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Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel

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Städtebaulich - gestalterische Eingriffe durch Straßenumbauten sind dabei vor allem bei Anwendung<br />

isolierter Tempo 30-Zonen erforderlich. Sie lassen sich bei flächenhaften Tempo 30-Regelungen eher<br />

vermeiden. Umbauten betreffen punktuell vor allem die Einfahrbereiche zu Tempo 30-Zonen und<br />

Stellen besonders hoher Verkehrsgefährdung an Schulen und Kindergärten oder an ÖPNV-<br />

Haltestellen. Bei der Gestaltung des Verkehrsflächen-Umbaus ist jedoch auf die jeweilige örtliche<br />

Situation besonders Rücksicht zu nehmen.<br />

Insbesondere in verkehrsberuhigten Zonen wird in Zukunft auch der Fahrradverkehr stärker<br />

zunehmen, finden doch 50% aller Autofahrten in einem Entfernungsbereich von 5 km statt. Sehr viele<br />

Beispiele zur Ausbildung von Radverkehrsanlagen enthalten die Broschüren "Empfehlungen für<br />

Radverkehrsanlagen" (NACHBARSCHAFTSVERBAND STUTTGART, 1991) sowie "Mit dem Fahrrad<br />

in der Stadt" (INNENMINISTERIUM B.-W., 1989).<br />

In vielen Städten wurde schon die flächendeckende Ausweisung von Tempo 30-Zonen beschlossen.<br />

Nur auf einem Vorbehaltsstraßennetz darf dann noch schneller als 30 km/h gefahren werden. In<br />

Stuttgart sind 240 Zonen ausgewiesen. Damit ist in Stuttgart auf ca. 65% aller Straßen ( 1000 km)<br />

Tempo 30 umgesetzt.<br />

Für die Planung wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die schon angesprochene innere<br />

Erschließung von Wohngebieten. Eine kleinteilige Erschließung ohne Durchfahrtsstraßen zwingt zum<br />

langsamen Fahren (vgl. Abschnitt 6.2.1.4, Abb. 6/3).<br />

Im Schienenverkehr bedeutet Geschwindigkeitsreduzierung ebenfalls eine wirkungsvolle Maßnahme<br />

zur Lärmminderung. Bei Zügen führt die Halbierung der Geschwindigkeit gemäß der "Schall<br />

03" (Abschnitt 3.1.2.3) zu einer Lärmpegelreduktion von ca. 6 dB(A). Hier bieten sich zur Umsetzung<br />

jedoch praktisch keine Möglichkeiten der städtebaulichen Planung. Auch ist zu bedenken, dass die<br />

Eisenbahn als umweltfreundliches Verkehrsmittel auf adäquate Fahrgeschwindigkeiten angewiesen<br />

ist, um ihren verkehrspolitischen Auftrag erfüllen zu können.<br />

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<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Lärmfibel</strong> Online Stand: 20.10.2005<br />

© Innenministerium Baden-Württemberg<br />

in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart<br />

Abb. 6/10: Tempolimit?

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