Wahlinfos in Kreuz + Quer 2011-2 - St. Matthäus Melle
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Dieser Geme<strong>in</strong>debrief gilt für zwei Wochen!!<br />
PGR-<br />
und KV-<br />
Wahlen<br />
<strong>2011</strong><br />
Liebe<br />
Geme<strong>in</strong>demitglieder!<br />
Am 5./6. November <strong>2011</strong> f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> unserer<br />
Geme<strong>in</strong>de die Wahlen zum Kirchenvorstand (KV)<br />
und Pfarrgeme<strong>in</strong>derat (PGR) statt. An diesen beiden<br />
Tagen werden also die Leitungsgremien für<br />
die neue <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>-Geme<strong>in</strong>de gewählt. Im<br />
Folgenden erste Informationen zu den Wahlen.<br />
Wer darf wählen?<br />
Wahlberechtigt für den KV und PGR s<strong>in</strong>d alle<br />
Geme<strong>in</strong>demitglieder, die am Wahltag das 16.<br />
Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz<br />
<strong>in</strong> der Kirchengeme<strong>in</strong>de haben. Für K<strong>in</strong>der, die<br />
am Wahltag das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
haben, können Eltern stellvertretend wählen<br />
(Familienwahlrecht). Informationen zum Familienwahlrecht<br />
folgen im nächsten<br />
„kreuz&quer“.<br />
Wer darf wen wählen?<br />
E<strong>in</strong>e endgültige Liste mit den Kandidaten, die<br />
sich zur Wahl stellen, hängt ab dem 8. Oktober<br />
<strong>2011</strong> <strong>in</strong> allen Kirchen aus. Die Kandidaten s<strong>in</strong>d<br />
nach Geme<strong>in</strong>deteilen aufgelistet. Dennoch darf<br />
jedes Geme<strong>in</strong>demitglied – ganz gleich zu welchem<br />
Geme<strong>in</strong>deteil es gehört – auch die Kandidaten<br />
anderer Geme<strong>in</strong>deteile wählen. Beispiel: E<strong>in</strong><br />
Sondermühler kann auch Riemsloher wählen.<br />
Merke: Alle können alle wählen!<br />
02.10.<strong>2011</strong> - 16.10.<strong>2011</strong><br />
Wo wird gewählt?<br />
Wahlräume werden an allen Kirchenstandorten<br />
e<strong>in</strong>gerichtet, und zwar <strong>in</strong> den Geme<strong>in</strong>dehäusern.<br />
Jedes Geme<strong>in</strong>demitglied kann an jedem<br />
<strong>St</strong>andort wählen! Die genauen Öffnungszeiten<br />
der Wahllokale werden rechtzeitig bekannt gegeben!<br />
Wie setzen sich die neuen Gremien zusammen?<br />
Um zu garantieren, dass alle Geme<strong>in</strong>deteile <strong>in</strong><br />
den zukünftigen Gremien vertreten s<strong>in</strong>d, ist e<strong>in</strong>e<br />
Kont<strong>in</strong>gentierung beschlossen worden. Das<br />
heißt: Dem neuen KV gehören <strong>in</strong> jedem Fall je 2<br />
Vertreter aus <strong>St</strong>. Anna, <strong>St</strong>. Marien/Buer und <strong>St</strong>.<br />
Marien/Sondermühlen, 3 Vertreter aus <strong>St</strong>. Johann<br />
und 5 Vertreter aus <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong> an; dem<br />
PGR je 3 Vertreter aus <strong>St</strong>. Anna, <strong>St</strong>. Marien/Buer<br />
und <strong>St</strong>. Marien/Sondermühlen, 4 aus<br />
<strong>St</strong>. Johann und 7 aus <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>. Gewählt<br />
s<strong>in</strong>d – entsprechend dem Kont<strong>in</strong>gent - die Vertreter<br />
e<strong>in</strong>es Geme<strong>in</strong>deteils, die die meisten <strong>St</strong>immen<br />
auf sich vere<strong>in</strong>en. Die Gesamtzahl der <strong>St</strong>immen,<br />
die e<strong>in</strong> Kandidat auf sich vere<strong>in</strong>igt, ist also nur<br />
<strong>in</strong> Bezug auf die Mitbewerber im eigenen Geme<strong>in</strong>deteil<br />
entscheidend, nicht aber <strong>in</strong> Bezug auf<br />
die Gesamtheit der Kandidaten.<br />
Soweit erste Informationen zur Wahl und bereits<br />
heute die E<strong>in</strong>ladung, sich daran zu beteiligen!<br />
Es grüßt Sie und Euch im Namen des Wahlvorstands<br />
…<br />
Ihr/Euer<br />
Michael Wehrmeyer, Pastor<br />
Im nächsten kreuz&quer:<br />
FAMILIENWAHLRECHT<br />
Den K<strong>in</strong>dern e<strong>in</strong>e <strong>St</strong>imme geben …
Dieser Geme<strong>in</strong>debrief gilt für zwei Wochen!!<br />
PGR- und KV-Wahlen <strong>2011</strong><br />
Familienwahlrecht und Briefwahl<br />
Liebe Geme<strong>in</strong>demitglieder!<br />
Am 5./6. November<br />
<strong>2011</strong> f<strong>in</strong>den <strong>in</strong><br />
unserer Geme<strong>in</strong>de<br />
die Wahlen zum<br />
Kirchenvorstand<br />
(KV) und Pfarrgeme<strong>in</strong>derat (PGR) statt. Nachdem<br />
im letzten „kreuz&quer“ erste wichtige Informationen<br />
zum Verlauf der Wahlen gegeben wurden, hier nun<br />
Wissenswertes zu den Themen „Familienwahlrecht“<br />
und „Briefwahl“.<br />
Familienwahlrecht<br />
Das Familienwahlrecht ermöglicht Familien, stärker<br />
als bisher E<strong>in</strong>fluss auf die Gestaltung des Geme<strong>in</strong>delebens<br />
zu nehmen. Über das Familienwahlrecht<br />
erhalten K<strong>in</strong>der und Jugendliche, die am Wahltag<br />
noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben,<br />
e<strong>in</strong>e <strong>St</strong>imme. Damit wird die Bedeutung von K<strong>in</strong>dern,<br />
Jugendlichen und Familien für die Kirche und<br />
jede Geme<strong>in</strong>de, aber auch für die Gesellschaft <strong>in</strong>sgesamt<br />
betont.<br />
Das Familienwahlrecht gilt nur für die Wahl zum<br />
Pfarrgeme<strong>in</strong>derat.<br />
In Familien mit zwei katholischen Elternteilen dürfen<br />
beide Elternteile für jedes K<strong>in</strong>d unter 16 Jahren<br />
wählen. Hier zählt jeder angekreuzte Name auf dem<br />
<strong>St</strong>immzettel als halbe <strong>St</strong>imme.<br />
In Familien mit nur e<strong>in</strong>em katholischen Elternteil übt<br />
dieser das alle<strong>in</strong>ige Wahlrecht für K<strong>in</strong>der unter 16<br />
Jahren aus. Deshalb erhält dieser Elternteil zwei<br />
16.10.<strong>2011</strong> - 30.10.<strong>2011</strong><br />
<strong>St</strong>immzettel je K<strong>in</strong>d. Auch hier zählt jeder angekreuzte<br />
Name auf dem <strong>St</strong>immzettel als halbe <strong>St</strong>imme.<br />
Entsprechendes gilt im Fall von alle<strong>in</strong> erziehenden,<br />
getrennt lebenden und nach bürgerlichem Recht<br />
geschiedenen Eltern. Hier wird das Wahlrecht vom<br />
katholischen Elternteil ausgeübt.<br />
Besondere Regelungen für K<strong>in</strong>der unter 16 Jahren,<br />
die mit ihrem Hauptwohnsitz <strong>in</strong> K<strong>in</strong>derheimen und<br />
ähnlichen E<strong>in</strong>richtungen gemeldet s<strong>in</strong>d, für Vollwaisen<br />
unter 16 Jahren und für K<strong>in</strong>der unter 16 Jahren,<br />
deren beide Elternteile nicht katholisch s<strong>in</strong>d, können<br />
unter Telefon 05422/928920-11 erfragt werden.<br />
Briefwahl<br />
Bei den Wahlen zum Kirchenvorstand und Pfarrgeme<strong>in</strong>derat<br />
besteht auch die Möglichkeit zur Briefwahl.<br />
Auf Antrag erteilt der Wahlvorstand die Briefwahlsche<strong>in</strong>e<br />
mit Wahlumschlägen und <strong>St</strong>immzetteln.<br />
Der Antrag kann ab Montag, 17. Oktober <strong>2011</strong>, <strong>in</strong><br />
den Pfarrbüros zu den jeweiligen Öffnungszeiten<br />
gestellt werden. Hier s<strong>in</strong>d auch die Wahlunterlagen<br />
erhältlich. Auf Wunsch werden sie per Post zugesandt.<br />
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis<br />
spätestens 4. November <strong>2011</strong>, 18.00 Uhr, beim<br />
Wahlvorstand (über die Pfarrbüros) e<strong>in</strong>gehen.<br />
Die <strong>St</strong>immen der Briefwahl werden geme<strong>in</strong>sam mit<br />
den <strong>St</strong>immen der gesamten Wahl erst am Abend<br />
des 2. Wahltages ausgezählt.<br />
Liebe Geme<strong>in</strong>demitglieder!<br />
Soweit diese Informationen zum Familienwahlrecht<br />
und zur Briefwahl. Noch e<strong>in</strong>mal die E<strong>in</strong>ladung, sich<br />
an den Wahlen zum KV und PGR zu beteiligen und<br />
so Geme<strong>in</strong>de mitzugestalten!<br />
Es grüßt Sie und Euch im Namen des Wahlvorstands<br />
…<br />
Ihr/Euer Michael Wehrmeyer, Pastor