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VBUiD 2 - 2012 - VBU Verbund beratender Unternehmer

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<strong>VBU</strong> im Dialog Ausgabe 2-<strong>2012</strong> Seite 3Marke, Markenstrategie und MarkenauftrittFortsetzunges also nicht mehr. Als Berater stelle ichdann die folgenden Fragen:- Wie heißt das Unternehmensziel?- Welche Zielgruppe soll es erreichen?- Wo ist die Zielgruppe anzutreffen?- Wo liegt der Fokus? (Auf der Markenbotschaft,den Werten sowie den Handlungs-und/oder Kaufauslösern?).- Was ist die richtige Marken-Botschaft?Die Suche nach dem richtigen Mix: Wennetwas Richtungsweisendes aufgebaut werdensoll und eine Aussage zu Werten undBestand getroffen werden kann, dann mussdieses Bestandteil der Markenstrategiesein. Eine gute Marke wird ständig hinterfragt:Wie viele Informationen müssenausgetauscht werden? Welche sind sinnvoll?Werden Antworten der Zielgruppeund Kunden erwartet oder benötigt? Wiewichtig sind die Zeitdauer und die Märkte,die zu bearbeiten sind? Was machen dieWettbewerber und wie lautet deren Botschaft?Achtung: Sonderfall Problem-MarkeWas tun, wenn eine Marke einen Schadenerlitten hat? Als Erstes, keine Zeit verlieren.Zuerst ist die Frage, wie es dazu kam,von Wichtigkeit. Die Gründe sind schonungsloszu hinterfragen: Ist der Wettbewerbdavon gelaufen oder sind es auchFehler und/oder Probleme bei der terminoderqualitätsgerechten Leistung? Gab esUmweltprobleme oder gar Tote? ... Dienächsten Schritte müssen gut durchdachtwerden und trotzdem zügig geschehen.Mit der dann folgenden Image-Kampagnemuss verlorenes Vertrauen aufgebaut undder Bestand gesichert werden! Die belasteteMarke muss dringend in die Reparatur.Neue Aussagen, Designs und Bilder müssenin der Zielgruppe verankert werden,ohne dass Wertvolles, lange Gepflegtes,verloren geht. Glaubwürdigkeit, Offenheitund Verantwortung müssen dabei im Mittelpunktstehen.FazitEine Markenstrategie wird immer speziellauf das Unternehmen zugeschnitten. Diemit dem Berater geplante Markenstrategieumfasst mögliche Produkthierarchien sowieeine Abgrenzung zu Untermarken. Das Design,die Botschaft und die Medien sollengenau den Mix ergeben, der für die Leistungenund/oder Produkte des Unternehmensbenötigt wird. Langfristig soll der Bestanddes Unternehmens gesichert bzw. ein Unternehmenvor einem geplanten Verkauf gutplatziert werden. Die Entwicklung desUnternehmens wird so über die nächstenJahre voraus geplant und geleitet.<strong>VBU</strong>-Partner Ralf Hasfordhasford.ralf@vbu-berater.deTelefon 030 23639390www.hasford.deZur Feststellung der unternehmensindividuellenAnforderungensind die Leitlinien„Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“und derFragenkatalog zur Selbstbewertung(www.zoll.de)heranzuziehen. Im unternehmerischenRisikomanagementerfahrene, externe Beratersorgen für eine schnelleUmsetzung der Anforderungenim Unternehmen underfolgreiche Antragstellungfür das AEO – Zertifikat.Für Fragen oder weitergehendeBeratung:Martin H. Hopf


<strong>VBU</strong> im Dialog Ausgabe 2-<strong>2012</strong> Seite 6Trennung ‘Handy-Abzocke‘ ohne Abfindung und Auswirkungen (Fortsetzung) auf den BetriebFortsetzungStreit und einen Erklärungsnotstand zuvermeiden, gewillt sein, nichts zu tun unddie Rechnung hinzunehmen. Auf betrieblicherEbene ergeben sich ähnliche Wirkungen,wenn ein Arbeitnehmer/Nutzer in eine„Abzock-Falle“ getappt ist.ArbeitsrechtlichesHandelt es sich bei dem Handy um einBetriebs-Handy steht Ärger mit der Personalverwaltungins Haus, denn die Abbuchungenvon Drittanbietern auf der Telefonrechnungwerden selbstverständlich dieFrage auslösen, welche Dienstleistungen inAnspruch genommen wurden und aus welchembetrieblichen Anlass. Ist die privateNutzung von Diensthandys vom Arbeitgebernicht erlaubt, ist der Arbeitnehmer inErklärungsnot. Die Rechtsprechung hathier bereits geurteilt, dass die nicht erlaubteprivate Nutzung einen Grund für eineaußerordentliche Kündigung darstellenkann (z. B. Hessisches Landesarbeitsgericht,Urteil v. 25.07.2011, Az.: 17 Sa153/11; Arbeitsgericht Kassel, Az.:5 Ca349/05). Selbst wenn kein Beweis erbrachtwerden kann, dass er tatsächlich das Handymissbraucht haben sollte und der Arbeitgeberdaher von einer Kündigung absieht,dürfte seine Reputation im Betriebangeschlagen sein.Ist die Privatnutzung vom Arbeitgebererlaubt, stellt sich die Frage, ob die Kostenfür die Drittanbieter noch angemessenhoch sind. Auch der unangemessene privateGebrauch eines Handys bzw. unangemessenhohe Kosten für die private Nutzungeines Betriebshandys können einenaußerordentlichen, zumindest aber einenordentlichen verhaltensbedingten Kündigungsgrunddarstellen, selbst wenn dieprivate Nutzung erlaubt ist. Hier befindensich beide Seiten, Nutzer/Arbeitnehmerwie Arbeitgeber, auf dünnem Eis, denn dieEntscheidung, wann eine Nutzung noch„angemessen“ ist, ist stets Frage des Einzelfallsund nur schwer vorhersehbar. Diehier eingangs dargestellte „Abzock-Falle“basiert indes zumeist auf niedrigen Gebührenin Höhe von monatlich ca. 10 – 20 €und dürfte daher die Angemessenheitsgrenzenoch nicht überschreiten. Die angeblicheNutzung pornografischer Seitenkönnte die Lage aber wieder verschärfen,da der Arbeitgeber sich so Rufschädigungenausgesetzt sehen kann.Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber aucheine so genannte Verdachtskündigung aussprechenkann. Eine Verdachtskündigungals außerordentliche – und damit fristlose -Kündigung ist nach der Rechtsprechungdes Bundesarbeitsgerichtes zulässig, wenn- der Verdacht eines schweren Fehlverhaltensdes Arbeitnehmers,- der sich auf objektive Umstände stütztund- überwiegend wahrscheinlich erscheintvorliegt.In den hier diskutierten Sachverhalten dürfteeine solche Verdachtskündigung aberdaran scheitern, dass die Abbuchungenauch ohne jedes Fehlverhalten des Arbeitnehmers/Nutzersausgelöst werden könnenund somit keine Indizien für einen Missbrauchdurch den Nutzer gegeben sind.Hier kann dem Arbeitnehmer/Nutzer eigentlichnur geraten werden, aktiv die Sacheanzugehen, seine Rechnungen, so sienicht unmittelbar an den Arbeitgeber gehen,zu kontrollieren und bei Unregelmäßigkeitensofort den Arbeitgeber zu unterrichten,um seine Glaubwürdigkeit zu erhalten.Eventuell ist das Führen eines Rechtsstreitesgegen den Drittanbieter anzuraten. Gibtdieser im Prozess auf, was regelmäßig derFall ist wenn man sich wehrt, da eine Beweiserhebungsich ankündigt, ist dies eindeutliches Indiz dafür, dass der Arbeitnehmer/Nutzerkeinen Missbrauch betriebenhat. Damit könnte der Ruf des Arbeitnehmers/Nutzerswieder hergestellt sein.Wie man Ansprüche abwehrt und wie HandyAbzocke strafrechtlich bzw. zivilrechtlichzu bewerten ist lesen Sie in der nächstenAusgabe 3-<strong>2012</strong> des „<strong>VBU</strong> im Dialog“im Teil 2 dieses Artikels.<strong>VBU</strong>-Partner Volker Weidemannweidemann.volker@vbu-berater.deTelefon 0211 616967-0www.weidemann-taxlaw.de<strong>VBU</strong> im Rhein/Main-GebietEin starkes Netzwerkwird durch qualifizierteund engagierte Partnernoch stärker. Gemäßdieser Erkenntnis hatdie <strong>VBU</strong>-RegionalgruppeHessen am 06.Juni <strong>2012</strong> einige ausgewählteUnternehmensberaterinnenund-Berater aus dem weiterenRhein-Main-Gebietzu einem Informationsabendeingeladen. ZumAuftakt informierte der<strong>VBU</strong>-RegionalsprecherJochen Weinberg dieGäste über eine inDeutschland noch recht jungeund unbekannte Finanzierungsformfür Unternehmenund Startups. Beim sogenanntenCrowdfunding bzw,-investing stellen Kapitalsuchende Unternehmen ihreIdeen, Projekte oder Vorhabenauf einer Internetplattformpotentiellen Mikroinvestorenvor. Diese könnensich dann in einem geregeltenBieterverfahren bereitsmit kleinen Beträgen an demUnternehmen beteiligen. Siehelfen damit aktiv, das Vorhabenin die Tat umzusetzenund profitieren im Gegenzugvon der Wertsteigerung.Anschließend stellte <strong>VBU</strong>-Vorstand Norbert Schenzledas Beraternetzwerk <strong>Verbund</strong><strong>beratender</strong> <strong>Unternehmer</strong>(<strong>VBU</strong>) ausführlich vor.Die Teilnehmer vereinbartenin der Folge, sich in Kürzewieder zu einer weiterenKennenlern- und Aussprachrundezu treffen.Mit nunmehr 3 weiterenneuen <strong>VBU</strong>-Partnern in derRegionalgruppe Hessen mitEinzugsgebiet Rhein-Mainhat die Gruppe und der <strong>VBU</strong>insgesamt seine Beratungskompetenzerweitern undverstärken können.Norbert SchenzleDer <strong>Verbund</strong> <strong>beratender</strong> <strong>Unternehmer</strong> <strong>VBU</strong> - in eigener Sache


<strong>VBU</strong> im Dialog Ausgabe 2-<strong>2012</strong> Seite 7Trennung ohne Abfindung (Fortsetzung)Näheres zu den beiden Interim Management Seminaren von Seite 1 dieses‘<strong>VBU</strong> im Dialog‘:Basis Seminar Interim Management (Int I)Zielgruppe:Erfahrene Manager, die sich im Rahmen Ihrer beruflichen Neuorientierung fragen, ob"Interim Management" für Sie das richtige Betätigungsfeld ist.In diesem Modul betrachten wir kritisch ...- den Markt für Interim Management anhand von Zahlen, Daten und Fakten- die persönliche Eignung und Motivation- organisatorische Planung für die Selbstständigkeit- die Erfolgsfaktoren für einen Einstieg ins Interim ManagementZiel dieses 1-tägigen Seminars ist es ...- Sie zu befähigen, die Frage, ob "Interim Management" die richtige beruflichenNeuorientierung für Sie ist, fundiert zu beantworten.24.8.<strong>2012</strong> Bonn Adenauerallee 12-14 (Preis: 450,00€ zzgl. 19% MwSt.)4.10.<strong>2012</strong> Bonn Adenauerallee 12-14 (Preis: 450,00€ zzgl. 19% MwSt.)29.10.<strong>2012</strong> Bonn Adenauerallee 12-14 (Preis: 450,00€ zzgl. 19% MwSt.)Anmeldung bei Herrn Mirko Appel unter www.facetoface-consulting.deAufbau-Seminar Interim Management (Int II)Zielgruppe:- Teilnehmer des Basis Seminars, die sich für Interim Management entschieden haben- Interim Manager, die neben Ihrer fachlichen Kompetenz das richtige "Handwerkszeug"noch mal kompakt auffrischen möchten.- Impressum:‘<strong>VBU</strong> im Dialog‘ erscheintviermal jährlich und bietetInformationen für Kundenund Partner des <strong>VBU</strong>Herausgeber:<strong>Verbund</strong> <strong>beratender</strong><strong>Unternehmer</strong> e.V.Ansprechpartner:Norbert SchenzleAm Waldrand 4371111 WaldenbuchTelefon 07157 5369265Telefax 07157 5369263eMail info@vbu-berater.deRedaktion:Dr. Ulrich Obbariusim Team mitNorbert Schenzle,Michael Starz,Michael Vernunftund Peter Zahn (Gestaltung)Copyright <strong>VBU</strong> <strong>2012</strong>In diesem Modul betrachten wir kritisch ...- den Abgleich Ihrer eigenen Präferenzen mit der Funktion eines Interim Managers- die Erfolgsfaktoren für eine eigene persönliche Tätigkeit als Interim Manager auf Basisder eigenen Präferenzen, der Stärken und der SchwächenZiel dieses 2- Tages-Seminars ist es …- Ihre Sinne für die Tätigkeit als Interim Manager – oder andere zukünftige Aufgaben – zuschärfen und Ihnen das richtige "Personaler/HR-Handwerkszeug" hierfür mit an die Handzu geben.21. 9. und 22.9.<strong>2012</strong> Bonn Adenauerallee 12-14 (Preis: 900,00€ zzgl. 19% MwSt.)30.11. und 1.12.<strong>2012</strong> Bonn Adenauerallee 12-14 (Preis: 900,00€ zzgl. 19% MwSt.)Anmeldung bei Herrn Mirko Appel unter www.facetoface-consulting.deSie finden uns auch imInternet unterwww.vbu-berater.de>>

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