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STATUTEN des Elternvereins der Volksschule Kleistgasse

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Wie<strong>der</strong>eintritt in den Verein kann durch Bezahlen <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrages je<strong>der</strong>zeit erklärt werden und ist<br />

mit dem Zahlungsdatum wirksam. Mitglie<strong>der</strong>, die durch ihr Verhalten den Vereinszweck schädigen,<br />

können mit Beschluss <strong>der</strong> Hauptversammlung ausgeschlossen werden.<br />

§ 4 Recht und Pflichten <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> <strong>Elternvereins</strong><br />

1. Die Vereinsmitglie<strong>der</strong> haben die ihnen in diesem Statut eingeräumten Rechte und auferlegten Pflichten.<br />

Sie haben insbeson<strong>der</strong>e den Vereinszweck (§ 2) in je<strong>der</strong> Weise zu för<strong>der</strong>n.<br />

2. Die Vereinsmitglie<strong>der</strong> haben das Recht, an allen Versammlungen und Veranstaltungen <strong>des</strong> Vereines mit<br />

beraten<strong>der</strong> und beschließen<strong>der</strong> Stimme teilzunehmen.<br />

3. Sie haben das aktive und passive Wahlrecht.<br />

4. Lehrer, <strong>der</strong>en Kin<strong>der</strong> die im § 1geannnte Schule besuchen, haben die gleichen Rechte wie die übrigen<br />

Vereinsmitglie<strong>der</strong><br />

5. Die Vereinsmitglie<strong>der</strong> sind zur pünktlichen Bezahlung <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrages verpflichtet.<br />

§5 Mittel zur Erreichung <strong>des</strong> Zweckes <strong>des</strong> Elternvereines<br />

1. Die für den Vereinszweck notwendigen Mittel werden durch die Beiträge <strong>der</strong> Vereinsmitglie<strong>der</strong>,<br />

Spenden, Erträgnisse von Vereinsveranstaltungen, Vermächtnisse, Sammlungen usw. aufgebracht.<br />

2. Die Höhe <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrages wird jährlich in <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung festgesetzt.<br />

3. Die Vereinsmitglie<strong>der</strong> (§ 3 Abs. 1) haben den Mitgliedsbeitrag nur einmal zu entrichten, auch wenn<br />

mehrere Kin<strong>der</strong>, über die sie die elterliche Gewalt besitzen, die im § 1 genannte Schule besuchen.<br />

Besuchen an<strong>der</strong>e Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong> Vereinsmitglie<strong>der</strong> (§ 3 Abs. 1.) an<strong>der</strong>e Schulen (private o<strong>der</strong> öffentliche)<br />

haben die Vereinsmitglie<strong>der</strong> einen anteiligen Mitgliedsbeitrag zu entrichten, wenn sie dem Elternverein<br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Schulen angehören. Der aliquote Anteil bestimmt sich nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Schulen, welche<br />

die Kin<strong>der</strong> besuchen.<br />

4. Der Elternausschuss kann in berücksichtigungswerten Fällen Vereinsmitglie<strong>der</strong>n (§3, Abs.1) von <strong>der</strong><br />

Entrichtung <strong>des</strong> Mitgliedsbeitrages ganz o<strong>der</strong> teilweise für jeweils ein Schuljahr befreien.<br />

§ 6 Vereinsjahr<br />

Das Vereinsjahr beginnt mit dem Tag <strong>der</strong> ordentlichen Hauptversammlung und endet mit dem Tag <strong>der</strong><br />

nächsten ordentlichen Hauptversammlung.<br />

§ 7 Organe <strong>des</strong> Elternvereines<br />

Die Aufgaben <strong>des</strong> Elternvereines werden von den nachstehenden Organen erfüllt:<br />

a) von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

b) vom Elternausschuss<br />

c) von dem/<strong>der</strong> Vorsitzenden o<strong>der</strong> dem/<strong>der</strong> stellvertretenden Vorsitzenden<br />

d) von den Rechnungsprüfer/innen<br />

e) vom Schiedsgericht<br />

§8 Ordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

1. Die ordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung findet alljährlich in <strong>der</strong> Regel im Oktober statt. Sie wird vom<br />

Elternausschuss einberufen.<br />

2. Die Einladung zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung hat schriftlich unter Bekanntgabe <strong>der</strong> Tagesordnungspunkte<br />

zu erfolgen uns ist spätestens 14 Tage vor dem Tag <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung abzusenden.<br />

3. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl <strong>der</strong> Anwesenden beschlussfähig.<br />

4. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, bei Stimmengleichheit gilt <strong>der</strong> Antrag<br />

als abgelehnt.<br />

Der Ausschluss von Vereinsmitglie<strong>der</strong>n (§3, Abs. 4), die Auflösung <strong>des</strong> Vereines (Abs.6, lit. J) und die<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Statuten (Abs. 6, lit. i) werden mit einer Mehrheit von zwei Drittel <strong>der</strong> abgegebenen<br />

Stimmen beschlossen.<br />

5. Über den Verlauf <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist ein Protokoll zu führen.<br />

6. Der Mitglie<strong>der</strong>versammlung obliegt:<br />

a) Entgegennahme <strong>des</strong> Tätigkeitsberichtes <strong>des</strong> Elternausschusses über das abgelaufene Vereinsjahr.

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