Kapitel 6 - Städtebauliche Lärmfibel
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festzulegen.<br />
Sofern alle aktiven Schallschutzmaßnahmen ausgeschöpft sind bzw. solche nicht möglich sind (in<br />
Ortsinnenbereichen, Bestandsgebieten) bleiben zum Schallschutz nur noch über das Normalmaß<br />
hinausgehende bauliche Maßnahmen am Gebäude selbst übrig.<br />
Die Anforderungen des baulichen Schallschutzes ergeben sich bezüglich des Schutzes gegen<br />
Außenlärm aus Abschnitt 5 von DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau). Für die Festlegung der<br />
erforderlichen Luftschalldämmung von Außenteilen gegenüber Außenlärm werden verschiedene<br />
Schallpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden<br />
"maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Tabelle 6/3 zeigt die Anforderungen an die<br />
Luftschalldämmung von Außenbauteilen, unterschieden nach Schallpegelbereichen und Raum-<br />
nutzungen.<br />
Schallpegelbereich<br />
Maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel<br />
dB(A)<br />
Bettenräume in<br />
Krankenanstalten<br />
und Sanatorien<br />
Raumarten<br />
Aufenthaltsräume<br />
in Wohnungen,<br />
Übernachtungsräume<br />
in Beherbergungsstätten,<br />
Unterrichtsräume<br />
und ähnliches<br />
Büroräume 1) und<br />
ähnliches<br />
erf. R'w, res des Außenbauteils in dB<br />
I bis 55 35 30 -<br />
II 56 - 60 35 30 30<br />
III 61 - 65 40 35 30<br />
IV 66 - 70 45 40 35<br />
V 71 - 75 50 45 40<br />
VI 76 - 80 2) 50 45<br />
VII > 80 2) 2) 50<br />
1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübter Tätigkeiten nur<br />
einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.<br />
2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.<br />
Tab. 6/3: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Quelle: DIN 4109)<br />
Zur Abschätzung des "maßgeblichen Außenlärmpegels" vor Hausfassaden kann das für typische<br />
Straßenverkehrssituationen aus der DIN 18005 Teil 1 abgeleitete Nomogramm (vereinfachtes<br />
Verfahren (s. a. Abschnitt 3.1.2.1) herangezogen werden (Abbildung 6/28).<br />
Zu den aus der Abbildung 6/28 erhaltenen Mittelungspegeln sind gegebenenfalls folgende Zuschläge<br />
zu addieren:<br />
+ 3 dB, wenn der Immissionsort an einer Straße mit beidseitig geschlossener Bebauung<br />
liegt,<br />
+ 2 dB, wenn die Straße eine Längsneigung von mehr als 5% hat,<br />
+ 2 dB, wenn der Immissionsort weniger als 100 m von der nächsten lichtsignalgeregelten<br />
Kreuzung oder Einmündung entfernt ist.<br />
Die in dem Nomogramm angegebenen Pegel berücksichtigen dabei einen Zuschlag von 3 dB<br />
gegenüber der Freilandausbreitung.<br />
Da die Häuserwände (von einigen Altbauten abgesehen) in der Regel einen hohen Schalldämmwert<br />
aufweisen, ist ein zusätzlicher Schallschutz meist nur an den Fenstern und Rollladenkästen<br />
notwendig.<br />
Die Qualität der Schallschutzfenster ist dabei auf den jeweiligen Außenpegel und den im Inneren<br />
gewünschten Pegel abzustimmen.<br />
Die genauen Zusammenhänge über die Schalldämmung von Fenstern sind der VDI-Richtlinie 2719<br />
zu entnehmen. Dort sind auch Anhaltswerte für Innengeräuschpegel (für von außen eindringenden<br />
Abb. 6/23: Querschnitte verschiedener<br />
Abdeckungen, Einhausungen<br />
und Tunnellösungen<br />
(Quelle: Krell, 1990, Handbuch für<br />
Lärmschutz an Straßen u. Schienenwegen)<br />
Abb. 6/24a: Schallschutztunnel<br />
S-Neugereut (mit Züblin-Lärmschutzdecke)<br />
Abb. 6/24b: Leichtbaulärmschutztunnel<br />
S-Neugereut (Typ Züblin)<br />
Abb. 6/25: Isophonen der Lärmminderung<br />
am Züblintunnel in S- Neuge-<br />
reut (Quelle: Züblin)