11.07.2015 Aufrufe

Stationsschwester Karina Genensch - Tod eines Patienten der ...

Stationsschwester Karina Genensch - Tod eines Patienten der ...

Stationsschwester Karina Genensch - Tod eines Patienten der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Zeugenvernehmung Genendsch, Katharina vom 29.06.2006 durch dieKriminalpolizei Rostock:Der 5.1. 2006 war dieser letzte Donnerstag des <strong>Patienten</strong>, und die<strong>Stationsschwester</strong>, die laut eigener Aussage oft die letzten undentscheidenden Einschätzungen vor dem Wochenende abgibt, kanndas hier Folgende bei ihrer Vernehmung nicht einordnen und verliertdazu auch kein Wort.Wichtige Aussage <strong>der</strong> <strong>Stationsschwester</strong> <strong>Karina</strong> Genendsch, am29.6.06.


„Es läuft immer nach denselben Regeln ab. Eigentlich jedenDonnerstag treffen wir uns um 8.15 Uhr im großen Raum. An dieserRunde nehmen wie gesagt, die <strong>Patienten</strong> aus dem vor<strong>der</strong>en Bereichteil, dann ich selbst bzw. meine Vertretung und wenn anwesendnoch ein Arzt. Das ist wie gesagt nicht in jedem Fall so.(...)Ich schätze dann auch ein, ("ich", das ist die <strong>Stationsschwester</strong> ! )ob <strong>der</strong> Patient soweit stabil ist und dann diesen Urlaub antretenkönnte.Die letzte Entscheidung diesbezüglich trifft aber dann <strong>der</strong> Arzt, <strong>der</strong>gerade jeweils dann auf Station ist.Einfügen möchte ich hier aber noch, dass es ein Arzt ist, <strong>der</strong> dortständig auf <strong>der</strong> Station zu tun hat und auch den <strong>Patienten</strong> kennt.Ähnlich ist es auch mit dem <strong>Patienten</strong> Hagemeister gewesen.Allerdings lag die letztendliche Entscheidung bei Frau Prof. Dr.Herpertz, <strong>der</strong>en Patient er war."Hier wird sehr deutlich, wer in dieser Klinik Entscheidungen überLeben und <strong>Tod</strong> trifft und nach welchen "Regeln" diese "Diagnosen"ablaufen.Eine "letztendliche Entscheidung" von "Frau Prof. Herpertz, <strong>der</strong>enPatient er war" gab es auch nicht.Prof. Herpertz war, wie so oft, wie<strong>der</strong> nicht da.http://www.todinrostock.de/CHA.pdfWäre Prof. Herpertz nach ihrem langen Weihnachtsurlaub da, vorOrt, gewesen und hätte sich tatsächlich beim Personal nach demBefinden ihres Privatpatienten während ihrer Abwesenheiterkundigt, dann hätte das diese Krankenschwester sicher auchgegenüber <strong>der</strong> Polizei angegeben.So hat niemand überprüft (trotz erkennbarer Warnhinweise), ob <strong>der</strong>Patient tatsächlich stabil genug war.Er war nicht stabil, das haben alle Zeitzeugen bestätigt, somit fandeine weitere Aussetzung in hilflosem Zustand statt.Die wesentliche Frage <strong>der</strong> Kriminalpolizei nach den Umständen <strong>der</strong>dubiosen Beurlaubung ist hier dokumentiert, und so wurdenachträglich massiv manipuliert: http://www.todinrostock.de/lemke2.pdf


und http://www.todinrostock.de/kumbier.pdfSo bewertet <strong>der</strong> einzige involvierte Gutachter, <strong>der</strong> nicht zu denführenden Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> DGPPN gehört, diese Aussage:http://www.todinrostock.de/sanner.pdf„Die Angaben <strong>der</strong> <strong>Stationsschwester</strong> <strong>der</strong> geschlossenen Station P2 dagegen sindnicht nachzuvollziehen, da sie Angaben machte, die mit <strong>der</strong> Realität - und auchmit <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelegten - nicht übereinstimmen.Das Pflegepersonal <strong>der</strong> Station P2 muss über die Suizidalität des Herrn H., diemindestens bis Weihnachten bestand, informiert gewesen sein.Die von Herrn Dr. Freyberger in seinem Gutachten bestätigtedetaillierte Planung des Tagesurlaubs lässt sich aus denKrankenunterlagen nicht nachvollziehen.Es ist mit dem üblichen Verfahren in <strong>der</strong> Psychiatrie nicht zuvereinbaren, einen <strong>Patienten</strong>, <strong>der</strong> in keiner Weise vor einemTagesurlaub erprobt wurde, und dessen Stabilität damit völligunbekannt ist, allein in einen Tagesurlaub gehen zu lassen und/o<strong>der</strong>ihn im Verlauf des Tages allein zu lassen.Schließlich kann man Im Vorfeld <strong>eines</strong> solchen Tagesurlaubs nichtabschätzen, wie es dem <strong>Patienten</strong> im Verlauf <strong>eines</strong> solchen Urlaubsgehen wird, wann die Belastung <strong>der</strong> Freiheit für ihn zur Last wird,und wann er diese Last nicht mehr tragen kann.Von daher ist es üblich, einen solchen Urlaub/Ausgang nicht nurinhaltlich vorzubereiten, son<strong>der</strong>n auch dadurch abzusichern, dass<strong>der</strong> Betroffene/Gefährdete während <strong>der</strong> gesamten Zeit nichtallein/unbegleitet ist, dass ständig jemand bei ihm ist, so dass er beieiner auftretenden Suizidalität geschützt ist.Dabei ist es selbstverständlich, dass <strong>der</strong>/die Begleiter über den Zustand desKranken und die Gefahr einer Suizidalität aufgeklärt sind.Schließlich übernehmen sie ein Stück Verantwortung.“Die letzten Einträge in die „Dokumentation <strong>der</strong> Einzelgesprächehttp://www.todinrostock.de/einzel.pdf


<strong>der</strong> Chefärztin, Prof. Dr. Herpertz mit ihrem PrivatpatientenMario Hagemeister, geschrieben in Kenntnis einererfolgten Strafanzeige.Bemerkenswert, diese Textanteil ist deutlich länger alsalle an<strong>der</strong>en Einträges während des ganzen vergangenenhalben Jahres <strong>der</strong> angeblichen Behandlung. Am Endedieses Textes:„wird besprochen“, steht da aber, und nicht „..habe ich mitihm besprochen“„wird Tagesurlaub nach Hause zugesagt“, steht da undnicht „.. habe ich zugesagt“.Wenn man die Länge dieser, erst nach dem <strong>Tod</strong> ihresPrivatpatienten, von Prof. Dr. Herpertz selbst sogenannten Dokumentation EINES Einzelgesprächs mit<strong>der</strong> Länge aller drei Arztberichte, die überhaupt imgesamten Monat Oktober 2005 -vor <strong>der</strong> erstmaligenAussetzung in hilflosem Zustand zu Lebzeiten von MarioHagemeister geschrieben wurden, vergleicht, dannkommen zwangsläufig sehr berechtigte Zweifel auf, dassteht in keinem glaubhaften Verhältnis:http://www.todinrostock.de/3.10.PDF


Diese Krankenakte wurde nachträglich massivmanipuliert!Der überaus wichtige Eintrag im Pflegebericht vom Vortag, dem 4.1.06, findetaber selbst noch in <strong>der</strong> erst nach dem <strong>Tod</strong> des <strong>Patienten</strong> verfassten„Dokumentation <strong>der</strong> Einzelgespräche“ auch absolut keine Berücksichtigung:04.01.06 Pflegebericht:„raucht viel Pat. wirkt schnell überfor<strong>der</strong>t, braucht Ruhe,meinte da, es würde ihm schlecht gehen,könne nur schlecht unterscheiden, was reell (al) ist undwas nicht“http://www.aerztepfusch-psychiatrie.de/dokumente/letzte_tage_im_pflegeblatt.pdfKann man das als „recht guten Zustand“ bezeichnen?Nach <strong>der</strong> Katastrophe Anfang Oktober gab es nur das:Jetzt aber, aber in Kenntnis einer erfolgten Strafanzeige,entsteht nach dem <strong>Tod</strong> des <strong>Patienten</strong> dieser„Einzelbericht!“


und dann erscheint da die hier hinterlegte ärztlicheDokumentation, wie"an einem Stück geschrieben" - <strong>der</strong> letzteEintrag:"10.1.06 Nachricht, dass sich Patient suizidiert habe durchSprung vom Hotel Neptun in Warnemünde am 9.1.06"Kürzel LemkeDas steht da und das ist unfassbar:Nicht nur die behandelnde Chefärztin, Prof. Dr. Herpertz,wusste lange nichts vom <strong>Tod</strong> ihres <strong>Patienten</strong>, auch dieStationsärztin bestätigt hier die ärztliche Unwissenheitdanach.http://www.todinrostock.de/zeuge1.pdfDie letzten Worte: "Eintrag am 13.1.06" - das ist, nachdemdie Polizei die Akten beschlagnahmen wollte!


Und diese wesentlichen tatsächlich relevanten Tatsachenund Zeugen werden bis heute systematisch verdrängt- zumSchutz <strong>der</strong> Verantwortlichen!http://www.todinrostock.de/letzte.pdfGrundsätzlich gilt, und das ist ständige höchstrichterlicheRechtsprechung in Deutschland:„Der Bundesgerichtshof bewertet die Dokumentationspflicht alsvertraglich und deliktisch begründetet Pflicht des Arztes zurAufzeichnung des Behandlungsgeschehens und bezeichnet sie alsunverzichtbare Grundlage für die Sicherheit des <strong>Patienten</strong> in <strong>der</strong>Behandlung (vgl. BGH NJW 1986, 2365; NJW 1988, 762).“http://www.kassenarztrecht.net/behandlungsfehler/50122295a8113ba01.html„ Auch zahlreiche Leistungslegenden des für die Abrechnung <strong>der</strong>vertragsärztlichen Leistungen maßgeblichen EinheitlichenBewertungsmaßstabes(EBM) beschreiben die Dokumentation als zwingenden Bestandteil<strong>der</strong> Leistung,so dass die jeweilige Behandlung ohne ordnungsgemäßeAufzeichnung nicht vollständig erbracht und daher auch nichtabgerechnet werden kann.““Die medizinischen Aufzeichnungen müssen in unmittelbaremZusammenhang mit <strong>der</strong> jeweiligen Behandlung erfolgen und sindnicht beliebig nachholbar.Eine erst nach Wochen o<strong>der</strong> Monaten verspätet angefertigteAufzeichnung kann in einem Haftungsprozess ebenso zu einerUmkehr <strong>der</strong> Beweislast führen, wie in Fällen einer unterlasseneno<strong>der</strong> lückenhaften Dokumentation.“„Der Bundesgerichtshof hat in <strong>der</strong>artigen Fällen daher regelmäßigentschieden, dass sich eine lückenhafte Dokumentation nicht zumNachteil des <strong>Patienten</strong> auswirken dürfe und dass das Fehlen <strong>eines</strong>Vermerks indiziere, dass eine aufzeichnungspflichtige Maßnahmeunterblieben ist. Das Fehlen dieser Aufzeichnung wirkt sich alsozugunsten des <strong>Patienten</strong> auf den Nachweis <strong>eines</strong> Arztfehlers aus.


Zu berücksichtigen ist dabei stets, dass auch unterlasseneDiagnose- o<strong>der</strong> Behandlungsmaßnahmen einenFahrlässigkeitsvorwurf begründen können.“„Der Chefarzt muss sich jedoch darüber im Klaren sein, dass dieVerantwortung für eine ordnungsgemäße Dokumentation und einekorrekte Kodierung <strong>der</strong> ärztlichen Leistung regelmäßig ihm obliegt.Diese Verantwortlichkeit ergibt sich zumeist bereits aus demeinzelnen Chefarztdienstvertrag, in welchem dem jeweiligenChefarzt die Verpflichtung auferlegt wird, die gesamtärztlicheDokumentation vorzunehmen bzw. abteilungsintern sicherzustellen.“„Die Summe richterlicher Erkenntnisse kann man in einer Formelzusammenfassen: Medizinische Selbstverständlichkeiten sind nichtzu dokumentieren. Das Nichtdokumentieren einer ärztlich gebotenenMaßnahme kann demgegenüber zur Vermutung führen, dass dieseMaßnahme unterblieben ist.“.........................................................Kurz:„Was nicht dokumentiert ist, hat nicht stattgefunden.“Eine Überprüfung des gesundheitlichen Zustands vor <strong>der</strong>wie<strong>der</strong>holten Aussetzung in hilflosen Zustand und eine unbedingterfor<strong>der</strong>liche Überprüfung einer vorhandenen Suizidalität hat somitganz eindeutig nicht stattgefunden.Auch die letzten Arztberichte, die, an<strong>der</strong>s als die Dokumentation <strong>der</strong>Chefärztin, offenbar tatsächlich noch zu Lebzeiten des <strong>Patienten</strong>entstanden, aber auch nicht von Ärzten erstellt wurden, dietatsächlich für den Privatpatienten <strong>der</strong> Chefärztin zuständig waren,http://www.todinrostock.de/index159.jpgsagen nichts aus über eine unbedingt notwendige Vorgehensweise,wie sie die gesamte Fachliteratur <strong>der</strong> Psychiatrie for<strong>der</strong>t:http://www.todinrostock.de/finzen.pdfund so, wie es auch <strong>der</strong> vom LG Detmold eingesetzte Gutachterkorrekt und ausführlich dargestellt hathttp://www.todinrostock.de/sanner.pdf


Selbst Prof. Dr. Herpertz, aber auch beide Gutachter <strong>der</strong>Staatsanwaltschaft Rostock for<strong>der</strong>n öffentlich ein an<strong>der</strong>esVorgehen, als es hier praktiziert wurde und dokumentiertist:http://www.todinrostock.de/theorie.pdfSo wird auch je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ehrlich ist und nur lesen kann, beidieser Sachlage zu dem gleichen Ergebnis kommen müssen:Nichts wurde zu Lebzeiten des <strong>Patienten</strong> dokumentiert,offensichtlich hat das auch nicht stattgefunden und solltegemeinschaftlich nachträglich vertuscht werden.Siehe auch:http://www.todinrostock.de/gesund.pdfhttp://www.todinrostock.de/kumbier.pdfhttp://www.todinrostock.de/konzept.pdfEine sehr umfassende Darstellung <strong>der</strong> Hintergründe findet man aufhttp://www.todinrostock.de/

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!