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Manipulation der Krankenakte - Tod eines Patienten der Psychiatrie ...

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Auszug aus: http://www.todinrostock.de/index3.htmDr. Kumbier war überhaupt nicht zuständig für den Privatpatienten <strong>der</strong> Chefärztin.Am Ende s<strong>eines</strong> Berichts steht: „ 5.1.05 Einzelgespräch mit Fr. Prof. Herpertz(Siehe Bericht)."In <strong>der</strong> Hektik macht man schnell Fehler: Abgesehen davon, dass Dr. Kumbiersicherlich 2006 und nicht 2005 meinte, hat er übersehen, dass die Berichte <strong>der</strong>Chefärztin erst am folgenden Tag, nämlich am 10.01.06 erstellt werden. Also,wann wurde wohl dieser Wochenbericht (Woche mit vier Tagen) tatsächlichgeschrieben?Dazu noch <strong>der</strong> Satz aus dem Gutachten Wolfersdorf, Seite 21:" Der Arzt, Dr. Ekkehard Kumbier, Assistenzarzt auf <strong>der</strong> Station P3 (Bd. 1,Bl. 161-164) gibt an, dass er Oktober/November 2005 auf die Station P3 gekommensei, den <strong>Patienten</strong> Mario Hagemeister habe er erstmals am 04. o<strong>der</strong> 05. Januar2006 persönlich kennen gelernt.Zur Entscheidung für den genannten Tagesurlaub am Suizidtag erinnert er sich,dass diese an dem Donnerstag vor dem 08.01. erfolgt sei in einer so genanntenTeambesprechung."Dieser Donnerstag war aber <strong>der</strong> 5.1.2006.Danach hat er, Dr. Kumbier, den <strong>Patienten</strong> wahrscheinlich, wenn überhaupt, nureinmal gesehen!Dr. Kumbier schreibt einen Bericht zur Behandlungswoche 03.-06.01.2006(Dienstag bis Freitag), kennt den Privatpatienten <strong>der</strong> Chefärztin aber erst seit dem4. o<strong>der</strong> 5. Januar? http://www.todinrostock.de/kum.jpgDer 05.01.06 war ein Donnerstag, <strong>der</strong> 08.01.2006 war ein Sonntag, alsoWochenende......Er wusste auch nichts von einer Suizidgefahr. (siehe Gutachten Wolfersdorf).Zitat: "In <strong>der</strong> kurzen Zeit, in <strong>der</strong> er den <strong>Patienten</strong> kennen lernen durfte, hat er niedarüber geredet.`Er habe auch nichts davon mitbekommen, es wurde auch vom medizinischenPersonal nichts an ihn herangetragen."http://www.todinrostock.de/finsen.jpg


Kommentar: Warum auch hätte Mario Hagemeister mit Dr. Kumbier darüber redensollen? Offensichtlich kannte er ihn nicht einmal.Seine behandelnde Ärztin war Frau Prof. Dr. Herpertz, die war nur, wie so oft, nichtda.Kann eine mangelhafte Dokumentation und eine geradezu ungenügendeOrganisation überhaupt noch deutlicher dargestellt werden?..............................................Nach dem <strong>Tod</strong> für völlig gesund erklärt - in Maschinenschrift:9.1.2006: Dr. Kumbier, Assistenzarzt <strong>der</strong> P3 in Rostock kennt lauteigenen Angaben den <strong>Patienten</strong> Mario Hagemeister erst seit dem 4.o<strong>der</strong> dem 5. Januar 2006und gibt am Tag nach dessen <strong>Tod</strong>, am 9.1.2006,wissend, dass eine Strafanzeige wegen des Verdachts <strong>der</strong> fahrlässigen Tötungunterwegs ist, diesen Bericht ab, umgesetzt von Handschrift:Name: Hagemeister, M.G. Station P3 Behandlungswoche 3.1. –6.1.06I. Befund: Pat. im Gespräch zugewandt, freundlich; gibt subjektiv BesserungKonzentrationsvermögen an (z.B. zum Lesen, lernen)affektiv Schwingungsfähig, kein Anhalt für depressive o<strong>der</strong> manischeSymptomatikII. Gefährdungsaspekte: kein Anhalt für akute Eigen o<strong>der</strong> FremdgefährdungII Psychopharmakologie Leponex mg 100 – 75 – 100 siehe 25.12 Solian mg 200 – 0200 Gastrozepin 2x 25 mgWirkungen gute antipsychotisch WirkungNebenwirkungen bis auf bekannten Speichelfluß keine Erhöhung TransaminasenRückläufigIII Psychotherapie Teilnahme an Zusatztherapien Gruppe 2, nach Absprache ausWunsch Pat keine Teilnahme an Ergotherapie und Sport im Keller damit er täglichZeit zum Lernen hat (besorgt sich Prüfungstermine)IV Soziotherapie /Entlassungsvorbereitende MaßnahmenSchrittweise Belastungssteigerung – und Erprobung vorgesehen, am Samstag aufWunsch Pat. TU (Tagesurlaub)möchte Sonntag Freund treffen, freue sich daraufV Ausgangsregelung PA allein möglich5.1.05 Einzelgespräch mit Fr. Prof Herpertz, siehe Bericht


9.1.06 Zeichen für Kumbier(aus eine 6 wurde klar erkennbar im Nachgang eine 9 gemacht)„affektiv Schwingungsfähig, kein Anhalt für depressive o<strong>der</strong> manischeSymptomatik“ ,dazu:Am Tag nach seinem <strong>Tod</strong> wird Mario Hagemeister, <strong>der</strong> Privatpatient <strong>der</strong>Chefärztin Prof. Dr. Herpertz in <strong>der</strong> <strong>Psychiatrie</strong> in Rostock von einemAssistenzarzt, <strong>der</strong> diesen Privatpatienten seiner Chefin laut eigenen Angaben sogut wie überhaupt nicht kennt, nachträglich und rückwirkend für völlig gesun<strong>der</strong>klärt.beson<strong>der</strong>s Bedenkenswert:1. „siehe Bericht“ – dieser Bericht <strong>der</strong> Chefärztin wird tatsächlich aberüberhaupt erst am Folgetag, am 10.1.06 geschrieben!2. „Behandlungswoche“ vom 3.1. –6-1.06, - dienstags bis freitags – ist daseine Woche?3. „Behandlungswoche“ vom 3.1. –6.-1.06 Dr. Kumbier kennt diesen<strong>Patienten</strong> laut eigener Angabe erst seit dem 4. o<strong>der</strong> dem 5. Januar(Donnerstag) 2006!4. Am Tag nach dem <strong>Tod</strong>, am 9.1.2006 wird „<strong>Patienten</strong>ausgang allein“für möglich erklärt (in Kenntnis einer inzwischen erfolgten Strafanzeige)von einem Assistenzarzt, Dr. Kumbier, <strong>der</strong> diesen <strong>Patienten</strong> so gut wie nichtkannte und für den Privatpatienten <strong>der</strong> Chefärztin nicht zuständig war.5. Vor diesem Wochenende hat ganz eindeutig keine Überprüfung <strong>der</strong>gesundheitlichen Verfassung des <strong>Patienten</strong> in <strong>der</strong> Klinik stattgefunden,<strong>der</strong> letzte Arztbericht, geschrieben zu Lebzeiten des <strong>Patienten</strong>:am 5.1.06 (Donnerstag vor dem Wochenende) geschrieben, auch von keinemArzt, <strong>der</strong> für den Privatpatienten <strong>der</strong> Chefärztin zuständig war – da ist eindeutigkeine Überprüfung / Untersuchung auf Stabilität und vorhandene Suizidalitätdokumentiert!Zwei Zeugen für den Vortag des <strong>Tod</strong>es, <strong>der</strong> Beweis, wie gelogen wird:http://www.todinrostock.de/zeuge2.pdfhttp://www.todinrostock.de/eid.pdfAuszug aus: http://www.todinrostock.de/index3.htmAktenvermerk, Rücksprache mit Frau Dr. Lemke, am18.04.06http://www.todinrostock.de/lemke.PDFww.todinrostock.de/lemke.PDF.."dass sie keine Aussagen machen werde"


Das wird Gründe haben; wie schon gesagt, in <strong>der</strong> <strong>Krankenakte</strong> finden sich völligkonträre Angaben dazu, wo auf welcher Station <strong>der</strong> Patient kurz vor seinem <strong>Tod</strong>war, hier hinterlegt. http://www.todinrostock.de/Station.pdfMit dieser folgenden Aussage aus einem Protokoll <strong>der</strong> Polizei in Rostock wirddeutlich, wie es zur Katastrophe kam:Wichtige Aussage <strong>der</strong> Stationsschwester Karina Genendsch am 29.6.06http://www.todinrostock.de/genen.pdf„Dem Vorgang ist eine Beurlaubung des <strong>Patienten</strong> Hagemeister zu entnehmen, auf<strong>der</strong> vermerkt ist 08.01.06 8.00 Uhr – 20.00 Uhr Tagesurlaub, unterzeichnet mitFrau Dr. Lemke.Frau Dr. Lemke ist nachweislich Ärztin auf <strong>der</strong> Station P 2.Zu diesem Zeitpunkt allerdings war <strong>der</strong> Patient Hagemeister schon auf <strong>der</strong> P3.Wie erklären Sie sich diesen Umstand?Antwort: Dazu kann ich nichts sagen. Zu diesem Zeitpunkt 08.01.06 war <strong>der</strong>Patient schon auf <strong>der</strong> P3 und nicht mehr bei mir. Was dort besprochen wurde,entzieht sich meiner Kenntnis.Warum befragt man nicht die für den Privatpatienten zuständigen undverantwortlichen Ärzte? Assistenz – und Stationsärzte sind für einenPrivatpatienten <strong>der</strong> Chefärztin überhaupt nicht zuständig.Die eigentlich Verantwortlichen waren aber oft nicht da:http://www.todinrostock.de/CHA.pdfChefarztbehandlung, veröffentlicht auf: http://www.todinrostock.de/chefarzt.pdfhttp://www.versicherungszentrum.de/krankenversicherungen/private/chefarztbehandlung.php,daraus:„Der Grundtarif o<strong>der</strong> Basistarif beinhaltet bei einemKrankenhausaufenthalt eine normale ärztliche Versorgung imMehrbettzimmer. Das bedeutet, dass <strong>der</strong> Patient von dem zuständigenStationsarzt behandelt wird und keine beson<strong>der</strong>en Leistungen inAnspruch nehmen kann.“„Chefarztbehandlung o<strong>der</strong> auch privatärztliche Behandlung bedeutet,dass man ausschließlich vom Chefarzt behandelt wird, d.h. auchBlutanalysen und Röntgenuntersuchungen werden stets von einemChefarzt durchgeführt. Weiterhin kann <strong>der</strong> Chefarzt weiterführendeUntersuchungen anordnen, die dann von <strong>der</strong> Versicherung übernommenwerden.


Nur wenn <strong>der</strong> Chefarzt aufgrund von unaufschiebbaren schwerenGründen verhin<strong>der</strong>t ist, muss sich <strong>der</strong> Patient einen Vertreterakzeptieren. Die Sekretärin des Chefarztes schreibt für jede Behandlung eineeigene Rechnung, die <strong>der</strong> privaten Versicherung vorgelegt wird.“Einige wichtige Sätze aus:http://www.kassenarztrecht.net/behandlungsfehler/50122295a8113ba01.htmlEin Service <strong>der</strong> Wienke & Becker – Köln® Rechtsanwälte Rechtsanwalt OlafWalter Bonner Straße 32350968 Köln Tel. 0221/3765-30 Fax:0221/3765-312 OWalter@Kanzlei-WBK.dewww.Kanzlei-WBK.de„Der Inhalt <strong>der</strong> ärztlichen Dokumentation richtet sich nach dem jeweiligen Zweck,für den die Aufzeichnungen angefertigt werden. Im Vor<strong>der</strong>grund stehen dabeiregelmäßig die Therapiesicherung, die Beweissicherung und dieRechenschaftslegung.1.Die Therapiesicherung soll eine sachgerechte Behandlung und Weiterbehandlungdes <strong>Patienten</strong> ermöglichen. Daher müssen die Aufzeichnungen gewährleisten,dass je<strong>der</strong> mit- o<strong>der</strong> nachbehandelnde Arzt je<strong>der</strong>zeit im Stande ist, sich anhand<strong>der</strong> Dokumentation über die bis dato durchgeführten Maßnahmen und dieangewandte Therapie zu unterrichten. Dies gilt um so mehr, als das arbeitsteiligeZusammenwirken von Ärzten mehrerer Fachrichtungen immer bedeuten<strong>der</strong> wird.“„Ist etwa eine bestimmte medizinische Maßnahme nicht dokumentiert, so geht dieRechtsprechung bis zum Beweis des Gegenteils durch den Arzt davon aus, dassdiese Maßnahme auch nicht stattgefunden hat. Da die in Arzthaftungsprozessenstreitgegenständlichen Sachverhalte regelmäßig einige Jahre zurückliegen, dürftees dem Arzt und seinen Mitarbeitern schwer fallen, sich bei einerzeugenschaftlichen Vernehmung daran zu erinnern, ob diese Maßnahme erfolgt isto<strong>der</strong> nicht.“„Die forensische Erfahrung lehrt, dass bei <strong>der</strong> Beurteilung, ob dasstreitgegenständliche ärztliche Handeln dem aktuellen wissenschaftlichenStandard entspricht, grundsätzlich <strong>der</strong> dokumentierte Behandlungsverlauf zuGrunde gelegt wird.“„Dokumentiert werden muss ferner das Verlassen des Krankenhauses durch den<strong>Patienten</strong> gegen den ärztlichen Rat sowie Sicherheitsvorkehrungen, die gegeneine Selbstschädigung des <strong>Patienten</strong> getroffen worden sind.“„Die Summe richterlicher Erkenntnisse kann man in einer Formelzusammenfassen: Medizinische Selbstverständlichkeiten sind nicht zudokumentieren. Das Nichtdokumentieren einer ärztlich gebotenen Maßnahmekann demgegenüber zur Vermutung führen, dass diese Maßnahme unterbliebenist.“


„Im Übrigen ist dem Arzt zu raten, größtmögliche Sorgfalt auf das Krankenblattund seine Annexe zu verwenden, da <strong>der</strong> Beweiswert umso höher ist, jesorgfältiger die Dokumentation vorgenommen wurde.“„V. Zeitpunkt <strong>der</strong> DokumentationDie medizinischen Aufzeichnungen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit<strong>der</strong> jeweiligen Behandlung erfolgen und sind nicht beliebig nachholbar. Eine erstnach Wochen o<strong>der</strong> Monaten verspätet angefertigte Aufzeichnung kann in einemHaftungsprozess ebenso zu einer Umkehr <strong>der</strong> Beweislast führen, wie in Fälleneiner unterlassenen o<strong>der</strong> lückenhaften Dokumentation. So hat dasOberlandesgericht Zweibrücken die Auffassung vertreten, dass einOperationsbericht, <strong>der</strong> dem nachbehandelnden Arzt und dem <strong>Patienten</strong> erst einJahr nach dem Eingriff zugegangen ist, allein auf Grund <strong>der</strong> Verspätung genügendAnhaltspunkte dafür biete, die Vermutung <strong>der</strong> Vollständigkeit und Richtigkeitdieser Dokumentation zu erschüttern (OLG Zweibrücken, VersR 1999, 1546).“Nicht einmal das, was allgemein gültigen bekannten elementarenGrundkenntnissen <strong>der</strong> <strong>Psychiatrie</strong> entspricht, fand hier, wie je<strong>der</strong>mann überprüfenkann, nur ansatzweise Berücksichtigung,darin ein Bezug auch auf Prof. Dr. Wolfersdorf:http://www.todinrostock.de/faust.pdfSiehe auch:http://www.todinrostock.de/lügen2.pdfwww.todinrostock.de/gutachter.pdfwww.todinrostock.de/version.pdfwww.todinrostock.de/letzte.pdfwww.todinrostock.de/oktober.pdfwww.todinrostock.de/gesund.pdfgesund erklärtam Tag nach dem <strong>Tod</strong> rückwirkend fürwww.todinrostock.de/epikrise2.pdfganz unterschiedliche Wahrheitenhttp://www.todinrostock.de/konzept.pdf Wirklichkeit und nachträgliche<strong>Manipulation</strong>enhttp://www.todinrostock.de/Station.pdf wo war <strong>der</strong> Patient tatsächlich vor dem<strong>Tod</strong>?http://www.todinrostock.de/lemke2.pdf die Stationsärztinhttp://www.todinrostock.de/wolters.PDF das Schreiben Dr. Woltershttp://www.todinrostock.de/wolters1.pdf dieses Schreiben im Zusammenhang


http://www.todinrostock.de/genen.pdf Aussage einer Stationsschwesterhttp://www.todinrostock.de/blindow.pdfdas Protokoll einer Richterin – passt auch nicht zu den tatsächlichen Ereignissen.http://www.todinrostock.de/mogeln.pdfhttp://www.todinrostock.de/mogeln2.pdf - noch mehr <strong>Manipulation</strong>en

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