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F a c h b l i c kFinanz- & WirtschaftspolitikDie wichtigsten <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong><strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>SteuerquotenAbgabenquotenTarifeAusgabe 2002


Die wichtigsten <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong><strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Erstellt vom Bundesamt für Finanzen- Informationszentrum für <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> In-und Ausland -<strong>im</strong> Auftrag des Bundesmin<strong>ist</strong>eriums der FinanzenSteuerquotenAbgabenquotenTarifeAusgabe 2002


Die wichtigsten <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>InhaltsübersichtSeiteVorbemerkungen 5Übersicht 1: Steuerquoten <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> 1970 – 2001 11Übersicht 2: Abgabenquoten <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> 1970 – 2001 12Grafik I: Steuer- und Abgabenquoten 2001 13Übersicht 3: Körperschaftsteuern 2002 – Tarife und Systeme 14Grafik II: Körperschaftsteuersätze 2002 16Übersicht 4: Unternehmensteuern 2002 <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> (nominal) 17Grafik III: Unternehmensteuersätze 2002 (nominal) 18Übersicht 5:Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und derGebietskörperschaften 2002 19Übersicht 6:Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und derGebietskörperschaften 2002 21Grafik IV: Einkommensteuerspitzensätze 2002 23Übersicht 7: Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2002 24Übersicht 8:Besteuerung privater Zinserträge Ansässiger <strong>im</strong> Rahmen derEinkommensteuer 2002 (Höchstsätze) 25Übersicht 9: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2001 26Grafik V: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2001 27Übersicht 10:Grafik VI:Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer undSozialabgaben 2001 28Belastung von Arbeitnehmern durch Einkommen-/Lohnsteuer undSozialabgaben 2001 29Übersicht 11 Gesamtbelastung der Lohnkosten 2001 30Grafik VII: Gesamtbelastung der Lohnkosten 2001 31Übersicht 12 Vermögensteuern 2002 für natürliche und jur<strong>ist</strong>ische Personen 32Übersicht 13: Umsatzsteuersätze in wichtigen Staaten (Stand 1. Juli 2002) 34Grafik VIII: Allgemeine Umsatzsteuersätze 2002 in der EU 35Übersicht 14: Umsatzsteuersätze der US-Einzelstaaten (sales and use taxes) 36Anhang Umrechnungskurse der Landeswährungen 373


VorbemerkungenDiese Neuauflage der Publikation „Die wichtigsten <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>“(früher: „Informationsdienst zur Finanzpolitik des Auslands“) enthält neben aktuellen Datenzur Steuer- und Abgabenbelastung wichtiger Volkswirtschaften (sog. Steuer- und Abgabenquote)weitere Informationen zu den Steuersystemen und –tarifen in den EU-Staaten undeinigen anderen wichtigen Mitgliedstaaten der OECD, und zwar zu den Körperschaft-,Einkommen-, Unternehmen-, Vermögen- und Umsatzsteuern.Die Übersichten 1 und 2 sowie die damit verbundene Grafik I zeigen die Entwicklung undden letzten Stand (2001) der volkswirtschaftlichen Steuer- und Abgabenbelastung nach denBerechnungen der OECD, gemessen als Prozentsatz der gesamten Steuereinnahmen einesStaates am Bruttoinlandsprodukt. Es zeigt sich, dass sich diese Belastung in allen Staatenwährend der letzten Jahre nur geringfügig geändert hat. In Deutschland hat sich die Steuerquotenach diesen OECD-Feststellungen auf einen Wert um 22 v.H. eingependelt und liegtdamit international eher <strong>im</strong> unteren Bereich. Die deutsche Steuerquote <strong>ist</strong> seit Jahren eineder niedrigsten überhaupt. Werden wegen der unterschiedlichen Finanzierung derSozialsysteme durch Beiträge und/oder allgemeine Steuermittel die Sozialabgaben in den<strong>Vergleich</strong> mit einbezogen, ändert sich dies. In einem <strong>Vergleich</strong> der sog. Abgabenquotenn<strong>im</strong>mt Deutschland dann mit rund 36 v.H. – 37 v.H. eine mittlere Position ein. Vor allem dieskandinavischen Staaten, Belgien und Frankreich weisen eine höhere Abgabenbelastungauf, während die USA, Irland und Japan z.T. deutlich unter der deutschen Abgabenquoteliegen. Zur Zeit lässt sich der Einfluss der jüngsten weltweiten Wirtschaftsentwicklung aufdiese Daten noch nicht abschätzen.Die Übersicht 3 zeigt die aktuellen Körperschaftsteuersysteme und –tarife einschließlichmöglicher Steuerzuschläge und <strong>Steuern</strong> der Gebietskörperschaften (z.B. der SchweizerKantone, der US-Einzelstaaten und der kanadischen Provinzen). Bei der Entwicklung derKörperschaftsteuertarife <strong>ist</strong> bemerkenswert, dass kein Staat 2002 Tariferhöhungen vorgenommenhat. Im Gegenteil, mehrere Staaten haben – wohl als Folge eines sichverschärfenden <strong>internationalen</strong> Steuerwettbewerbs und als Reaktion auf die deutscheSteuerreform – die allgemeinen Tarife gesenkt, so• Frankreich von 36,4 auf 35,4 v.H.,• Irland von 20 auf 16 v.H.,• Luxemburg von 31,2 auf 22,9 v.H.,• die Niederlande von 35 auf 34,5 v.H.,5


• Portugal von 32 auf 30 v.H.Portugal hat darüber hinaus sein bisheriges Teilanrechnungssystem der Körperschaftsteuerauf die Einkommensteuer aufgegeben und <strong>ist</strong> jetzt wie Deutschland und Luxemburg zueinem „klassischen“ System übergegangen. Hier erfolgt die Entlastung von der Körperschaftsteuerauf ausgeschüttete Gesellschaftsgewinne auf der Ebene des Anteilseigners durch dassog. Halbeinkünfteverfahren, d.h. die erhaltenen Dividenden sind vom Empfänger nur zurHälfte zu versteuern, gleichzeitig entfällt eine Anrechnung der Körperschaftsteuer auf dieEinkommensteuer. Die deutsche Steuerreform liegt hier <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> Trend. In der EUsind jetzt Italien und Finnland die letzten Staaten mit einem Vollanrechnungssystem. Trotzder verschiedenen Tarifsenkungen <strong>im</strong> Ausland <strong>ist</strong> der deutsche Körperschaftsteuertarif noch<strong>im</strong>mer einer der niedrigsten unter den OECD-Staaten. In der Grafik II sind die Körperschaftsteuersätzenochmals anschaulich dargestellt.Mehrere Staaten erheben – me<strong>ist</strong> auf der Ebene der Gebietskörperschaften – noch weitere<strong>Steuern</strong> auf den Gewinn, die aber nicht als Körperschaftsteuern <strong>im</strong> eigentlichen Wortsinneangesehen werden können, sondern z.B. als Gewerbesteuern (wie in Deutschland undLuxemburg) oder als vergleichbare andere <strong>Steuern</strong>. Die Übersicht 4 „Unternehmensteuern2002 <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>“ und die damit verbundene Grafik III geben Informationenüber alle diese <strong>Steuern</strong> auf den Gewinn, also die Körperschaftsteuertarife einschl. der anderenGewinnsteuern der Gebietskörperschaften. Es zeigt sich, dass Deutschland in diesem<strong>Vergleich</strong> seine günstige Position wie bei den Körperschaftsteuertarifen nicht halten kann,sich aber dem international üblichen Niveau der Unternehmensteuersätze genähert hat.Die Übersichten 5 und 6 enthalten grundlegende Informationen über die Einkommensteuertarife<strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>, und zwar die Tarifeingangs- und die Spitzensätze desZentralstaats und der Gebietskörperschaften (Provinzen, Einzelstaaten, Länder, Kantoneusw.), ggf. unter Einbeziehung von Steuerzuschlägen. Die Übersicht 5 enthält über die Tarifeingangssätzehinaus noch die persönlichen tariflichen Entlastungen in Form von Grundfreibeträgen,„Nullzonen“ <strong>im</strong> Tarif, Abzügen von der Steuerschuld usw. Diese Einkommensteuertarifesind – bis auf den deutschen Tarif – als sog. progressive Teilmengenstaffelungenaufgebaut (vielfach „Stufentarife“ genannt), die me<strong>ist</strong> nur wenige Stufen aufweisen.Die Einkommensteuerspitzensätze sind nochmals in der Grafik IV anschaulich dargestellt.Die Unterschiede zwischen den nationalen Tarifeingangs- und Spitzensätzen sind markant.Auch innerhalb der einzelnen Einkommensteuersysteme kann es zu unterschiedlichenSätzen auf einzelne Einkunftsarten kommen. Dies gilt insbesondere für die Zinseinkünfte,deren Erfassung und Besteuerung in vielen Staaten Schwierigkeiten bereitet. Vielfach wird6


versucht, durch ein System von mehr oder weniger „automatischen“ Kontrollmitteilungen derKreditinstitute an die Finanzverwaltung das Problem zu lösen. Da aber alle Staaten die Zinserträgevon Steuerausländern so gut wie nicht erfassen und Kontrollmitteilungen über dieGrenzen nur in wenigen Fällen erstellt werden, sind auch diese Systeme nicht lückenlos.Etwa die Hälfte der hier betrachteten Staaten <strong>ist</strong> daher schon seit längerem vom System dereinheitlichen Besteuerung aller Einkunftsarten („synthetische Einkommensteuer“) abgegangenund erfasst Zinseinkünfte durch Quellensteuern mit Abgeltungscharakter, diedeutlich unter den Spitzensätzen der allgemeinen Einkommensteuer liegen, so Belgien,Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Österreich, Schweden und Japan. Darinkönnte ein Einstieg in ein Schedulensteuersystem („analytische Einkommensteuer“) gesehenwerden, bei dem die einzelnen Einkunftsarten je nach Art unterschiedlich hoch, z.T. mitProportionalsteuern, besteuert werden. Dadurch soll auch dem Trend entgegengewirktwerden, Sparanlagen ins niedriger oder gar nicht besteuernde Ausland zu verlagern.Besonders ausgeprägt <strong>ist</strong> ein solches Einkommensteuersystem in den Niederlanden seit derSteuerreform 2001. Ansonsten sind die Quellensteuern auf die Kapitalerträge („Zinsabschlagsteuern“oder „Kapitalertragsteuern“) wie in Deutschland nur Vorauszahlungen aufdie Einkommensteuerschuld. Die Bundesregierung plant jedoch die Einführung einerAbgeltungssteuer auf Zinsen. Der Steuersatz soll 25 v.H. betragen. Für die Vergangenheitsoll eine Brücke in die Steuerehrlichkeit gebaut werden, auch um ins Ausland verbrachtesVermögen nach Deutschland zurückzuholen. Über eine einmalige und abgeltende Steuer aufdas hinterzogene Vermögen soll Steuersündern für einen von Anfang an befr<strong>ist</strong>etenZeitraum eine Rückkehr in die Steuerehrlichkeit ermöglicht werden. Mit der Einigung desECOFIN-Rates am 21. Januar 2003 über die Zinsrichtlinie konnte die mehrjährige Debatteüber die Besteuerung von Zinserträgen auf EU-Ebene erfolgreich zum Abschluss gebrachtwerden. Der darin vereinbarte automatische Informationsaustausch stellt sicher, dass die <strong>im</strong>Ausland erzielten Kapitalerträge auch <strong>im</strong> jeweiligen Inland zur Besteuerungsgrundlagewerden können.Die Übersicht 7 enthält die Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden für Ansässigeund Nichtansässige in den verschiedenen Staaten und gibt auch an, ob diese <strong>Steuern</strong>Abgeltungscharakter haben, und ob der betreffende Staat ein System derKontrollmitteilungen der Banken an die Finanzverwaltung hat. In der Übersicht 8 kommt die<strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> stark unterschiedliche Besteuerung privater Zinserträgenochmals zum Ausdruck. Freibeträge, wie z.B. der deutsche Sparerfreibetrag, sind in diesenÜbersichten 7 und 8 nicht berücksichtigt. Die Spanne der Steuersätze auf die Kapitalerträgereicht von 59 v.H. (Dänemark) bis zu 0 v.H. (Niederlande). In den Niederlanden werden nichtdie tatsächlichen privaten Vermögenserträge (z.B. Mieten, Zinsen, Dividenden usw.)besteuert. Statt dessen gibt es dort eine Sollertragsbesteuerung des Vermögens (unter7


Sozialversicherung, ggf. einschließlich möglicher Lohnsummensteuern, die mehrereStaaten noch neben oder anstelle der Arbeitgeberbeiträge erheben (Übersicht 11,Grafik VII).Die familienbezogenen staatlichen Le<strong>ist</strong>ungen (z.B. Kindergeld) werden dabei je nach Staatbei der Steuer oder bei den Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt.Bezogen auf den deutschen Arbeitnehmer zeigt sich dabei folgendes:Die deutsche Steuerbelastung bewegt sich international bei Alleinstehenden <strong>im</strong> mittlerenBereich, bei Verheirateten mit Kindern <strong>im</strong> unteren Bereich; sie <strong>ist</strong> wegen der relativ hohenfamilienbezogenen Le<strong>ist</strong>ungen, die hier mit der Steuer verrechnet werden, für denAlleinverdiener mit Kindern sogar negativ. Werden die Arbeitnehmerbeiträge zurgesetzlichen Sozialversicherung dagegen in den Belastungsvergleich mit einbezogen,verschlechtert sich die deutsche Position. Bei der Gesamtbelastung durch <strong>Steuern</strong> undSozialabgaben des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers zusammen hat sich in der EU einebreite Gruppe relativ hoch belastender Staaten (angeführt von Belgien) herausgebildet. DieStaaten außerhalb der EU (Japan, Kanada, Schweiz und die USA), aber auch einigeMitglieder der EU (Irland, Luxemburg, das Vereinigte Königreich) gehören zu einer weiterenGruppe, die den Gesamtlohn relativ gering belasten.Die hohen Sozialbeiträge in den me<strong>ist</strong>en EU-Staaten dürfen aber nicht isoliert betrachtetwerden, da sie gut ausgebaute Sozialsysteme finanzieren, die in vielen Staaten mit niedrigerGesamtbelastung in diesem Umfang nicht vorhanden sind, oder für deren Finanzierung dereinzelne Steuerbürger Privatmittel aufbringen muss, wie z.B. für eine angemessene Altersversorgung.Sie sind aber ein Indikator für das Engagement des Staates <strong>im</strong> Sozialbereich.Die Übersicht 12 „Vermögensteuern 2002 für natürliche und jur<strong>ist</strong>ische Personen“ zeigt, dasses eine Vermögensteuer nur in einigen wenigen Staaten gibt. Vielfach hat sie auch dort nurnoch die Funktion einer Mindeststeuer oder einer Ergänzungssteuer zur Einkommen- oderKörperschaftsteuer. So wirkt die Vermögensteuer jur<strong>ist</strong>ischer Personen in Luxemburg wegenihrer Anrechenbarkeit auf die Körperschaftsteuer wie eine Mindeststeuer.Kapitalgesellschaften sind ansonsten nur noch in der Schweiz vermögensteuerpflichtig. Inden Staaten des angelsächsischen Rechtskreises sind Vermögensteuern <strong>im</strong> deutschenSinne seit alters her unbekannt. Die in USA und Kanada von den Einzelstaaten/Provinzenund ihren Gemeinden erhobenen „property taxes“ sind keine Vermögensteuern <strong>im</strong> deutschenSinne, sondern Grundsteuern oder Grundsteuern vergleichbare andere <strong>Steuern</strong>. Damitwerden Le<strong>ist</strong>ungen finanziert, für die die Gemeinden in anderen Staaten vielfach Gebühren9


und Beiträge erheben, so z.B. Straßenanliegerbeiträge, Müllabfuhrgebühren, Abwasserkanalgebühren,Beiträge für die Straßenreinigung usw.Die Übersicht 13 informiert über die Umsatzsteuersätze und -systeme der EU-Staaten, derBeitrittskandidaten und einiger anderer wichtiger OECD-Staaten. Die damit zusammenhängendeGrafik VIII gibt die Mehrwertsteuersätze (Normalsätze) innerhalb der EU ingrafischer Darstellung wider. Diese Umsatzsteuern der EU und ihrer Beitrittskandidatenwerden als Mehrwertsteuern erhoben, das Gleiche gilt für die Umsatzsteuern Japans,Norwegens und der Schweiz. In den USA gibt es auf Bundesebene keine allgemeineUmsatzsteuer; die Einzelstaaten und ihre Gemeinden können aber allgemeine Umsatzsteuernohne Vorsteuerabzug bei Umsätzen an den Endverbraucher erheben (sog. Einzelhandelsumsatzsteuern,sales and use taxes). Die Übersicht 14 informiert über dieseUmsatzsteuern der US-Einzelstaaten und ihrer Gemeinden. Die Tarife bewegen sich nochauf einem – für europäisches Verständnis – bescheidenen Niveau. Es gibt aber auch US-Einzelstaaten ohne eine allgemeine Umsatzsteuer. Kanada le<strong>ist</strong>et sich zwei verschiedeneUmsatzsteuersysteme: ein Mehrwertsteuersystem nach europäischem Vorbild auf der Ebenedes Bundes und ein System von Einzelhandelsumsatzsteuern (sales taxes) nach US-Vorbildauf der Ebene der Provinzen. Diese verschiedenen <strong>Steuern</strong> sind in Kanada nur begrenztaufeinander abgest<strong>im</strong>mt; so wird lediglich in den Provinzen Neubraunschweig, Neufundlandund Neuschottland die Umsatzsteuer der Provinzen auf Einzelhandelsumsätze zusammenmit der Bundessteuer als harmonized sales tax in Höhe von 15 v.H. erhoben, in den anderenProvinzen ex<strong>ist</strong>ieren beide Systeme dagegen unabgest<strong>im</strong>mt nebeneinander.Der Anhang enthält die in den bisherigen Übersichten verwendeten Umrechnungskurse dernationalen Währungen in Euro.Bundesamt für FinanzenDr. Ingo Müssener10


Steuerquoten <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> 1) Übersicht 1Land<strong>Steuern</strong> in vH des BIP1970 1980 1985 1990 1995 2000 2001 2)Deutschland 3) 4) 22,4 24,3 23,4 22,7 23,1 23,0 21,6Deutschland 3) 22,5 24,6 23,6 22,3 23,3 23,1 21,7Belgien 24,7 30,2 31,2 28,8 29,9 31,5 31,1Dänemark 37,7 43,2 45,7 45,7 47,8 46,5 46,8Finnland 29,0 29,2 33,1 35,1 32,6 34,9 33,9Frankreich 21,7 23,3 24,8 24,0 25,2 29,0 28,9Griechenland 15,7 16,2 18,4 20,5 21,9 26,4 29,4Irland 26,4 26,9 29,9 28,5 28,0 26,8 24,9Italien 16,2 18,9 22,5 26,1 28,2 30,0 29,6Japan 15,5 17,8 18,9 21,4 17,7 17,2 -Kanada 27,9 27,5 28,2 31,6 30,7 30,7 30,0Luxemburg 17,2 28,5 33,0 29,8 30,8 31,0 30,8Niederlande 23,2 27,0 23,8 26,9 24,4 25,3 25,6Norwegen 28,9 33,7 34,3 30,8 31,8 31,2 35,7Österreich 25,8 27,5 28,6 27,2 26,5 28,8 30,7Portugal 14,7 17,0 19,7 21,3 23,7 25,6 -Schweden 33,0 33,8 36,4 39,0 33,7 39,0 37,3Schweiz 17,2 20,1 20,5 20,6 20,8 23,7 22,6Spanien 10,2 11,9 16,3 21,4 21,0 22,8 22,6Vereinigtes Königreich 31,9 29,3 31,0 30,7 28,7 31,2 31,0Vereinigte Staaten 23,2 21,1 19,5 19,8 20,7 22,7 -1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD.Basis Finanzstat<strong>ist</strong>ik, nicht vergleichbar mit Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.2) vorläufig3) 1970 - 1990 nur alte Bundesländer4)In der Abgrenzung der deutschen Haushaltsrechnung. Ein unmittelbarer <strong>Vergleich</strong> mit den Angaben der OECD <strong>ist</strong> ausmethodischen Gründen nicht möglich.Quelle: OECD-Revenue Stat<strong>ist</strong>ics 1965 - 2001, Paris 200211


Abgabenquoten <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> 1) Übersicht 2Land<strong>Steuern</strong> und Sozialabgaben in vH des BIP1970 1980 1985 1990 1995 2000 2001 2)Deutschland 3) 4) 33,5 39,7 39,2 38,0 41,2 40,7 39,1Deutschland 3) 32,3 37,5 37,2 35,7 38,2 37,9 36,4Belgien 34,5 42,4 45,6 43,2 44,6 45,6 45,3Dänemark 39,2 43,9 47,4 47,1 49,4 48,8 49,0Finnland 31,9 36,2 40,1 44,8 45,0 46,9 46,3Frankreich 34,1 40,6 43,8 43,0 44,0 45,3 45,4Griechenland 22,4 24,2 28,6 29,3 31,7 37,8 40,8Irland 28,8 31,4 35,0 33,5 32,7 31,1 29,2Italien 26,1 30,4 34,4 38,9 41,2 42,0 41,8Japan 20,0 25,1 27,2 30,1 27,7 27,1 -Kanada 30,8 30,7 32,6 35,9 35,6 35,8 35,2Luxemburg 24,9 40,2 44,8 40,8 42,0 41,7 42,4Niederlande 35,8 43,6 42,6 43,0 41,9 41,4 39,9Norwegen 34,5 42,7 43,3 41,8 41,5 40,3 44,9Österreich 34,6 39,8 41,9 40,4 41,6 43,7 45,7Portugal 19,4 24,1 26,6 29,2 32,5 34,5 -Schweden 38,7 47,5 48,5 53,6 47,6 54,2 53,2Schweiz 22,5 28,9 30,2 30,6 33,1 35,7 34,5Spanien 16,3 23,1 27,8 33,2 32,8 35,2 35,2Vereinigtes Königreich 37,0 35,2 37,7 36,8 34,8 37,4 37,4Vereinigte Staaten 27,7 27,0 26,1 26,7 27,6 29,6 -1) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD;Basis Finanzstat<strong>ist</strong>ik, nicht vergleichbar mit Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.2) Vorläufig3) 1970 - 1990 nur alte Bundesländer4)In der Abgrenzung der deutschen Haushaltsrechnung. Ein unmittelbarer <strong>Vergleich</strong> mit den Angaben der OECD <strong>ist</strong> ausmethodischen Gründen nicht möglich.Quelle: OECD-Revenue Stat<strong>ist</strong>ics 1965 - 2001, Paris 200212


Grafik ISteuer- und Abgabenquoten 2001Japan *17,227,1IrlandVereinigte Staaten *22,724,929,229,6SteuerqouteAbgabenquoteSchweiz22,634,5Portugal *25,634,5Spanien22,635,2Kanada30,035,2Deutschland21,736,4Vereinigtes Königreich31,037,4Niederlande25,639,9GriechenlandItalienLuxemburg29,429,630,840,841,842,4Norwegen35,744,9BelgienFrankreichÖsterreich28,931,130,745,345,445,7FinnlandDänemark33,946,346,849,0Schweden37,353,20,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0in Prozent* Stand 2000Quelle: OECD-Revenue Statitics 1965 - 2001, Paris 200213


Übersicht 3Körperschaftsteuern 2002 – Tarife und SystemeSysteme Staaten Steuersätze1) Arten und Umfang der Entlastungenbe<strong>im</strong> Anteilseigner (natürliche Person)1 2 3 4„Klassisches" System (Besteuerungdes Gewinns bei der Gesellschaftund Besteuerung desausgeschütteten Gewinns be<strong>im</strong>Anteilseigner)– ohne Tarifermäßigung be<strong>im</strong>Anteilseigner"Klassisches" System– mit Tarifermäßigung be<strong>im</strong>AnteilseignerIrlandSchweiz (Zürich)USA(Staat New York)BelgienDänemark16 v.H.2)16,5 v.H. bis3)29,7 v.H.39,9 v.H.40,2 v.H.30 v.H.4)5)Definitive Kapitalertragsteuer 25 v.H. oderOption für SteuerveranlagungEinkommensteuersatz 28 v.H. auf Dividendenbis 29.700 dKr; 43 v.H. auf höhere DividendenDeutschland26,4 v.H.6)50 v.H. der Dividende steuerfreiLuxemburg22,9 v.H.7)50 v.H. der Dividende steuerfreiNiederlande34,5 v.H.8)Einkommensteuersatz 25 v.H. auf Dividendenaus wesentlichen Beteiligungen (ab5 v.H.); ansonsten nur PauschalbesteuerungÖsterreich34 v.H.9)Definitive Kapitalertragsteuer 25 v.H. oderErmäßigung der Einkommensteuer auf Ausschüttungenum die Hälfte be<strong>im</strong> AnteilseignerPortugal30 v.H.18)50 v.H. der Dividende steuerfreiSchweden28 v.H.Einkommensteuersatz 30 v.H. auf Dividenden„Klassisches“ System– mit Tarifermäßigung be<strong>im</strong>Anteilseigner und Teilanrechnungder auf Ausschüttungentfallenden KörperschaftsteuerVereinigtesKönigreich30 v.H.10)Anrechnung mit 1/9 der Dividende,Einkommensteuersatz 10 v.H. (niedrige Einkommen)oder 32,5 v.H. (höhere Einkommen)auf Dividenden einschl. SteueranrechnungsbetragSystem der Steuerbefreiungbe<strong>im</strong> AnteilseignerSystem der "Teilanrechnung"der auf Ausschüttungen entfallendenKörperschaftsteuer aufdie Einkommensteuer des AnteilseignersSystem der „Vollanrechnung"mit einheitlichem SteuersatzGriechenlandFrankreichJapanKanada (Ontario)SpanienFinnlandItalien37,5 / 35 v.H. 11) keine Besteuerung be<strong>im</strong> Anteilseigner12)Anrechnung mit 50 v.H. der Ausschüttung 13)35,4 v.H.35 v.H. 19) Anrechnung mit 50 v.H. der Ausschüttung 13)35,2 v.H.14)Anrechnung von 6,4 v.H. bis 12,8 v.H. derAusschüttung 15)38,6 v.H.16)Anrechnung mit 16,67 v.H. der Barausschüttungauf die Einkommensteuer desBundes und der Provinz 17)29 v.H.36 v.H.(40,3 v.H.)9)21)Anrechnung mit 29/71 der Dividende13) 20)Vollanrechnung der Ausschüttungsbelastungbe<strong>im</strong> Anteilseigner (56,25 v.H. der Dividende)Norwegen28 v.H.Anrechnung mit 7/18 der Dividende13) 20)– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –14


Übersicht 31) Einschließlich <strong>Steuern</strong> nachgeordneter Gebietskörperschaften2) Gewerbliches Einkommen; für nichtgewerbliches Einkommen 25 v.H.; 20 v.H. für Veräußerungsgewinne; Sondersatz10 v.H. für Herstellerbetriebe, Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen3) Bund proportionaler Tarif 8,5 v.H.; Kantone und Gemeinden progressive Staffelung der Steuersätze nach Rendite (Verhältnis von Ertragund Kapital); die Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern sind bei Gewinnermittlung für Zwecke der Bundessteuer absetzbar.Durchschnittstarif insgesamt etwa 25 v.H.4) Corporation Income Tax des Bundes 35 v.H. mit ermäßigten Eingangssätzen, die ab Einkommen von 100.000 $ auslaufen; CorporationFranchise (Income) Tax des Staates New York 7,5 v.H. (von Bemessungsgrundlage Bundessteuer absetzbar); New York CityGeneral Corporation Tax 8,85 v.H. der Stadt New York (von Bemessungsgrundlage Bundessteuer absetzbar) blieb hier - wegen derbeabsichtigten <strong>Vergleich</strong>barkeit der durchschnittlichen Tarife - unberücksichtigt5) Auf Einkommen über 323.750 €; Eingangsteilmengentarif 28 v.H., 36 v.H. und 41 v.H.; 39 v.H. normaler Steuersatz, zuzüglich "Krisenzuschlag"3 v.H. des Steuerbetrags6) Einschließlich Solidaritätszuschlag 5,5 v.H. des Steuerbetrags7) Auf Einkommen über 15.000 €; ermäßigte Sätze 20 v.H. mit Grenzberichtigung bis 15.000 € Einkommen; 22 v.H. normaler Steuersatzzuzüglich Zuschlag 4 v.H. des Steuerbetrags für Arbeitslosenfonds8) 29 v.H. auf Gewinnteile bis 22.689 €9) Dual Income Tax: Sondersatz 19 v.H. (Italien) bzw. 25 v.H. (Österreich) auf den Teil des Gewinns, der der marktüblichen Rendite deswährend der letzten Jahre neu zugeführten Eigenkapitals (fiktive Verzinsung) entspricht10) 0 v.H. auf Einkommen bis 10.000 £; Grenzberichtigung von 10.000 £ bis 50.000 £ Einkommen, darüber 19 v.H. auf Einkommen bis300.000 £; Grenzberichtigung von 300.001 £ bis 1.500.000 £ Einkommen, darüber 30 v.H.11) Höherer Satz gilt für Banken und inländische Gesellschaften mit nichtbörsennotierten Inhaberaktion. 25 v.H. für Personengesellschaften,die in Griechenland körperschaftsteuerpflichtig sind12) 33 1 / 3 v.H. normaler Steuersatz, zuzüglich Zuschlag 3 v.H. des Steuerbetrags (= 34,33 v.H.) und Sozialzuschlag 3,3 v.H. der normalenKörperschaftsteuer für größere Unternehmen mit jährlich mehr als 7,63 Mio. € Umsatz (Steuersatz insgesamt 35,43 v.H. für größereUnternehmen)13) Mit Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen14) Staatssteuer 30 v.H.; Gewerbesteuer 9,6 v.H. (Corporation Enterprise Tax, anrechenbar auf die Staatssteuer), Präfekturen Standardzuschlag5 v.H., Gemeinden Standardzuschlag 12,3 v.H.. Für Steuerpflichtige mit einem Gesellschaftskapital bis 100 Mio. Yen undeinem Jahresgewinn bis 8 Mio. Yen ermäßigen sich die Sätze der Staatssteuer auf 22 v.H.15) Ohne Einbeziehung der Steuergutschrift in das Einkommen16) Bundessteuer 28 v.H., Provinzsteuer bis 17 v.H.; mehrere Sondersätze; einschließlich Steuerzu- und -abschläge des Bundes und derProvinz Ontario (surtaxes und deductions). Steuersatz 33,12 v.H. für Gewinne aus Be- und Verarbeitung in Kanada und 29,12 v.H.für Gewinne bis 200.000 $17) Erfassung der um 25 v.H. erhöhten Dividende <strong>im</strong> Einkommen des Anteilseigners18) Zuzüglich Gemeindezuschlag bis 10 v.H. des Steuersatzes. Ermäßigter Steuersatz von 20 v.H. für best<strong>im</strong>mte Gesellschaften mit einemjährlichen Gesamtumsatz unter 149.639,27 € und weiteren Voraussetzungen19) Für Betriebe mit einem Jahresumsatz unter 90.151,82 € ermäßigt sich der Satz auf 30 v.H. auf die ersten 5 Mio. € des Gewinns.Mehrere Sondersätze20) Einkommensteuersatz auf die Dividende entspricht dem Körperschaftsteuersatz; de facto also keine Besteuerung der Dividendebe<strong>im</strong> Anteilseigner21) 36 v.H. Staatssteuer, zuzüglich 4,25 v.H. lokale Steuer, deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer aber abweicht (Wertschöpfung,nicht Gewinn!)– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –15


Grafik IIKörperschaftsteuersätze 2002(einschl. Körperschaftsteuern der nachgeordneten Gebietskörperschaften)Irland16LuxemburgSchweiz (Kanton Zürich)22,925DeutschlandSchwedenNorwegenFinnlandPortugalVereinigtes KönigreichDänemark26,4282829303030ÖsterreichNiederlandeSpanienGriechenlandJapanFrankreichItalien3434,5353535,235,436Kanada (Ontario)USA (Staat New York)Belgien38,639,940,20 5 10 15 20 25 30 35 40 45in ProzentAlle Staaten inkl. Zuschlagsteuern, ohne Gewerbesteuer oder vergleichbare <strong>Steuern</strong>16


Übersicht 4Unternehmensteuern 2002 <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>(nominal)Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften in Prozent, Mitte 2002(Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere <strong>Steuern</strong> des Zentralstaatsund der Gebietskörperschaften)Zentralstaat Gebietskörperschaften ZusammenEU-StaatenBelgien 1) 40,2 – 40,2Dänemark 30 – 30Deutschland 26,4 16,7 2) 3) 38,7Finnland 29 – 29Frankreich 1) 35,4 – 35,4Griechenland 37,5/35 4) – 37,5/35 4)Irland 16/12,5/10 5) – 16/12,5/10 5)Italien 36 6) (4,3) 7) 36Luxemburg 1) 22,9 7,5 3) 30,4Niederlande 1) 34,5 – 34,5Österreich 34 6) – 34Portugal 1) 30 3,0 8) 33Schweden 28 – 28Spanien 1) 35 – 35Vereinigtes Königreich 1) 30 – 30Andere StaatenJapan 1) 30 13,5 9) 40,9Kanada (Ontario) 26,1/22,1 5) 12,5/11 5) 38,6/33,1Norwegen 28 – 28Schweiz (Zürich) 8,5 9,5– 23,8 2) 10) 16,6 – 29,7 11)USA (New York) 1) 35 7,7 12) 39,9Anmerkungen:1) Diese Staaten wenden ermäßigte Tarifeingangssätze an2) Absetzbar bei der Steuerberechnung des Zentralstaats3) Gewerbesteuer (hier pauschaler Ansatz)4) 37,5 v.H. für Banken und inländ. Gesellschaften mit nichtbörsennotierten Inhaberaktien. 35 v.H. für inländ. AG mit börsennotierten Aktien5) Ermäßigter Steuersatz z.B. auf Herstellerbetriebe oder Unternehmen in Sonderwirtschaftszonen6) Dual Income Tax: Sondersatz 19 v.H. (Italien) bzw. 25 v.H. (Österreich) auf den Teil des Gewinns, der der marktüblichen Rendite deswährend der letzten Jahre neu zugeführten Eigenkapitals (fiktive Verzinsung) entspricht7) Standardsatz; Bemessungsgrundlage <strong>ist</strong> – anders als bei Staatssteuer – die „Wertschöpfung", nicht der „Gewinn"8) Gemeindezuschlag (hier: Lissabon 10 v.H.) auf die Steuer des Zentralstaats9) Einschließlich – bei Steuer des Zentralstaats – abzugsfähiger Gewerbesteuer (Corporation Enterprise Tax, hier 9,6 v.H.) und Zuschlägeder Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert)10) Nach Rendite gestaffelter Tarif11) Durchschnittsatz etwa 25 v.H.12) New York City General Corporation Tax i.H.v. 8,85 v.H. der Stadt New York (von Bemessungsgrundlage der Bundessteuer absetzbar)blieb - wegen der beabsichtigten <strong>Vergleich</strong>barkeit der durchschnittlichen Belastungen - hier unberücksichtigt– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –17


Grafik IIIUnternehmensteuersätze 2002 (nominal)(Körperschaftsteuern, Gewerbeertragssteuern und vergleichbare andere <strong>Steuern</strong> desZentralstaats und der Gebietskörperschaften)Irland16Schweiz (Kanton Zürich)*)25SchwedenNorwegenFinnlandVereinigtes KönigreichDänemarkLuxemburgPortugalÖsterreichNiederlandeSpanienGriechenlandFrankreichItalien282829303030,4333434,5353535,436Kanada (Ontario)DeutschlandUSA (Staat New York)BelgienJapan38,638,739,940,240,90 5 10 15 20 25 30 35 40 45in Prozent* ) Durchschnittssatz(Deutschland inkl. Solidaritätszuschlag von 5,5 %; Italien ohne Gemeindesteuer auf produktive Tätigkeiten (4,25 % der Wertschöpfung)18


Übersicht 5Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und derGebietskörperschaften 2002 1)StaatenEU-StaatenEingangssatz desEingangssatz Staat 2) Tarifs reicht bis zu+ Gebietskörperschaften+ sonstige Zuschläge in Landeswährungin € 3)Steuerabsetzbetragin LandeswährungPersönliche Entlastungenin € 3)Grundfreibetrag/Nullzone <strong>im</strong> Tarifin Landeswährungin € 3)Belgien Staat 25 v.H.Gemeinden undVerbände 7,5 v.H.Zuschlag aufStaatssteuer 1,88 v.H.insgesamt 26,88 v.H.6.730 € 6.730 – – 5.480 € 5.480Dänemark Staat 5,5 v.H. 191.200 dkr 25.744 1.892 dkr 255 – –Gemeinden 4) 32,6 v.H.insgesamt 38,1 v.H. • • • • – –Deutschland 19,9 v.H. 7.236 € 5) 7.236 – – 7.235 € 7.235Finnland Staat 13 v.H. 6) 14.300 € 14.300 – – 11.500 € 7) 11.500Gemeinden 17,8 v.H.4)6)insgesamt 30,8 v.H. – – – –Frankreich Staat 7,5 v.H. 8.104 € 8.104 – – 4.121 € 4.121ZuschlagSozialsteuern 8,0 v.H.insgesamt 15,5 v.H. – –Griechenland 5 v.H. 8.400 € 8.400 – – 7.400 € 7.400Irland 20 v.H. 28.000 € 28.000 1520 € 1.520 - -Italien 8) Staat 18 v.H. 10.329 € 10.329 – 10) – – –Regionen 9) 1,15 v.H.insgesamt 19,15 v.H. – – – –Luxemburg Staat 8 v.H. 11.400 € 11.400 – – 9.750 € 9.750Zuschlag 2,5 v.H.des Steuerbetragesfür Arbeitslosenfonds0,2 v.H.insgesamt 8,2 v.H.Niederlande 32,35 v.H. 11) 15.331 € 15.331 1.647 € 1.647 - -Österreich 21 v.H. 7.270 € 7.270 887 € 12) 887 3.640 € 3.640Portugal 12 v.H. 4.100,12 € 4.100,12 208,80 € 208,80 - -Schweden Staat 0 v.H. 273.800 skr 29.604 1.320 skr 14) 143 11.200 skr 15) 1.211Gemeinden 31 v.H.1.320 skr 14) 143 11.200 skr 15) 1.2114)13)insgesamt 31 v.H. 273.800 skrSpanien 18 v.H. 3.678 € 3.678 – – 3.306 € 3.306VereinigtesKönigreich 10 v.H. 1.880 £ 2.935 – – 4.615 £ 7.39519


Übersicht 5StaatenAndere StaatenEingangssatz desEingangssatz Staat 2) Tarifs reicht bis zu+ Gebietskörperschaften+ sonstige Zuschläge in Landeswährungin € 3)Steuerabsetzbetragin LandeswährungPersönliche Entlastungenin € 3)Grundfreibetrag/Nullzone <strong>im</strong> Tarifin Landeswährungin € 3)Japan Staat 10 v.H. 3,3 Mio Ye 30.986 – 16) – 380.000 Yen 3.568Präfekturen 2 v.H. 7 Mio Ye 65.728 – 16) – 330.000 Yen 3.099Gemeinden 3 v.H. 2 Mio Ye 18.779 – 16) – 330.000 Yen 3.099Kanada Bund 16 v.H. 31.677 can$ 20.659 - - 7.634 can$ 4.979Provinz Ontario 6,1 v.H. 31.893 can$ 20.871 - - 7.686 can$ 5.013Schweiz Bund 0,77 v.H. 25.200 sfr 17.218 – – 11.500 sfr 7.857(nach Kantonenund GemeindenKanton undGemeinde 4,54 v.H. 9.600 sfr 6.559– –5.500 sfr 3.758unterschiedlich,hier Kanton/GemeindeZürich)USA Bund 10 v.H. 6.000 $ 6.136 2.900 $ 17) 19) 2.966Staat New York 4 v.H. 8.000 $ 8.182 - - – 18)Stadt New York 2,55 v.H. 12.000 $ 12.272 - - – 18)1) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Einkommen des Jahres 2001 bzw. 20022) Tarifsysteme: bei nachgeordneten Gebietskörperschaften z.T. Proportionalsätze, z.T. Zuschläge zur Steuerschuld, ansonsten progressive Teilmengentarife;Ausnahme: Deutschland (Formeltarif)3) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse August 20024) Durchschnittsatz5) Folge des Formeltarifs bei den tariflichen Einkommenssprüngen von 36 €;Einkommensteuereingangssatz 2005: 15 v.H.;Grundfreibetrag 2005: 7.664 €6) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staats-, nicht der Gemeindesteuer, mit einem Steuersatz von 29 v.H.7) Verschiedene persönliche Freibeträge und Grundfreibeträge laufen für höhere Einkommen aus8) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten, deren Bemessungsgrundlage von der Staatssteuer aber abweicht (Wertschöpfung, nicht Gewinn !)9) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 0,9 v.H. und 1,4 v.H., hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,5 v.H. möglich, hier nichtberücksichtigt, da selten10) Bei geringem Einkommen Steuerabsetzbetrag bei Arbeitnehmern bis zu 1.136 € und bei Selbständigen bis zu 568,10 €11) Davon entfallen 29,4 v.H. auf die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung; hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutztenWohnraums12) Grundbetrag, läuft für höhere Einkommen aus. In Abhängigkeit zur Höhe des zu versteuernden Einkommens und den persönlichen Verhältnissengibt es Erhöhungen und Ermäßigungen13) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Mindeststeuerbetrag in Höhe von 200 skr; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staats-, nicht der Gemeindesteuer,mit einem Steuersatz von 30 v.H.14) Für Einkommen zwischen 135.00 skr (= 14.905 €) und 245.00 skr (= 27.049 €) lineare Reduzierung des Steuerabsetzbetrags bis auf 015) Allgemeiner persönlicher Freibetrag bei staatlicher und gemeindlicher Steuer; kann sich für Einkommen in best<strong>im</strong>mten Grenzen erhöhen16) Steuerabsetzbetrag: 20 v.H. der staatlichen Einkommensteuer jährlich, höchstens 250.000 Yen (= 2.149 €); 15 v.H. der Steuer der Präfekturenund Gemeinden, höchstens 40.000 Yen (= 344 €)17) Zuzüglich „standard deduction" (allgemeiner Pauschbetrag für Werbungskosten/Sonderausgaben) von 4.550 $ (= 5.653 €)18) Aber: „standard deduction" 7.500 $ (= 7.670 €)19) Max<strong>im</strong>um; läuft mit steigendem Einkommen aus– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –20


Übersicht 6Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und derGebietskörperschaften 2002 1)StaatenSpitzensteuersatz Staat+ Gebietskörperschaften+ sonstige ZuschlägeSpitzensteuersatzbeginnt ab zu versteuerndemEinkommenin € 2)EU-StaatenBelgien Staat 55 v.H. 43.800 € 43.800Gemeinden und Verbände7,5 v.H. Zuschlag aufStaatssteuer1 v.H. Krisensteuerauf Staatssteuerinsgesamt4,13 v.H.0,55 v.H.59,68 v.H.Dänemark Plafond (höchstens) 59 v.H. 285.200 dkr 38.400Deutschland 48,5 v.H. 3) 55.007 € 55.0075,5 v.H. Solidaritätszuschlagauf Steuerinsgesamt2,67 v.H.51,17 v.H.Finnland Staat 36 v.H. 4) 54.700 € 54.700Gemeinden 16,5 v.H. 4)insgesamt 52,5 v.H. 54.700 € 54.700Frankreich Staat 52,75 v.H. 46.343 € 46.343Zuschlag Sozialsteuerninsgesamt8,00 v.H.60,75 v.H.Griechenland 40 v.H. 23.400 € 23.400Irland 42 v.H. 28.000 € 28.000Italien Staat 5) 45 v.H. 69.722 € 69.722Regionen 6)insgesamt1,15 v.H.46,15 v.H.Luxemburg Staat 38 v.H. 34.500 € 34.500Zuschlag 2,5 v.H. desSteuerbetrags für Arbeitslosenfondsinsgesamt0,95 v.H.38,95 v.H.Niederlande 52 v.H. 7) 47.745 € 47.745Österreich 50 v.H. 50.870 € 50.870Portugal 40 v.H. 51.251 € 51.25121


StaatenSpitzensteuersatz Staat+ Gebietskörperschaften+ sonstige ZuschlägeSpitzensteuersatzbeginnt ab zu versteuerndemEinkommenin € 2)Schweden Staat 25 v.H. 8) 414.200 skr 43.102Gemeinden 31 v.H. 8)insgesamt 56 v.H.Spanien . 48 v.H. 67.434 € 67.434Vereinigtes Königreich 40 v.H. 29.400 £ 47.939Andere StaatenJapan Staat 37 v.H. 18 Mio. Yen 154.759Präfekturen3 v.H.7 Mio. Yen60.184Gemeinden10 v.H.7 Mio. Yen60.184Kanada (nach Provinzenund Territorien unterschiedlichhier: Ontario)insgesamt 9) 50 v.H. – –BundProvinz Ontario29 v.H.17,4 v.H.103.000 can $66.163 can $67.17543.151insgesamt 46,4 v.H. 103.000 can $ 67.175Schweiz (nach Kantonenund Gemeinden unterschiedlich,hier Kanton/GemeindeZürich)Bund 11,5 v.H. 603.000 sfr 411.998Kanton und Gemeinde 29,51 v.H. 224.300 sfr 146.276insgesamt 41,01 v.H. 603.000 sfr 411.998USA (nach Einzelstaaten,Gemeinden und Bezirkenunterschiedlich, hier Staatund Stadt New York)BundStaat New YorkStadt New York38,6 v.H. 297.350 $3,2 v.H. 10) 50.000 $6,85 v.H. 10) 20.000 $304.10120.45451.135insgesamt 44,77 v.H. 297.350 $ 304.1011) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Einkommen des Jahres 2000 bzw.2001. Ohne Sondersteuern auf best<strong>im</strong>mte Einkünfte (z.B. Kapitaleinkünfte)2) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse August 20023) Spitzensteuersatz 2005: 42 v.H. + 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag = 44,31 v.H.;Spitzensteuersatz beginnt ab zu versteuerndem Einkommen: 52.152 €4) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staatssteuer mit einem Steuersatz von 29 v.H., nicht derGemeindesteuer5) Zuzüglich lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 4,25 v.H. der Wertschöpfung (nicht Gewinn!)6) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 0,9 v.H. und 1,4 v.H., hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,5 v.H. möglich;hier nicht berücksichtigt, da selten7) Hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutzten Wohnraums; 25 v.H. auf Einkünfte aus wesentlichenBeteiligungen. Keine Einkommensteuer i.e.S. auf Kapitaleinkünfte; statt dessen 30 v.H. auf einen fiktiven Ertrag von 4 v.H. des Reinvermögens8) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen nur der Staatssteuer mit einem Steuersatz von 30 v.H., nicht derGemeindesteuer9) Steuerabsetzbetrag: 20 v.H. der staatlichen Einkommensteuer jährlich, höchstens 250.000 Yen (2.149 €); 15 v.H. der Steuer derPräfekturen und Gemeinden, höchstens 40.000 Yen (344 €)10) Abzugsfähig bei Bundessteuer– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –22


Grafik IVEinkommensteuerspitzensätze 2002LuxemburgVereinigtes KönigreichPortugalGriechenlandSchweiz (Kanton Zürich)Irland394040404142USA (Staat New York)ItalienKanada (Ontario)SpanienÖsterreichJapanDeutschlandNiederlandeFinnlandSchweden45,646,246,448505051,25252,556DänemarkBelgienFrankreich5959,760,750 10 20 30 40 50 60 70in Pozent(Deutschland inkl. Solidaritätszuschlag von 5,5 %)23


Übersicht 7Kapitalertragsteuern auf Zinsen und Dividenden 2002 1)Staatenaus festverzinslichenWertpapieren bei ZahlunganInländer 2)ZinsenAllgemeine Sätze in v.H.Dividenden bei Zahlung anaus Einlagen bei Kreditinstitutenbei Zahlungan Inländer 2) Gebiets-Gebietsfremde3) 2) Gebietsfremdefremde 3)Inländer 3)1 2 3 4 5 6 7EU-StaatenBelgien 15Dänemark –Deutschland 31,65Finnland 29Frankreich 25Griechenland 15Irland 20Italien 12,5/274)9)7)4)5) 9)4) 6)15)4) 6)15– 15– –4)9)– 25– 28– 31,65 – 26,38 26,38– 29152012,5/276)4) 6)6)6)25154)5) 9)4) 6)– –15156)4) 6)20 – –274)–– 12,54)4) 9)10)9) 10)2528–25– –Luxemburg – – – – 20 20Niederlande –Österreich 25Portugal 20Schweden 30Spanien 18VereinigtesKönigreich 20Andere StaatenJapan 20Kanada –Schweiz 35USA –9)4) 12)4) 6) 8)4) 9)9)9)4) 9)9)14)9)– –– 25206) 8)20– 3018206)6)182015 202535306)14)6) 9)–9)4) 12)4)4) 9)9)9)4) 9)9)10)4) 10)–27– 25 25– 2520 20– 30186)18– –15 20256)–4) 11) 12)4) 8) 10)4) 9)10)10)10) 13)9) 10)35 35 35 35–9)–9)–9)25203018–2025308)9)1) Allgemeine Sätze (nicht Doppelbesteuerungsabkommen); ohne Sondersätze oder abweichende Regelungen für betriebliche Kapitalerträge(Mutter-Tochterrichtlinie der EU)2) Anrechnung auf Einkommensteuer bei Veranlagung, soweit nichts anderes erwähnt3) Definitive Steuer, sofern nicht Veranlagung der Inlandseinkünfte des beschränkt Steuerpflichtigen4) Definitive Steuer, sofern nicht Option für Einkommensteuerveranlagung (ohne Option in Italien (teilweise), Griechenland und Schweden; inDänemark mit Zuschlägen ab einem best<strong>im</strong>mten Gesamtbetrag der Kapitalerträge); gilt in Dänemark nur für niedrige Dividendeneinkünfte5) Grundsätzlich Einkommensteuerveranlagung, wenn nicht für von der Einkommensteuer befreiende Pauschalbesteuerung optiert wird6) Mehrere Sondersätze und Befreiungen für Zinserträge aus best<strong>im</strong>mten, z.T. ausschließlich Ausländern vorbehaltenen Anleihen bzw. Konten7) 36,93 v.H. auf Zinsen aus Wertpapieren, die der Steuerpflichtige aus einem Tafelgeschäft selbst hält8) Kapitalertragsteuer 9 v.H. bei börsennotierten Aktien, 25 v.H. bei vor dem 15.10.1994 ausgegebenen Anleihen; bei Erträgen aus Aktien undbest<strong>im</strong>mten festverzinslichen Wertpapieren Erhöhung um weitere 5 v.H. („Erbersatzsteuer“)9) Kontrollmitteilungen10) Teilanrechnungs- bzw. Vollanrechnungssystem der Körperschaftsteuer auf die Einkommensteuer des Anteilseigners11) Auf Option Ermäßigung der Einkommensteuer auf Dividenden um die Hälfte be<strong>im</strong> Anteilseigner12) Abgeltungswirkung für Einkommen- und Erbschaftsteuer bei best<strong>im</strong>mten Zinserträgen und für Einkommensteuer bei Dividenden (hier Option fürEinkommensteuerveranlagung möglich)13) Option für eine definitive Quellensteuer von 35 v.H. möglich14) Gilt nur, falls der Zinsschuldner ein Inländer <strong>ist</strong>15) Keine Quellensteuer auf Zinsen aus best<strong>im</strong>mten Staatsanleihen– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –24


Übersicht 8Höchstsätze auf private Zinserträge Ansässiger 2002StaatenEU-StaatenAllgemeine Sätze in v.H. auf ZinsenausfestverzinslichenWertpapieren 1)aus Einlagen beiKreditinstitutenBemerkungenBelgien 15 15 Option für ESt-Veranlagung möglichDänemarkDeutschlandFinnlandFrankreichGriechenlandIrlandItalienLuxemburgNiederlande5951,22925152212,538,9-2)2)3)3)4)2)5)Österreich 25 25 Option für ESt-Veranlagung möglichPortugal 20 20 Option für ESt-Veranlagung möglichSchwedenSpanienVereinigtesKönigreichAndere Staaten3048402)2)Japan 20 20 Option für ESt-Veranlagung möglichKanada (Ontario)Schweiz (Zürich)USA (Stadt und StaatNew York)46,441,045,62)2)2)5951,2292515222738,9-30484046,441,045,62)2)3)3)2)5)2)2)2)2)2)1) Hier Standardsatz auf Staatsanleihen2) Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz3) Mehrere Sondersätze4) Bei Laufzeiten unter 18 Monaten 27 v.H.5) Keine Einkommensteuer i.e.S. auf Kapitalerträge; statt dessen Steuersatz 30 vH auf einen fiktiven Ertrag von 4 v.H. des Reinvermögens;faktisch also 1,2 v.H. auf den Bestand des Reinvermögens (= Vermögensteuer anstelle einer Einkommensteuer)– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –25


Übersicht 9Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2001(in v.H. des Bruttoarbeitslohns)LandEU-StaatenAlleinstehend,ohne Kind,DurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder,Alleinverdiener mitDurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder,ein Durchschnittseinkommen+ 33 % einesweiteren DurchschnittseinkommensBelgien 27,7 17,1 21,8Dänemark 32,2 25,9 27,6Deutschland 20,2 -1,6 5,8Finnland 25,8 25,8 22,3Frankreich 13,5 7,0 6,8Griechenland 2,2 2,4 1,8Irland 12,0 2,9 8,0Italien 18,7 13,5 13,0Luxemburg 10,8 0,0 0,0Niederlande 8,9 8,3 6,9Österreich 10,4 8,9 7,5Portugal 5,5 0,2 1,1Schweden 24,7 24,7 23,5Spanien 12,5 3,5 7,8Vereinigtes Königreich 15,7 9,7 10,5Andere StaatenJapan 6,2 2,0 3,7Kanada 19,1 15,1 16,4Schweiz 9,8 5,0 5,6USA 16,9 5,6 9,6Quelle: OECD/OCDE (Hrsg.), Taxing Wages/Les Impôts sur les salaires 2000-2001, Aufl. 2001, Paris 200226


Grafik VEinkommen-/Lohnbelastung von Arbeitnehmern 2001(in v.H. des Bruttoarbeitslohns)DänemarkBelgienFinnlandSchwedenDeutschlandKanadaItalienUSAVereinigtes KönigreichFrankreichSpanienIrlandLuxemburgÖsterreichAlleinstehend,kein Kind, DurchschnittseinkommenSchweizNiederlandeJapanPortugalGriechenlandVerheiratet,2 Kinder, Alleinverdiener,DurchschnittseinkommenVerheiratet,2 Kinder, ein Durchschnittseink.+ 33 %eines weiteren Durchschnittseinkommens-5 0 5 10 15 20 25 30 35Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2000 - 2001, Aufl. 2001, Paris 200227


Übersicht 10Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer undSozialabgaben 2001(in v.H. des Bruttoarbeitslohns)LandEU-StaatenAlleinstehend,ohne Kind,DurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder,Alleinverdiener mitDurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder,ein Durchschnittseinkommen+ 33 %eines weiteren DurchschnittseinkommensBelgien 41,7 21,5 28,6Dänemark 43,8 30,9 35,6Deutschland 40,6 18,8 26,2Finnland 32,4 23,5 22,1Frankreich 27,0 14,4 15,8Griechenland 18,1 18,3 17,7Irland 16,9 2,3 7,5Italien 27,9 13,8 19,7Luxemburg 24,8 -0,7 3,0Niederlande 33,0 21,4 23,6Österreich 28,5 8,7 11,9Portugal 16,5 6,2 8,3Schweden 31,7 22,2 23,3Spanien 18,9 9,9 14,2Vereinigtes Königreich 23,3 10,3 11,7Andere StaatenJapan 16,2 12,0 13,7Kanada 25,3 14,9 18,9Schweiz 21,4 8,4 11,1USA 24,6 13,2 17,3Quelle: OECD/OCDE (Hrsg.), Taxing Wages/Les Impôts sur les salaires 2000-2001, Aufl. 2001, Paris 200228


Grafik VIBelastung von Arbeitnehmernmit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2001(in vH des Bruttoarbeitslohns)DänemarkBelgienDeutschlandNiederlandeFinnlandSchwedenÖsterreichItalienFrankreichKanadaLuxemburgUSAVereinigtes KönigreichSchweizAlleinstehend,kein Kind, DurchschnittseinkommenSpanienGriechenlandIrlandPortugalVerheiratet,2 Kinder, Alleinverdiener,DurchschnittseinkommenVerheiratet,2 Kinder, ein Durchschnittseink.+ 33 %eines weiteren DurchschnittseinkommensJapan-5,0 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 40,0 45,0in ProzentQuelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2000 - 2001, Aufl. 2001, Paris 200229


Übersicht 11Gesamtbelastung von Lohnkosten 2001 1)(in v.H. der Lohnkosten)LandEU-StaatenAlleinstehend, ohneKind, DurchschnittsenkommenVerheiratet, 2 Kinder,Alleinverdiener mitDurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinderein Durchschnittseinkommen+ 33%eines weiteren DurchschnittseinkommensBelgien 55,6 40,2 45,0Dänemark 44,2 31,3 36,2Deutschland 50,7 32,6 38,7Finnland 45,9 38,8 37,6Frankreich 48,3 39,4 38,4Griechenland 36,0 36,1 35,7Irland 25,8 12,8 16,8Italien 46,2 35,6 40,0Luxemburg 33,9 11,5 14,7Niederlande 42,3 32,4 34,1Österreich 44,7 29,4 31,8Portugal 32,5 24,2 25,9Schweden 48,6 41,4 42,3Spanien 37,9 31,0 34,3Vereinigtes Königreich 23,8 15,3 14,5Andere StaatenJapan 16,1 11,8 13,6Kanada 26,5 15,8 19,8Schweiz 21,9 8,6 11,4USA 25,6 15,6 19,1Quelle: OECD/OCDE (Hrsg.), Taxing Wages/Les <strong>im</strong>pôts sur les salaires 2000-2001, Aufl.2001, Paris 20021)Lohnkosten definiert als Bruttoarbeitslohn zuzüglich Arbeitgeberbeitrag (ggf. einschl. anteiliger Lohnsummensteuer);Gesamtbelastung hier definiert als Arbeitgeberbeitrag zuzüglich Arbeitnehmerbeitragzur Sozialversicherung und Lohnsteuer (ggf. einschl. anteiliger Lohnsummensteuer) gemindert um diefamilienbezogenen Le<strong>ist</strong>ungen (z.B. Kindergeld)30


Grafik VIIGesamtbelastung der Lohnkosten 2001(in v.H. der Lohnkosten)(Lohnkosten definiert als Bruttoarbeitslohn zuzüglich Arbeitgeberbeitrag; Gesamtbelastung hier definiert alsArbeitgeberbeitrag zuzüglich Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Lohnsteuer gemindert um diefamilienbezogenen Le<strong>ist</strong>ungen)BelgienDeutschlandSchwedenFrankreichItalienFinnlandÖsterreichDänemarkNiederlandeSpanienGriechenlandLuxemburgPortugalKanadaIrlandUSAVereinigtes KönigreichSchweizAlleinstehend,kein Kind, DurchschnittseinkommenVerheiratet,2 Kinder, Alleinverdiener,DurchschnittseinkommenVerheiratet,2 Kinder, ein Durchschnittseink.+ 33 %eines weiteren DurchschnittseinkommensJapan0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0in ProzentQuelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2000-2001, Aufl. 2001, Paris 200231


Übersicht 12Vermögensteuern 2002 für natürliche und jur<strong>ist</strong>ische PersonenStaatenEU-StaatenFinnlandSteuersätze 1)80 € bis 185.000 €0,9 v.H. über 185.000 €0 v.H. bis 0,72 Mio. €0,55 v.H.von 0,72 Mio. €bis 1,16 Mio. €0,75 v.H.von 1,16 Mio. €bis 2,30 Mio. €1,00 v.H.von 2,30 Mio. €bis 3,60 Mio. €1,30 v.H.von 3,60 Mio. €bis 6,90 Mio. €1,65 v.H.von 6,90 Mio. €bis 15,00 Mio. €Natürliche PersonenPersönliche Freibeträge 2)NationaleWährung185.000 €allgemeinkeine Freibeträgei.e.S.; steuerfrei720.000 € (vgl.Spalte 2 undAnmerkung 5)152 € Abzug vonder Steuerschuldje Kind unter 18Absetzbarbei Ein-€ 3) kommen-steuerJur<strong>ist</strong>ische PersonenAbsetzbarSteuersätze1) schaft-bei Körpersteuer185.000 nein 4) - -720.000152nein 4) - -Frankreich 5) 6) 1,80 v.H. über 15,00 Mio. €LuxemburgSchweden0,5 v.H.1,5 v.H.0,2 v.H. bis 167.129,45 € 7)0,3 v.H.von 167.129,45 €bis 334.252,88 €0,5 v.H.von 334.252,88 €bis 668.499,75 €0,9 v.H.von 668.499,75 €bis 1.336.999,51 €1,3 v.H.von 1.336.999,51 €bis 2.673.999,01 €1,7 v.H.von 2.673.999,01 €bis 5.347.998,03 €2,1 v.H.von 5.347.998,03 €bis 10.695.996,06 €2.500 € allgemein2.500 € Ehegatte2.500 € je Kind1,5 Mio. skrallgemein1,5 Mio. skrEhegatte108.182,18 €allgemein108182,18 €Ehegatte2.5002.5002.500162.181,45162.181,45108.182,18108.182,18nein 0,5nein0,15 v.T. fürandere jur<strong>ist</strong>ischePersonenalsKapitalgesellschaftennein -auf Körperschaftsteueranrechenbarentfällt-Andere StaatenSchweiz 6)(BeispielZürich)Spanien 6) 2,5 v.H. über 10.695.996,06 €Kantons- und Gemeindesteuer0 v.H. bis 68.000 sfr0,1135 v.H.von 68.000 sfrbis 272.000 sfr0,2270 v.H.von 272.000 sfrbis 612.000 sfr0,3405 v.H.von 612.000 sfrbis 1.155.000 sfr0,5400 v.H.von 1.155.000 sfrbis 1.971.000 sfr0,5675 v.H.von 1.971.000 sfrbis 2.786.000 sfr0,6810 v.H. über 2.786.000 sfr68.000 sfr bzw.136.000 sfr 8) 46.460,7892.921,56neinKantons - undGemeindesteuernallgemein0,3405 v.H.Holdinggesellschaften0,0681 v.H.ja– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –32


Übersicht 12Anmerkung: In Belgien, Dänemark, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, den Niederlanden,Österreich, Portugal und dem Vereinigten Königreich gibt es keine allgemeineVermögensteuer. In den USA und Kanada werden auf Ebene der Gliedstaaten undGemeinden verschiedenartige "property taxes" erhoben. Dabei handelt es sich abernicht um Vermögensteuern <strong>im</strong> deutschen Sinne, sondern um der Grundsteuer ähnliche<strong>Steuern</strong>, die also das persönliche Vermögen und Ähnliches nicht erfassen. In Japangibt es eine kommunale Rohvermögensteuer.1)2)3)4)5)6)7)8)Ohne etwaige SondersteuersätzeOhne Sonderfreibeträge, z.B. für Alter, Invalidität und best<strong>im</strong>mte VermögensartenUmsatzsteuerumrechnungskurs August 2002Jedoch Plafond: Finnland für Einkommen- und Vermögensteuer sowie Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammen70 v.H. des zu versteuernden Einkommens, Frankreich für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 85 v.H. desBruttoeinkommens des VorjahrsBetriebsvermögen, Kunstwerke und Antiquitäten sind steuerfreiProgressive TeilmengenstaffelungSofern keine anderen Regelungen durch die autonomen Regionen68.000 sfr (46.460,78 €) für Ledige; bei Eheleuten und Alleinstehenden mit Kind/ern erhöht sich die " Nullzone" <strong>im</strong> Tarif auf136.000 sfr (92.921,56 €); dementsprechend erhöht sich die Teilmengenstaffelung des Tarif um jeweils 68.000 sfr bis auf2.854.000 sfr (1.949.986,34 €)– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –33


Übersicht 13Umsatzsteuersätze in wichtigen Staaten(Stand: 1. Juli 2002)Staaten 1) Bezeichnung Steuersätze in v.H.(System der Umsatzsteuer)der UmsatzsteuerNormalsatz ermäßigte Sätze 2) Nullsatz 3)EU-StaatenBelgien(Mehrwertsteuer)taxe sur la valeur ajoutée (TVA) oder belastingover de toegevoegde waarde (BTW) 21 1; 6; 12 jaDänemark omsaetningsavgift (MOMS) 25 – jaDeutschland Umsatzsteuer 16 7 –Finnlandarvonlisävero (AVL) odermervärdesskatt (ML) 22 8 ; 17 jaFrankreich taxe sur la valeur ajoutée (TVA) 19,6 2,1 ; 5,5 –Griechenland foros prostithemenis axias (FPA) 18 4 ; 8 jaIrland value added tax (VAT) 21 4,3 ; 12,5 jaItalien <strong>im</strong>posta sul valore aggiunto (IVA) 20 4; 10 jaLuxemburg taxe sur la valeur ajoutée (TVA) 15 3 ; 6 ; 12 –Niederlandeomzetbelasting (OB) oder belasting over detoegevoegde waarde (BTW) 19 6 –Österreich Umsatzsteuer 20 10 ; 12 –Portugal <strong>im</strong>posto sobre o valor acrescentado (IVA) 19 5 ; 12 –Schweden mervärdeskatt (ML) 25 6 ; 12 jaSpanien <strong>im</strong>puesto sobre el valor añadido (IVA) 16 4 ; 7 –Vereinigtes Königreich value added tax (VAT) 17,5 5 jaBeitrittskandidaten(Mehrwertsteuer)Bulgarien Dana Dobavena Stoynost (DDS) 20 – jaEstland Käibemaks 18 5 jaLettland Pievienotas vertibas nodoklis 18 – jaLitauen Pridėtinės vertės mokestis 18 – –Malta value added tax (VAT) 15 5 jaPolen Podatek od tomaròw i uslug 22 3 ; 7 ; 12 jaRumänien Taxa pe valoarea adăugată 19 11 jaSlowakei daň z pridanej hodnoty 23 10 –Slowenien Davek na dodano vred nost 20 8,5 –Tschechien Daňi z přidané hotnotý 22 5 –Ungarn Általános forgalmi adó 25 12 jaZypern 7) foros prostithemenis axias (FPA) 10 – jaAndere StaatenJapan (Mehrwertsteuer) Shohizei Ho 5 – –Kanada Bund(Mehrwertsteuer)Provinzen(Einzelhandelsumsatzsteuer)federal sales tax (FST)provincial sales taxes (PST)7–0 bis 10 8) –Norwegen (Mehrwertsteuer) merverdiavgift (MVA) 24 12 jaSchweiz (Mehrwertsteuer) Mehrwertsteuer (MWSt) 7,6 2,4 ; 3,6 –Türkei (Mehrwertsteuer) Katma deger vergisi (KDV) 18 6) 1 ; 8 jaja–4)4)5)4)1) Ohne regionale Sondersätze.2) Insbesondere für best<strong>im</strong>mte Warengruppen des lebensnotwendigen Bedarfs und für best<strong>im</strong>mte Dienstle<strong>ist</strong>ungen <strong>im</strong> Sozial- und Kulturbereich.3) Nullsatz = Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug; wird hier nur erwähnt, sofern er außer für Ausfuhrumsätze auch für best<strong>im</strong>mte Inlandumsätze gilt.4) Für Zeitungen.5) Für Baugrundstücke, Rohgold, Metallabfälle.6) erhöhte Sätze: 26 v.H. auf Luxusgegenstände, Kabel-TV, Telefonservice, Telefax, Handy; 40 v.H. für Lieferung und Leasing spezieller Autos7) Nur griechischsprachiger Teil.8) In einigen Provinzen zählt die Bundesumsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage; Bundes- und Provinzumsatzsteuern zusammen daher 7 v.H. bis 17,7 v.H.; „harmonisierte“Umsatzsteuer des Bundes und der Provinzen (harmonized sales tax) 15 v.H. in den Provinzen Neubraunschweig, Neufundland und Nova Scotia.– Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Quellenangabe gestattet –34


Grafik VIIIAllgemeine Umsatzsteuersätze 2002in den Staaten der EULuxemburg15Spanien16Deutschland16Vereinigtes Königreich17,5Griechenland18Portugal19Niederlande19Frankreich19,6Österreich20Italien20Irland21Belgien21Finnland22Schweden25Dänemark250 5 10 15 20 25in Prozent35


Übersicht 14Umsatzsteuersätze der US-Einzelstaaten und Gemeinden(sales and use taxes, Einzelhandelsumsatzsteuern)Stand: August 2002EinzelstaatenNormalsatzin v.H.Steuersatz EinzelstaatErmäßigter Satz/Befreiungfür NahrungsmittelGemeindesatz(Höchstsatz)in v.H. 1)Einzelstaatlicher undgemeindlicherSteuersatz (Höchstsatz)in v.H.Alabama 4 - 7 11Alaska - - 7 7Arizona 5,6 befreit 4,5 10,1Arkansas 5,125 - 4,75 9,875California 6 befreit 2,75 8,75Colorado 2,90 befreit 6 8,9Connecticut 6 befreit - 6Delaware - - - -D<strong>ist</strong>. Of Columbia 5,75 befreit - 5,75Florida 6 befreit 1,5 7,5Georgia 4 befreit 3 7Hawaii 4 - - 4Idaho 5 - 3 8Illinois 6,25 1 v.H. 3 9,25Indiana 5 befreit - 5Iowa 5 befreit 2 7Kansas 5,3 - 3 8,3Kentucky 6 befreit - 6Louisiana 4 befreit; nur lokale Steuer 6,75 10,75Maine 5 befreit - 5Maryland 5 befreit - 5Massachusetts 5 befreit - 5Michigan 6 befreit - 6Minnesota 6,5 befreit 1 7,5Mississippi 7 - 0,25 7,25Missouri 4,225 - 4,125 8,35Montana - - - -Nebraska 5,5 befreit 1,5 7Nevada 4,25 befreit 3 7,25New Hampshire - - - -New Jersey 6 befreit - 6New Mexico 5 - 2,25 7,25New York 4 befreit 4,5 8,5North Carolina 4,5 befreit; nur lokale Steuer 2,5 7North Dakota 5 befreit 2,5 7Ohio 5 befreit 2 7Oklahoma 4,5 - 6 10,5Oregon - - - -Pennsylvania 6 befreit 1 7Rhode Island 7 befreit - 7South Carolina 5 ermäßigt 2 7South Dakota 4 - 2 6Tennessee 7 6 v.H. 2,75 9,75Texas 6,25 befreit 2 8,25Utah 4,75 - 3,25 8Vermont 5 befreit 1 6Virginia 3,5 4 v.H. 1 4,5Washington 6,5 befreit 2,4 8,9West Virginia 6 - - 6Wisconsin 5 befreit 1 6Wyoming 4 - 2 61) Ohne Sondersteuern auf best<strong>im</strong>mte Umsätze <strong>im</strong> Gemeindegebiet (z.B. Hotel und Restaurantumsätze)Quellen: www.taxadmin.org und www.salestaxinstitute.com36


AnhangUmrechnungen in Landeswährungen(Umsatzsteuer-Umrechnungskurse)August 2002Dänemark 1 € = 7,4270 dkrJapan 1 € = 116,31 YenKanada 1 € = 1,5333 can$Schweden 1 € = 9,2489 skrSchweiz 1 € = 1,4636 sfrUSA 1 € = 0,9778 $Vereinigtes Königreich 1 € = 0,63633 £Quelle:Bundesmin<strong>ist</strong>erium der Finanzen; Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für denMonat August 2002, Bonn37


Herausgeber:Bundesmin<strong>ist</strong>erium der FinanzenReferat Presse und InformationWilhelmstraße 97100117 Berlinhttp:\\www.bundesfinanzmin<strong>ist</strong>erium.deRedaktion:Bundesamt für Finanzen- Informationszentrum für <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> In-und Ausland -Berlin, Dezember 2002


Diese Druckschrift wird <strong>im</strong> Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesmin<strong>ist</strong>eriums derFinanzen herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und <strong>ist</strong> nicht zum Verkaufbest<strong>im</strong>mt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern währendeines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt fürLandtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Mißbräuchlich <strong>ist</strong> insbesondere dieVerteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie dasEinlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel.Untersagt <strong>ist</strong> gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung.Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift demEmpfänger zugesagt <strong>ist</strong>, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl nicht in einerWeise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelnerpolitischer Gruppen verstanden werden könnte.

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