10.07.2015 Aufrufe

Geschäftsordnung des Schulelternrates der IGS Buchholz i.d.N.

Geschäftsordnung des Schulelternrates der IGS Buchholz i.d.N.

Geschäftsordnung des Schulelternrates der IGS Buchholz i.d.N.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Geschäftsordnung <strong>des</strong> <strong>Schulelternrates</strong> <strong>der</strong> <strong>IGS</strong> <strong>Buchholz</strong> i.d.N.Gemäß § 95 Nie<strong>der</strong>sächsisches Schulgesetz (NSchG) gibt sich <strong>der</strong> Schulelternrat (SER) <strong>der</strong><strong>IGS</strong> <strong>Buchholz</strong> ab dem 25. September 2012 folgende Geschäftsordnung:Grundlage dieser Geschäftsordnung sind die Bestimmungen <strong>des</strong> NSchG in <strong>der</strong> zurzeitgeltenden Fassung.Erster TeilZusammensetzung§ 1(1) Dem Schulelternrat gehören bis einschließlich Schuljahr 2013/14 neben denVorsitzenden <strong>der</strong> Klassenelternschaften einschließlich <strong>der</strong> Elternschaften <strong>der</strong>Kooperations-Klassen auch <strong>der</strong>en gewählte Stellvertreterinnen und Stellvertreter mitStimmrecht an. Ab Schuljahr 2014/15 gehören dem Schulelternrat die Vorsitzenden <strong>der</strong>Klassenelternschaften einschließlich <strong>der</strong> Elternschaften <strong>der</strong> Kooperationsklassen mitStimmrecht an.(2) Wird die Schule von min<strong>des</strong>tens zehn ausländischen Schülerinnen und Schülernbesucht, und gehört von <strong>der</strong>en Erziehungsberechtigten niemand dem SER an, sokönnen diese Erziehungsberechtigten aus ihrer Mitte ein zusätzliches Mitglied und eineStellvertretung in den SER wählen (§ 90 Abs. 2 NSchG).§ 2Es werden Listen über die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SER mit Namen, Anschriften, Telefonnummern undEmail-Adressen geführt. Gleiches gilt für Mitglie<strong>der</strong> in Konferenzen, Ausschüssen und imSchulvorstand sowie für <strong>der</strong>en Stellvertreterinnen und Stellvertreter.Zweiter TeilVorstand§ 3(1) Der SER wählt in <strong>der</strong> ersten Sitzung <strong>der</strong> Amtsperiode einen Vorstand mit einer/mVorsitzenden und in <strong>der</strong> letzten Ausbaustufe min<strong>des</strong>tens vier höchstens sechs weiterenVorstandsmitglie<strong>der</strong>n (§ 94 NSchG). In <strong>der</strong> Aufbauzeit besteht <strong>der</strong> Vorstand aus:Schuljahr 2010/11: einer/m Vorsitzenden und vier Vorstandsmitglie<strong>der</strong>nSchuljahr 2011/12: einer/m Vorsitzenden und vier Vorstandsmitglie<strong>der</strong>nSchuljahr 2012/13: einer/m Vorsitzenden und vier Vorstandsmitglie<strong>der</strong>nSchuljahr 2013/14: einer/m Vorsitzenden und vier Vorstandsmitglie<strong>der</strong>nSchuljahr 2014/15: einer/m Vorsitzenden und vier bis fünf Vorstandsmitglie<strong>der</strong>nSchuljahr 2015/16: einer/m Vorsitzenden und vier bis sechs Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n.Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> sollen möglichst unterschiedlichen Jahrgängen angehören.Soweit keine ausdrückliche Stellvertreterwahl erfolgt, übernimmt das Vorstandsmitgliedmit <strong>der</strong> höchsten Stimmzahl die Stellvertretung <strong>der</strong>/<strong>des</strong> Vorsitzenden.(2) Der SER-Vorstand wird für zwei Schuljahre gewählt. Bei Ausscheiden eines Mitglie<strong>des</strong>ist eine Nachwahl möglich.Geschäftsordnung <strong>des</strong> <strong>Schulelternrates</strong> <strong>der</strong> <strong>IGS</strong> <strong>Buchholz</strong> in <strong>der</strong> Fassung vom 25.September 2012


- Seite 2 -Dritter TeilAufgaben, Organisation§ 4Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SER vertreten die Interessen <strong>der</strong> Elternschaft <strong>der</strong> Schule. Sie arbeitenvertrauensvoll und konstruktiv untereinan<strong>der</strong> und mit allen Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong>Schulgemeinschaft zusammen. Sie führen ihr Amt in eigener Verantwortung undunparteiisch zum Wohle <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler, <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten und <strong>der</strong>Schule als Ganzes aus. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SER berichten in ihrer jeweiligenKlassenelternschaft über ihre Tätigkeit unter Wahrung <strong>der</strong> gegebenenfalls gebotenenVertraulichkeit.§ 5Der SER ist ein eigenständiges Organ zur Erfüllung <strong>der</strong> ihm nach NSchG obliegendenAufgaben. Vom SER können alle schulischen Fragen erörtert werden. PersönlicheAngelegenheiten und Einzelinteressen von Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnenund Lehrern dürfen nicht behandelt werden (§96 (1) S.2 NSchG). Der SER ist von <strong>der</strong>Schulleitung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allemüber die Organisation <strong>der</strong> Schule und die Leistungsbewertung zu hören. Die Schulleitung hatdem SER die für seine Arbeit erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte zu geben.(§ 96 (3) NSchG).§ 6Der SER kann Veranstaltungen beschließen. Zu Veranstaltungen <strong>der</strong> Schulelternschaft lädtdie/<strong>der</strong> Vorsitzende <strong>des</strong> SER ein. Diese Veranstaltungen werden von <strong>der</strong>/dem Vorsitzendenbzw. in <strong>der</strong>en/<strong>des</strong>sen Abwesenheit von ihrer/seiner Stellvertretung, einem Mitglied <strong>des</strong>Vorstan<strong>des</strong> o<strong>der</strong> dazu bereiten Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> SER geleitet.Der SER wählt aus den wählbaren Erziehungsberechtigten <strong>der</strong> Schule die Mitglie<strong>der</strong> und<strong>der</strong>en Stellvertretung für die Gesamtkonferenz und die Teil- bzw. Fachkonferenzen (§ 90NSchG). Darüber hinaus wählt <strong>der</strong> SER aus seiner Mitte die Delegierten für denStadtelternrat und den Kreiselternrat.Der SER wählt aus den wählbaren Erziehungsberechtigten <strong>der</strong> Schule die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong>Schulvorstan<strong>des</strong> sowie <strong>der</strong>en Stellvertretung (§ 38 b (6) NSchulG) unter Beachtung <strong>der</strong>Regelungen zum Schulvorstand in dieser Geschäftsordnung.§ 7§ 8Vierter TeilAufgaben <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong>(1) Den Vorsitz im Vorstand führt die/<strong>der</strong> Vorsitzende <strong>des</strong> SER. Die/<strong>der</strong> Vorsitzendehandelt für den Vorstand. Sie/er kann diese Befugnis im Einzelfall o<strong>der</strong> für einenbestimmten Aufgabenkreis auf ein an<strong>der</strong>es Mitglied <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong> übertragen. BeiAbwesenheit wird sie/er durch die/den stellv. Vorsitzende/n, hilfsweise durch dieVorstandsmitglie<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> numerischen Reihenfolge vertreten.(2) Die/<strong>der</strong> Vorsitzende leitet die Sitzungen und Verhandlungen <strong>des</strong> SER. Sie/er vertrittden SER nach außen. Ihr/ihm obliegt es, Auskünfte über Beschlüsse <strong>des</strong> SER zugeben.§ 9Geschäftsordnung <strong>des</strong> <strong>Schulelternrates</strong> <strong>der</strong> <strong>IGS</strong> <strong>Buchholz</strong> in <strong>der</strong> Fassung vom 25. September 2012


- Seite 6 -entsprechend <strong>der</strong> sich ergebenden Reihenfolge – auch unter Einbeziehung <strong>der</strong> zuan<strong>der</strong>en Zeitpunkten gewählten Stellvertreter/innen - nachgerückt. Nachwahlen findenmit <strong>der</strong> nächsten regulären Wahl statt.(3) Der SER informiert zu Beginn <strong>des</strong> Schuljahres die Erziehungsberechtigten an <strong>der</strong>Schule, dass in <strong>der</strong> konstituierenden Sitzung <strong>des</strong> SER, Vertreterinnen und Vertreter <strong>der</strong>Erziehungsberechtigten im Schulvorstand zu wählen sind. Der SER weist darauf hin,dass alle Erziehungsberechtigten <strong>der</strong> Schule wählbar sind und die Wahl durch denSER erfolgt.(4) Interessierte Erziehungsberechtigte sollen ihre Bereitschaft, Elternvertreterin o<strong>der</strong>Elternvertreter im Schulvorstand zu sein, <strong>der</strong>/dem Vorsitzenden <strong>des</strong> SER schriftlichmitteilen.(5) Die Vertreterinnen und Vertreter <strong>der</strong> Erziehungsberechtigten im Schulvorstandunterrichten den SER auf den Sitzungen über ihre Arbeit im Schulvorstand.Achter TeilProtokoll§ 21(1) Über die Sitzung <strong>des</strong> SER wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das vomProtokollanten innerhalb von zwei Wochen <strong>der</strong>/dem Vorsitzenden – nach Möglichkeitper Email - zugesandt wird. Es soll den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>des</strong> SER innerhalb von vierWochen, spätestens jedoch zusammen mit <strong>der</strong> Einladung zur nächsten SER-Sitzungübersandt werden. Der Versand <strong>der</strong> Protokolle erfolgt unter den in § 10 (3) genanntenBedingungen papierlos.(2) Das Ergebnisprotokoll muss min<strong>des</strong>tens enthalten:- Datum, Ort, Beginn und Ende <strong>der</strong> Sitzung- Feststellung <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit- Anträge und gefasste Beschlüsse mit Abstimmungsergebnis- Verlauf <strong>der</strong> Sitzung im Wesentlichen.Neunter TeilInkrafttreten und Än<strong>der</strong>ungen§ 22(1) Diese Geschäftsordnung ist am 25. September 2012 vom SER beschlossen wordenund tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.(2) Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> die Außerkraftsetzung <strong>der</strong> Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit <strong>der</strong> anwesenden stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> SER.<strong>Buchholz</strong>, 25.09.2012Iris Gronert, VorsitzendeDunja Holst, stv. VorsitzendeGeschäftsordnung <strong>des</strong> <strong>Schulelternrates</strong> <strong>der</strong> <strong>IGS</strong> <strong>Buchholz</strong> in <strong>der</strong> Fassung vom 25. September 2012

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!