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Lassen Sie sich von uns begeistern! - Stadt Böblingen

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umstritten ist, ob die Baugenehmigung mit<br />

dem öffentlichen Baurecht in Einklang steht,<br />

könnten Probleme auftreten, denn als direkt<br />

Betroffener kann der Nachbar die Baugenehmigung<br />

anfechten.<br />

Ein Nachbarwiderspruch gegen ein genehmigtes<br />

Vorhaben hat zwar keine aufschiebende<br />

Wirkung. Allerdings hat der Nachbar die<br />

Möglichkeit, bei der Baugenehmigungsbehörde<br />

oder beim Verwaltungsgericht die<br />

aufschiebende Wirkung des Widerspruches<br />

zu beantragen. Damit es erst gar nicht soweit<br />

kommt, sollte der Nachbar rechtzeitig<br />

über die Baupläne informiert werden. Die<br />

Landesbauordnung - § 55 legt daher fest,<br />

dass die Gemeinde die Eigentümer angrenzender<br />

Grundstücke <strong>von</strong> dem Bauantrag benachrichtigt.<br />

Das kann entfallen, wenn eine<br />

schriftliche Zustimmungserklärung vorliegt<br />

oder die Nachbarn durch das Vorhaben<br />

offen<strong>sich</strong>tlich nicht berührt werden.<br />

Bauen ohne Baugenehmigung<br />

Wer ein genehmigungspflichtiges Vorhaben<br />

ohne Genehmigung errichtet, begeht eine<br />

Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld<br />

geahndet werden kann. Ein nachträgliches<br />

Genehmigungsverfahren wird erforderlich.<br />

Wenn <strong>sich</strong> herausstellt, dass eine nachträgliche<br />

Genehmigung nicht erteilt werden kann,<br />

droht sogar die Beseitigung des errichteten<br />

Bauwerkes.<br />

Büro- und Handelshaus Wilhelmshöhe Wohn- und Gewerbebau<br />

Raumbildender Ausbau<br />

Erweiterung / Umbau /<br />

Modernisierung<br />

Energetische Sanierung<br />

Raumbildender Ausbau<br />

Freianlagen<br />

Projektentwicklung<br />

Projektsteuerung<br />

Private Baugemeinschaften<br />

Mietflächenberechnung<br />

(MF-G gif, DIN 277)<br />

Bestandsaufnahmen<br />

Bauen im Bestand<br />

SiGeKo<br />

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