23.11.2012 Aufrufe

Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel

Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel

Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

.<br />

6. Hinweise für die Planung<br />

6.3 Gewerbelärm<br />

6.3.1 Lärmbewertung gewerblicher Nutzungen bzw. Anlagen<br />

Ein erster und wichtiger Schritt einer dem Lärmschutz gerecht werdenden Planung gewerblicher<br />

Nutzung besteht darin, einen Überblick zu gewinnen über das Ausmaß der von geplanten Anlagen<br />

vermutlich ausgehenden Lärmbelastungen.<br />

Dazu empfiehlt es sich, die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und<br />

das dortige Verzeichnis von Anlagenarten bzgl. der verfahrensmäßigen Zuordnung<br />

(genehmigungsbedürftig im förmlichen oder vereinfachten Verfahren, nicht genehmigungsbedürftig)<br />

hinsichtlich vergleichbarer Fälle durchzusehen. Auch der Abstandsliste des ABSTANDSERLASSES<br />

NORDRHEIN-WESTFALEN bzw. der Abstandsliste der BRANDENBURGISCHE<br />

ABSTANDSLEITLINIE lassen sich gewisse Hinweise auf die Lärmträchtigkeit einer geplanten<br />

Nutzung entnehmen.<br />

Sofern ein Immissionsschutz-Beschwerdekataster verfügbar ist, sollte geprüft werden, ob<br />

vergleichbare Anlagenarten schon zu Lärmbelästigungen geführt haben und durch welche<br />

städtebaulichen Umstände diese Situationen geprägt waren. Desgleichen können auch<br />

schalltechnische Bestandsaufnahmen und Gutachten im Zusammenhang mit ähnlich gelagerten<br />

Planungen sowie Lärmkartierungen und Lärmkataster - soweit verfügbar - ausgewertet werden. In<br />

bedeutsamen, meist auch strittigen Fällen einer Gewerbe- oder Industrieansiedlung helfen<br />

Schallpegelmessungen an einer bereits bestehenden Modellanlage, um quantitative Aussagen zum<br />

Lärmpotential der Planung zu erhalten.<br />

Im Ergebnis sollte es möglich sein, eine auch auf der Lebenserfahrung aufbauende Rangfolge der im<br />

Neubaugebiet anzusiedelnden Anlagen nach ihrer potentiellen Lärmlästigkeit aufzustellen. Diese hat<br />

insbesondere auch das Ausmaß des Erschließungsverkehrs sowie Verkehrsabläufe im Bereich des<br />

Betriebsgrundstücks für Zulieferung, Transporte und Umschlag von Gütern zu berücksichtigen.<br />

Bei der Überplanung von Gemengelagen geben aktuelle Lärmmessungen Auskunft über Dringlichkeit<br />

und Prioritäten von Sanierungsmaßnahmen, z.B. die erforderliche Umsiedlung eines störenden<br />

Betriebes.<br />

HOME SITEMAP LINKS IMPRESSUM DOWNLOAD<br />

<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Lärmfibel</strong> Online Stand: 20.10.2005<br />

© Innenministerium Baden-Württemberg<br />

in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!