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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich; Ausgabe:2013

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<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>2012<strong>Ausgabe</strong> <strong>2013</strong>; Rechtsstand zum 31.12.2012


Seite 6InhaltInhalt<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>1. Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen........................................................................................................ 72. Steuerliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften .............................................. 113. Nominale Ertragsteuerbelastung natürlicher Personen ............................................................ 284. (Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitnehmern 2011........................................ 435. Vermögensteuern ......................................................................................................................................... 516. Besteuerung des Finanzsektors........................................................................................................ 537. Umsatzsteuersätze ........................................................................................................................................ 58Fazit ........................................................................................................................................................................... 61Anhang .................................................................................................................................................................... 62Impressum............................................................................................................................................................. 63


Seite 8<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 1: Steuerquoten <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> 1)Staaten<strong>Steuern</strong> in % des BIP1975 1985 1990 1995 2000 2010 2011 2)Belgien 27,5 30,3 28,0 29,2 30,8 29,4 29,8Dänemark 38,2 44,8 45,6 47,7 47,6 46,6 47,1Deutschland 3) 22,6 22,9 21,8 22,7 22,8 22,0 22,8Finnland 29,1 31,1 32,5 31,6 35,3 29,8 30,9Frankreich 21,1 24,3 23,5 24,4 28,4 26,3 27,4Griechenland 13,8 16,6 18,4 19,7 23,8 20,0 20,9Irland 24,5 29,2 27,9 27,5 26,8 22,1 –Italien 13,7 22,0 25,3 27,4 30,0 29,5 29,5Japan 14,5 18,7 21,0 17,6 17,3 16,3 –Kanada 28,8 28,1 31,5 30,6 30,8 26,3 26,2Luxemburg 23,1 29,1 26,0 27,3 29,1 26,3 26,1Niederlande 25,1 23,7 26,9 24,1 24,2 24,7 –Norwegen 29,5 33,8 30,2 31,3 33,7 33,3 33,6Österreich 26,6 27,9 26,6 26,5 28,4 27,5 27,6Polen – – – 25,2 19,8 20,6 –Portugal 12,5 18,1 19,6 21,5 22,9 22,3 –Schweden 33,2 35,6 38,0 34,4 37,9 34,1 34,3Schweiz 18,6 19,5 19,0 19,6 22,1 21,4 21,5Slowakei – – – 25,3 19,9 16,0 16,5Spanien 9,7 16,3 21,0 20,5 22,4 20,1 19,7Tschechien – – – 21,0 18,9 18,9 19,8Ungarn – – – 26,7 27,8 26,0 23,4USA 20,3 19,1 20,5 20,9 22,6 18,5 19,4Vereinigtes Königreich 28,8 30,4 29,5 28,0 30,2 28,2 28,81) Nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD; nicht vergleichbar mit Quoten in Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungenoder der deutschen Finanzstatistik.2) Vorläufig.3) 1975-1990 nur alte Bundesländer.Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2011, Paris 2012


Seite 10 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Grafik 1: Steuer- und Abgabenquoten 2011 (in Prozent)USAJapanIrlandSchweizSlowakeiKanadaGriechenlandPortugalSpanienPolenTschechienVereinigtes KönigreichUngarnDeutschlandLuxemburgNiederlandeÖsterreichItalienNorwegenFinnlandBelgienFrankreichSchwedenDänemark19,425,116,3*27,6*22,1*28,221,528,516,528,826,231,020,931,2* 22,3 **31,319,731,620,6*31,7*19,835,328,835,523,4*35,722,826,124,7*27,629,533,630,929,827,434,3SteuerquoteAbgabenquote37,137,138,7*42,142,943,243,444,044,244,547,148,10 10 20 30 40 50 60* Stand 2010Quelle: OECD (Hrsg.), Revenue Statistics 1965-2011, Paris 2012


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 112. Steuerliche Belastung des Gewinns vonKapitalgesellschaftenUm die Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften<strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> darzustellen,werden häufig nominale Steuersätzeals Belastungsindikatoren herangezogen.<strong>Die</strong> nominale Steuerbelastung lässt sichleicht anhand der Steuergesetze feststellen.Ihr kann eine bedeutende Signalfunktionbei der <strong>internationalen</strong> Verteilung vonBuchgewinnen und Verlusten zugesprochenwerden. <strong>Die</strong> tatsächliche oder auch effektiveSteuerbelastung ergibt sich aus dem Zusammenspielvon Steuerbemessungsgrundlageund Steuersatz. Deshalb werden <strong>im</strong> Folgendennicht nur die Steuersätze, sondernauch Eckpunkte der Bemessungsgrundlagenverglichen.Übersicht 3 gibt Informationen zur Höheder Körperschaftsteuersätze (ohne <strong>Steuern</strong>nachgeordneter Gebietskörperschaften)sowie zu Art und Umfang der Entlastungder Dividenden be<strong>im</strong> Anteilseigner. <strong>Die</strong>seEntlastung dient dazu, Doppelbelastungenausgeschütteter Gesellschaftsgewinne durchdie Körperschaftsteuer der Gesellschaft unddie Einkommensteuer des Anteilseigners zuverhindern oder zumindest abzumildern.Fast alle Staaten haben inzwischen entsprechendeSysteme eingeführt. Von deneuropäischen Staaten sehen Irland und dieSchweiz keine Entlastung ausgeschütteterGewinne auf der Ebene des Anteilseignersvor (Klassische Systeme ohne Tarifermäßigung).<strong>Die</strong>se Staaten haben aber als Ausgleichnach wie vor vergleichsweise niedrigeallgemeine Körperschaftsteuertarife. DreiStaaten besteuern die Gewinne nur beider Gesellschaft, so dass Dividenden be<strong>im</strong>Anteilseigner steuerfrei bleiben (Estland,Slowakei und Zypern). Zum gleichen wirtschaftlichenErgebnis kommt auch Malta,indem die Körperschaftsteuer auf ausgeschütteteGewinne dem Einkommensteuersatzauf Dividenden entspricht und vollauf die Einkommensteuer angerechnet wird(sog. Vollanrechnungsverfahren).


Seite 12<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 3: Körperschaftsteuersysteme und Anteilseignerbesteuerung 2012StaatenKlassische Systeme mit TarifermäßigungBelgien 33 %Körperschaftsteuer – Standardsätze(ohne <strong>Steuern</strong> nachgeordneterGebietskörperschaften)Auf Einkommen über 322.500 €; ansonstenEingangsteilmengentarif 24,25 %, 31 % und34,5 %; 33 % normaler Steuersatz, ohne"Krisenzuschlag" von 3 % des SteuerbetragsBulgarien 10 % – Abgeltungsteuer 5 %Dänemark 25 % –Deutschland 15 %Ohne Solidaritätszuschlag von 5,5 % desSteuerbetrags (und ohne Berücksichtigungder Gewerbesteuer)Finnland 24,5 % –Frankreich 33,3 %Ohne Sozialzuschlag von 3,3 % der Körperschaftsteuer,soweit sie 763.000 € übersteigt,für Unternehmen mit jährlich mehr als7,63 Mio. € Umsatz; ohne weitere Zusatzabgabevon 5 % der Körperschaftsteuer fürUnternehmen mit jährlich mehr als 250 Mio. €Umsatz; ohne Ausschüttungsteuer von 3 %für best<strong>im</strong>mte UnternehmenBesteuerung und Entlastungenbe<strong>im</strong> Anteilseigner(natürliche, ansässige Person)Abgeltungsteuer 25 % oder Option zur SteuerveranlagungKapitalertragsteuer 27 % auf Dividenden;bei Ausschüttungen bis 48.300 DKK Abgeltungswirkung,bei höheren Dividendeneinkünften 42 %Einkommensteuer unter Anrechnung der KapitalertragsteuerAbgeltungsteuer 25 % mit der Option zur Veranlagung,falls sich nach dem progressiven Steuersatzeine geringere Belastung ergibtDividenden börsennotierter Kapitalgesellschaftensind zu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig alsEinkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschalerEinkommensteuer für Einkünfte bis 50.000 €, 32 % fürübersteigende Einkünfte.Bei Dividenden nicht börsennotierter Kapitalgesellschaftensind 9 % des Beteiligungswerts desAnteilseigners bzw. max. 60.000 € der Dividendensteuerfrei. Soweit die Dividenden die 60.000 €-Grenzeübersteigen, aber noch unterhalb der 9 %-Grenzeliegen, ist der die 60.000 €-Grenze übersteigende Betragzu 30 % steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig alsEinkünfte aus Kapitalvermögen mit 30 % pauschalerEinkommensteuer für Einkünfte bis 50.000 €, 32 % fürübersteigende Einkünfte. Übersteigen die Dividendenzusätzlich auch die 9 %-Grenze, ist dieser Teil zu 30 %steuerfrei und zu 70 % steuerpflichtig als Erwerbseinkommenmit progressivem Steuertarif.Option zur Abgeltungsteuer von 21 % der Bruttodividende(36,5 % einschließlich Sozialsteuern);ansonsten progressive Einkommensteuer auf 60 %der Dividende und 15,5 % Sozialsteuern auf die volleBruttodividende


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 13Übersicht 3: FortsetzungStaatenKlassische Systeme mit TarifermäßigungKörperschaftsteuer – Standardsätze(ohne <strong>Steuern</strong> nachgeordneterGebietskörperschaften)Griechenland 20 % –Italien 27,5 %Ohne 3,9 % lokale Steuer („IRAP“), derenBemessungsgrundlage von der Staatssteueraber abweicht (Wertschöpfung, nicht Gewinn!)Lettland 15 % – Abgeltungsteuer 10 %Litauen 15 % 5 % für Kleinunternehmen Abgeltungsteuer 20 %Luxemburg 21 %Niederlande 25 %Ohne Zuschlag von 5 % des Steuerbetrags fürArbeitslosenfonds; ermäßigter Steuersatz20 % für Einkommen bis 15.000 €Für die ersten 200.000 € Gewinn ermäßigterSteuersatz von 20 %Norwegen 28 % –Besteuerung und Entlastungenbe<strong>im</strong> Anteilseigner(natürliche, ansässige Person)Abgeltungsteuer 25 %, falls der persönliche Steuersatzdes Anteilseigners höher istAbgeltungsteuer 12,5 % (bei qualifizierten Beteiligungenunterliegen 49,72 % der Dividende der progressivenEinkommensteuer)Dividende zu 50 % steuerfreiÖsterreich 25 % – Abgeltungsteuer 25 %Polen 19 % – Abgeltungsteuer 19 %Portugal 25 %Ohne Gemeindezuschlag von bis zu 1,5 %;28 % auf Gewinne über 1,5 Mio. €, 30 % aufGewinne über 10 Mio. €Rumänien 16 % – Abgeltungsteuer 16 %Schweden 26,3 % –Slowenien 18 % – Abgeltungsteuer 20 %Spanien 30 %Für Betriebe mit einem Jahresumsatz bis10 Mio. € ermäßigter Steuersatz von 25 % aufdie ersten 300.000 € des GewinnsTschechien 19 % – Abgeltungsteuer 15 %Ungarn 19 %USA 35 %Ermäßigter Steuersatz von 10 % für Einkommenbis 500 Mio. HUFCorporation Income Tax des Bundes 35 % mitermäßigten Eingangssätzen, die ab Einkommenvon 100.000 USD auslaufenEinkommensteuersatz 25 % auf Dividenden auswesentlichen Beteiligungen (ab 5 %); ansonsten pauschaleBesteuerung eines fiktiven Kapitalertrags mit30 %Dividenden bis zu einem Bruchteil der Anschaffungskostender Beteiligung bleiben steuerfreiAbgeltungsteuer 26,5 % oder Option zur Steuerveranlagung,wobei 50 % der Dividende steuerfreibleibenPauschaleinkommensteuersatz von 30 % auf Dividenden;keine Option zur Steuerveranlagung möglichPauschaleinkommensteuersatz von 21 % auf Einkünftebis 6.000 €, 25 % auf Einkünfte von 6.000 € bis24.000 € und 27 % auf höhere EinkünfteAbgeltungsteuer 16 %Einkommensteuersatz 15 % auf Dividenden von inländischenKapitalgesellschaften oder vergleichbarenanderen Körperschaften


Seite 14 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 3: FortsetzungStaatenKlassische Systeme ohne TarifermäßigungIrland 12,5 %Körperschaftsteuer – Standardsätze(ohne <strong>Steuern</strong> nachgeordneterGebietskörperschaften)Für gewerbliches Einkommen;für nichtgewerbliches Einkommen25 %Schweiz 8,5 % –VollanrechnungssystemeMalta 35 % –TeilanrechnungssystemeJapan 28,05 % –Kanada 15 % –VereinigtesKönigreich24 %Auf Einkommen über 1.500.000 GBP;ansonsten Eingangsteilmengentarif20 % auf Einkommen bis 300.000 GBPund 25 % auf Einkommen von300.001 GBP bis 1.500.000 GBPBesteuerung und Entlastungenbe<strong>im</strong> Anteilseigner(natürliche, ansässige Person)Besteuerung be<strong>im</strong> Anteilseigner nach dem allgemeinenTarifBesteuerung be<strong>im</strong> Anteilseigner nach dem allgemeinenTarif (bei qualifizierten Beteiligungen unterliegennur 60 % der Dividende der Einkommensteuer)Vollanrechnung; mit Einbeziehung der Steuergutschriftin das EinkommenAnrechnung von 5 % oder 10 % der Ausschüttung, abhängigvom Gesamteinkommen; ohne Einbeziehungder Steuergutschrift in das Einkommen; Sonderregelungbis 31.12.<strong>2013</strong>: Streubesitzdividenden börsennotierterGesellschaften unterliegen einer pauschalenSteuer von 10 %<strong>Die</strong> Bemessungsgrundlage be<strong>im</strong> Anteilseigner bildetdie ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufstockungsbetragsvon 38 %; 6/11 dieses Aufstockungsbetragswerden auf die Einkommensteuer des Anteilseignersangerechnet<strong>Die</strong> Bemessungsgrundlage be<strong>im</strong> Anteilseigner bildetdie ausgeschüttete Dividende zzgl. eines Aufstockungsbetragsvon 1/9; dieser Aufstockungsbetragwird auf die Einkommensteuer des Anteilseignersangerechnet


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 15Übersicht 3: FortsetzungStaatenKörperschaftsteuer – Standardsätze(ohne <strong>Steuern</strong> nachgeordneterGebietskörperschaften)Besteuerung und Entlastungenbe<strong>im</strong> Anteilseigner(natürliche, ansässige Person)SteuerbefreiungssystemeEstland 21 %Gewinnausschüttungsteuer; 0 % beiThesaurierungKeine Besteuerung be<strong>im</strong> AnteilseignerSlowakei 19 % – Keine Besteuerung be<strong>im</strong> AnteilseignerZypern 10 % –Keine Besteuerung be<strong>im</strong> Anteilseigner, jedoch Verteidigungsabgabevon 20 %Der in den letzten beiden Jahrzehnteninternational zu beobachtende Trend zurSenkung der (nominalen) Körperschaftsteuersätzehat sich nach einer weitgehendenStabilität in den Vorjahren, allerdings mitgeringerer Intensität als in den Vorkrisenjahrenfortgesetzt. So haben <strong>im</strong> Jahr 2012folgende Staaten ihre Körperschaftsteuertarifeherabgesetzt:• Finnland von 26 % auf 24,5 %,• Griechenland von 24 % auf 20 %,• Slowenien von 20 % auf 18 %,• Japan von 30 % auf 28,05 %,• Kanada von 16,5 % auf 15 %,• Vereinigtes Königreich von 26 %auf 24 %.Grafik 2 zeigt die geltenden Körperschaftsteuersätze.Seit der Absenkung desdeutschen Körperschaftsteuersatzes <strong>im</strong>Rahmen der Unternehmensteuerreform2008 auf 15 % ist die Stellung Deutschlands<strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> deutlich wettbewerbsfähiger.<strong>Die</strong> Schweiz, Bulgarien,Zypern und Irland haben noch niedrigerenominale Körperschaftsteuersätze.


Seite 16 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Grafik 2: Körperschaftsteuersätze 2012 – Standardsätze in Prozent(ohne Zuschläge und <strong>Steuern</strong> der nachgeordneten Gebietskörperschaften)Schweiz8,5Bulgarien10ZypernIrlandDeutschlandKanadaLettlandLitauenRumänienSlowenienPolenSlowakeiTschechienUngarnGriechenlandEstlandLuxemburgVereinigtes KönigreichFinnlandDänemarkNiederlandeÖsterreichPortugalSchwedenItalienNorwegenJapanSpanienBelgienFrankreichMaltaUSA1012,5151515151618191919192021212424,52525252526,327,52828,05303333,335350 5 10 15 20 25 30 35 40


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 17In Übersicht 3 und in Grafik 2 wurdendie Körperschaftsteuersätze auf zentralstaatlicherEbene dargestellt. Darüber hinauserheben in mehreren Staaten die Unterverbände(Einzelstaaten, Provinzen, Regionen,Gemeinden usw.) noch eigene Körperschaftsteuernoder ihnen ähnliche <strong>Steuern</strong>, wiez. B. in Deutschland und Luxemburg dieGewerbesteuer. Hinzu kommen vielfach Zuschlägeund ähnliches des Zentralstaats und/oder der Gebietskörperschaften. <strong>Die</strong> Höhe alldieser die Kapitalgesellschaften belastendenUnternehmensteuern, die vom Gewinn alsBemessungsgrundlage ausgehen, ist in Übersicht4 und Grafik 3 dargestellt.Zu beachten ist, dass die von lokalenGebietskörperschaften erhobenen <strong>Steuern</strong>von der Steuerbemessungsgrundlage derübergeordneten Gebietskörperschaften inmanchen Staaten abzugsfähig sind (z. B.Schweiz und USA). <strong>Die</strong> Gesamtsteuerbelastungauf Unternehmensebene ergibt sichdann nicht als einfache Addition der nominalenSteuersätze der einzelnen <strong>Steuern</strong>. Bis2008 minderte die Gewerbesteuer auch inDeutschland als Betriebsausgabe die Bemessungsgrundlage.Um die Transparenz derBesteuerung zu erhöhen (additive Steuerbelastungsermittlung)und die Finanzströmeder unterschiedlichen öffentlichen Gebietskörperschaftsebenenzu entflechten, ist dieGewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabeabziehbar.<strong>Die</strong> steuertarifliche Gesamtbelastungvon Kapitalgesellschaften reicht von 10 %in Bulgarien und Zypern bis fast 40 % in denUSA. Deutschland bleibt knapp unter der <strong>im</strong><strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> wichtigen Markevon 30 %.


Seite 18 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 4: Unternehmensbesteuerung 2012 <strong>im</strong> internationen <strong>Vergleich</strong>Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2012 (nominal) in Prozent(Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere <strong>Steuern</strong> des Zentralstaatsund der Gebietskörperschaften)StaatenZentralstaatGebietskörperschaftenZusammenEU-StaatenBelgien 1) 33,99 – 33,99Bulgarien 10 – 10Dänemark 25 – 25Deutschland 15,83 2) 14 29,83Estland 21 3) – 21Finnland 24,5 – 24,5Frankreich 1) 36,1 – 36,1Griechenland 20 – 20Irland 12,5 – 12,5Italien 27,5 3,9 4) 31,4Lettland 15 – 15Litauen 1) 15 – 15Luxemburg 1) 22,05 6,75 28,80Malta 35 – 35Niederlande 1) 25 – 25Österreich 25 – 25Polen 19 – 19Portugal (Lissabon) 1) 25 1,5 5) 26,5Rumänien 1) 16 – 16Schweden 26,3 – 26,3Slowakei 19 – 19Slowenien 18 – 18Spanien 1) 30 – 30Tschechien 19 – 19Ungarn 1) 19 2 6) 20,62Vereinigtes Königreich 1) 24 – 24Zypern 10 – 10


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 19Übersicht 4: FortsetzungStaatenZentralstaatGebietskörperschaftenZusammenAndere StaatenJapan 1) 28,05 10,99 7) 37,36Kanada (Ontario) 15 11,5 26,5Norwegen 28 – 28Schweiz (Zürich) 8,5 8) 17,52 8) 20,65USA (New York) 1) 35 7,1 9) 39,62Anmerkungen:1) <strong>Die</strong>se Staaten wenden ermäßigte Tarifeingangssätze oder weitere andere Sondersätze an.2) Inklusive 5,5 % Solidaritätszuschlag.3) Gewinnausschüttungsteuer; 0 % bei Thesaurierung.4) Standardsatz IRAP; Bemessungsgrundlage ist – anders als bei Staatssteuer – die „Wertschöpfung", nicht der „Gewinn"; ein Teilder IRAP mindert als Betriebsausgaben die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer.5) Gemeindezuschlag (max<strong>im</strong>al 1,5 % auf den Gewinn).6) Gewerbesteuer; mindert als Betriebsausgabe die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer.7) Einschließlich – bei Steuer des Zentralstaats – abzugsfähiger Gewerbesteuer (Corporation Enterprise Tax, hier 6,36 %) undZuschläge der Präfekturen und Gemeinden auf die Steuer des Zentralstaats (hier Durchschnittswert).8) <strong>Steuern</strong> mindern die eigene Bemessungsgrundlage.9) Ohne die nur in der Stadt New York erhobene New York City General Corporation Tax i.H.v. 8,85 %.


Seite 20 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Grafik 3: Unternehmensbesteuerung 2012 <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Tarifliche Belastung des Gewinns von Kapitalgesellschaften 2012 (nominal) in Prozent(Körperschaftsteuern, Gewerbeertragsteuern und vergleichbare andere <strong>Steuern</strong> desZentralstaats und der Gebietskörperschaften)Bulgarien10ZypernIrlandLettlandLitauenRumänienSlowenienPolenSlowakeiTschechienGriechenlandUngarnSchweiz (Zürich)EstlandVereinigtes KönigreichFinnlandDänemark1012,5151516181919192020,6220,65212424,525NiederlandeÖsterreichSchwedenPortugalKanada (Ontario)NorwegenLuxemburgDeutschlandSpanienItalienBelgienMaltaFrankreichJapanUSA (Staat New York)252526,326,526,52828,829,833031,433,993536,137,3639,620 5 10 15 20 25 30 35 40 45


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 21Für eine Bewertung der Gesamtbelastungvon Unternehmensgewinnen muss auch dieBesteuerung der Anteilseigner berücksichtigtwerden. <strong>Die</strong>se ist, wie Übersicht 3 bereitsgezeigt hat, auf vielfältige Art und Weisemöglich. Teilweise werden ausgeschütteteGewinne gar nicht mehr be<strong>im</strong> Anteilseignerbesteuert, in einigen Staaten nur noch zueinem gewissen Teil und in anderen Staatenvollständig. Deshalb kommt sowohlden Steuersätzen als auch dem Umfang derBesteuerung der Dividenden ein großes Gewichtzu.Grafik 4 stellt die max<strong>im</strong>ale Gesamtbelastungdes Anteilseigners bei Ausschüttungdar. Zu beachten ist, dass in Staaten mit einerVeranlagungsoption die Steuerbelastung geringerals abgebildet sein kann; insbesonderewenn die Belastung des Gesamteinkommensdes Anteileigners unter dem Spitzensteuersatzliegt oder gar eine steuerliche Belastungdurch die Berücksichtigung von Freibeträgenentfällt. Erhält etwa ein Aktionärin Deutschland, der sonst keine weiterenEinkünfte hat, Dividendenerträge in Höhevon 8.000 €, ergibt sich allein aufgrund derWirkung des steuerlichen Grundfreibetragskeine Steuerbelastung auf Anteilseignerebene.Hingegen ergibt sich in Staaten miteiner definitiven Abgeltungsteuer – etwaSchweden – <strong>im</strong>mer eine Belastung auf Anteilseignerebene,unabhängig von der Einkommenshöhe.


Seite 22 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Grafik 4: Max<strong>im</strong>albelastung (nominal) in Prozent auf Unternehmens- undAnteilseignerebene bei Vollausschüttung 2012Bulgarien 10,00 4,50Slowakei 19,00 0,00Estland 21,00 0,00UnternehmensebeneLettland 15,00 8,50AnteilseignerebeneZypern 10,00 18,00Rumänien 16,00 13,44Tschechien 19,00 12,15Litauen 15,00 17,00Ungarn 20,62 12,70Polen 19,00 15,39Slowenien 18,00 16,40Malta 35,00 0,00Finnland 24,50 16,81Niederlande 24,00 19,00Luxemburg 28,80 14,72Japan 37,36 6,26Österreich 25,00 18,75Portugal 25,00 19,88Griechenland 20,00 25,00Italien 31,40 16,25Norwegen 28,00 20,16Deutschland 29,83 18,51Irland 12,50 35,88Schweden 26,30 22,11USA (Staat New York) 39,62 9,06Spanien 30,00 18,82Belgien 33,99 16,50Vereinigtes Königreich 24,00 27,44Kanada (Ontario) 26,50 25,34Schweiz (Zürich) 20,65 31,72Dänemark 25,00 31,50Frankreich 36,10 23,320 10 20 30 40 50 60


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 23Einen nicht zu unterschätzenden Einflussauf die tatsächliche steuerliche Belastungvon Unternehmen hat auch diein Übersicht 5 dargestellte periodenübergreifendeVerlustberücksichtigung bei derKörperschaftsteuer in Form des Verlustrückbzw.-vortrags. Hierbei weisen die einzelnenStaaten sehr unterschiedliche Regelungenauf. So sind die überperiodischen Verlustausgleichsregelnin den meisten Staaten verglichenmit Deutschland als restriktiver zubezeichnen. <strong>Die</strong>s zeigt sich vor allem daran,dass viele Staaten keinen Verlustrücktragkennen. In Deutschland, aber auch in Frankreich,Irland, den Niederlanden, dem VereinigtenKönigreich, Kanada und den USAführt die Möglichkeit Verluste rückzutragenzu einer Liquiditätszufuhr in wirtschaftlichweniger ertragsreichen Zeiten.Der Verlustvortrag ist in einigen Staatenauf 5 bis 7 Jahre befristet. In vielen Staatenist es deutlich länger möglich, Verluste vorzutragen.Zum Teil ist der Verlustvortragsogar zeitlich unbegrenzt gestattet. Einezeitliche Begrenzung des Verlustvortrags hatzur Folge, dass die Verlustvorträge in außergewöhnlichlangen rezessiven Phasen für diesteuerliche Berücksichtigung verloren gehenkönnen. Deutschland erlaubt einen zeitlichunbegrenzten Verlustvortrag, beschränktdie Verrechnung von Verlusten jedoch derHöhe nach (Mindestbesteuerung). <strong>Die</strong>serPraxis haben sich in den letzten Jahren einezunehmende Zahl von Staaten, darunterauch Frankreich, Italien und Spanien angeschlossen.Übersicht 5: Periodenübergreifende Verlustberücksichtigung bei derKörperschaftsteuer 2012<strong>Die</strong> Übersicht stellt Regelungen für Verluste dar, die ab dem 1.1.2012 anfallen. Beschränkungen durchGesellschafterwechsel sowie Verluste aus der Veräußerung betrieblichen Anlagevermögens (capitallosses), die in verschiedenen Staaten Sonderregeln unterliegen, wurden nicht betrachtet.Staaten Verlustrücktrag VerlustvortragEU-StaatenBelgien – UnbegrenztBulgarien – 5 JahreDänemark –Unbegrenzt(bis zu 7,5 Mio. DKK pro Jahr voll abzugsfähig,darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 %der 7,5 Mio. DKK übersteigenden Einkünfte)Deutschland1 Jahr(begrenzt auf 511.500 €)Unbegrenzt(bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig,darüber hinaus Verrechnung nur bis zu60 % der 1 Mio. € übersteigenden Einkünfte)Estland Keine Regelung erforderlich Keine Regelung erforderlichFinnland – 10 JahreFrankreich1 Jahr(begrenzt auf 1 Mio. €, Verlustrücktrag führt zu Steuergutschrift,die in den darauf folgenden 5 Jahren mit künftigenSteuerschulden verrechnet und deren Restbetrag <strong>im</strong> 6. Jahrerstattet wird)Unbegrenzt(bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig, darüberhinaus Verrechnung nur bis zu 50 % der1 Mio. € übersteigenden Einkünfte)


Seite 24 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Fortsetzung: Übersicht 5Staaten Verlustrücktrag VerlustvortragEU-StaatenGriechenland – 5 JahreIrland1 Jahr(bei Betriebsaufgabe 3 Jahre)Unbegrenzt(für Verluste aus der gleichen Quelle)Italien –Unbegrenzt(Verrechnung nur bis zu 80 % der jährlichenEinkünfte)Lettland – UnbegrenztLitauen – UnbegrenztLuxemburg – UnbegrenztMalta – UnbegrenztNiederlande 1 Jahr 9 JahreÖsterreich –Polen –Portugal –Unbegrenzt(Verrechnung nur bis zu 75 % der jährlichenEinkünfte)5 Jahre(Verrechnung nur bis zu 50 % des entstandenenVerlustes pro Berücksichtigungsjahr)5 Jahre(Verrechnung nur bis zu 75 % der jährlichenEinkünfte)Rumänien – 7 JahreSchweden–(indirekter Verlustrücktrag jedoch möglich durch Auflösung sog.„Periodisierungsrücklagen“ aus den Vorjahren)UnbegrenztSlowakei – 7 JahreSlowenien – UnbegrenztSpanien –18 Jahre(in den Jahren 2012 und <strong>2013</strong> bei Unternehmen,deren Umsatz best<strong>im</strong>mte Beträge überschreitet,Verrechnung nur bis zu 50 % bzw.25 % der jährlichen Einkünfte)Tschechien – 5 JahreUngarn –Unbegrenzt(Verrechnung nur bis zu 50 % der jährlichenEinkünfte)VereinigtesKönigreich1 Jahr(bei Betriebsaufgabe 3 Jahre)UnbegrenztZypern – Unbegrenzt


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 25Fortsetzung: Übersicht 5Staaten Verlustrücktrag VerlustvortragAndere StaatenJapan1 Jahr(wird für Steuerjahre, die zwischen dem 1.4.1992 und dem31.3.2014 enden, nicht gewährt, ausgenommen für best<strong>im</strong>mtekleine und mittlere Unternehmen und bei Liquidation)9 Jahre(Verrechnung nur bis zu 80 % der jährlichenEinkünfte, ausgenommen kleine und mittlereUnternehmen)Kanada 3 Jahre 20 JahreNorwegen–(ein Rücktrag auf die vorangegangenen 2 Jahre ist beiLiquidation zulässig)UnbegrenztSchweiz – 7 JahreUSA 2 Jahre 20 JahreNeben der Berücksichtigung von Verlustenwirken sich ebenfalls die Abschreibungsmöglichkeitendes Anlagevermögensauf die steuerliche Belastung der Unternehmenaus. Als Abschreibungsmethodenkommen die lineare und die degressiveAbschreibung in Betracht. Je schneller Wirtschaftsgüterabgeschrieben werden können,desto niedriger ist die steuerliche Bemessungsgrundlageund somit die steuerlicheBelastung der Unternehmen. In vielen Staatenbesteht eine Wahlmöglichkeit zwischenlinearer und degressiver Abschreibung fürbewegliche Wirtschaftsgüter (siehe Übersicht6). <strong>Die</strong> Wahlmöglichkeit ist in Deutschlandfür ab dem Jahr 2011 angeschaffte oderhergestellte bewegliche Wirtschaftsgüterweggefallen. Somit können ab 2011 angeschaffteoder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüternur noch linear abgeschriebenwerden.In Deutschland besteht die Wahlmöglichkeit,bewegliche Wirtschaftsgüter desAnlagevermögens mit Anschaffungs- oderHerstellungskosten zwischen 150 und 1.000Euro in einem Sammelposten zusammen zufassen, der über fünf Jahre verteilt gewinnminderndaufzulösen ist. Neben der Bildungeines Sammelpostens besteht die weitereMöglichkeit, die Aufwendungen für beweglicheWirtschaftsgüter des Anlagevermögenssofort als Betriebsausgabe abzuziehen, wenndie Anschaffungs- oder Herstellungskostenjeweils 410 Euro nicht übersteigen. AndereStaaten, die ebenfalls einen Sammelpostenkennen, lassen regelmäßig keine Abschreibungder einzelnen Wirtschaftsgüter mehrzu.


Seite 26<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 6: Abschreibungen für bewegliches Anlagevermögen 2012Dargestellt wird der Grundfall. <strong>Die</strong> meisten Staaten haben Sonderregelungen, die tabellarisch nichtumfassend darstellbar sind. Auf wichtige Besonderheiten wird in den Bemerkungen hingewiesen.StaatenEinzelnes WirtschaftsgutLineareAbschreibungDegressiveAbschreibungPool-/SammelabschreibungBemerkungenEU-StaatenBelgien X XBulgarienDänemarkXDeutschland X XEstlandFinnlandFrankreich X XGriechenland X XIrlandItalienXXXXÜbergang von der degressiven zurlinearen Abschreibung zulässigProzentuale Höchstgrenzen, bis zudenen die Abschreibungssätze jährlichgeändert werden könnenDegressive Abschreibung mit prozentualerHöchstgrenze, bis zu der derAbschreibungssatz jährlich geändertwerden kannBei Sammelposten (einheitlichesWahlrecht bei Wirtschaftsgütern mitAK/HK von 150 € bis 1.000 €) lineareAbschreibungKeine Regelungen erforderlich (Gewinnausschüttungsteuer)Degressive Abschreibung mit prozentualerHöchstgrenze, bis zu der derAbschreibungssatz jährlich geändertwerden kannJährliche Begrenzung der degressivenAbschreibung auf den Betrag der linearenAbschreibung zulässigLettland X Degressive AbschreibungLitauen X XLuxemburg X XMaltaNiederlande X XÖsterreichPolen X XPortugal X XXXÜbergang von der degressiven zurlinearen Abschreibung zulässig


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 27Übersicht 6: FortsetzungStaatenEinzelnes WirtschaftsgutLineareAbschreibungDegressiveAbschreibungPool-/SammelabschreibungBemerkungenEU-StaatenRumänien X XSchweden X XSlowakei X XSlowenienXJährliches Wahlrecht einheitlich fürdas bewegliche AnlagevermögenSpanien X X Weitere Methoden möglichTschechien X XUngarnVereinigtes KönigreichZypernAndere StaatenJapan X XKanadaXXXXDegressive AbschreibungWechsel zwischen den MethodenmöglichDegressive Abschreibung mit prozentualenHöchstgrenzen, bis zu denender Abschreibungssatz jährlich geändertwerden kannNorwegen X Degressive AbschreibungSchweiz X XUSA X XÜbergang von der degressivenAbschreibung zur höheren linearenAbschreibung


Seite 28<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>3. Nominale Ertragsteuerbelastungnatürlicher Personen<strong>Die</strong> beiden nächsten Übersichten enthalten schuld abgezogen, so dass <strong>im</strong> Gegensatz zuInformationen zu den für das Erwerbsein- Grundfreibeträgen und Nullzonen die SteukommenAlleinstehender relevanten Ein- erprogression für die Entlastungswirkungkommensteuertarifen. In Übersicht 7 sind keine Rolle spielt. Bei Grundfreibeträgendie tariflichen Eingangssätze, die sonstigen und Nullzonen ist hingegen die effektiveZuschläge und die persönlichen Entla- Steuerentlastung abhängig vom Grenzsteustungendurch Steuerabsetzbeträge, Grund- ersatz und damit vom Steuertarif.freibeträge und sog. Nullzonen dargestellt.Steuerabsetzbeträge werden von der Steuer-Übersicht 7: Einkommensteuereingangssatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaftensowie sonstige Zuschläge 2012 1)TarifPersönliche EntlastungenStaatenEingangssatz desTarifs reicht bis zuSteuerabsetzbetragGrundfreibetrag/Nullzone <strong>im</strong> TarifEingangssatz Staat 2)+ Gebietskörperschaften+ sonstige Zuschläge in € 3) in € 3)in € 3)EU-StaatenBelgien(nach Gemeindenund Verbändenunterschiedlich)StaatGemeinde Brüssel7,0 % Zuschlag aufStaatssteuerinsgesamt251,7526,75%%%8.350 – 7.070Bulgarien 10 % 4) Flat Tax – –DänemarkStaatGemeindeninsgesamt4,6431,936,54%% 5)%52.417 268 –Deutschland 14 % 8.005 – 8.004Estland 21 % Flat Tax – 1.728FinnlandStaatGemeindeninsgesamt6,519 _25,5% 6)% 5)%23.900 – 16.100 7)FrankreichStaatZuschlagSozialsteuerninsgesamt5,58___13,08%% 8)%11.896 – 5.963Griechenland 10 % 12.000 – 5.000


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 29Übersicht 7: FortsetzungTarifPersönliche EntlastungenStaatenEingangssatz Staat 2)+ Gebietskörperschaften+ sonstige ZuschlägeEingangssatz desTarifs reicht bis zuSteuerabsetzbetragGrundfreibetrag/Nullzone <strong>im</strong> Tarifin € 3) in € 3) in € 3)EU-StaatenIrlandStaatZuschlagSonderabgabeinsgesamt20222%%%32.80010.0361.650––10.036Italien 9)StaatRegioneninsgesamt231,6324,63%% 10)%15.000 – –Lettland25 % 11) Flat Tax– 776Litauen 15 % 12) Flat Tax – 1.633 13)LuxemburgStaatZuschlag 4 %des Steuerbetragsfür Arbeitslosenfondsinsgesamt80,328,32%%%13.173 – 11.265Malta 15 % 14.500 – 8.500Niederlande 33,1 % 14) 18.945 2.033 –Österreich 36,5 % 25.000 – 11.000Polen 18 % 20.443 133 –Portugal 11,5 4.898 261 –Rumänien 16 % Flat Tax – 55 15)SchwedenStaatGemeindeninsgesamt2031,651,6% 16)% 5)%67.208–––46.939 17)1.510 17)Slowakei 19 % Flat Tax – 3.645 18)Slowenien 16 % 7.841 – 6.373 19)SpanienStaatZuschlaginsgesamt240,7524,75%%%17.70717.707––5.151–Tschechien 15 % Flat Tax 976 –Ungarn 16 % Flat Tax – –VereinigtesKönigreich20 % 43.602 – 10.282 20)Zypern 20 % 21) 28.000 – 19.500


Seite 30 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 7: FortsetzungTarifPersönliche EntlastungenStaatenEingangssatz Staat 2)+ Gebietskörperschaften+ sonstige ZuschlägeEingangssatz desTarifs reicht bis zuSteuerabsetzbetragGrundfreibetrag/Nullzone <strong>im</strong> Tarifin € 3) in € 3) in € 3)Andere StaatenJapanStaatPräfekturenGemeindeninsgesamt54615%%%%20.089 –3.9153.4003.400Kanada(nach Provinzenund Territorienunterschiedlich)BundProvinz Ontarioinsgesamt155,0520,05%%%34.72331.314–174 22)8.6857.548NorwegenStaatGemeindesteuerinsgesamt92837% 23)%%106.786Flat Tax––65.7026.081Schweiz(nach Kantonenund Gemeindenunterschiedlich)BundKanton Zürich undGemeinde Zürichinsgesamt0,774,385,15%%%26.3099.491––12.0725.578USA(nach Einzelstaaten,GemeindenundBezirken unterschiedlich)BundStaat New YorkStadt New Yorkinsgesamt1042,90716,22%% 25)% 25)%7.0806.5109.766–––3.092 24)– 26)– 26)1 ) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2011 bzw. 2012.2) Tarifsysteme: Bei nachgeordneten Gebietskörperschaften z. T. Proportionalsätze, z. T. Zuschläge zur Steuerschuld, ansonsten progressive Teilmengentarife;Ausnahme: Deutschland (Formeltarif).3) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli 2012.4) Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 %.5) Durchschnittssatz.6) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 30 % (für Einkommen bis 50.000 EUR) bzw. 32 % (fürEinkommen über 50.000 EUR), sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit.7) Verschiedene persönliche Freibeträge und Grundfreibeträge laufen für höhere Einkommen aus.8) <strong>Die</strong> Sozialsteuern werden nur auf einen Teil der Bemessungsgrundlage der Staatssteuer erhoben und können zudem teilweise von dieser abgesetzt werden.9) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 % der Wertschöpfung (nicht Gewinn!).10) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 1,23 % und 2,03 %, hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,8 % möglich, hier nicht berücksichtigt, daselten.11) Für Dividenden- und Zinseinkünfte 10 %, für Veräußerungsgewinne 15 %.12) Für Dividendeneinkünfte 20 %, für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 5 %.13) Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit; läuft bei höheren Einkünften aus.14) Davon entfallen 31,15 % auf die allgemeine gesetzliche Sozialversicherung; hier nur Tarif auf Arbeitseinkommen und den Nutzungswert selbstgenutztenWohnraums.15) Max<strong>im</strong>um; entfällt ab einem Einkommen von 659 €.16) Steuersatz für Erwerbseinkünfte; Kapitaleinkünfte unterliegen einer erhöhten Staatssteuer von 30 %, sie sind jedoch von der Gemeindesteuer befreit.17) Freibetrag von 46.939 € nur bei staatlicher Steuer; Freibetrag von 1.510 € bei gemeindlicher Steuer, erhöht sich für niedrigere Einkommen.18) Gilt bis zu einem Einkommen von 18.983 €; bei Einkommen von mehr als 33.562 € entfällt der Freibetrag.19) Absetzbetrag ermäßigt sich für höhere Einkommen auf 4.319 € bzw. 3.228 €.20) Läuft bei höheren Einkünften aus.21) Von Arbeitnehmern, Selbständigen und Rentnern wird eine von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens abhängige Sonderabgabe von bis zu 2,5 % erhoben.Sie ist vom Einkommen abzugsfähig und wird bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.22) Zuschläge für best<strong>im</strong>mte Angehörige; läuft mit steigender Provinzsteuer aus.23) Staatliche Zusatzsteuer.24) Max<strong>im</strong>um, läuft mit steigendem Einkommen aus; zzgl. „standard deduction" (allgemeiner Pauschbetrag für Werbungskosten/Sonderausgaben) von 4.842 €.25) Mindert die Bemessungsgrundlage der Bundessteuer.26) Aber: „standard deduction" 6.104 €.


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 31In knapp der Hälfte der hier untersuchtenStaaten, die einen Grundfreibetragbzw. eine Nullzone <strong>im</strong> Tarif haben, hat sichdieser - ggf. nach Umrechnung der Landeswährungin Euro - <strong>im</strong> Jahr 2012 erhöht. <strong>Die</strong>Eingangssteuersätze blieben <strong>im</strong> <strong>Vergleich</strong>zum Vorjahr weitgehend unverändert.Bei der Interpretation dieser Datenmuss beachtet werden, dass in mehrerenStaaten mit vergleichsweise hohen Tarifeingangssätzendie Beiträge zur gesetzlichen Übersicht 8 enthält die höchstmöglichenSozialversicherung abgedeckt werden, so Steuersätze <strong>im</strong> Rahmen der Besteuerungz. B. in den nordischen Staaten und den des Erwerbseinkommens alleinstehenderNiederlanden. <strong>Die</strong>s erschwert die <strong>Vergleich</strong>- natürlicher Personen und die Einkommensbarkeit.Auch die Ehegattenbesteuerung ist höhe, ab der die Steuersätze zur Anwendungunterschiedlich geregelt. In einigen Staaten kommen.wird eine Einzelveranlagung vorgenommen(etwa Österreich), in anderen eine Zusammenveranlagung,wobei diese mit Splitting(etwa Deutschland) oder ohne (etwa USA)durchgeführt werden kann.


Seite 32 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 8: Einkommensteuerspitzensatz des Zentralstaats und der Gebietskörperschaftensowie sonstige Zuschläge 2012 1)StaatenSpitzensteuersatz Staat+ Gebietskörperschaften+ sonstige ZuschlägeSpitzensteuersatz beginnt oberhalb eineszu versteuernden Einkommens vonin € 2)EU-StaatenBelgien(nach Gemeinden undVerbänden unterschiedlich)StaatGemeinde (Brüssel) 7,0 %Zuschlag auf Staatssteuerinsgesamt503,553,5%%%36.300Bulgarien 10 %3)Flat TaxDänemark Plafond (höchstens) 51,5 %4)Deutschland5,5 % Solidaritätszuschlaginsgesamt452,4847,48%%%250.730Estland 21 % Flat TaxFinnlandFrankreichStaatGemeinden (Durchschnitt)insgesamtStaatZuschlag SonderabgabeZuschlag Sozialsteuerninsgesamt29,7519___48,754548___54,61%%%%%%%5)70.300150.000500.000Griechenland 45 % 100.000IrlandItalien 6)StaatZuschlag SonderabgabeinsgesamtStaatZuschlag SonderabgabeRegioneninsgesamt417484331,6347,63%%%%%%%7)32.80016.01675.000300.000Lettland 25 %8)Flat TaxLitauen Staat 15 %9)Flat TaxLuxemburgStaatZuschlag 6 % des Steuerbetragsfür Arbeitslosenfondsinsgesamt392,3441,34%%%41.794150.000


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 33Übersicht 8: FortsetzungStaatenSpitzensteuersatz Staat+ Gebietskörperschaften+ sonstige ZuschlägeSpitzensteuersatz beginnt oberhalb eineszu versteuernden Einkommens vonin € 2)EU-StaatenMaltaNiederlandeÖsterreichPolen35 %52 %50 %32 % 10)19.50056.49160.00020.443PortugalStaatZuschlaginsgesamt46,52,549,0%%%153.300153.300Rumänien16 %Flat TaxSchwedenStaatGemeinden (Durchschnitt)insgesamt2531,656,6%%%67.208 11)Slowakei19 %Flat TaxSlowenien41 %15.681SpanienStaatZuschlaginsgesamt45752%%%175.000300.000Tschechien15 %Flat TaxUngarn16 % 12)Flat TaxVereinigtes Königreich50 %190.290Zypern35 %13)60.000Andere StaatenJapanStaatPräfekturenGemeindeninsgesamt404650%%%%185.433Flat TaxFlat TaxKanada(nach Provinzen undTerritorien unterschiedlich)BundProvinz Ontarioinsgesamt2918,9747,97%%%106.257401.252


Seite 34 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 8: FortsetzungStaatenSpitzensteuersatz Staat+ Gebietskörperschaften+ sonstige ZuschlägeSpitzensteuersatz beginnt oberhalb eineszu versteuernden Einkommens vonin € 2)Andere StaatenNorwegenSchweiz(nach Kantonen undGemeinden unterschiedlich)USA(nach Einzelstaaten,Gemeinden undBezirken unterschiedlich)Staat12 %Gemeindesteuer28 %insgesamt 40 %BundKanton Zürich undGemeinde ZürichinsgesamtBundStaat New YorkStadt New Yorkinsgesamt11,528,4739,97358,823,8843,25%%%%%%%14)14)106.786Flat Tax628.757212.222316.040813.802406.9011 ) Grundtarif für Alleinstehende, sofern es verschiedene Tarife nach dem Familienstand gibt; auf Erwerbseinkommen des Jahres 2011 bzw. 2012.2 ) Soweit erforderlich erfolgt die Umrechnung der Landeswährungen über Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juli 2012.3 ) Für Einzelunternehmer Steuersatz 15 %.4 ) Wenn die Summe aus dem nationalen und den lokalen Steuersätzen insgesamt 51,5 % übersteigt, wird der nationale Steuersatz um den übersteigendenProzentsatz gekürzt; Grenzbelastung beginnt abhängig von der Zusammensetzung der Einkünfte bei unterschiedlichen Beträgen.5 ) <strong>Die</strong> Sozialsteuern werden nur auf einen Teil der Bemessungsgrundlage der Staatssteuer erhoben und können zudem teilweise von dieser abgesetzt werden.6 ) Ohne lokale Steuer auf produktive Tätigkeiten von 3,9 % der Wertschöpfung (nicht Gewinn!).7 ) Unterschiedliche Zuschläge zwischen 1,23 % und 2,03 %, hier Durchschnitt. Zusätzlich Gemeindezuschlag bis zu 0,8 % möglich; hier nicht berücksichtigt,da selten.8 ) Für Dividenden- und Zinseinkünfte 10 %, für Veräußerungsgewinne 15 %.9 ) Für Dividendeneinkünfte 20 %, für Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 5 %.10 ) Bei gewerblichen Einkünften kann zu einer Pauschalbesteuerung mit einem Steuersatz von 19 % (ohne Abzug von persönlichen Freibeträgen) optiertwerden.11 ) Gilt nur für Staatssteuer; der Gemeindesteuersatz ist gleich bleibend.12 ) Einzelunternehmer unterliegen mit den ersten 1.746.542 € einem Steuersatz von 10 % und mit dem übersteigenden Betrag einem Steuersatz von 19 %.13 ) Von Arbeitnehmern, Selbständigen und Rentnern wird eine von der Höhe des monatlichen Bruttoeinkommens abhängige Sonderabgabe von 3,5 % erhoben.Sie ist vom Einkommen abzugsfähig und wird bei Arbeitnehmern der Privatwirtschaft je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.14 ) Mindert die Bemessungsgrundlage der Bundessteuer.


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 35Bezogen auf die Einkommensteuerspitzensätzehaben einige Staaten Änderungenvorgenommen. Spanien erhebt seit 2012Zuschläge zu den Einkommensteuersätzen,die bei hohen Einkommen bis zu 7 % betragen.In Italien und Kanada (Beispiel Ontario)fanden moderate Erhöhungen auf regionalerEbene statt. Finnland, Luxemburg undPortugal haben den Spitzensteuersatz leichtgesenkt.Grafik 5 zeigt die höchstmöglichenSteuersätze (inkl. sonstige Zuschläge) <strong>im</strong>Rahmen der Einkommensbesteuerung natürlicherPersonen. <strong>Die</strong> Spitzensteuersätzebewegen sich weiterhin zwischen 10 % inBulgarien und 56,6 % in Schweden. Derdeutsche Spitzensteuersatz ist mit 47,48 %<strong>im</strong> oberen Mittelfeld angesiedelt.


Seite 36 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Grafik 5: Einkommensteuerspitzensätze der Zentralstaaten und derGebietskörperschaften sowie sonstige Zuschläge 2012 (in Prozent)BulgarienLitauenTschechienRumänienUngarnSlowakeiEstlandLettlandPolenMaltaZypernSchweiz (Kanton Zürich)NorwegenSlowenienLuxemburgUSA (New York)GriechenlandDeutschlandItalienKanada (Ontario)Irland101515161619212532353539,97404141,3443,254547,4847,6347,9748Finnland48,75Portugal49Japan50Österreich50Vereinigtes Königreich50Dänemark51,5Niederlande52SpanienBelgienFrankreichSchweden5253,554,6156,60 10 20 30 40 50 60 70


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 37Ob es in den Staaten eine Quellensteuermit oder ohne Abgeltungscharakter gibtund in wie weit Werbungskosten geltendgemacht werden können bzw. Freigrenzenbestehen, zeigt Übersicht 9. <strong>Die</strong> entsprechendenInformationen <strong>im</strong> Fall von nichtansässigenEmpfängern der Kapitalerträgelistet Übersicht 10 auf. Es fällt auf, dass beinichtansässigen Empfängern von Zinserträgennur selten Quellensteuer erhoben wird.Außerdem sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommenzu berücksichtigen,die meistens keine Quellensteuern auf Zinserträgevorsehen. Unberücksichtigt bleibtin Übersicht 10, ob <strong>im</strong> Wohnsitzstaat einesZinsempfängers ein entsprechender Zinsertragaus dem Ausland überhaupt steuerlicherfasst wird, und – wenn ja – wie hoch derEinkommensteuersatz darauf ist. Durch dieverschiedenen Konzepte kommt es zu einerhöchst unterschiedlichen Steuerbelastungvon Zinserträgen Ansässiger <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong><strong>Vergleich</strong>.


Seite 38 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 9: Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden 2012 – AnsässigeDargestellt wird die Quellenbesteuerung typischer Einkünfte aus Zinsen und Dividenden von ansässigen natürlichenPersonen (allgemeine Sätze in %). Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen <strong>im</strong> engeren Sinne wie z. B.aus Bankeinlagen und festverzinslichen Wertpapieren betrachtet, die in Deutschland einer Kapitalertragsteuer von 26,375 %(Zinsabschlag zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen.Alle Staaten haben zahlreiche Sonderregelungen, die tabellarisch nicht umfassend darstellbar sind.In besonderen Fällen wird auf Sonderregelungen hingewiesen.Staaten Zinsen Dividenden BemerkungenEU-StaatenBelgien 21 25Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung;15 % Quellensteuer auf Zinsen aus Spareinlagen;21 % Quellensteuer auf best<strong>im</strong>mte Dividenden;Zusatzabgabe von 4 % auf Zinsen und Dividenden, die dem Quellensteuersatzvon 21 % unterliegen, soweit diese 20.020 EUR übersteigen, kein Quellensteuerabzugder Zusatzabgabe bei Einbeziehung von Zinsen und Dividendenin die EinkommensteuerveranlagungBulgarien – 5 AbgeltungsteuerDänemark – 27Abgeltungswirkung für Dividenden bis 48.300 DKK; für übersteigende DividendeneinkünfteEinkommensteuerfestsetzung auf 42 % mit QuellensteueranrechnungDeutschland 26,375 26,375Einschließlich Solidaritätszuschlag; Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagungmit QuellensteueranrechnungEstland – – –Finnland 30 21Frankreich 24 21Griechenland 10 25Irland 30 20Italien 20 20Lettland 10 10Litauen – 20 AbgeltungsteuerLuxemburg 10 15Malta 15 –Abgeltungsteuer für Zinsen; 21 % Quellensteuer nur auf Dividenden börsennotierterKapitalgesellschaften, Einbeziehung der Dividenden in die Einkommensteuerveranlagungmit QuellensteueranrechnungGrundsätzlich Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung,wenn nicht zu einer Pauschalbesteuerung optiert wirdSondersatz 20 % für best<strong>im</strong>mte Zinsen möglich; Abgeltungsteuer, in best<strong>im</strong>mtenFällen Option zur Einkommensteuerveranlagung mit QuellensteueranrechnungmöglichAbgeltungsteuer für Zinsen, keine Quellensteuer auf Zinsen aus best<strong>im</strong>mtenStaatsanleihen; Einbeziehung der Dividenden in die Einkommensteuerveranlagungmit QuellensteueranrechnungAbgeltungsteuer; Sondersatz 12,5 % auf Zinsen aus best<strong>im</strong>mten StaatsanleihenmöglichAbgeltungsteuer; keine Quellensteuer auf Zinsen aus best<strong>im</strong>mten StaatsundKommunalanleihenAbgeltungsteuer für Zinsen, sofern über Freigrenze von 250 EUR; Einbeziehungder Dividenden in die Einkommensteuerveranlagung mit QuellensteueranrechnungAbgeltungsteuer, kein Quellensteuerabzug bei Einbeziehung der Einkünftein die Einkommensteuerveranlagung


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 39Übersicht 9: FortsetzungStaaten Zinsen Dividenden BemerkungenEU-StaatenNiederlande – 15Österreich 25 25Polen 19 19 AbgeltungsteuerPortugal 26,5 26,5Rumänien 16 16Schweden 30 30 AbgeltungsteuerSlowakei 19 – AbgeltungsteuerSlowenien 20 20Spanien 21 21Tschechien 15 15 AbgeltungsteuerUngarn 16 16 AbgeltungsteuerVereinigtesKönigreich20 –Zypern 15 20Andere StaatenJapan 20 20/10Einbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit QuellensteueranrechnungAbgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung mit QuellensteueranrechnungBefreiungen für best<strong>im</strong>mte Zinsen möglich; Abgeltungsteuer mit Option zurEinkommensteuerveranlagung mit QuellensteueranrechnungAbgeltungsteuer; keine Quellensteuer auf Zinsen aus rumänischen StaatsundKommunalanleihenAbgeltungsteuer; Zinsen aus Guthaben bei einer inländischen Bank odereiner in der EU ansässigen Bank sind bis zu einem Betrag von 1.000 EURsteuerfreiKeine Quellensteuer auf Zinsen aus best<strong>im</strong>mten Staatsanleihen; Einbeziehungder Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit QuellensteueranrechnungEinbeziehung in die Einkommensteuerveranlagung mit Quellensteueranrechnung<strong>Die</strong> Quellensteuer wird als sog. Verteidigungsabgabe erhoben und hat Abgeltungswirkung;bei der regulären Einkommensteuer bleiben die EinkünftesteuerfreiAbgeltungsteuer für Zinsen; Dividenden börsennotierter Gesellschaftenunterliegen in best<strong>im</strong>mten Fällen dem niedrigeren Steuersatz von 10 % undkönnen per Option Abgeltungswirkung erzielen, ansonsten Einbeziehungder Dividenden in die Einkommensteuerveranlagung mit QuellensteueranrechnungKanada – – –Norwegen – – –Schweiz 35 35Einbeziehung der Einkünfte in die Einkommensteuerveranlagung mit QuellensteueranrechnungUSA – – –


Seite 40 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 10: Quellensteuern auf Zinsen und Dividenden 2012 – NichtansässigeDargestellt wird die Quellenbesteuerung typischer Einkünfte aus Zinsen und Dividenden von nichtansässigen natürlichenPersonen (allgemeine Sätze in %). Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen <strong>im</strong> engeren Sinne wiez. B. aus Bankeinlagen und festverzinslichen Wertpapieren betrachtet.Alle Staaten haben zahlreiche Sonderregelungen, die tabellarisch nicht umfassend darstellbar sind.In besonderen Fällen wird auf Sonderregelungen in den Fußnoten hingewiesen.ZinsenDividendenStaatenNichtansässigeHöchstsatz nachDBA-DeutschlandNichtansässigeHöchstsatz nachDBA-DeutschlandEU-StaatenBelgien – 15 25 15Bulgarien – 1) 5 5 15Dänemark – 0 15 2) 15Deutschland – – 26,375 –Estland – 10 – 3)15Finnland – 0 30 15– 4)Frankreich 0 21 5) 15Griechenland 10 6) 10 25 7) 25Irland – 0 – 8) UnbegrenztItalien 0 9) 10 20 15Lettland 10 10) 10 10 15Litauen – 10 20 15Luxemburg – /35 11) 0 15 15Malta – 0 – 0/15 12)Niederlande – 0 15 15Österreich – /35 11) 0 25 15Polen 20 5 19 15Portugal 26,5 13) 15 26,5 15Rumänien 16 14) 0 16 15Schweden – 0 30 15Slowakei 19 0 – 15Slowenien – 15) 5 20 15Spanien – 10 21 15


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 41Übersicht 10: Fortsetzung ZinsenDividendenStaatenNichtansässigeHöchstsatz nachDBA-DeutschlandNichtansässigeHöchstsatz nachDBA-DeutschlandEU-StaatenTschechien 15 0 15Ungarn – 15) 0 161515VereinigtesKönigreich– 0 –15Zypern – 0 –15Andere StaatenJapan 15 10 20 16)Kanada – 10 25Norwegen – 0 25 17)Schweiz 35 0 35USA – 0 3015151515151) Für Zinsen aus Bankeinlagen sowie aus Staats-, Gemeinde- und Unternehmensanleihen für Ansässige <strong>im</strong> EWR, ansonsten 10 %.2) Wenn weniger als 10 % Beteiligung gehalten wird und mit dem Ansässigkeitsstaat ein Abkommen unter gegenseitigem Informationsaustausch besteht,ansonsten 27 %.3) 21 % Gewinnausschüttungsteuer (bzw. 26,6 % der Nettodividende).4) 55% wenn Zinsempfänger ansässig in einem nicht kooperierenden Staat bis der Nachweis erbracht wird, dass die Zahlung nicht der Steuervermeidung dient.5) Wenn Dividendenempfänger ansässig <strong>im</strong> EWR, ansonsten 30 %; 55 % wenn Dividendenempfänger ansässig in einem nicht kooperierenden Staat.6) Sondersatz von 20 % für Zinsen, die nicht aus Bankeinlagen stammen; 0 % für Zinsen aus Staatsanleihen, Schatzanweisungen, Zinsen aus Anleihen ansässigerGesellschaften und Bankeinlagen in ausländischer Währung.7) Für Ausschüttungen in 2012.8) Sofern Empfänger ansässig in EU- oder DBA-Staat, ansonsten 20 %.9) Sondersätze von 12,5 % und 20 % möglich.10) 0 % für Zinsen aus best<strong>im</strong>mten Staatsanleihen.11) Quellensteuersatz gemäß Art. 11 der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3.6.2003 <strong>im</strong> Bereich der Besteuerung von Zinserträgen.12) Regelfall: 0 % Kapitalertragsteuer, Körperschaftsteuer ist voll auf die Einkommensteuer anrechenbar; 15 % Kapitalertragsteuer, wenn best<strong>im</strong>mte Körperschaftsteuerbefreiungengewährt werden.13)Mehrere Sondersätze für best<strong>im</strong>mte Zinsen möglich.14) Keine Quellensteuer auf Zinsen aus rumänischen Staats- und Kommunalanleihen oder Anleihen der Nationalbank.15)Sofern Empfänger ansässig in EU-Staat mit gegenseitigem Informationsaustausch (Richtlinie 2003/48/EG), ansonsten 20 % Slowenien, 16 % Ungarn.16) Sondersatz von 7 % auf qualifizierte Dividenden aus börsennotierten Gesellschaften bis 31.12.<strong>2013</strong>.17) Best<strong>im</strong>mter Teil der Dividende ist steuerfrei (1,5 % des investierten Kapitals in 2011).generell oder in best<strong>im</strong>mten Fällen steu­erfrei, während sonst der Steuersatz von10 % (Griechenland, Lettland, Luxemburg) bis51,5 % (Dänemark) reicht.Übersicht 11 bringt die höchst unterschiedlicheSteuerbelastung von ZinserträgenAnsässiger klar zum Ausdruck. Bulgarien,Estland, Litauen und die Niederlandebelassen Zinserträge privater Haushalte


Seite 42 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 11: Höchstsätze auf private Zinserträge 2012 – AnsässigeDargestellt wird der höchstmögliche Einkommensteuersatz für typische Einkünfte aus Zinsen von ansässigen natürlichenPersonen. Betriebliche Erträge bleiben unberücksichtigt. Es werden Zinsen aus Bankeinlagen betrachtet, die in Deutschlandeiner Kapitalertragsteuer von 26,375 % (Zinsabschlag zzgl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. In besonderen Fällen wird aufSonderregelungen hingewiesen.Staaten Höchstsatz in % BemerkungenEU-StaatenBelgien 15Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung;1.830 € FreibetragBulgarien – –Dänemark 51,5 Entspricht dem EinkommensteuerspitzensatzDeutschland 26,375Abgeltungsteuer mit Option zur Einkommensteuerveranlagung;801 € SparerpauschbetragEstland – –Finnland 30 AbgeltungsteuerFrankreich 24Griechenland 10 AbgeltungsteuerIrland 30 AbgeltungsteuerItalien 20 AbgeltungsteuerLettland 10 AbgeltungsteuerGrundsätzlich Einkommensteuerveranlagung, wenn nicht zu einerPauschalbesteuerung optiert wirdLitauen – –Luxemburg 10Abgeltungsteuer; 25 € Werbungskostenpauschale; Freigrenze bis250 €Malta 15 Abgeltungsteuer mit Option zur EinkommensteuerveranlagungNiederlande –Keine Einkommensteuer auf reale Kapitalerträge; stattdessen Steuersatz30 % auf einen fiktiven Ertrag von 4 % des Reinvermögens nachBerücksichtigung eines Vermögensfreibetrags von 21.139 €Österreich 25 Abgeltungsteuer mit Option zur EinkommensteuerveranlagungPolen 19 AbgeltungsteuerPortugal 26,5 Abgeltungsteuer mit Option zur EinkommensteuerveranlagungRumänien 16 AbgeltungsteuerSchweden 30 AbgeltungsteuerSlowakei 19 AbgeltungsteuerSlowenien 20Abgeltungsteuer; 1.000 € Freibetrag für Zinsen aus Guthaben beieiner inländischen oder in der EU ansässigen Bank


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 43Übersicht 11: FortsetzungStaaten Höchstsatz in % BemerkungenSpanien 27Tschechien 15 AbgeltungsteuerUngarn 16 Abgeltungsteuer21 % für die ersten 6.000 € Einkommen aus Anlagekapital,25 % zwischen 6.001 € und 24.000 €, darüber 27 %Vereinigtes Königreich 50 Entspricht dem EinkommensteuerspitzensatzZypern 15Andere StaatenJapan 20 AbgeltungsteuerSteuerbefreiung für Zinsen; sie unterliegen jedoch einer Verteidigungsabgabevon 15 %Kanada (Ontario) 47,97 Entspricht dem EinkommensteuerspitzensatzNorwegen 40 Entspricht dem EinkommensteuerspitzensatzSchweiz (Zürich) 39,97 Entspricht dem EinkommensteuerspitzensatzUSA (Stadt und StaatNew York)43,25 Entspricht dem Einkommensteuerspitzensatz4. (Lohn-)Steuer- und Abgabenbelastung vonArbeitnehmern 2011Für Arbeitnehmerhaushalte in verschiedenenFamilienverhältnissen und Einkommensgruppenveröffentlicht die OECD regelmäßigeine international vergleichende Untersuchung,deren jüngste Ergebnisse in denÜbersichten 12 bis 14 vorgestellt werden.Übersicht 12 und Grafik 6 enthalten dieBelastung des durchschnittlichen Bruttoarbeitslohnseines Arbeitnehmerhaushaltsdurch die Lohn- oder Einkommensteuerklassifiziert nach verschiedenen Familienverhältnissen(Alleinstehender, Familie alsAllein- und als Doppelverdiener).<strong>Die</strong> <strong>Vergleich</strong>barkeit der Ergebnisse iststark eingeschränkt, da die OECD Transferzahlungenländerspezifisch unterschiedlichberücksichtigt. Zum Beispiel wird dasKindergeld in der Belastungsrechnung fürDeutschland als Steuergutschrift behandelt,wenn die Berücksichtigung von Kindern inForm von Kindergeld erfolgt. Andernfallswird der Kinderfreibetrag bei der Steuerberechnungabgezogen (Günstigerprüfung).Damit wird die Steuerbelastungsquote fürHaushalte mit Kindern erheblich verringert.In anderen Staaten, wie z. B. Frankreich, wirddas Kindergeld als separate Transferleistungaußerhalb des Besteuerungssystems behandeltund mindert daher nicht die Steuerbelastungsquote.


Seite 44 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 12: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2011(in Prozent des Bruttoarbeitslohns)StaatenAlleinstehend,ohne Kind,DurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder,Alleinverdiener,DurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder,ein Durchschnittseinkommen+ 33 %eines weiteren DurchschnittseinkommensEU-Staaten, die Mitglied der OECD sindBelgien 28,2 16,8 22,2Dänemark 28,0 23,8 25,4Deutschland 19,0 0,4 6,2Estland 16,8 9,4 12,2Finnland 22,7 22,7 18,6Frankreich 14,3 8,5 8,0Griechenland 3,8 3,6 2,7Irland 14,9 7,4 9,2Italien 21,3 14,7 14,0Luxemburg 15,0 4,7 5,8Niederlande 16,0 15,8 12,1Österreich 15,3 13,1 10,9Polen 6,8 0,0 1,4Portugal 13,5 5,4 5,6Schweden 17,8 17,8 15,5Slowakei 9,5 - 2,6 - 1,8Slowenien 11,3 3,0 3,8Spanien 15,6 8,1 10,3Tschechien 12,0 - 4,6 3,0Ungarn 17,5 8,3 7,2Vereinigtes Königreich 15,6 14,0 13,5Andere StaatenJapan 7,6 4,8 5,6Kanada 15,5 9,2 11,5Norwegen 21,5 19,0 18,7Schweiz 10,0 4,4 5,3USA 17,2 4,7 9,0Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 45Grafik 6: Einkommen-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern 2011(in Prozent des Bruttoarbeitslohns)GriechenlandPolenJapanSlowakeiAlleinstehend, kein Kind,DurchschnittseinkommenSchweizSlowenienTschechienPortugalFrankreichIrlandLuxemburgÖsterreichVerheiratet, 2 Kinder,Alleinverdiener,DurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder, einDurchschnittseinkommen+ 33 % eines weiterenDurchschnittseinkommensKanadaSpanienVereinigtes KönigreichNiederlandeEstlandUSAUngarnSchwedenDeutschlandItalienNorwegenFinnlandDänemarkBelgien-5 0 5 10 15 20 25 30Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012


Seite 46 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong><strong>Die</strong> Gesamtbelastung von Arbeitnehmernmit <strong>Steuern</strong> und Sozialabgaben wird inÜbersicht 13 und Grafik 7 dargestellt. Übersicht14 und die dazu gehörende Grafik 8 zeigendie Gesamtbelastung der Arbeitskosten,wobei auch die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherungberücksichtigt werden. <strong>Die</strong>Belastungsvergleiche zeigen deutlich, dassin Deutschland kinderlose alleinstehendeDurchschnittsverdiener eine relativ hoheGesamtbelastung haben.


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 47Übersicht 13: Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuerund Sozialabgaben 2011 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns)StaatenAlleinstehend,ohne Kind,DurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder,Alleinverdiener,DurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder,ein Durchschnittseinkommen+ 33 %eines weiteren DurchschnittseinkommensEU-Staaten, die Mitglied der OECD sindBelgien 42,2 30,8 33,0Dänemark 38,7 34,6 37,5Deutschland 39,9 21,0 26,8Estland 19,6 12,2 15,0Finnland 29,8 29,8 25,6Frankreich 28,0 22,2 21,7Griechenland 20,3 20,1 19,2Irland 18,9 11,4 12,2Italien 30,8 24,2 23,5Luxemburg 28,1 17,8 18,9Niederlande 31,4 28,0 25,5Österreich 33,4 31,2 28,2Polen 24,6 17,8 19,2Portugal 24,5 16,4 16,6Schweden 24,8 24,8 22,5Slowakei 22,9 10,8 15,2Slowenien 33,4 25,1 25,9Spanien 21,9 14,5 16,6Tschechien 23,0 6,4 14,0Ungarn 35,0 25,8 24,7Vereinigtes Königreich 25,1 23,5 21,7Andere StaatenJapan 21,0 18,2 19,0Kanada 22,7 16,4 18,3Norwegen 29,3 26,8 26,5Schweiz 16,1 10,5 11,5USA 22,8 10,4 14,6Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012


Seite 48 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Grafik 7: Belastung von Arbeitnehmern mit Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben 2011 (in Prozent des Bruttoarbeitslohns)SchweizIrlandEstlandAlleinstehend, kein Kind,DurchschnittseinkommenGriechenlandJapanSpanienKanadaUSASlowakeiTschechienVerheiratet, 2 Kinder,Alleinverdiener,DurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder, einDurchschnittseinkommen+ 33 % eines weiterenDurchschnittseinkommensPortugalPolenSchwedenVereinigtes KönigreichFrankreichLuxemburgNorwegenFinnlandItalienNiederlandeÖsterreichSlowenienUngarnDänemarkDeutschlandBelgien0 5 10 15 20 25 30 35 40 45Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 49Übersicht 14: Gesamtbelastung von Lohnkosten 2011 1)(in Prozent der Lohnkosten)StaatenAlleinstehend,ohne Kind,DurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder,Alleinverdiener,DurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder,ein Durchschnittseinkommen+ 33 %eines weiteren DurchschnittseinkommensEU-Staaten, die Mitglied der OECD sindBelgien 55,5 40,3 41,4Dänemark 38,4 27,4 32,2Deutschland 49,8 34,0 38,9Estland 40,1 31,2 34,2Finnland 42,7 37,7 35,5Frankreich 49,4 42,3 40,0Griechenland 38,0 37,8 37,1Irland 26,8 7,1 13,3Italien 47,6 38,6 40,3Luxemburg 36,0 13,4 17,7Niederlande 37,8 30,7 29,2Österreich 48,4 37,1 37,2Polen 34,3 28,4 29,6Portugal 39,0 29,2 30,4Schweden 42,8 37,3 36,9Slowakei 38,9 25,0 29,5Slowenien 42,6 23,2 30,6Spanien 39,9 34,2 35,8Tschechien 42,5 21,7 30,7Ungarn 49,4 32,8 34,3Vereinigtes Königreich 32,5 26,4 25,0Andere StaatenJapan 30,8 23,0 25,1Kanada 30,8 18,9 23,8Norwegen 37,5 31,0 31,9Schweiz 21,0 8,4 11,1USA 29,5 18,2 22,7Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 20121) Lohnkosten definiert als Bruttoarbeitslohn zzgl. Arbeitgeberbeitrag (ggf. einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer);Gesamtbelastung definiert als Arbeitgeberbeitrag zzgl. Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und Lohnsteuer(ggf. einschließlich anteiliger Lohnsummensteuer), gemindert um die familienbezogenen Leistungen (z. B. Kindergeld).


Seite 50 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Grafik 8: Gesamtbelastung von Lohnkosten 2011 (in Prozent der Lohnkosten)SchweizIrlandUSAAlleinstehend, kein Kind,DurchschnittseinkommenJapanKanadaVereinigtes KönigreichPolenLuxemburgNorwegenNiederlandeVerheiratet, 2 Kinder,Alleinverdiener,DurchschnittseinkommenVerheiratet, 2 Kinder, einDurchschnittseinkommen+ 33 % eines weiterenDurchschnittseinkommensGriechenlandDänemarkSlowakeiPortugalSpanienEstlandTschechienSlowenienFinnlandSchwedenItalienÖsterreichFrankreichUngarnDeutschlandBelgien0 10 20 30 40 50 60Quelle: OECD (Hrsg.), Taxing Wages 2010 - 2011, Paris 2012


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 515. VermögensteuernÜbersicht 15 enthält einen <strong>Vergleich</strong> derallgemeinen Vermögensteuern für die wenigenStaaten, die solche <strong>Steuern</strong> erheben.Schweden hat 2007 die Vermögensteuer abgeschafft,ebenso Finnland seit 2006.In keinem der untersuchten Staatenist die gezahlte Vermögensteuer von derEinkommensteuer absetzbar. Nur in derSchweiz ist die von juristischen Personengezahlte Vermögensteuer von der Körperschaftsteuerabsetzbar.Übersicht 15: Vermögensteuern für natürliche und juristische Personen 2012Natürliche PersonenJuristische PersonenSteuersätzeStaaten Steuersätze 1) bei EinkommensteuerPersönliche Freibeträge 2) AbsetzbarNationale Währung in € 3)Absetzbar beiKörperschaftsteuerEU-StaatenFrankreich 4) 0 %0,55 %bis 800.000 €von 800.000 €bis 1,310 Mio. €0,75 % von 1,310 Mio. €bis 2,570 Mio. €1,00 % von 2,570 Mio. €bis 4,040 Mio. €1,30 % von 4,040 Mio. €bis 7,710 Mio. €1,65 % von 7,710 Mio. €bis 16,790 Mio. €1,80 % über 16,790 Mio. €Keine Freibeträge i. e. S.;steuerfrei 800.000 €(vgl. Spalte „Steuersätze“)800.000 nein - -


Seite 52 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 15: FortsetzungNatürliche PersonenJuristische PersonenSteuersätzeStaaten Steuersätze 1) bei EinkommensteuerPersönliche Freibeträge 2) AbsetzbarNationale Währung in € 3)Absetzbar beiKörperschaftsteuerEU-StaatenLuxemburg - - - - 0,5 % neinSpanien5) 0,2 %0,3 %bis 167.129,45 €von 167.129,45 €700.000 €allgemein700.000 nein 6) - -bis 334.252,88 €0,5 %von 334.252,88 €bis 668.499,75 €0,9 %von 668.499,75 €bis 1.336.999,51 €1,3 %von 1.336.999,51 €bis 2.673.999,01 €1,7 %von 2.673.999,01 €bis 5.347.998,03 €2,1 %von 5.347.998,03 €bis 10.695.996,06 €2,5 %über 10.695.996,06 €Andere StaatenNorwegenStaats- und Gemeindesteuer0 %bis 750.000 NOK1,1 % über 750.000 NOKKeine Freibeträge i.e. S.;steuerfrei 750.000 NOK(vgl. Spalte "Steuersätze")100.565 nein - -Schweiz(Zürich)Kantons- und Gemeindesteuer0 %bis 0,077 Mio. CHF0,110 % von 0,077 Mio. CHFbis 0,308 Mio. CHF77.000 CHF bzw.64.108154.000 CHF 7) 128.216neinKantons- undGemeindesteuernallgemein0,0893 %ja0,219 %von 0,308 Mio. CHFbis 0,694 Mio. CHF0,329 %von 0,694 Mio. CHFbis 1,310 Mio. CHF0,438 %von 1,310 Mio. CHFbis 2,235 Mio. CHF0,548 %von 2,235 Mio. CHFbis 3,158 Mio. CHF0,657 %über 3,158 Mio. CHF1) Grundtarif für Alleinstehende.2) Ohne Sonderfreibeträge, z. B. für Alter, Invalidität und best<strong>im</strong>mte Vermögensarten.3) Umsatzsteuer-Umrechnungskurs Juli 2012.4) Betriebsvermögen, Kunstwerke und Antiquitäten sind steuerfrei.5) Sofern keine anderen Regelungen durch die autonomen Regionen.6) Jedoch Plafond: für Einkommen- und Vermögensteuer zusammen 60 % des zu versteuernden Einkommens.7) 77.000 CHF (64.1083 €) für Ledige; bei Eheleuten und Alleinstehenden mit Kind/ern erhöht sich die "Nullzone" <strong>im</strong> Tarif auf 154.000 CHF (128.216 €),so dass sich die Teilmengenstaffelung des Tarifs um jeweils 77.000 CHF bis auf 3.158.000 CHF (2.629.257 €) erhöht.


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 536. Besteuerung des FinanzsektorsMit der Einführung einer Finanztransaktionsteuerkönnte der Finanzsektor einenfairen und zugleich angemessenen Beitragzu den Folgekosten der Finanzkrise leistenund damit letztlich zur Sicherung der Stabilitätdes Finanzsektors und dessen Aktivitätenbeitragen. Deutschland und einige andereEU-Mitgliedstaaten haben sich daraufverständigt eine Finanztransaktionsteuereinzuführen. Mit der Nutzung des Instrumentesder Verstärkten Zusammenarbeit zurbeschleunigten Einführung der Finanztransaktionsteuerwurde ein neuer Weg beschritten.Übersicht 16 zeigt die von Staat zuStaat unterschiedlich erhobenen Kapitalverkehrsteuern,Börsenumsatzsteuern undStempelsteuern. Am häufigsten ist dieBörsenumsatzsteuer, die auf Umsätze anWertpapierbörsen erhoben wird. LangeTradition haben Stempelsteuern auf Wertpapiereoder Urkunden.Neben der Besteuerung von Finanztransaktionenkann auch die Besteuerung vonFinanzaktivitäten – beispielsweise durch zusätzlicheBesteuerung der Gehälter und/oderBoni – zur Beteiligung des Finanzsektorsan den Krisenkosten beitragen. Auch solcheBesteuerungsformen listet Übersicht 16 auf.Darüber hinaus werden die Regelungen beiden Bankensteuern und –abgaben – mit gewinnunabhängigenElementen der Bemessungsgrundlage– dargestellt. Finanzaktivitätsteuernund Bankenabgaben sind ebenfallsin den Staaten recht unterschiedlichausgestaltet, sofern sie überhaupt eingeführtsind. So ist z. B. die Bankenabgabe in Österreichmit 0,055 bis 0,085 % der Bilanzsummemehr als doppelt so hoch wie in Schweden(0,036 %). Auch die Bemessungsgrundlageist unterschiedlich. In Österreich wird siepauschal um 1 Mrd. Euro reduziert, <strong>im</strong> VereinigtenKönigreich beträgt der Freibetrag20 Mrd. GBP.


Seite 54 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 16: Besteuerung von FinanzmärktenStaatenEU-StaatenBelgienFinnlandFrankreichGriechenlandIrlandMaltaPolenPortugalVereinigtes KönigreichZypernTeil 1: Kapitalverkehrsteuerz. B. Börsenumsatzsteuer, Stempelsteuer0,25 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf belgischer oder ausländischer, börsennotierterAktien, Anleihen und anderer Wertpapiere, höchstens 740 €.Verschiedene Sondersteuersätze für best<strong>im</strong>mte Wertpapiertransaktionen.1,6 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und anderenWertpapieren.Keine Steuer bei Transaktionen ohne Inlandsbezug und Transaktionen an der Börse.0,2 % Finanztransaktionsteuer bei Kauf von Aktien börsennotierter Unternehmen mit Sitz inFrankreich und einer Marktkapitalisierung von mehr als 1 Mrd. €.Steuerbefreiungen für best<strong>im</strong>mte Transaktionen.0,01 % Finanztransaktionsteuer bei best<strong>im</strong>mten Transaktionen <strong>im</strong> Hochfrequenzhandel undbei Kauf nicht gedeckter Kreditausfallversicherungen auf EU-Staatsanleihen durch Ansässige.0,20 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf griechischer oder ausländischer börsennotierterAktien.5 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von nicht börsennotiertenAktien.1 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren von inIrland eingetragenen Gesellschaften.Steuerbefreiungen für best<strong>im</strong>mte Wertpapiertransaktionen.2 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von börsenfähigen Wertpapieren.5 % Stempelsteuer bei Kauf/Verkauf von Wertpapieren eines Unternehmens, dessen Aktiva zumehr als 75 % aus unbeweglichem Vermögen bestehen.Steuerbefreiung für an der maltesischen Börse notierte Wertpapiere.1 % „Steuer auf zivilrechtliche Handlungen“ bei Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und anderenWertpapieren, wenn die übertragenen Vermögensrechte sich in Polen befinden oder inPolen ausgeübt werden. Befinden sie sich außerhalb Polens oder werden sie <strong>im</strong> Ausland ausgeübt,sind Veräußerungsgeschäfte nur steuerpflichtig, wenn der Erwerber seinen Wohnsitzoder Geschäftssitz in Polen hat und das zivilrechtliche Rechtsgeschäft in Polen abgeschlossenwurde.Steuerbefreiungen für best<strong>im</strong>mte Wertpapiertransaktionen.0,00225 % bis 0,015 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf von börsennotierten Wertpapierenje nach Art.0,005 % bis 0,05 % Kapitalverkehrsteuer bei außerbörslichem Kauf/Verkauf von börsennotiertenAnteilen und anderen Wertpapieren je nach Art.4 % Stempelsteuer auf die Vermittlungsgebühren der Banken bzw. Wertpapiermakler.0,5 % Stempelsteuer (Stempelersatzsteuer bei elektronischen, papierlosen Transaktionen) beiKauf/Verkauf von Aktien oder börsenfähigen Wertpapieren.1,5 % Stempelersatzsteuer bei best<strong>im</strong>mten Übertragungen von Aktien in ein Hinterlegungsschein-Programmoder an einen Abrechnungsdienst außerhalb der EU.Steuerbefreiungen für best<strong>im</strong>mte Wertpapiertransaktionen.0,15 % Börsenumsatzsteuer bei Kauf/Verkauf von Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren.Steuerbefreiungen für best<strong>im</strong>mte Wertpapiertransaktionen.0,15 % bis 0,2 % Stempelsteuer (abhängig vom Kaufpreis) bei Kauf/Verkauf von Anleihenzypriotischer Gesellschaften, wenn sie mit Grundbesitz in Zypern zusammenhängen, höchstens17.086,01 €.


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 55Übersicht 16: FortsetzungStaatenAndere StaatenSchweizTeil 1: Kapitalverkehrsteuerz. B. Börsenumsatzsteuer, Stempelsteuer0,15 % Börsenumsatzsteuer, sog. „Umsatzabgabe“, bei Kauf/Verkauf von inländischen und0,3 % von ausländischen Wertpapieren.Steuerbefreiungen für best<strong>im</strong>mte Wertpapiertransaktionen.1 % Gesellschaftsteuer, sog. „Emissionsabgabe“, des Nominalwerts auf die <strong>Ausgabe</strong> insbesonderevon Anteilsrechten an inländischen Kapitalgesellschaften (Freigrenze von 1 Mio. CHF beiGründung oder Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft oder GmbH).<strong>Die</strong>se Stempelabgaben werden vom Bund erhoben.StaatenEU-StaatenGriechenlandIrlandItalienTeil 2: FinanzaktivitätsteuerZusätzliche Besteuerung der Vergütungen für Bankmanager, neben der regulärenErtragbesteuerungBonuszahlungen an Bankmanager mit einem jährlichen Gehalt von mehr als 60.000 €, die10 % des regulären jährlichen Gehalts übersteigen, werden in einem progressiven Staffeltarifmit Steuersätzen von 50 % (übersteigende Bonuszahlungen bis 20.000 €) bis 90 % (übersteigendeBonuszahlungen über 80.000 €) besteuert.Angestellte einer irischen Bank, die staatliche Finanzhilfe erhalten hat, unterliegen bei der UniversalSocial Charge einer Sonderregelung für erfolgsabhängige Bonuszahlungen. Sie zahlenbei Überschreiten der Freigrenze von 20.000 € einen erhöhten Satz von 45 % auf die gesamteBonuszahlung. Das führt <strong>im</strong> Ergebnis dazu, dass derartige Zahlungen mit insgesamt 90 %(d. h. Einkommensteuersatz 41 % zzgl. Universal Social Charge 45 % und Sozialversicherungsbeiträge4 %) besteuert werden.Auf Bonuszahlungen und Mitarbeiter-Aktienoptionen <strong>im</strong> Bankensektor wird eine Sondersteuervon 10 % erhoben, soweit die gewährten Vorteile das vereinbarte Festgehalt übersteigen.StaatenEU-StaatenBelgienTeil 3: Bankensteuer und BankenabgabeBelastung der Finanzinstitute nach gewinnunabhängigen Kriterien, ohne Abgaben für dieEinlagensicherungEs bestehen drei Belastungen:• <strong>Die</strong> Kreditinstitute unterliegen einer Steuer von 0,08 % auf einen Teilbetrag der Spareinlagen.• Seit 2012 unterliegen Kreditinstitute einer weiteren Steuer auf einen Teilbetrag der Spareinlagen.Der Steuersatz von 0,05 % wird mit einem gewichteten Faktor zwischen 60 %und 240 % multipliziert, der von dem Verhältnis der Darlehen an Nicht-Finanzinstitute zuden Spareinlagen abhängt.• Seit 2012 wird von Banken eine Finanzstabilitätsabgabe von 0,035 % erhoben. Bemessungsgrundlagesind die Passiva abzüglich Eigenkapital und gesicherter Einlagen.


Seite 56 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Übersicht 16: FortsetzungStaatenEU-StaatenDeutschlandFrankreichLettlandNiederlandeÖsterreichTeil 3: Bankensteuer und BankenabgabeBelastung der Finanzinstitute nach gewinnunabhängigen Kriterien, ohne Abgaben für dieEinlagensicherungDurch das Restrukturierungsfondsgesetz vom 9.12.2010 (BGBl. I S. 1900, 1921) ist 2011 eineBankenabgabe für Kreditinstitute eingeführt worden. <strong>Die</strong> Ausgestaltung der Bankenabgabe <strong>im</strong>Einzelnen ist in der Restrukturierungsfonds-Verordnung vom 20.7.2011 (BGBl. I S. 1406) geregelt.Bemessungsgrundlage der Abgabe ist die Summe der Passiva abzüglich best<strong>im</strong>mterPosten, soweit sie den Freibetrag von 300 Mio. € übersteigt. <strong>Die</strong> Abgabe ist progressiv nachdem Volumen der beitragserheblichen Passiva gestaffelt und beträgt zwischen 0,02 % und0,06 %. Daneben wird das außerbilanzielle Derivatevolumen mit 0,0003 % belastet. Der Jahresbeitrageiner Bank aus der Summe der Beitragskomponenten „Passiva“ und „Derivate“ wirdbei 20 % des Jahresüberschusses gekappt (sog. Zumutbarkeitsgrenze). Auf jeden Fall wird aberein Mindestbeitrag von 5 % des regulären Jahresbeitrags erhoben. Aufgrund der Zumutbarkeitsgrenzeoder des Mindestbeitrags gekappte Beiträge müssen bis zu fünf Folgejahre lang(bis 2019: bis zu zwei Folgejahre lang) nachgezahlt werden, soweit die Zumutbarkeitsgrenze ineinem der Folgejahre durch den regulären Jahresbeitrag nicht ausgeschöpft wird.Mit der Bankenabgabe wird ein Restrukturierungsfonds mit einer Zielgröße von 70 Mrd. € aufgebaut,durch den notwendige Abwicklungs- oder Restrukturierungsmaßnahmen systemrelevanterBanken finanziert werden.Seit 2011 wird von Banken mit einer bankaufsichtsrechtlichen Mindesteigenkapitalanforderungvon mindestens 500 Mio. € eine Steuer (sog. taxe de risque systémique) von 0,25 % desbankaufsichtsrechtlichen Mindesteigenkapitals erhoben. In 2012 ist eine einmalige Zusatzsteuerin Höhe der 2012 fälligen Steuer zu entrichten. Ab <strong>2013</strong> wird der Steuersatz auf 0,50 %verdoppelt.<strong>Die</strong> Steuer ist als Betriebsausgabe abziehbar.Seit 2011 wird eine Finanzstabilitätsabgabe erhoben. Ihr unterliegen in Lettland registrierteKreditinstitute und lettische Niederlassungen ausländischer Banken. Bemessungsgrundlagesind die Verbindlichkeiten nach Abzug einiger Korrekturposten (z.B. gesicherter Einlagen undvon der Bank ausgegebener Schuldverschreibungen). <strong>Die</strong> Abgabe beträgt in 2012 0,072 %.2012 ist eine Bankensteuer für in den Niederlanden registrierte Kreditinstitute und niederländischeNiederlassungen ausländischer Banken eingeführt worden. Bemessungsgrundlage istdie Bilanzsumme nach Abzug einiger Positionen (z.B. des Kern- und Ergänzungskapitals undgesicherter Einlagen) und eines Freibetrages von 20 Mrd. €. <strong>Die</strong> Steuer beträgt 0,044 % fürden Teil der Bemessungsgrundlage, der auf die kurzfristigen Verbindlichkeiten entfällt, und0,022 % für den Rest. Sie erhöht sich auf 0,0484 % bzw. 0,0242 %, wenn mindestens ein Vorstandsmitgliedeine Bonuszahlung von mehr als einem Jahresfestgehalt erhält.<strong>Die</strong> Steuer ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar.Seit 2011 wird von Kreditinstituten eine Stabilitätsabgabe erhoben, deren Bemessungsgrundlagedie Bilanzsumme abzüglich gezeichnetem Kapital, Rücklagen und gesicherter Einlagen ist.<strong>Die</strong> Abgabe beträgt 0,055 % für die Teile der Bemessungsgrundlage über 1 Mrd. € bis20 Mrd. € und 0,085 % für die Teile der Bemessungsgrundlage über 20 Mrd. €. Für Derivatebeträgt die Stabilitätsabgabe 0,013 % des Geschäftsvolumens.Für die Jahre 2012 bis 2017 wird ein Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe von jeweils 25 % derStabilitätsabgabe erhoben. Das Aufkommen aus dem Sonderbeitrag fließt in einen staatlichenFonds und ist zweckgebunden für Maßnahmen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität.<strong>Die</strong> Stabilitätsabgabe und der Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe sind als Betriebsausgabeabziehbar.


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 57Übersicht 16: FortsetzungStaatenEU-StaatenPortugalSchwedenSlowakeiSlowenienUngarnVereinigtes KönigreichZypernTeil 3: Bankensteuer und BankenabgabeBelastung der Finanzinstitute nach gewinnunabhängigen Kriterien, ohne Abgaben für dieEinlagensicherungSeit 2011 wird für Unternehmen und Institute des Finanzsektors eine Bankenabgabe auf denTeil der Passiva erhoben, der das Kern- und Ergänzungskapital und die gesicherten Einlagenübersteigt. <strong>Die</strong> Abgabe liegt zwischen 0,01 % und 0,05 % in Abhängigkeit vom ermitteltenWert. Daneben wird die Abgabe auf den Nominalwert von Derivaten erhoben, die außerhalbder Bilanz gehalten werden. <strong>Die</strong> Abgabe beträgt in diesem Fall zwischen 0,0001 % und0,0002 %. <strong>Die</strong> Abgabe ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar.Seit 2009 wird von Banken und Kreditinstituten eine Stabilitätsabgabe von jährlich 0,036 %(ab 2011) der Bilanzsumme abzüglich des Eigenkapitals, nachrangiger Anleihen, gesicherterEinlagen und konzerninterner Schulden erhoben.<strong>Die</strong> Abgabe fließt in einen speziellen Fonds, der auf 2,5 % des Bruttoinlandsprodukts in 2023anwachsen soll und zur Bewältigung künftiger Bankenkrisen vorgesehen ist.Seit 2012 wird vierteljährlich eine Bankenabgabe von 0,1 % der Passiva abzüglich Kernkapital,nachrangiger Verbindlichkeiten und - bis einschließlich des 3. Quartals 2012 - gesicherter Einlagenerhoben. <strong>Die</strong> Abgabe fließt in einen speziellen Fonds mit einer Zielgröße von 1 Mrd. €,aus dem Verluste aus künftigen Bankenkrisen gedeckt werden sollen. Sie ist als Betriebsausgabeabziehbar.Für das 4. Quartal 2012 wird eine zusätzliche Bankenabgabe von 0,1 % erhoben, mit der staatlicheEntwicklungsprogramme und der Außenhandel unterstützt werden sollen.Seit 2011 wird von Banken eine sog. Bankenbilanzsummensteuer von 0,1 % der Bilanzsummeerhoben. <strong>Die</strong> Steuer mindert sich um 0,167 % der Darlehen an nicht-finanzielle Körperschaftenund Einzelunternehmen. Steuerbefreit sind Banken, die die Darlehensvergabe an nichtfinanzielleKörperschaften und Einzelunternehmen gegenüber dem Vorjahr um mindestens5 % der Bilanzsumme des Vorjahrs steigern, und Banken, die zum 31.7.2011 Darlehen an dieseEmpfänger von weniger als 20 % der Bilanzsumme vergeben haben.Seit 2010 unterliegen Finanzinstitutionen, zu denen neben Banken auch Versicherungen,Finanz- und Investmentdienstleister, Börsen und Verwalter von Investment- und Risikokapitalfondsgehören, einer besonderen Steuer. Sie beträgt bei Banken für 2012 0,15 % auf dieersten 50 Mrd. HUF der Bilanzsumme und 0,53 % auf den übersteigenden Betrag.Seit 2011 wird von britischen Banken und britischen Niederlassungen ausländischer Bankeneine Bankensteuer erhoben. Bemessungsgrundlage sind das Eigenkapital und die Verbindlichkeitenabzüglich best<strong>im</strong>mter Positionen (z.B. des Kernkapitals und gesicherter Einlagen) undeines Freibetrags von 20 Mrd. GBP. <strong>Die</strong> Steuer beträgt in 2012 0,044 % auf das Eigenkapitalund langfristige Verbindlichkeiten bzw. 0,088 % auf kurzfristige Verbindlichkeiten. Sie ist nichtals Betriebsausgabe abziehbar.Seit 2011 wird eine Bankenabgabe von 0,095 % der Einlagen (ausgenommen Interbankeneinlagen)am 31.12. des Vorjahres erhoben. <strong>Die</strong> Abgabe ist auf 20 % des steuerlichen Gewinns deslaufenden Jahres begrenzt und nicht als Betriebsausgabe abziehbar.In den ersten 2 Jahren sollen 7/12 der Bankenabgabe zur Reduzierung des Haushaltsdefizitsdienen. Der Rest fließt in einen Stabilitätsfonds. Ab <strong>2013</strong> sollen 100 % der Einnahmen demFonds zugeführt werden.


Seite 58 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>7. UmsatzsteuersätzeÜbersicht 17 vergleicht die Umsatzsteuersätze.Alle aufgeführten Staaten habenMehrwertsteuersysteme. Der Trend dieUmsatzsteuer zunehmend als Einnahmequellezu nutzen setzt sich fort. Bereits inden letzten Jahren hoben einige Staaten ihreUmsatzsteuersätze an. Im Jahr 2012 erhöhteninsgesamt fünf Staaten die Normalsätze:• Irland von 21 % auf 23 %,• Niederlande von 19 % auf 21 %,• Spanien von 18 % auf 21 %,• Ungarn von 25 % auf 27 %,• Zypern von 15 % auf 17 %.Der in Deutschland erhobene Umsatzsteuernormalsatzvon 19 % liegt nach wievor in der unteren Hälfte (siehe Grafik 9).Übersicht 17: Umsatzsteuersteuersätze 2012Steuersätze in %Staaten 1) Normalsatz ermäßigte Sätze 2) Nullsatz 3)EU-StaatenBelgien 21 6 / 12 jaBulgarien 20 9 –Dänemark 25 – ja 4)Deutschland 19 7 –Estland 20 9 –Finnland 23 9 / 13 jaFrankreich 19,6 2,1 / 5,5 / 7 –Griechenland 23 6,5 / 13 –Irland 23 4,8 / 9 / 13,5 jaItalien 21 4 / 10 jaLettland 21 12 –Litauen 21 5 / 9 –Luxemburg 15 3 / 6 / 12 –Malta 18 5 / 7 jaNiederlande 21 6 –


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 59Übersicht 17: FortsetzungSteuersätze in %Staaten 1) Normalsatz ermäßigte Sätze 2) Nullsatz 3)EU-StaatenÖsterreichPolenPortugalRumänienSchwedenSlowakeiSlowenienSpanienTschechienUngarnVereinigtes KönigreichZypern 5)20 10 / 12 –23 5 / 8 –23 6 / 13 –24 5 / 9 –25 6 / 12 ja20 10 –20 8,5 –21 4 / 10 –20 14 –27 5 / 18 –20 5 ja17 5 / 8 –Andere StaatenJapan 5 – –Kanada BundProvinzen5–0 bis 10 6) –Norwegen 25 8 / 15 jaSchweiz 8 2,5 / 3,8 –ja-1) Ohne regionale Sondersätze.2) Insbesondere für best<strong>im</strong>mte Warengruppen des lebensnotwendigen Bedarfs und für best<strong>im</strong>mte <strong>Die</strong>nstleistungen<strong>im</strong> Sozial- und Kulturbereich.3) Nullsatz = Steuerbefreiung mit Vorsteuerabzug; wird hier nur erwähnt, wenn er außer für Ausfuhrumsätze auch fürbest<strong>im</strong>mte Inlandsumsätze gilt.4) Für Zeitungen.5) Nur griechischsprachiger Teil.6) In einigen Provinzen zählt die Bundesumsatzsteuer zur Bemessungsgrundlage; Bundes- und Provinzumsatzsteuernzusammen daher 5 % bis 15 %; „harmonisierte“ Umsatzsteuer des Bundes und der Provinzen (Harmonized sales tax)12 % in British Columbia, 13 % in den Provinzen New Brunswick, Newfoundland, Labrador und Ontario, 15 % inNova Scotia.


Seite 60 <strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong>Grafik 9: Umsatzsteuer-Normalsätze in der EU 2012 in ProzentLuxemburgZypernMaltaDeutschlandFrankreichBulgarienEstlandÖsterreichSlowakeiSlowenienTschechienVereinigtes KönigreichBelgienItalienLettlandLitauenNiederlandeSpanienFinnlandGriechenlandIrlandPolenPortugalRumänienDänemarkSchwedenUngarn1517181919,6202020202020202121212121212323232323242525270 5 10 15 20 25 30


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 61FazitDeutschland liegt mit seiner Steuer- undAbgabenbelastung überwiegend <strong>im</strong> obereneuropäischen Mittelfeld. Dem steht auf deranderen Seite ein gut ausgebautes sozialesSicherungssystem gegenüber. Darüber hinausstärkt eine stabilitätsorientierte Finanzpolitikmit soliden Staatsfinanzen dasVertrauen in stabile Rahmenbedingungen.Als Produktionsstandort ist Deutschlandattraktiv, die Wirtschaft in hohem Maße internationalwettbewerbsfähig.<strong>Die</strong> nominale Steuerbelastung inDeutschland versteuerter Gewinne ist in deroberen Hälfte der EU-Staaten angesiedelt.Ein nach Standorten suchender Unternehmerwird bei der Auswahl aber gerade nichtisoliert die Abgabenbelastungen analysieren,sondern ebenso die „Leistungsseite“ desStandortes berücksichtigen (Infrastruktur,Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer, öffentlicheSicherheit, effiziente Verwaltungusw.).Insbesondere die Erfahrungen der Finanz-und Schuldenkrisen der letzten Jahrezeigen: Ein Staat kann nur dann ein attraktivesund tragfähiges Angebot unterbreiten,wenn er seine Leistungen dauerhaft solidefinanziert. Allerdings können auch bei gleichemLeistungs- und Abgabenniveau Unterschiededurch die Steuerstruktur entstehen.Der Ausgleich zwischen Steuerbelastungund Staatsleistung muss von allen Staatenregelmäßig überprüft und ggf. angepasstwerden.


Seite 62AnhangAnhangUmrechnungskurse der Landeswährungen(Umsatzsteuer-Umrechnungskurse)Juli 2012BulgarienDänemarkJapanKanadaLettlandLitauenNorwegenPolenRumänienSchwedenSchweizTschechienUngarnUSAVereinigtes Königreich1 € =1 € =1 € =1 € =1 € =1 € =1 € =1 € =1 € =1 € =1 € =1 € =1 € =1 € =1 € =1,9558 BGN7,4384 DKK97,07 JPY1,2461 CAD0,6963 LVL3,4528 LTL7,4579 NOK4,1837 PLN4,5549 RON8,5451 SEK1,2011 CHF25,447 CZK286,28 HUF1,2288 USD0,78827 GBPQuelle: Bundesministerium der Finanzen; Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den Monat Juli 2012


<strong>Die</strong> <strong>wichtigsten</strong> <strong>Steuern</strong> <strong>im</strong> <strong>internationalen</strong> <strong>Vergleich</strong> Seite 63<strong>Die</strong>se und weitere Broschüren sind erhältlich bei:Bundesministerium der FinanzenReferat für Bürgerangelegenheiten11016 Berlinbroschueren@bmf.bund.dewww.bundesfinanzministerium.de oderwww.bmf.bund.deBestellserviceTelefon: 0 18 05/77 80 90* Telefax: 0 18 05/77 80 94* (*0,14 €/Minute aus dem Festnetz der Deutschen Telekom,abweichende Preise aus anderen Netzen möglich.)www.ministere-federal-des-finances.dewww.federal-ministry-of-finance.dewww.twitter.com/bmf_bundwww.finanzforscher.dewww.youtube.com/finanzministeriumtvwww.bundesfinanzministerium.de/APPHerausgeber:Bundesministerium der FinanzenReferat ÖffentlichkeitsarbeitWilhelmstraße 9710117 BerlinRedaktion: Referat I A 2<strong>Die</strong> Vervielfältigung und Verbreitung der Übersichten und Grafiken-auch auszugsweise- ist nur mit Quellenangabe gestattet.Titelfoto: Panthermedia/Jan PrchalBerlin, Februar <strong>2013</strong>

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