriften und den Entwürfen des Entwurfs- Der § 50 LBO sowie der hierzu erlassene<br />
nung einen anderen Entwurfsverfasser beverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Anhang legt fest, welche Bauvorhaben verfahauftragen.“<br />
Aufgabe auf den <strong>sich</strong>eren bautechnischen rensfrei sind, also keiner Baugenehmigung be-<br />
NEUBAU OSTELSHEIMER STR.<br />
Unser Energiesparhaus in Dagersheim<br />
Gesellschaft für Grundstücksentwicklung<br />
und Baubetreuung mbH<br />
Wolboldstraße 15, 71063 Sindelfi ngen<br />
Tel. 07031 – 811161, Fax 07031 – 873595<br />
E-Mail Integralbau@t-online.de<br />
19