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Ausbildungsrahmenplan Papiertechnologe - Wir gestalten ...

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Seite 5 von 10Lfd.Nr.Teil desAusbildungsberufsbildesFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die unterEinbeziehung selbstständigen Planens, Durchführensund Kontrollierens zu vermitteln sind 1.-18.MonatZeitliche Richtwertein Wochen19.-36.Monat1 2 3 45 Veredelung(§ 4 Abs. 2 Abschnitt BNr. 5)a) Maschinen und Anlagen zur Streichmassenaufbereitung,Veredelung und Beschichtung von Papier, Kartonund Pappe optimierenb) Verfahren der Streichmassenrückgewinnung anwendenc) Streichverfahren und Trocknungssysteme produktbezogenauswählen und anwendend) Maschinen und Anlagen zur Satinage von Papier,Karton und Pappe einrichten, bedienen und überwachene) Transport und Lagerung von Werkstoffen und Fertigproduktendurchführen und sicherstellen136 Produktionsanlagen zurHerstellung von Papier,Karton, Pappe oder Zellstoff(§ 4 Abs. 2 Abschnitt BNr. 6)a) Maschinen und Anlagen zur Herstellung von Papier,Karton, Pappe oder Zellstoff und deren spezifischeAggregate optimierenb) Einflussgrößen bei der Herstellung von Papier, Karton,Pappe oder Zellstoff, insbesondere chemischeund thermische Prozesse, berücksichtigen undMaßnahmen zur Optimierung des Produktionsprozessesergreifenc) Verfügbarkeit von Werkstoffen und Hilfsmitteln fürden Produktionsablauf sicherstellen137 Stoffaufbereitung(§ 4 Abs. 2 Abschnitt BNr. 7)a) Anlagen zur Aufbereitung von Faser- und Hilfsstoffenbedienenb) Mischungsverhältnisse und deren Auswirkung, insbesondereauf physikalische und optische Eigenschaften,beurteilenc) Farbstoffe zur Färbung und Nuancierung unter Berücksichtigungfarbmetrischer Messergebnisse einsetzend) Dosieranlagen für Retentionsmittel, Entschäumer,Entlüfter und Biozide überwachen und bedienen138 Hydraulik und Pneumatik(§ 4 Abs. 2 Abschnitt BNr. 8)a) Schalt- und Funktionspläne zur Fehlersuche nutzenb) funktionsgerechten Ablauf von Steuerungen überprüfen,bei Störungen Maßnahmen zur Systemwiederherstellungergreifenc) Zustand von Bauteilen im Zuge vorbeugender Instandhaltungbeurteilen, bei Mängeln Maßnahmenzur Behebung ergreifen13

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