Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel
Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel
Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
.<br />
Städtebaulich - gestalterische Eingriffe durch Straßenumbauten sind dabei vor allem bei Anwendung<br />
isolierter Tempo 30-Zonen erforderlich. Sie lassen sich bei flächenhaften Tempo 30-Regelungen eher<br />
vermeiden. Umbauten betreffen punktuell vor allem die Einfahrbereiche zu Tempo 30-Zonen und<br />
Stellen besonders hoher Verkehrsgefährdung an Schulen und Kindergärten oder an ÖPNV-<br />
Haltestellen. Bei der Gestaltung des Verkehrsflächen-Umbaus ist jedoch auf die jeweilige örtliche<br />
Situation besonders Rücksicht zu nehmen.<br />
Insbesondere in verkehrsberuhigten Zonen wird in Zukunft auch der Fahrradverkehr stärker<br />
zunehmen, finden doch 50% aller Autofahrten in einem Entfernungsbereich von 5 km statt. Sehr viele<br />
Beispiele zur Ausbildung von Radverkehrsanlagen enthalten die Broschüren "Empfehlungen für<br />
Radverkehrsanlagen" (NACHBARSCHAFTSVERBAND STUTTGART, 1991) sowie "Mit dem Fahrrad<br />
in der Stadt" (INNENMINISTERIUM B.-W., 1989).<br />
In vielen Städten wurde schon die flächendeckende Ausweisung von Tempo 30-Zonen beschlossen.<br />
Nur auf einem Vorbehaltsstraßennetz darf dann noch schneller als 30 km/h gefahren werden. In<br />
Stuttgart sind 240 Zonen ausgewiesen. Damit ist in Stuttgart auf ca. 65% aller Straßen ( 1000 km)<br />
Tempo 30 umgesetzt.<br />
Für die Planung wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die schon angesprochene innere<br />
Erschließung von Wohngebieten. Eine kleinteilige Erschließung ohne Durchfahrtsstraßen zwingt zum<br />
langsamen Fahren (vgl. Abschnitt 6.2.1.4, Abb. 6/3).<br />
Im Schienenverkehr bedeutet Geschwindigkeitsreduzierung ebenfalls eine wirkungsvolle Maßnahme<br />
zur Lärmminderung. Bei Zügen führt die Halbierung der Geschwindigkeit gemäß der "Schall<br />
03" (Abschnitt 3.1.2.3) zu einer Lärmpegelreduktion von ca. 6 dB(A). Hier bieten sich zur Umsetzung<br />
jedoch praktisch keine Möglichkeiten der städtebaulichen Planung. Auch ist zu bedenken, dass die<br />
Eisenbahn als umweltfreundliches Verkehrsmittel auf adäquate Fahrgeschwindigkeiten angewiesen<br />
ist, um ihren verkehrspolitischen Auftrag erfüllen zu können.<br />
HOME SITEMAP LINKS IMPRESSUM DOWNLOAD<br />
<strong>Städtebauliche</strong> <strong>Lärmfibel</strong> Online Stand: 20.10.2005<br />
© Innenministerium Baden-Württemberg<br />
in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz Stuttgart<br />
Abb. 6/10: Tempolimit?