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Februar 2013 - Greifswald

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Wenn ledige Väter, Väter sein wollenIn Deutschland sind jedes Jahr circa 350.000Kinder erneut von Trennung oder Scheidungbetroffen. Nach der Trennung der Eltern leidetdie Beziehung zwischen Vater, Mutter undKind in den allermeisten Fällen sehr. DerPaarkonflikt, der zur Trennung oder Scheidungführt, wird durch viele Eltern über dasgemeinsame Kind ausgetragen. An ersterStelle steht der Kampf um das Aufenthaltsbestimmungs-und Umgangsrecht. Viele Elternteileversuchen unmittelbar Einfluss auf dieKinder zu nehmen, um ihnen zu vermitteln,wie "schlecht" der jeweilige andere Elternteilist. Sowohl das Elternteil, wo das Kind seinenständigen Aufenthalt hat, als auch der umgangsberechtigteElternteil versuchen oft, unverblümtKinder zu polarisieren. Im Laufe derjeweiligen Verfahren vor den Familiengerichtenwird dann durch Dritte (das Gericht, demVerfahrensbeistand des Kindes, das Jugendamtoder gar durch einen Sachverständigen)versucht, die dem Kindeswohl entsprechendeLösung zu finden. Ob eine solche Entscheidungdann tatsächlich dem Wohl des Kindesdient, ist in vielen Verfahren nicht anzunehmen.Daher ist Eltern bedingungslos zu raten,im Trennungsfall den Kindern Halt und Verständnisanzubieten. Für Kinder stellt sich der Sorgerecht für den Vater zu erlangen. NachAnspruch gegen den Willen der Mütter, dasLoyalitätskonflikt als wesentlich schwerwiegenderesProblem dar, als der Verlust der sungsgericht vom 21.07.2010 (Az 1 BRdieser Entscheidung hat das Bundesverfas-heilen Familie. Da bereits im Vorfeld einer 420/09) entschieden, dass bis zur gesetzgeberischenÄnderung dem nicht sorgeberech-Trennung häufig große Spannungen zwischenden Eltern bestehen, leiden Kinder bereitszu diesem Zeitpunkt.desmütter das Sorgerecht auf dessen Antragtigten Vater auch gegen den Willen der Kin-Ein wesentlicher Streitpunkt stellt das Sorgerechtdar. Beim Sorgerecht geht es um die Kindes dient.mitübertragen wird, wenn es dem Wohl deswesentlichen Entscheidungen für das Kind. Nunmehr plant die Bundesregierung eineVerheiratete Eltern haben per Gesetz das ge-Gesetzesänderung, die festlegen soll, untermeinsame Sorgerecht, welches durch eineTrennung oder Scheidung nicht so ohne weiteresauf einen Partner allein übertragen wird.Nicht verheiratete Eltern können das gemeinsameSorgerecht frei wählen, indem die Kindesmutterdem Sorgerecht des Vaters zustimmt.Wird lediglich die Vaterschaft anerkannt,verbleibt nur das Recht auf Umgangund die Pflicht zur Unterhaltszahlung. Bis zurEntscheidung des Europäischen Gerichtshofes(EGMR, 03.12.2009 - 22028/04) imJahr 2009, der einen Ausschluss der nicht verheiratetenVäter vom Recht zur Kindessorgeals verfassungswidrig ansah, gab es keinenAm Mühlentor 417489 <strong>Greifswald</strong>Telefon: 03834 773026Telefax: 03834 773027mail@blume-kischko.dewww.blume-kischko.dewelchen Voraussetzungen gegen den Willender Kindesmutter die Übertragung der Mitsorgeerfolgen soll.Bis zur Wirksamkeit der Gesetzesänderungverbleibt es also dabei, dass auf Antrag desnicht sorgeberechtigten Vaters eine Übertragungder Sorge dann erfolgt, wenn es demKindeswohl dient. Vor dem Hintergrund, dassmöglicherweise einschränkende Kriterien indas Gesetz aufgenommen werden, sollteüberlegt werden, die gegenwärtige Praxis zunutzen und bereits jetzt einen Antrag aufÜbertragung des Sorgerechts zu stellen.mitgeteilt von Rechtsanwalt Mark KischkoAlexander BlumeRechtsanwalt und Fachanwalt für FamilienrechtFamilienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht undVerkehrsrechtMark KischkoAnzeigeRechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht,Medizinrecht und SozialrechtFamilienrecht, Medizinrecht, Sozialrecht undArbeitsrecht14 02/13

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