01<strong>Hunde</strong><strong>haltung</strong> imKanton ZürichWerden <strong>Hunde</strong> Die sichere <strong>Hunde</strong><strong>haltung</strong> steht wegen tragischer Vorfälle mitverantwortungsbewusstgeführt und<strong>Hunde</strong>n, bei denen insbesondere Kinder betroffen sind, immerwird die Aufsichtspflichtumfassend politischen Diskussion, zu verschiedenen neuen und strengerenwieder im Fokus des öffentlichen Interesses. Dies hat zu einereingehalten, dientdies nicht nur dergesetzlichen Vorgaben beim Bund und schliesslich zum ErlassSicherheit von des neuen <strong>Hunde</strong>gesetzes im Kanton Zürich geführt. So hat dasMensch und Tier, Zürcher Stimmvolk im November 2008 einem auf die Präventionsondern ist auchAusdruck eines ausgerichteten <strong>Hunde</strong>gesetz zugestimmt, das zusammen mitrespektvollen gesellschaftlichenUm-vorgegebenen Präventionsmassnahmen gehört eine umfassen-der <strong>Hunde</strong>verordnung am 1. Januar 2010 in Kraft tritt. Mit zu dengangs.de Information der über 50 000 <strong>Hunde</strong>halterinnen und <strong>Hunde</strong>halterim Kanton Zürich über die korrekte <strong>Hunde</strong><strong>haltung</strong>.Diese Broschüre richtet sich an die <strong>Hunde</strong>halterinnen und <strong>Hunde</strong>halterim Kanton Zürich und erläutert umfassend die gesetzlichenPflichten von Bund und Kanton hinsichtlich eines sicherenund verantwortungsbewussten Umgangs mit <strong>Hunde</strong>n.Sie bezweckt eine korrekte und umfassend verantwortungsbewusste<strong>Hunde</strong><strong>haltung</strong> durch gut informierte Personen und trägtdazu bei, Sicherheitsrisiken durch <strong>Hunde</strong> zu minimieren und der<strong>Hunde</strong><strong>haltung</strong> wieder breitere Akzeptanz in der Gesellschaft zuverschaffen.Zudem soll das Verständnis der <strong>Hunde</strong>halterinnen und <strong>Hunde</strong>halterfür die Notwendigkeit verschiedener gesetzlicher Vorgabenzu <strong>Hunde</strong>n gefördert werden. So ist zum Beispiel beiBegegnungen von <strong>Hunde</strong>n mit Menschen immer zu bedenken,dass viele Personen schon beim Anblick eines <strong>Hunde</strong>s Angstempfinden.Die Broschüre enthält keine Tierschutzbestimmungen, es sei denn,diese dienen auch dem sicheren Führen von <strong>Hunde</strong>n (Angabenzum Tierschutz vgl. unter «Weitere Informationen», S. 29).Identifikaton und Registrierung(Art. 16-18 Eidg.Tierseuchenverordnung)Wichtige Angaben, die dieTierarztpraxis erheben undder zentralen <strong>Hunde</strong>datenbankANIS (Animal Identity AG)melden muss:Name, Geschlecht, Geburtsdatum,Mikrochip-Nummer, Rasse oderRassetyp, Fellfarbe und Abstammung(Elterntiere) des <strong>Hunde</strong>s.Name und Adresse des Züchterssowie Name und Adresse der Halterinoder des Halters zum Zeitpunktder Kennzeichnung,Datum der Kennzeichnung.Kosten in derTierarztpraxis:Für den Mikrochip und dieANIS-Registrierung: CHF 60 bis 100.Für den Heimtierpass: CHF 25.<strong>Hunde</strong>rassenlistewww.veta.zh.ch > <strong>Hunde</strong>Reisen mit <strong>Hunde</strong>nwww.tiererichtighalten.ch > <strong>Hunde</strong> >Mit Hund und Katze über die Grenze02AdministrativePflichtenbei der<strong>Hunde</strong><strong>haltung</strong><strong>Hunde</strong> müssen identifizierbar seinJeder Hund muss spätestens im Alter von 3 Monatenoder vor der Abgabe aus der Geburtsstätte mit einemMikrochip gekennzeichnet sein. Der Mikrochip weistungefähr die Grösse eines Reiskorns auf und darf nurvon Tierärztinnen und Tierärzten unter die Haut gesetztwerden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, denRassetyp eines <strong>Hunde</strong>s gemäss den Abstammungspapierenund den äusseren Merkmalen des <strong>Hunde</strong>snach der gesamtschweizerisch einheitlichen Einteilungzu erfassen und umfassende Daten zum Hundsowie zur Halterin oder zum Halter zu erheben.Für <strong>Hunde</strong>, die vor dem 1. Januar 2007 geboren sind,werden gut leserliche Tätowierungsnummern innerhalbder Schweiz akzeptiert. Beim Grenzübertritt, derimmer nur mit einem sogenannten Heimtierpass undden je nach Land notwendigen Impfungen und Gesundheitszeugnissenerlaubt ist, sind Tätowierungennur noch bis Mitte 2011 zulässig.Beim Import ist zu beachten, dass der Hund innerhalbvon 10 Tagen in der Tierarztpraxis vorzustellen ist, wodie Chipnummer oder die Tätowierung verifiziert und dienotwendigen Daten, insbesondere auch der Rassetyp,erhoben und an die ANIS weitergeleitet werden.0405KtZH_GDva_Bro_<strong>Hunde</strong>_rz_01.indd 4-5 24.01.10 00:05