Lassen Sie sich von uns begeistern! - Stadt Böblingen
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umstritten ist, ob die Baugenehmigung mit<br />
dem öffentlichen Baurecht in Einklang steht,<br />
könnten Probleme auftreten, denn als direkt<br />
Betroffener kann der Nachbar die Baugenehmigung<br />
anfechten.<br />
Ein Nachbarwiderspruch gegen ein genehmigtes<br />
Vorhaben hat zwar keine aufschiebende<br />
Wirkung. Allerdings hat der Nachbar die<br />
Möglichkeit, bei der Baugenehmigungsbehörde<br />
oder beim Verwaltungsgericht die<br />
aufschiebende Wirkung des Widerspruches<br />
zu beantragen. Damit es erst gar nicht soweit<br />
kommt, sollte der Nachbar rechtzeitig<br />
über die Baupläne informiert werden. Die<br />
Landesbauordnung - § 55 legt daher fest,<br />
dass die Gemeinde die Eigentümer angrenzender<br />
Grundstücke <strong>von</strong> dem Bauantrag benachrichtigt.<br />
Das kann entfallen, wenn eine<br />
schriftliche Zustimmungserklärung vorliegt<br />
oder die Nachbarn durch das Vorhaben<br />
offen<strong>sich</strong>tlich nicht berührt werden.<br />
Bauen ohne Baugenehmigung<br />
Wer ein genehmigungspflichtiges Vorhaben<br />
ohne Genehmigung errichtet, begeht eine<br />
Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld<br />
geahndet werden kann. Ein nachträgliches<br />
Genehmigungsverfahren wird erforderlich.<br />
Wenn <strong>sich</strong> herausstellt, dass eine nachträgliche<br />
Genehmigung nicht erteilt werden kann,<br />
droht sogar die Beseitigung des errichteten<br />
Bauwerkes.<br />
Büro- und Handelshaus Wilhelmshöhe Wohn- und Gewerbebau<br />
Raumbildender Ausbau<br />
Erweiterung / Umbau /<br />
Modernisierung<br />
Energetische Sanierung<br />
Raumbildender Ausbau<br />
Freianlagen<br />
Projektentwicklung<br />
Projektsteuerung<br />
Private Baugemeinschaften<br />
Mietflächenberechnung<br />
(MF-G gif, DIN 277)<br />
Bestandsaufnahmen<br />
Bauen im Bestand<br />
SiGeKo<br />
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