Kampf um Arbeitsplätze - Arbeiterkammer Wien
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AK-leistungsbilanz<br />
Aktuell<br />
n Das gibt die AK Burgenland aus<br />
n Neugestaltete AK-Homepage<br />
Noch serviceorientierter und informativer<br />
präsentiert sich die neue Homepage der<br />
AK Burgenland. Hier finden sich zahlreiche<br />
Servicerechner (z.B. Zinsen, Kredite, Strom,<br />
Handytarife, Brutto-Netto etc.) und <strong>um</strong>fangreiche<br />
Daten zu allen arbeits-, sozialrechtlichen<br />
Fragen und z<strong>um</strong> Kons<strong>um</strong>entenschutz:<br />
www.bgld.arbeiterkammer.at; www.akbgld.at<br />
4 AK-INFO BURGENLAND<br />
Wer Heizkostenzuschuss beantragen<br />
kann, kann auch die<br />
Sozialtarife bei BEGAS und BE-<br />
WAG in Anspruch nehmen.<br />
Wer kann Heizkostenzuschuss<br />
beantragen?<br />
Das Land Burgenland gewährt<br />
einen einmaligen Heizkostenzuschuss<br />
in Höhe von Euro<br />
145,-- pro Haushalt. Die Zuschusshöhe<br />
ist unabhängig<br />
davon, ob es sich <strong>um</strong> eine al-<br />
AK-Präsident Alfred Schreiner, LH Hans Niessl und LR Peter Rezar<br />
präsentieren den BEGAS-Sozialtarif.<br />
Soziale Tarife für kleine<br />
einkommen<br />
nach verhandlungen mit der <strong>Arbeiterkammer</strong> werden Sozialtarife<br />
bei Strom und gas angeboten. Bezieher von kleinen<br />
einkommen - wie etwa Alleinerzieher - sollen profitieren.<br />
Zusätzlich zur Verdoppelung des<br />
Heizkostenzuschusses auf 145<br />
Euro, die ab diesem Winter wirksam<br />
wird, wird seitens der BEWAG<br />
ein Stromkostenzuschuss in der<br />
Höhe von 40 Euro gewährt. Die<br />
BEGAS wird Heizkostenzuschuss-<br />
Beziehern auf die Jahresrechnung<br />
einen Rabatt in der Höhe von 15<br />
Prozent anrechnen. Damit wird<br />
die Auszahlungss<strong>um</strong>me pro Haushalt<br />
insgesamt 185 Euro betragen.<br />
Anspruch darauf haben alle Heizkostenzuschuss-Bezieher.<br />
Das sind<br />
Ergebnisse intensiver Gespräche,<br />
die von Landeshauptmann Hans<br />
Niessl, Soziallandesrat Dr. Peter Rezar<br />
und AK-Präsident Alfred Schreiner<br />
geführt und zu einem Ergebnis<br />
heizkostenzuschuss: Wer kann ihn beantragen?<br />
leinstehende Person oder ein<br />
Ehepaar – allenfalls auch mit<br />
Kindern - handelt. Dieser Zuschuss<br />
wird aus den Mitteln des<br />
Landes Burgenland finanziert.<br />
Die Voraussetzungen:<br />
n Hauptwohnsitz im Burgenland<br />
(Stichtag 15.11.2008)<br />
n Bezug eines monatlichen<br />
Einkommens bis zur Höhe des<br />
Nettobetrages des jeweils geltenden<br />
ASVG - Ausgleichszula-<br />
gebracht wurden. „Diese sozialen<br />
Tarifen sollen auch vielen ArbeitnehmerInnen<br />
mit kleinem Einkommen<br />
zugute kommen“, sagt AK-Präsident<br />
Alfred Schreiner. „Viele sind<br />
sich nicht bewusst, dass sie den<br />
Heizkostenzuschuss und damit die<br />
Sozialtarife bei Strom und Gas beantragen<br />
können. So erfüllen etwa<br />
viele Alleinerzieher die Voraussetzungen.<br />
Die AK Burgenland hat<br />
deshalb eine Informationskampagne<br />
gestartet, die möglichst viele<br />
Betroffenen informieren soll.“<br />
Informationen über die Voraussetzungen<br />
finden sich auf der Homepage<br />
der AK Burgenland www.<br />
bgld.arbeiterkammer.at und in der<br />
Box auf dieser Seite.<br />
genrichtsatzes<br />
n für allein stehende Personen<br />
733,-- Euro<br />
n für Ehepaare / Lebensgemeinschaften<br />
1.099,02 Euro,<br />
und pro Kind 76,82 Euro<br />
Wie und wo ist der Antrag<br />
einzubringen? Der Antrag<br />
liegt bei der Hauptwohnsitzgemeinde<br />
auf und ist dort ab 15.<br />
November 2008 einzubringen.