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Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel

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festzulegen.<br />

Sofern alle aktiven Schallschutzmaßnahmen ausgeschöpft sind bzw. solche nicht möglich sind (in<br />

Ortsinnenbereichen, Bestandsgebieten) bleiben zum Schallschutz nur noch über das Normalmaß<br />

hinausgehende bauliche Maßnahmen am Gebäude selbst übrig.<br />

Die Anforderungen des baulichen Schallschutzes ergeben sich bezüglich des Schutzes gegen<br />

Außenlärm aus Abschnitt 5 von DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Für die Festlegung der<br />

erforderlichen Luftschalldämmung von Außenteilen gegenüber Außenlärm werden verschiedene<br />

Schallpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden<br />

"maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Tabelle 6/3 zeigt die Anforderungen an die<br />

Luftschalldämmung von Außenbauteilen, unterschieden nach Schallpegelbereichen und Raum-<br />

nutzungen.<br />

Schallpegelbereich<br />

Maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel<br />

dB(A)<br />

Bettenräume in<br />

Krankenanstalten<br />

und Sanatorien<br />

Raumarten<br />

Aufenthaltsräume<br />

in Wohnungen,<br />

Übernachtungsräume<br />

in Beherbergungsstätten,<br />

Unterrichtsräume<br />

und ähnliches<br />

Büroräume 1) und<br />

ähnliches<br />

erf. R'w, res des Außenbauteils in dB<br />

I bis 55 35 30 -<br />

II 56 - 60 35 30 30<br />

III 61 - 65 40 35 30<br />

IV 66 - 70 45 40 35<br />

V 71 - 75 50 45 40<br />

VI 76 - 80 2) 50 45<br />

VII > 80 2) 2) 50<br />

1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübter Tätigkeiten nur<br />

einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.<br />

2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.<br />

Tab. 6/3: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Quelle: DIN 4109)<br />

Zur Abschätzung des "maßgeblichen Außenlärmpegels" vor Hausfassaden kann das für typische<br />

Straßenverkehrssituationen aus der DIN 18005 Teil 1 abgeleitete Nomogramm (vereinfachtes<br />

Verfahren (s. a. Abschnitt 3.1.2.1) herangezogen werden (Abbildung 6/28).<br />

Zu den aus der Abbildung 6/28 erhaltenen Mittelungspegeln sind gegebenenfalls folgende Zuschläge<br />

zu addieren:<br />

+ 3 dB, wenn der Immissionsort an einer Straße mit beidseitig geschlossener Bebauung<br />

liegt,<br />

+ 2 dB, wenn die Straße eine Längsneigung von mehr als 5% hat,<br />

+ 2 dB, wenn der Immissionsort weniger als 100 m von der nächsten lichtsignalgeregelten<br />

Kreuzung oder Einmündung entfernt ist.<br />

Die in dem Nomogramm angegebenen Pegel berücksichtigen dabei einen Zuschlag von 3 dB<br />

gegenüber der Freilandausbreitung.<br />

Da die Häuserwände (von einigen Altbauten abgesehen) in der Regel einen hohen Schalldämmwert<br />

aufweisen, ist ein zusätzlicher Schallschutz meist nur an den Fenstern und Rollladenkästen<br />

notwendig.<br />

Die Qualität der Schallschutzfenster ist dabei auf den jeweiligen Außenpegel und den im Inneren<br />

gewünschten Pegel abzustimmen.<br />

Die genauen Zusammenhänge über die Schalldämmung von Fenstern sind der VDI-Richtlinie 2719<br />

zu entnehmen. Dort sind auch Anhaltswerte für Innengeräuschpegel (für von außen eindringenden<br />

Abb. 6/23: Querschnitte verschiedener<br />

Abdeckungen, Einhausungen<br />

und Tunnellösungen<br />

(Quelle: Krell, 1990, Handbuch für<br />

Lärmschutz an Straßen u. Schienenwegen)<br />

Abb. 6/24a: Schallschutztunnel<br />

S-Neugereut (mit Züblin-Lärmschutzdecke)<br />

Abb. 6/24b: Leichtbaulärmschutztunnel<br />

S-Neugereut (Typ Züblin)<br />

Abb. 6/25: Isophonen der Lärmminderung<br />

am Züblintunnel in S- Neuge-<br />

reut (Quelle: Züblin)

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