12.07.2015 Aufrufe

Vorläufiges Gerüst eines Beratungskonzepts der IGS Buchholz ...

Vorläufiges Gerüst eines Beratungskonzepts der IGS Buchholz ...

Vorläufiges Gerüst eines Beratungskonzepts der IGS Buchholz ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

1 Bezug/RahmenbedingungenIm Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern" vom 8.4.2004 wird die Erstellung<strong>eines</strong> Beratungskonzeptes <strong>der</strong> Schule vorgegeben, in dessen Rahmen nicht nur dieArbeit <strong>der</strong> Beratungslehrkräfte, son<strong>der</strong>n auch die Aufgaben <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en an <strong>der</strong> Beratungbeteiligten in <strong>der</strong> Schule beschrieben werden sollen.2 Allgemeine Ziele und AufgabenÜberall, wo Menschen miteinan<strong>der</strong> leben und arbeiten, entstehen Probleme, so auch in <strong>der</strong>Schule. Probleme sind also nichts Negatives, son<strong>der</strong>n ihre Bearbeitung kann als Chancegesehen werden, das Zusammenleben und –lernen zu stabilisieren und zu verbessern. Darumbemühen sich alle an <strong>der</strong> Schule Beteiligten mit all ihren Möglichkeiten und Ressourcen.Sie kommunizieren miteinan<strong>der</strong>, kooperieren und beraten sich gegenseitig, denn Beratungist ein wesentliches Moment von Schule und nicht nur Personen vorbehalten, die als Beratergelten, weil sie in bestimmten Bereichen für beson<strong>der</strong>s kompetent angesehen werden.Alle Schüler, Lehrer, Funktionsträger und Eltern haben grundsätzlich in <strong>der</strong> Institution Schuleauch Beratungsaufgaben.Zwischen Schülern finden Beratungsprozesse statt, wenn sie ihre Konflikte miteinan<strong>der</strong> ohnedie Hilfe von Erwachsenen lösen.Lehrer beraten sich in organisatorischen, methodischen, inhaltlichen und erzieherischenFragen mit Kollegen. Eltern sind Elternvertreter, Mitglie<strong>der</strong> des Elternrates o<strong>der</strong> setzen sichnach Anlässen zusammen, um sich zu beraten (z.B. Elternstammtisch).Erst wenn die Anstrengungen von Schülern, Lehrern und Eltern, ihre Schwierigkeiten zumeistern, keinen Erfolg gehabt und die Probleme trotz ihrer Bemühungen weiterhin bestehen,können speziell ausgebildete Beratungslehrer/innen herangezogen werden.3 Institutionalisierte Träger <strong>der</strong> Beratung an <strong>der</strong> <strong>IGS</strong> <strong>Buchholz</strong>Die <strong>IGS</strong> <strong>Buchholz</strong> fühlt sich einer intensiven und individuellen Beratung verpflichtet.Schülerinnen und Schüler sollen in dreifacher Hinsicht beraten werden:- Leistungsstand- Schullaufbahn- soziale BeratungAn <strong>der</strong> <strong>IGS</strong>-<strong>Buchholz</strong> sind alle Lehrer und Lehrerinnen Träger <strong>der</strong> Beratung. Ihre Beratungstätigkeitwird durch die Beratungsangebote <strong>der</strong> Beratungslehrer, <strong>der</strong> SV-Lehrer, <strong>der</strong> StufenundJahrgangsleiter, <strong>der</strong> Fachberater sowie <strong>der</strong> Kollegialen Schulleitung unterstützt und ergänzt.Zusammen mit externen Einrichtungen und spezifischen Beratungsangeboten bildet schulischeBeratung ein Netz von Informationsangeboten, von pädagogisch-psychologischer För<strong>der</strong>ungund Vorbeugung bis hin zu Fragen <strong>der</strong> Schulentwicklung.Dieses Konzept unterliegt einem dynamischen Entwicklungsprozess, die hier verfolgten Zielesind ständig zu überprüfen und ggf. zu verän<strong>der</strong>n.


3.1 KlassenlehrkräfteKlassenlehrkräfte kennen ihre Schülerinnen und Schüler am besten und haben aufgrundihrer i. d. R. hohen Stundenzahl in <strong>der</strong> Klasse ein gutes Vertrauensverhältnis zu ihnen.Zu ihren Aufgaben gehören:- Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie <strong>der</strong>en Eltern im Rahmen von Erziehungund Unterricht,- spezifische Beratungsgespräche über die Persönlichkeitsentwicklung einzelner Schülerinnenund Schüler,- Beratung und Unterstützung <strong>der</strong> Schüler- und Elternvertreter,- Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Beratungslehrkraft,- ggf. Gespräche mit therapeutischen Einrichtungen bezüglich Lernentwicklung undSozialverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler.3.2 Lehrkräfte mit beson<strong>der</strong>en Funktionsaufgaben3.2.1 JahrgangsleiterJahrgangsleiterkoordinieren Beratungsangebote, die in <strong>der</strong> Regel alle Schülerinnen undSchüler des jeweiligen Jahrgangs betreffen (z. B. Bewerber-Training, Laufbahnberatung,Informationen zu altersspezifischen Problemschwerpunkten wie Drogen, Medien, Gewalt).Sie beraten und unterstützen Lehrkräfte in pädagogischen Fragen.3.2.2 FachbereichsleiterFachbereichsleiter führen Beratungen und Informationsveranstaltungen für Schüler zur Neigungsdifferenzierungim Wahlpflichtbereich durch. Ferner beraten sie die Lehrkräfte fachdidaktischund methodisch.3.3 SchulleitungDie Schulleitung- berät Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich ihrer unterrichtlichen Tätigkeit, dazu besucht<strong>der</strong> Schulleiter sie auch im Unterricht.- berät Kolleginnen und Kollegen im Rahmen von Mitarbeitergesprächen z. B. überlaufbahnrechtliche Möglichkeiten o<strong>der</strong> die Verfolgung ihrer persönlichen Ziele an <strong>der</strong>Schule.- unterstützt beratend beson<strong>der</strong>e Aktivitäten von Kolleginnen und Kollegen und auchvon Schülerinnen und Schülern, wie z. B. den Aufbau und die Pflege von Partnerschaftenbzw. Projekten mit außerschulischen Partnern.- berät Schülerinnen und Schüler und auch Eltern, wenn sie sich Rat suchend an siewenden, nachdem sie die institutionalisierten schulischen Beratungsinstanzen in Anspruchgenommen haben (siehe Beschwer<strong>der</strong>egelung <strong>der</strong> <strong>IGS</strong> <strong>Buchholz</strong>).3.4 SV-LehrkräfteBeson<strong>der</strong>e Aufgaben kommen auf die mit <strong>der</strong> SV-Beratung beauftragten Lehrkräfte zu. Sieberaten die SV bei ihren Aufgaben, unterstützen sie bei <strong>der</strong> Konferenzarbeit und beson<strong>der</strong>enAktionen und begleiten sie bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Wahlen <strong>der</strong> Schülervertretung. DieseLehrkräfte genießen das beson<strong>der</strong>e Vertrauen <strong>der</strong> Schülerschaft und können bei persönlichenund schulischen Problemen von den Schülerinnen und Schülern angesprochen werden.Hier empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit den Beratungslehrkräften.


3.5 BeratungslehrkräfteDie Beratungslehrkräfte sind in <strong>der</strong> Schule die präsenten AnsprechpartnerInnen für Schülerinnenund Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitung, wenn die Problemlage über die Möglichkeiten<strong>der</strong> o. g. Ansprechpartner hinausgeht o<strong>der</strong> die Ratsuchenden dies aus verschiedenenGründen (Anonymität) wünschen. Die Beratungslehrkräfte sind entsprechend demnie<strong>der</strong>sächsischen Erlass zweijährig ausgebildet worden und erhalten für ihre Tätigkeit Entlastungsstunden.Die Beratungslehrkräfte sind zuständig für die Vorklärung <strong>eines</strong> Problemfalls. Sie entscheidenselbstständig, ob eine eigene Bearbeitung möglich ist o<strong>der</strong> ob die Vermittlung an an<strong>der</strong>einterne o<strong>der</strong> externe Personen bzw. Stellen erfolgen soll. Die Beratungslehrkräfte führen dieBeratung in einem eigenen Raum durch. Die <strong>IGS</strong> <strong>Buchholz</strong> bewirbt sich für einen Platz in <strong>der</strong>Fortbildung zur Beratungslehrkraft.3.6 StreitschlichterStreitschlichter sind Schülerinnen und Schüler, die speziell für die Lösung von Konfliktsituationenund die Beratung in Konfliktsituationen ausgebildet sind. Sie sind feste Ansprechpartnerund allen Schülerinnen und Schülern <strong>der</strong> Schule bekannt. Mithilfe <strong>der</strong> Streitschlichtersollen Schüler in die Lage versetzt werden, ihre Konflikte weitgehend selber zu bearbeiten.Der Aufbau <strong>eines</strong> Streitschlichterteams soll an <strong>der</strong> <strong>IGS</strong> <strong>Buchholz</strong> in den nächsten Jahrenerfolgen und die Beratungsmöglichkeiten ergänzen. Ein Konzept muss noch erarbeitet werden.3.7 BerufsberatungDie Berufsberatung wird in Zusammenarbeit mit externen Partnern (z.B. Agentur für Arbeit)ab <strong>der</strong> Jahrgangsstufe 8 durchgeführt. Ein beson<strong>der</strong>es Konzept wird noch erarbeitet.4 Grundsätze <strong>der</strong> BeratungBasis <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Beratungslehrkräfte sind die Grundsätze <strong>der</strong> Beratung. Bei <strong>der</strong> Klärung<strong>der</strong> Situation und <strong>der</strong> Suche nach Lösungsmöglichkeiten steht <strong>der</strong> Ratsuchende als Akteurim Zentrum. Durch die Beratung erhält er zusätzliche Informationen und Unterstützung, z.B.beim Einüben von sozialen Kompetenzen o<strong>der</strong> auch bei <strong>der</strong> Kontaktaufnahme zu an<strong>der</strong>enExperten.Beratungslehrer können aktiv werden, wenn- Schüler sich einzeln o<strong>der</strong> als Gruppe an sie wenden,- Eltern Kontakt aufnehmen,- Lehrer eine persönliche Beratung wünschen o<strong>der</strong> sich wegen einzelner Schüler o<strong>der</strong>Schülergruppen an sie wenden.Für die Arbeit <strong>der</strong> Beratungslehrkräfte sind die „Vier Säulen <strong>der</strong> Beratung“ Voraussetzung:1. Beratung ist freiwillig. Die Ratsuchenden kommen aus eigenem Antrieb, weil sie miteiner Situation nicht zufrieden sind und Än<strong>der</strong>ungen anstreben.


2. Beratung ist vertraulich. Zu einer Beratungsbeziehung gehört Vertrauen. Deswegenist <strong>der</strong> Berater zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Allein die Ratsuchendenbestimmen, welche Informationen in welchem Umfang an welchen Personenkreisweitergegeben werden dürfen.3. Beratung ist unabhängig, d.h., es kann keine Anweisungen von außen an das Beratungsteamgeben. Der Ratsuchende setzt die gemeinsam erarbeiteten Handlungsschritteeigenständig um.4. Beratung beachtet die Verantwortungsstruktur <strong>der</strong> jeweiligen Institution. D.h. in diesemFall, dass sie nicht in die Verantwortungsbereiche an<strong>der</strong>er Schulmitglie<strong>der</strong> eingreift.Soll im Ausnahmefall eine Beratung als „Auflage" erfolgen (z. B. als Ergebnis einer Klassenkonferenz),so ist zu klären, unter welchen Bedingungen <strong>der</strong> Schüler/die Schülerin dazu bereitist. Eine enge Verknüpfung von Beratungsgesprächen bei <strong>der</strong> Beratungslehrerin / demBeratungslehrer mit an<strong>der</strong>en schulischen Maßnahmen, wie z. B. Ordnungsmaßnahmen beiStörungen und Konflikten, verbietet sich häufig wegen <strong>der</strong> genannten Grundsätze <strong>der</strong> Beratung.5 Vorstellung des Beratungsdienstes/ Art <strong>der</strong> KontaktaufnahmeFür die Bekanntmachung s<strong>eines</strong> Angebots sorgt <strong>der</strong> Beratungsdienst auf folgende Weise:- Ein Infoblatt, das innerhalb <strong>der</strong> Schule aushängt und auf <strong>der</strong> Homepage veröffentlichtist, weist auf das Angebot hin.- Der Beratungsdienst stellt sein Angebot in den einzelnen Jahrgängen vor, insbeson<strong>der</strong>ein Jahrgang 5 auch auf den Elternabenden.Die Art <strong>der</strong> Kontaktaufnahme mit dem Beratungsdienst ist folgen<strong>der</strong>maßen geregelt:- Der Beratungsdienst gibt feste Beratungszeiten an, in denen er im Beratungszimmeraufgesucht werden kann.- Ratsuchende können sich telefonisch (über das Sekretariat), über direkte Anspracheo<strong>der</strong> über eine Anfrage ins Postfach an den Beratungsdienst wenden.6 Aufgaben des Beratungsdienstes6.1 Beratung von Einzelfällen und GruppenDie Beratungslehrkraft steht Schüler/innen, Eltern sowie Lehrkräften zur Beratung in Einzelfälleno<strong>der</strong> in Gruppen zur Verfügung. Die Beratung kann folgende Aspekte umfassen:- Beratung bei individuellen Lern-, Leistungs- und Verhaltensproblemeno Schullaufbahnberatung einschließlich berufsorientieren<strong>der</strong> bzw. studienorientieren<strong>der</strong>Beratungo Vermittlung an externe Beratungsstellen bzw. therapeutische Einrichtungeno Unterstützung auf Elternabenden


- soziale Probleme/Konflikte zwischeno Schüler und Schüler/ Schülergruppe/ Klasse/ Lehrer/ Eltern(Befreiung Täter- / Opferrolle, Mobbingprävention und –intervention, Beratungbei häusliche Problemen wie z. B. Trennung <strong>der</strong> Eltern, Todesfall, Gewalt undMissbrauch)o Lehrer und Schüler/ Schülergruppe/ Klasse/ Elterno Eltern und Schüler/ Lehrer.6.2 Übergreifende AufgabenDarüber hinaus ist <strong>der</strong> Beratungsdienst an übergreifenden Aufgaben in <strong>der</strong> Schule beteiligt.Die übergreifenden Aufgaben können folgende Aspekte umfassen:- Durchführung von Befragungen,- Mitwirkung bei <strong>der</strong> Zusammensetzung von Klassen,- Einführung und Begleitung von Streitschlichtung,- Ausbildung und Betreuung von Streitschlichtern,- Entwicklung <strong>eines</strong> Konzepts zum Sozialen Lernen,- Mitarbeit bei <strong>der</strong> Entwicklung von Projekten und Konzepten,- Schulklima,- Umgang mit Beschwerden,- Mo<strong>der</strong>ation von Konflikten o<strong>der</strong> schwierigen Gesprächen.7 Zusammenarbeit mit außerschulischen EinrichtungenDer Beratungsdienst arbeitet mit externen Einrichtungen zusammen. Zu diesen Einrichtungengehören die unten aufgezählten in beson<strong>der</strong>em Maße:- schulpsychologischer Beratungsdienst,- Jugendamt,- therapeutische Einrichtungen bzw. externe Beratungsstellen,- Gesundheitsamt,- Arbeitsagentur,- Drogenberatungsstelle/ Aidshilfe.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!