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Bildung und Teilhabe in Bochum - Neues Gymnasium Bochum

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<strong>Bildung</strong> <strong>und</strong> <strong>Teilhabe</strong><strong>in</strong> <strong>Bochum</strong>


Rechtsgr<strong>und</strong>lage:Änderung der SGB IISGB XIIBuKiGGAsylBLGInkrafttreten: 30.03.2011 rückwirkend zum 01.01.2011Berechtigte K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> <strong>Bochum</strong>: SGB II 12.000SGB XIII, KiZ, AsylbLG 5.000Bisher gestellte Anträge: JobCenter 5.400Amt 50 2.500


Leistungen


Schulbedarfspaket:70,00 EUR im ersten, 30,00 EUR im zweiten SchulhalbjahrDirektzahlung an die ErziehungsberechtigtenAntrag nur bei Wohngeld <strong>und</strong> K<strong>in</strong>derzuschlag erforderlichMehrtägige Klassen-/KiTa-Fahrten:Übernahme <strong>in</strong> voller Höheauch mehrmals im Jahrauch SchüleraustauschDirektzahlung an Schule/KiTa


E<strong>in</strong>tägige KiTa-/SchulausflügeÜbernahme <strong>in</strong> voller Höhe, auch mehrmals im JahrGewährung als Gutsche<strong>in</strong> durch JC/50Mittagsverpflegung <strong>in</strong> Schule/KiTaBerechtigte: Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schüler allgeme<strong>in</strong>bildenderSchulen <strong>und</strong> BerufsschulenVoraussetzung: ke<strong>in</strong>e AusbildungsvergütungEigenanteil: 1,00 EUR/MittagessenGewährung als Gutsche<strong>in</strong>


LernförderungVoraussetzung: - drohende Nichtversetzung/Nichterreichen desSchulabschlusses- entsprechende Besche<strong>in</strong>igung der Schulleitungüber Art <strong>und</strong> Umfang der LernförderungAnbieter: - werden überprüft anhand erweiterter Führungszeugnisse<strong>und</strong> Abgabe bestimmter Erklärungen- Nachweis der Qualifikation- bei Schülern: ZeugnisseMaximal 35 St<strong>und</strong>en pro Fach <strong>und</strong> JahrÜbernahme <strong>in</strong> voller HöheGewährung als Gutsche<strong>in</strong> durch JC/50


<strong>Teilhabe</strong> am sozialen <strong>und</strong> kulturellen Leben <strong>in</strong> derGeme<strong>in</strong>schaftPrüfung der Geeignetheit wie bei der LernförderungKooperation mit Stadtsportb<strong>und</strong> <strong>und</strong>K<strong>in</strong>der- <strong>und</strong> Jugendr<strong>in</strong>gVere<strong>in</strong>sbeiträge, Entgelt Musikunterricht, Workshops,FerienfreizeitenHöchstbetrag: 10,00 EUR/Monat


Verfahren:- Antragstellung bei JC (SGB II) oder Amt 50- dort auch Bearbeitung, Bewilligung/Ablehnung <strong>und</strong>Darektzahlung bzw Ausstellung des Gutsche<strong>in</strong>es- Bewilligung wird an den Antragsteller übersandt <strong>und</strong> ist vondiesem unbed<strong>in</strong>gt an den Anbieter weiterzuleiten.Geld wertes Dokument- Gutsche<strong>in</strong> ist an Amt 51 zur Auszahlung zu übersenden- Amt 51 überweist i.d.R monatlich, <strong>in</strong> Ausnahmefällen s<strong>in</strong>dZwischenzahlungen möglich


Danke für Ihre AufmerksamkeitSusanne KöllnerStadt <strong>Bochum</strong>JugendamtTel.: 910-3139

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