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Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel

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6. Hinweise für die Planung<br />

6.2.1.5 Fahrgeschwindigkeit und Verkehrsberuhigung<br />

Nach Abschnitt 3.1.2.2, Abb. 3/5 führt eine niedrigere Fahrgeschwindigkeit im Straßenverkehr zu<br />

geringerer Lärmbelastung. Beispielsweise wird durch eine Verminderung der Fahrgeschwindigkeit<br />

(Abb. 6/6) von 70 km/h auf 40 km/h bzw. von 50 km/h auf 30 km/h der Schallpegel um 3 dB<br />

vermindert. Das entspricht etwa einer Halbierung der Verkehrsmenge und der Schallenergie. Mit<br />

einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit von 130 km/h auf 100 km/h ist bei einem Lkw-Anteil von<br />

20% nur eine Pegelminderung von ca. 1,5 dB erreichbar.<br />

In diesem Zusammenhang spielt auch die Motordrehzahl eine Rolle. Je höher die Drehzahl ist, desto<br />

größer sind die Antriebsgeräusche, besonders bei niedriger Gangwahl. Leise fahren heißt also, mit<br />

möglichst niedriger Drehzahl fahren. Die Abhängigkeit der Fahrgeräusche von der Gangwahl gibt<br />

Abbildung 6/7 wieder.<br />

Bei 40 km/h werden beispielsweise im 2. Gang ca. 70 dB(A), im 4. Gang nur ca. 63 dB(A) erzeugt.<br />

Diese Aussage der Abbildung 6/7 bezieht sich auf die Vorbeifahrt eines einzelnen PKW, während<br />

sich die Geräuschbelastung an einer Straße aus der Vorbeifahrt einer Vielzahl von Fahrzeugen<br />

zusammensetzt und somit durch den Mittelungspegel dargestellt wird. Der Mittelungspegel nimmt<br />

allerdings nur halb so stark mit der Entfernung von der Straße ab wie der in Abb. 6/7 angegebene<br />

maximale Vorbeifahrtpegel eines einzelnen Pkw.<br />

Im Straßenverkehr bietet sich die Möglichkeit, durch entsprechende Straßengestaltung eine<br />

langsame und gleichmäßige Fahrweise ohne störende Brems- und Beschleunigungsvorgänge mit<br />

hohen Drehzahlen zu erreichen. Dies gilt sowohl in Wohnstraßen (kein unübersichtlicher Hindernis-<br />

Parcours) als auch für Haupt- und Umfahrungsstraßen, die nicht überdimensioniert werden sollten.<br />

Innerorts kann durch enge Straßen die Fahrgeschwindigkeit reduziert werden. Eine gleichmäßige<br />

Geschwindigkeit kann auch durch Einrichtung einer grünen Welle bei der Ampelschaltung erreicht<br />

werden.<br />

In der Abbildung 6/8 ist die Lärmminderung durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung im Vergleich zu<br />

derjenigen durch eine Lärmschutzwand dargestellt. Dabei zeigt sich, dass durch die Reduktion der<br />

Geschwindigkeit, wie in der Abbildung angegeben, im 3. Geschoss eines Hauses in 40 m Abstand<br />

von der Straße derselbe Effekt eintritt, der sonst nur durch eine 4,5 m hohe Lärmschutzwand zu<br />

erzielen wäre. Verbunden mit der Geschwindigkeitsreduktion ist im übrigen auch ein deutlicher<br />

Rückgang der Abgasemissionen (BAUMÜLLER u. REUTER, 1990; STÄDTEBAULICHE<br />

KLIMAFIBEL, 1998).<br />

Auf der Grundlage des § 45 StVO können die Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener<br />

Ortschaften im Einvernehmen mit der Gemeinde zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen<br />

oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Verkehrsbeschränkungen<br />

verordnen. Dazu gehört insbesondere in Wohngebieten mit starkem Fußgänger- und Fahrradverkehr<br />

die Einrichtung von Tempo-30-Zonen. Ausgenommen von derartigen Anordnungen sind Straßen des<br />

überörtlichen Verkehrs und Vorfahrtstraßen.<br />

Innerhalb von Tempo-30-Zonen dürfen sich mit Ausnahme von Lichtzeichenanlagen für Fußgänger<br />

keine durch Lichtzeichen geregelten Kreuzungen und Einmündungen befinden, und es gilt<br />

grundsätzlich die Vorfahrtregel "rechts vor links".<br />

Darüber hinaus können in zentralen städtischen Bereichen (z. B. verkehrsberuhigte Geschäfts-<br />

bereiche) auch Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden.<br />

Umfragen zu Tempo 30 (BUNDESMINISTER FÜR RAUMORDNUNG, BAUWESEN UND<br />

STÄDTEBAU, 1989) zeigen eine große Akzeptanz bei den Autofahrern, weniger allerdings zu<br />

Tempolimits auf Autobahnen (Abbildung 6/9).<br />

Die Situationsveränderung durch Tempo 30 wird in Wohnvierteln zunehmend positiv beurteilt dies gilt<br />

auch für die Wohnzufriedenheit. Kritische Äußerungen zu Tempo 30 beziehen sich meist nur auf<br />

bauliche Maßnahmen. Hier sind Anforderungen an die Planung in einem sehr hohen Maße<br />

vorhanden.<br />

Abb. 6/6: Tempolimit (B10 Stuttgart -<br />

Esslingen)<br />

Abb. 6/7: Max. Vorbeifahrtpegel in<br />

7,5 m Abstand in Abhängigkeit von der<br />

Fahrgeschwindigkeit und der<br />

Gangwahl (Quelle: ADAC)<br />

Abb. 6/8: Änderung des Lärmpegels<br />

durch Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

oder Lärmschutzwände<br />

(Autobahn, Bebauungsabstand 40 m,<br />

M = 2400 Fz/h, 15% Lkw),<br />

Quelle: Krell<br />

Abb. 6/9: Meinungen der Pkw-Fahrer<br />

zu Tempolimits (EMNID)

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