Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel
Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel
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6. Hinweise für die Planung<br />
6.3 Gewerbelärm<br />
6.3.1 Lärmbewertung gewerblicher Nutzungen bzw. Anlagen<br />
Ein erster und wichtiger Schritt einer dem Lärmschutz gerecht werdenden Planung gewerblicher<br />
Nutzung besteht darin, einen Überblick zu gewinnen über das Ausmaß der von geplanten Anlagen<br />
vermutlich ausgehenden Lärmbelastungen.<br />
Dazu empfiehlt es sich, die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und<br />
das dortige Verzeichnis von Anlagenarten bzgl. der verfahrensmäßigen Zuordnung<br />
(genehmigungsbedürftig im förmlichen oder vereinfachten Verfahren, nicht genehmigungsbedürftig)<br />
hinsichtlich vergleichbarer Fälle durchzusehen. Auch der Abstandsliste des ABSTANDSERLASSES<br />
NORDRHEIN-WESTFALEN bzw. der Abstandsliste der BRANDENBURGISCHE<br />
ABSTANDSLEITLINIE lassen sich gewisse Hinweise auf die Lärmträchtigkeit einer geplanten<br />
Nutzung entnehmen.<br />
Sofern ein Immissionsschutz-Beschwerdekataster verfügbar ist, sollte geprüft werden, ob<br />
vergleichbare Anlagenarten schon zu Lärmbelästigungen geführt haben und durch welche<br />
städtebaulichen Umstände diese Situationen geprägt waren. Desgleichen können auch<br />
schalltechnische Bestandsaufnahmen und Gutachten im Zusammenhang mit ähnlich gelagerten<br />
Planungen sowie Lärmkartierungen und Lärmkataster - soweit verfügbar - ausgewertet werden. In<br />
bedeutsamen, meist auch strittigen Fällen einer Gewerbe- oder Industrieansiedlung helfen<br />
Schallpegelmessungen an einer bereits bestehenden Modellanlage, um quantitative Aussagen zum<br />
Lärmpotential der Planung zu erhalten.<br />
Im Ergebnis sollte es möglich sein, eine auch auf der Lebenserfahrung aufbauende Rangfolge der im<br />
Neubaugebiet anzusiedelnden Anlagen nach ihrer potentiellen Lärmlästigkeit aufzustellen. Diese hat<br />
insbesondere auch das Ausmaß des Erschließungsverkehrs sowie Verkehrsabläufe im Bereich des<br />
Betriebsgrundstücks für Zulieferung, Transporte und Umschlag von Gütern zu berücksichtigen.<br />
Bei der Überplanung von Gemengelagen geben aktuelle Lärmmessungen Auskunft über Dringlichkeit<br />
und Prioritäten von Sanierungsmaßnahmen, z.B. die erforderliche Umsiedlung eines störenden<br />
Betriebes.<br />
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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Lärmfibel</strong> Online Stand: 20.10.2005<br />
© Innenministerium Baden-Württemberg<br />
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart