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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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V E R B A N D S G E M E I N D E D A U NL A N D K R E I S V U L K A N E I F E LB e g r ü n d u n gz u r 8 . Ä n d e r u n gd e s F l ä c h e n n u t z u n g s p l a n sFassung für diefrühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß<strong>§§</strong> 3 (1) und 4 (1) BaugesetzbuchStand: 06. J an. 2014Projekt-Nr: 30 774BEARBEITET IM AUFTRAG DERVERBANDSGEMEINDE DAUN


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 2Inhaltsverzeichnis1. ERLÄUTERUNGEN UND HINWEISE 61.1 Anlass und Hintergrund 61.2 Erläuterungen der textlichen und zeichnerischenDarstellungen 81.2.1 Planwerk 81.2.2 Zeichnerische Darstellung der <strong>Änderung</strong>en 91.3 Allgemeine Hinweise 102. VORGABEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN 122.1 Landesentwicklungsprogramm 122.2 Regionaler Raumordnungsplan Region Trier 182.3 Leitbildentwicklung 263. ORTSLAGENTEIL 273.1 Ortsgemeinde Betteldorf 273.1.1 Redaktionelle <strong>Änderung</strong>en bezüglich Darstellungen vonFeuerwehr- und Jugendhaus (Flurstück 48/21, Flur 4) (ca. 0,1ha) 273.2 Ortsgemeinde Darscheid 283.2.1 Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für eine Kirche (ca. 0,6ha) 283.3 Ortsgemeinde Dockweiler 313.3.1 Kleinflächige Erweiterung von Mischbaufläche am nördlichenOrtsrand (Flur 3, Flurstück 15/7 tlw.) (ca. 0,1 ha) 313.4 Ortsgemeinde Dreis-Brück 333.4.1 Anpassung der Darstellungen an den Bebauungsplan„Vulkanhöhe/ Radersberg“ in der Fassung der 1. <strong>Änderung</strong> undErweiterung 333.5 Ortsgemeinde Ellscheid 3606.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 61. E R L ÄU T E R U N G E N U N D H I N W E I S E1.1 Anlass und HintergrundDer <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Daun</strong> sieht mit den vorliegenden Planunterlagen die 8. <strong>Änderung</strong> desFlächennutzungsplans der <strong>Verbandsgemeinde</strong> vor.Im Rahmen der 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans sind in den Ortsgemeinden und Städteninsgesamt mehr als 30 <strong>Änderung</strong>en bei den Darstellungen im Flächennutzungsplan vorgesehen.Das vorliegende Planverfahren wurde eingeleitet, weil in den vergangenen zwei Jahren einige Erfordernissezur Fortschreibung der Planinhalte in den Ortsgemeinden aufgetreten sind.Es haben sich seit der letzten Siedlungsflächenänderung des Flächennutzungsplans im Rahmender 6. <strong>Änderung</strong> mehrere redaktionelle Anpassungserfordernisse an den Bestand ergeben. Bei einemTeil der Flächenänderungen liegen nachrichtliche Anpassungen an die verbindliche Bauleitplanung,Fachplanung oder genehmigte Bauvorhaben (insbesondere landwirtschaftliche Siedlungenim Außenbereich) vor. Diese Inhalte werden in das Planwerk des Flächennutzungsplans übernommen.Gegenstand der <strong>Änderung</strong>splanung sind einige Neuausweisungen von Wohnbauflächen (z.B.Gillenfeld, Strohn), gewerblichen Bauflächen (z.B. Gillenfeld) und Darstellungen von Sonderbauflächenfür Photovoltaik (Üdersdorf, Ellscheid) . Neben zahlreichen <strong>Änderung</strong>sflächen sind im Rahmeneiniger Nutzungsänderungen auch in geringem Umfang Flächenrücknahmen baulicher Flächen zuverzeichnen.Die nachfolgende Tabelle stellt eine Übersicht der <strong>Änderung</strong>spunkte in den einzelnen Ortsgemeindender vorliegenden <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> dar.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 7Tabelle: Übersicht der <strong>Änderung</strong>spunkte der 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans der<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> (Stand: 12/ 2013)06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 81.2 Erläuterungen der textlichen und zeichnerischen Darstellungen1.2.1 PlanwerkDas Planwerk der vorliegenden <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans besteht aus folgenden Teilen:1. <strong>Begründung</strong> mit integriertem Umweltbericht2. Plankarten mit Darstellung der <strong>Änderung</strong>sflächen im Maßstab 1:2.500 für die Städte, Ortsgemeindenund Stadt- bzw. Ortsteile. Die Gliederung in der <strong>Begründung</strong> (Endnummer) entsprichtder Nummerierung auf den Plankarten.Folgende Ergänzungen sind zur Präsentation des Planwerks auszuführen:1. Die Präsentation erfolgt: a) in einem Textband, welcher die Grundlagen der <strong>Änderung</strong> sowiedie Behandlung von Flächen der Neudarstellung einschließlich der landschaftsplanerischenAusführungen und notwendigen Abwägungen darlegt; und b) in einem beigefügten Planband,welcher die Plankarten mit den <strong>Änderung</strong>en des Flächennutzungsplans und Hervorhebungender <strong>Änderung</strong>en enthält.2. Die wesentlichen Darstellungen/ <strong>Änderung</strong>en werden aus ortsplanerischer Perspektive nachden Kriterien Ortsentwicklung, Erschließung, Immissionsschutz etc. betrachtet und bewertet.3. Die Aussagen zur Landschaftsplanung werden u. a. in tabellarischer Form präsentiert.4. Die bauleitplanerische Abwägung zu den Bauflächen – im Hinblick auf den Umgang mit landespflegerischenZielvorstellungen – wird u. a. in Form einer kurzen Aufzählung unter derÜberschrift „Abwägung“ nach den landschaftsplanerischen Darlegungen ergänzt.In der Regel ist eine Abweichung von landespflegerischen Zielvorstellungen bei der Ausweisungvon Bauflächen aus dem Grund gegeben, dass Bebauung grundsätzlich kein landespflegerischesZiel sein kann (auch wenn diese Aussage den dortigen Ausführungen im Einzelfallnicht zu entnehmen sein sollte). Infolge des resultierenden „Grund-Dissens“ ergibt sichdas Erfordernis für eine Darstellung der Abwägung.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 91.2.2 Zeichnerische Darstellung der <strong>Änderung</strong>enIm Rahmen der 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> werdenÜbersichtspläne bzw. Ausschnitte im Maßstab 1:2.500 der betreffenden Ortslagen angefertigt undin einem Planband dargestellt. Die <strong>Begründung</strong> wird dem Planband beigefügt.Die abgebildeten Planunterlagen basieren auf dem digitalen Flächennutzungsplan in der aktuellen<strong>Änderung</strong>sfassung. Die Grundlage ist der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Daun</strong> im Stand der 6. <strong>Änderung</strong>. Die Digitalisierung wurde mit der GIS-Software „ArcGIS“ des Software-UnternehmensEsri erstellt.Die Inhalte der 8. <strong>Änderung</strong> Flächennutzungsplans werden mittels dieses Kartenmaterials abgebildet.Die <strong>Begründung</strong> enthält zahlreiche detaillierte unmaßstäbliche Kartenausschnitte. Einerseitswerden die größeren Flächen in Detailansichten präsentiert, andererseits werden die <strong>Änderung</strong>sflächenin Übersichtskarten vorgestellt.Die thematisierten <strong>Änderung</strong>sinhalte werden von den Inhalten des wirksamen Flächennutzungsplansoptisch deutlich hervorgehoben. Die <strong>Änderung</strong>sflächen werden mit Einschrieben markiert unddie räumliche Ausdehnung des <strong>Änderung</strong>sbereiches wird mittels einer markanten Raster-Schraffurgekennzeichnet, um eine leichtere Lokalisierung zu ermöglichen.Zur Veranschaulichung der <strong>Änderung</strong>en im Planbild des digitalen Flächennutzungsplans sind dieeinzelnen <strong>Änderung</strong>spunkte derart bezeichnet, dass für die jeweiligen Ortsgemeinden eine fortlaufendeNummerierung mit einer Ziffer gewählt wurde (z. B. Nr. 1, Nr. 2 etc.).Nachfolgend werden die verwendeten Abkürzungen und Zeichen erläutert:Zeichenerklärung für die Planausschnitte 1:2.500W - Wohnbaufläche (WR= Reines Wohngebiet, WA= Allgemeines Wohngebiet)M - Mischbaufläche (MD = Dorfgebiet, MI = Mischgebiet)G - Gewerbliche Baufläche (GE = Gewerbegebiet)GB - Fläche für den GemeinbedarfSO - Sonderbaufläche (bzw. Abkürzung: „S“)GR - Grünfläche (z. B. Parkanlage, Dauerkleingärten, Spielplatz, Sportplatz, Friedhof)LWS - Fläche für die Landwirtschaft06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 10Beispiel für die Bezeichnung einer <strong>Änderung</strong>:Änd. Nr. 1in W1,2 haW in GR 0,4 haLegende:Änd. Nr. 1 = Nr. der <strong>Änderung</strong>LWS = wirksame Flächendarstellung: z. B. „Fläche für die Landwirtschaft“in W = <strong>Änderung</strong> (von i. d. R. „Fläche für die Landwirtschaft“) in „Wohnbaufläche“W in GR = <strong>Änderung</strong> von „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche“1,2 ha = Größenangabe in haDie einzelnen <strong>Änderung</strong>spunkte sind einer <strong>Änderung</strong>snummer zugeordnet, ein Pfeil markiert dasDarstellungsziel der <strong>Änderung</strong>, und die Größe der <strong>Änderung</strong>sfläche ist in Hektar angegeben.In dem Fall, dass eine Bauflächendarstellung in eine andere geändert wird, ist dem Pfeil der Darstellungsinhaltdes wirksamen Flächennutzungsplans vorangestellt.1.3 Allgemeine HinweiseDie landschaftsplanerischen Aussagen im Rahmen der einzelnen Neuausweisungen zurErheblichkeitseinstufung der jeweiligen Eingriffe in die Naturhaushaltspotentiale leitet sich aus denAussagen der Landschaftsplanung ab, die im Einzelfall durch detaillierte Aufnahmen vor Ort ergänztwurden.Im Hinblick auf Aussagen zu erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im vorliegenden Vorentwurfsstandüberschlägige Aussagen zu den einzelnen Flächen. Der Detaillierungsgrad hängtvon dem konkreten Inhalt der einzelnen <strong>Änderung</strong> ab. Nach Erforderlichkeit erfolgt eine weitereKonkretisierung der Aussagen für die planreife Fassung nach § 3 (2) BauGB.Für nachrichtliche Anpassungen des Flächennutzungsplans an bereits genehmigte undrechtskräftige Bebauungspläne, sonstige Satzungen und genehmigte Einzelvorhaben sinddiese Aussagen nicht mehr erforderlich, weil die rechtliche Entscheidung, ob ein planerischerEingriff oder das Bauvorhaben selbst zulässig ist oder nicht, bereits entschieden ist.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 11Hinweis zur Flächendarstellungskategorie „Siedlungsflächen im Außenbereich“:Die Flächendarstellung der Kategorie „Siedlungsflächen im Außenbereich“ im Flächennutzungsplanist bereits seit der Erstaufstellung des Flächennutzungsplans Bestandteil der Plankarte.Die so ausgewiesenen Bereiche dienen lediglich der Information, dass bereits eine Verdichtung mitbaulichen Anlagen erfolgt ist. Dies obwohl der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freizuhaltenist bzw. freigehalten wird. Die in den Bereichen errichteten baulichen Anlagen wurden aufgrundihrer zulässigen Privilegierung auf Grundlage des § 35 (1) BauGB errichtet. Die Errichtung weitererbaulicher Anlagen, wie z. B. Stallung, Scheunen oder auch betriebszugehörige Wohnungen im Außenbereichist außerhalb der so ausgewiesenen Flächen grundsätzlich möglich. Grundlage ist jedochauch an dieser Stelle eine gegebene Privilegierung gemäß § 35 BauGB. Die im Flächennutzungsplandargestellten Siedlungsflächen im Außenbereich haben somit keine „Steuerfunktion“,sondern dienen lediglich der Information.Die Darstellung dieser baulich und betrieblich verdichteten Bereiche stellt eine Plandarstellung mithohem Informationsgehalt dar, so z.B. auch für die Flächennutzungsplanung - Teilplan Windenergienutzungund in der praktischen Anwendung der Plankarten.In der Planzeichenverordnung ist die verwendete Flächendarstellung zwar nicht aufgeführt. Allerdingsist entsprechend § 2 der Planzeichenverordnung die Verwendung der aufgezeigten Planzeichenjedoch nur eine „Soll-Vorschrift“. Entsprechend § 2 Abs. 2 können die in der Planzeichenverordnungenthaltenen Planzeichen sogar ergänzt werden, soweit dies zur eindeutigen Darstellungdes Planinhaltes erforderlich ist.Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat <strong>Daun</strong> hat sich als Planungsträger für die vorgenommene Art der zeichnerischenDarstellung von Siedlungsflächen im Außenbereich entschlossen. Die Flächendarstellungder Kategorie „Siedlungsflächen im Außenbereich“ im Flächennutzungsplan ist, wie oben erläutert,bereits seit der Erstaufstellung des Flächennutzungsplans Bestandteil der Plankarte. Die Art undWeise der Darstellung wurde in den letzten <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong>sverfahren immer wieder im Rahmen derbauleitplanerischen Abwägung bestätigt. Auf dieser Basis wurden auch alle vorausgegangenen<strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong>sverfahren genehmigt.Allgemeine Hinweise zu Leitungen/ AnlagenDie Westnetz GmbH hat im Verfahren der landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 LPlG einigeInformationen zu den vorhandenen Leitungen/ Anlagen der RWE Deutschland mitgeteilt. DieWestnetz GmbH hat auf die Einhaltung bestimmter Leitungsschutzzonen/ -streifen hingewiesen:- für 0,4- und 20-kV-Kabel sowie Kabel und Maste der Straßenbeleuchtung: ein Schutzstreifen vonbeidseitig 0,5 m Breite,- für 20-kV-Compaktstationen ist ein Schutzstreifen von 3,0 m Breite um die Station freizuhalten,- für 20-kV-Freileitungen ist ein Schutzstreifen von beidseitig 8,0 m Breite freizuhalten.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 122. V O R G AB E N Ü B E R G E O R D N E T E R P L AN U N G E N2.1 LandesentwicklungsprogrammParagraph 1, Absatz 4 des Baugesetzbuches bindet die Träger der Bauleitplanung – die entscheidendenAkteure bei der Veränderung der Raumstruktur – an die Ziele der Landesplanung, und invielen Fachgesetzen ist ihre Berücksichtigung über Raumordnungsklauseln ausdrücklich verankert.Landesplanerischen Rahmenbedingungen und Entwicklung der Räume und StandorteDas Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) ist am 25. November 2008 in Kraft getreten. ImLandesentwicklungsprogramm IV wird insbesondere die Thematik des demographischen Wandelsim Hinblick auf die Entwicklung der Gemeinden behandelt. Vor diesem Hintergrund ist die Siedlungs-,Freiraum- und Infrastrukturentwicklung nachhaltig zu steuern. Eine nachhaltige Entwicklungfordert langfristig angelegte, vorausschauende Konzepte. Die Raumordnung bildet dabei ein zentralesInstrument zur Sicherstellung einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung. Raumnutzungsansprüchesind nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit auszurichten, um ein effizientes Flächenmanagementzu erreichen.Insbesondere bei den Siedlungsflächenausweisungen in den ländlichen Räumen sollte zukünftigdarauf geachtet werden, die prägende Struktur von ruralen Ortslagen und Landschaften mit dörflichemCharakter beizubehalten und diese als eigenständige Lebensräume unter Wahrung der landschaftstypischenEigenarten zu entwickeln. Als oberstes Ziel sollte die Innenentwicklung vor derAußenentwicklung angesehen werden. Einzig unter dieser Zielsetzung ist eine landschaftsverträglicheEntwicklung und Sicherung der Lebenspotentiale innerhalb der Gemeinden zu erreichen.Die Ziele für die Gemeinden sind:- Sicherstellung der Grundlagen der Daseinsvorsorge unter den Gesichtspunkten des demographischenWandels,- Beachtung der überörtlichen Erfordernisse bei Wahrung der örtlichen Aufgaben,- Eigenentwicklung mit Orientierung an den Entwicklungschancen im Siedlungszusammenhangund an den demographischen Rahmenbedingungen,- Reduzierung der quantitativen Flächeninanspruchnahme und Optimierung der qualitativenFlächeninanspruchnahme,- Flächenneuausweisung im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zu bestehendenSiedlungseinheiten unter Beachtung Flächen sparender und Umwelt schonender Aspekte.Das Leitbild der „Innen- vor Außenentwicklung“ wird bei der vorliegenden 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplansinsgesamt berücksichtigt. Zahlreiche Flächenänderungen erfolgen im Innenbereichund vereinzelt sind auch Flächenrücknahmen zu verzeichnen.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 13Zur Thematik Schwellenwerte für die Wohnbauflächenentwicklung / Wohnbauflächenbedarf:Das Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz 2008 gibt als Vorgabe im Ziel Z 31, dass diequantitative Flächenneuinanspruchnahme bis zum Jahr 2015 landesweit zu reduzieren, sowie dienotwendigen Flächeninanspruchnahmen über ein Flächenmanagement qualitativ zu verbessernund zu optimieren sind. Dabei ist der Innenentwicklung ein Vorrang vor der Außenentwicklung einzuräumen.Die regionalen Planungsgemeinschaften und die Gebietskörperschaften leisten hierzueinen – an den regional unterschiedlichen Ausgangsbedingungen orientierten – Beitrag.In den ländlichen Räumen ist nach Ziel Z 33 LEP IV eine über die Eigenentwicklung hinausgehendeWohnbauflächenausweisung auf solche Siedlungsschwerpunkte zu konzentrieren, die über einedauerhaft gesicherte qualifizierte Anbindung im öffentlichen Personennahverkehr (Schienenverkehrund Buslinien) verfügen.Des Weiteren hat nach Ziel Z 34 die Ausweisung neuer Wohnbauflächen sowie gemischter Bauflächen(gemäß BauNVO) ausschließlich in räumlicher und funktionaler Anbindung an bereits bestehendeSiedlungseinheiten zu erfolgen. Dabei ist eine ungegliederte bandartige Siedlungsentwicklungzu vermeiden.Die quantitative Umsetzung der angestrebten Schwerpunktbildung in die kommunale Bauleitplanungsoll sich an dem für die Träger der Flächennutzungsplanung vorausgeschätzten Wohnbauflächenbedarforientieren. In Zukunft sollen nach den Zielen des Landes die Wohnbaubedarfsentwicklunganhand der Schwellenwerte im ROP – neu – erfolgen.Gemäß Ziel Z 32 des Landesentwicklungsprogramms IV sind in den Regionalplänen mindestensauf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung Schwellenwerte für die Wohnbauflächenentwicklung(u. a. vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung) zu berücksichtigen.Eine entsprechende Detailumsetzung auf Ebene des Regionalen Raumordnungsplans Trier ist nochnicht erfolgt.Im Rahmen des landesweiten Projektes „Raum +RLP 2010“ wurde für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong>ein Wohnbauflächenbedarf von ca. 30 Hektar bis zum Jahr 2020 ermittelt, dem gegenwärtig Wohnbauflächenin der Größenordnung von ca. 113 Hektar gegenüber stehen. Damit besteht ein Überangebotan bereits ausgewiesener Wohnbaufläche, die noch nicht in Anspruch genommen wurde.Unter Umständen werden daher flächenhaft ins Gewicht fallende Neuausweisungen von Wohnbauflächennur vor dem Hintergrund der Rücknahme von Wohnbauflächen, die noch nicht baulich inAnspruch genommen wurden, erforderlich (sog. „Flächentausch“).Im Hinblick auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung ist darauf hinzuweisen, dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Daun</strong> im Projekt „DIE Chance für das Dorf“ involviert ist. „DIE Chance für das Dorf“ (DIE= „Dorfinnenentwicklung“) ist ein LEADER-Projekt der LAG Vulkaneifel zur Förderung der örtlichenDorfinnenentwicklung in den vier <strong>Verbandsgemeinde</strong>n <strong>Daun</strong>, Gerolstein, Kelberg und Ulmen. DasProjekt DIE hat zum Ziel, die Innenentwicklung der Dorfkerne in den 125 Dörfern der genannten vier<strong>Verbandsgemeinde</strong>n zu fördern.In diesem Zusammenhang wurde eine Bestandsaufnahme zu Baulückenpotentialen im Innenbereichnach § 34 BauGB und in beplanten Gebieten nach § 30 BauGB in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Daun</strong> vorgenommen. Im Rahmen dessen wurde die Anzahl der freien bebaubaren Baugrundstücke(Baulücken) im kommunalen Eigentum, d. h. die tatsächlich dem Markt zur Verfügung stehendenBaugrundstücke, insbesondere die freien Bauplätze in den Baugebieten (§ 30 BauGB), genau er-06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 14fasst. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> ist auch aufgrund der hier gewonnenen Ergebnisse bestrebt dieInnenentwicklung der Dörfer verstärkt voranzutreiben. Insofern werden auch in der vorliegendenFlächennutzungsplanänderung nur in vergleichsweise geringem Umfang neue wohnbauflächenbezogeneNeuausweisungen vorgesehen.Man kann jedoch nicht pauschal und in jedem Fall eine Außenentwicklung der Gemeinden ablehnen.Dies würde auch die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit und städtebauliche Planungspolitikeiner Gemeinde unzulässig einschränken.Vor dem Hintergrund der zeitlichen Perspektive in der Bauleitplanung (d. h. erforderliche langjährigePlan- und Genehmigungsverfahren und resultierend eine anzunehmende Zeitspanne von ca. 15Jahren zur Planung eines Wohngebietes auf Ebene der Flächennutzungsplanung und der verbindlichenBauleitplanung) gebietet es sich daher in einigen begründeten Fällen neue Wohnbauflächenim Flächennutzungsplan auszuweisen.Grundsätzlich wird auf die detaillierten Erläuterungen und ergänzenden Hinweise zu den einzelnengeplanten (Wohn-) Bauflächendarstellungen/ <strong>Änderung</strong>sflächen im Kapitel 3 verwiesen.Zur Entwicklung im Bereich „Industrie und Gewerbe“:Im LEP IV – Grundsatz 18 – werden Entwicklungsbereiche und Entwicklungsschwerpunkte mit landesweiterund regionaler Bedeutung definiert. Insbesondere wird auf das LEP IV, Grundsatz 52hingewiesen, nach dem das bestehende Angebot an Gewerbe und Industrieflächen vorrangig genutztwerden sollte. In der <strong>Begründung</strong> / Erläuterung zu den Grundsätzen 52 bis 55 des Kapitels„3.2.2. Arbeiten und Gewerbe“ im LEP IV wird darauf hingewiesen, dass Rheinland-Pfalz über einumfassendes Angebot an bauleitplanerisch gesicherten Flächen für gewerbliche und industrielleNutzungen in allen Landesteilen verfügt und die gewerblich-industrielle Entwicklung damit auf dieplanungsrechtlich gesicherten Industrie- und Gewerbegebiete sowie Brachflächen konzentriert werdensollen.RaumstrukturDer Planungsraum der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> wird im Landesentwicklungsprogramm IV als ländlicherBereich mit disperser Siedlungsstruktur definiert. Ein Bevölkerungsanteil von weniger als 33Prozent, bezogen auf den zugeordneten Mittelbereich, lebt demnach in Ober- oder Mittelzentren.Der zugeordnete Mittelbereich ist <strong>Daun</strong>.Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> zeichnet sich durch eine geringe Auswahl und eine niedrige Erreichbarkeitvon Zentren aus: etwa die Hälfte der Einwohner erreichen in maximal 30 PKW-Minuten maximal3 zugeordnete Zentren (Oberzentrum und Mittelzentrum).Die ländlichen Räume sollen grundlegend als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume unterWahrung der landestypischen Eigenarten, insbesondere der Kulturlandschaften, weiterentwickeltwerden. Die dafür notwendige Maßnahmen werden durch die nationale und europäische Förderpolitikfür den ländlichen Raum unterstützt. Mit der Erstellung und Umsetzung integrierter ländlicherEntwicklungskonzepte wird eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft,der gewerblichen Betriebe und der Dienstleistungsbetriebe, der Umweltsituation sowie derallgemeinen Lebens- und Arbeitsbedingungen im gesamten ländlichen Raum angestrebt. Den Gemeindenim ländlichen Raum steht grundsätzlich der gesetzlich gesicherte Anspruch auf Eigenentwicklungzu. Dies bedeutet, die Gemeinden sind im besonderen Maße Gestaltungs- und Umsetzungsortfür relevante gesellschaftspolitische Aufgaben. Im Rahmen einer ganzheitlichen ländlichen06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 15Entwicklung sind Dorfstrukturen als eigenständige Lebensräume unter Wahrung der ländlichen undlandschaftstypischen Eigenarten zu entwickeln. Zur Stärkung dieser Gemeinden und ihrer Ortskernekönnen insbesondere folgende Maßnahmen beitragen:die Schaffung bzw. Sicherung Wohnstätten naher Arbeitsplätze,die Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichenBedarfs,die Umnutzung leerstehender, Ortsbild prägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten,die Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung,die Erhaltung und Erneuerung Ortsbild prägender, regionaltypischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen,die Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft,die Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohnerinnen undDorfbewohner,die Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit imRahmen der Dorfmoderation.Die Eigenentwicklung der Gemeinden hat sich an die begründeten Entwicklungschancen der Gemeindeim Siedlungszusammenhang, den demographischen Rahmenbedingungen und den überörtlichenErfordernissen zu orientieren.Ökologische RaumgliederungIn der Gesamtkarte des LEP IV werden für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> landesweit bedeutsameBereiche für den Biotopverbund (Kernflächen/ Kernzonen) und wichtige Gewässerläufe als Verbindungsflächenvon Biotopen ausgewiesen. Beispiele für die ausgewiesenen Kernräume des Biotopverbundessind die Bereiche um das Totenmaar oder Pulvermaar sowie die Waldbereiche westlichvon Wallenborn und Oberstadtfeld. Ein wichtiges Gewässer, als lineares Element des Biotopverbundes,ist die „Alf“, die zum Einzugsbereich der Mosel gehört.FreiraumsicherungDem Grundsatz 85 des Landesentwicklungsprogramms ist zu entnehmen, dass die Freiräume alsunverzichtbare Voraussetzungfür die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,zur nachhaltigen Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen sowiezur Bewahrung der Eigenart, des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschafterhalten und aufgewertet werden sollen.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 16See- und Flussufer sowie landschaftlich wertvolle Hänge und hangnahe Höhenlagen sollen im Außenbereichvon Bebauung freigehalten werden. Unvermeidliche Inanspruchnahmen von Freiräumensind grundsätzlich flächensparend und umweltschonend umzusetzen.Raumordnerisch relevante Gebiete für die einzelnen Schutzgüter Wasser, Boden, Klima und Luft,Landschaft und Erholung, Arten und Biotope können von der Regionalplanung wegen ihrer Wechselwirkungzu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Ressourcenschutz problemorientiert zusammengefasstwerden; eine Konkretisierung erfolgt auf Ebene der Regionalplanung.Beinahe das gesamte <strong>Verbandsgemeinde</strong>gebiet ist im LEP IV als landesweit bedeutsamer Bereichfür die Erholung und den Tourismus ausgewiesen. In diesen Räumen sollen Möglichkeitender naturnahen Erholung – unter Einbeziehung des landschaftlich und geowissenschaftlich orientiertenTourismus – fortentwickelt werden, und die touristischen Belange älterer Menschen verstärktberücksichtigt werden.Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> liegt ferner zu Teilen im Erholungs- und Erlebnisraum Vulkaneifel, derdurch vulkanische Formen wie Maare, Vulkangruppen, Kegel und Krater geprägt wird. Hervorzuhebensind die Maare als einzige natürliche Stillgewässer der Region. Die Vulkaneifel ist eine Kulturlandschaftmit bundesweit einzigartiger vulkanischer Prägung.Die Erholungs- und Lebensräume sowie der ausgewiesene landesweit bedeutsame Bereich für Erholungund Tourismus bilden gemeinsam eine Grundlage für die Ausweisung von Vorrang- undVorbehaltsgebieten von regional bedeutsamen Gebieten für Erholung und Tourismus. Eine weitergehendeKonkretisierung erfolgt auf nachgeordneten Planungsebenen. Vor diesem Hintergrundkönnen einzelne Gemeinden, Landkreise oder Regionen entsprechende Konzepte für Teilräume mitbesonderen Freizeit- und Erholungswerten ableiten und erarbeiten.Zur Sicherung der Arten- und Lebensräume sind die ausgewiesenen landesweit bedeutsamen Bereichedes Biotopverbundes im Rahmen der Regionalplanung zu beachten und mittels Ausweisungenvon Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den regionalen Biotopverbund zu ergänzen. DieLandschaftsrahmenpläne liefern dafür die fachlichen Grundlagen. Grundsätzlich ist die Sicherung,Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktion des Biotopverbundes bei allen Planungen undMaßnahmen zu berücksichtigen.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 17Im Landesentwicklungsprogramm werden landesweit bedeutsame Bereiche für die Land- undForstwirtschaft ausgewiesen. Diese Ausweisungen sind in den Regionalen Raumordnungsplänenzu konkretisieren. Der Primäre Sektor, insbesondere die Landwirtschaft, soll als wichtiger Wirtschaftsfaktorfür die Wertschöpfung der ländlich strukturierten Räume gesichert werden. Die Inanspruchnahmelandwirtschaftlicher Flächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke soll auf ein Mindestmaßreduziert werden. Die Nutz-, Schutz- und Erholungswirkung des Waldes, in dessen typischerAusprägung als Element der Kulturlandschaft, sollen durch naturnahe Waldbewirtschaftungsowie durch besondere Pflege und Bewirtschaftungsmaßnahmen gesichert und entwickelt werden.Das Landesentwicklungsprogramm enthält zudem Aussagen zu Rohstoffvorkommen und zur Rohstoffsicherung.Die ausgewiesenen landesweit bedeutsamen Bereiche für die Rohstoffsicherungsind durch die Ausweisungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten in den Regionalen Raumordnungsplänenzu konkretisieren und zu sichern. Diese Sicherung erfolgt grundsätzlich auf Basisder vom Landesamt für Geologie und Bergbau fortlaufend durchgeführten Untersuchungen undvorgehaltenen Daten zur Verbreitung, Zusammensetzung, zu qualitätsbestimmten Merkmalen vonLocker- und Festgesteinsvorkommen. Die Ausweisungen im Landesentwicklungsprogramm IV habeneinen rein informativen Charakter und wurden veröffentlicht, um einen Überblick über die Rohstoffbelangein der Region zu geben. Die Konkretisierung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, d.h. deren Abgrenzungen, erfolgt auf Ebene der Regionalplanung.Erneuerbare Energien – SonnenenergieDas Landesentwicklungsprogramm IV enthält Ausführungen zur Nutzung von regenerativen Energienmittels Photovoltaikanlagen.Gemäß Grundsatz 166 sind von baulichen Anlagen unabhängige Photovoltaikanlagen prioritär aufversiegelten Flächen, insbesondere auf zivilen oder militärischen Konversionsflächen, flächenschonendzu errichten. Eine Prüfung der Raumverträglichkeit der Photovoltaikanlagen, u. a. hinsichtlichder naturschutzfachlichen und touristischen Auswirkungen, wird vorgeschaltet. Um die weitere Versiegelungdes Bodens gering zu halten, sollte der Bau von Photovoltaikanlagen möglichst derart erfolgen,dass eine unterlagernde Grünlandnutzung weiterhin möglich ist.Die Nutzung von Sonnenenergie ist im Landesentwicklungsprogramm als planerisches Ziel festgesetzt.Gemäß dem Leitbild „Erneuerbare Energien“ (Karte 20) werden landesweit bedeutsameRäume mit hoher Globalstrahlung ausgewiesen. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> liegt nicht in einemderartigen Gebiet.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 182.2 Regionaler Raumordnungsplan Region TrierIn der Planungsregion Trier ist der Regionale Raumordnungsplan (RROP) aus dem Jahr 1985, mitder Teilfortschreibung von 1995, wirksam. Der wirksame Regionale Raumordnungsplan für die PlanungsregionTrier von 1985 wird den grundlegend veränderten allgemeinen Rahmenbedingungenjedoch nicht mehr in allen Bereichen gerecht. Das Verfahren zur Neuaufstellung des RegionalenRaumordnungsplans wurde eingeleitet. Derzeit liegt ein Fortschreibungsentwurf mit diversen Fachbeiträgenvor, und eine Abwägung durch die Regionale Planungsgemeinschaft als Plangeber wurdevorgenommen. Die Gesamtfortschreibung ist u. a. aufgrund von gesetzlichen Anforderungen desLandesnaturschutzgesetzes (nach diesen Vorgaben soll der RROP auch die Funktionen der Landschaftsrahmenplanungübernehmen) noch nicht abgeschlossen. Die Vorgaben aus dem Fortschreibungsentwurfdes LEP IV sollen zudem in den RROP einfließen.Für die folgenden Themenbereiche wurden Teilfortschreibungen vorgenommen, weil besondereHandlungsbedarfe vorlagen:- Industrie und Gewerbe- Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Verkehrs- Einzelhandel- Bevölkerungsentwicklung und Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2010- Natur und Landschaft- großflächige Anlagen für den Tourismus und Erholungsverkehr- Entwicklungsbereiche für Windkraft: eine Teilfortschreibung für das „Kapitel Energieversorgung“(Teilbereich Windenergie) wurde im Jahr 2004 durchgeführt.Für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> werden im Hinblick auf die vorliegende 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplanseinige bedeutende Ziele und Grundsätze des Regionalen Raumordnungsplans undder Teilfortschreibungen erläutert.a) Mittelbereich <strong>Daun</strong> als StrukturraumGemäß dem Regionalen Raumordnungsplan gehört die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> zum StrukturraumIII; dazu gehören Mittelbereiche mit erheblichen Strukturschwächen (strukturschwacheRäume).Innerhalb dieser strukturschwachen Räume reicht die Eigendynamik nicht aus, um aus eigenerKraft die angestrebte Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen zu erreichen.Ein grundlegendes Ziel für den Abbau der räumlichen Disparitäten innerhalb der <strong>Verbandsgemeinde</strong>ist, die Siedlungsstruktur vor allem in diesem dünn besiedelten ländlichen Teilraumweiter zu verbessern.- Die zentralen Orte sind in ihrer Versorgungsbedeutung für den zugeordneten Verflechtungsbereichweiter zu stärken.- Die bauliche Entwicklung (Wohnungsbau, Ansiedlung gewerblicher Betriebe) soll sich in dendafür geeigneten Ortsgemeinden vollziehen; der Ortskernerneuerung ist gegenüber der Siedlungsentwicklungam Ortsrand Vorrang einzuräumen.- Der Leistungsaustausch ist durch die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu verstärken.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 19- Die Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen ist durch ein Mindestangebot im ÖPNV mit zumutbarenReisezeitaufwand zu gewährleisten.- Insgesamt sind die Räume mit erheblichen Strukturschwächen in ihrer Entwicklung an besserstrukturierte Räume heranzuführen, um räumliche Disparitäten zu reduzieren.Ein bedeutsames Ziel ist die Verbesserung der Erwerbsgrundlagen der Bevölkerung durch:- Erhöhung und qualitative Verbesserung des Arbeitsplatzangebots im Produzierenden Gewerbeund im Dienstleistungssektor,- Sicherung sozial und wirtschaftlich befriedigender Arbeits- und Lebensbedingungen in derLand- und Forstwirtschaft,- Ausbau des Fremdenverkehrs in dafür besonders geeigneten Teilräumen.b) Zentrale OrteZentrale Orte in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> sind die Stadt <strong>Daun</strong> als vollwertiges Mittelzentrumund das Kleinzentrum Gillenfeld. Auf der Ebene des LEP IV wird die Stadt <strong>Daun</strong> als Mittelzentrumim Grundnetz ausgewiesen.Die Mittelzentren sollen in der Art ausgestattet sein (bzw. der Ausbau gefördert werden), dass dieMittelzentren den gehobenen Bedarf der Bevölkerung über die Grundversorgung hinaus, d. h. insbesonderean Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, privaten Dienstleistungen sowie Sport-,Freizeit- und Erholungsanlagen abdecken können. Die Position der Stadt <strong>Daun</strong> als Mittelzentrumkann als gesichert angesehen werden. Den Mittelzentren im ländlichen Raum werden besondereAufgaben zugeschrieben. Die Mittelzentren nehmen für ihren zugeordneten Verflechtungsbereich,neben den Versorgungsfunktionen, auch die Funktionen als Zentren regionaler Arbeitsmärkte undals übergeordnete Siedlungsschwerpunkte wahr. Bezüglich der Erreichbarkeit der Mittelzentren beiBenutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist ein Richtwert von 45 Minuten nicht zu überschreiten.Die für ein Mittelzentrum relevanten Ausstattungsmerkmale sind bei der Stadt <strong>Daun</strong> als gut zu bewerten.Die gleiche Beurteilung gilt für die großräumige Verkehrsanbindung, insbesondere den Individualverkehr.Die Bundesautobahn A 48 ist in maximal einer halben Stunde Fahrzeit zu erreichen,während jedoch z. T. erhebliche Einschränkungen bei der Anbindung an das Schienenverkehrsnetzfestzustellen sind.Dem Mittelbereich <strong>Daun</strong> wird der Nahbereich Kelberg zugeordnet.Kleinzentren stellen mit ihren Nahbereichen die unterste Stufe der räumlichen Verflechtungsbereichedar. Kleinzentren sollen mit ihrer Ausstattung die Grundversorgung der Bevölkerung im Nahbereichgewährleisten. Um in den peripher gelegenen Gebietsteilen der Region ein qualitativ höhereszentralörtliches Versorgungsniveau für die Bevölkerung zu erreichen, sind in den Kleinzentren Einrichtungendes allgemeinen täglichen Bedarfs (Grundversorgung) vorzuhalten, wie z. B. Grundschule,Hauptschule, Arzt, Apotheke, Spiel- und Sportstätten sowie Einzelhandels-, Handwerks- undsonstige Dienstleistungsbetriebe. Für das Kleinzentrum Gillenfeld ist festzustellen, dass der Ausstattungsstandardder Grundversorgung für die Bevölkerung im Nahbereich gewährleistet ist.c) Besondere Funktionen der GemeindenDie Ausgestaltung der Raum- und Siedlungsstruktur vollzieht sich grundsätzlich im Rahmen der Eigenentwicklungder Gemeinden. Mittels Bauflächenausweisungen werden der ortsverbundenen06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 20Wohnbevölkerung zeitgemäße Wohnverhältnisse ermöglicht, die örtliche Versorgung mit öffentlichensowie privaten Dienstleistungen wird sichergestellt und eine angemessene Entwicklung derörtlichen gewerblichen Wirtschaft wird ermöglicht. Die Eigenentwicklung einer Gemeinde darf nichtzu Beeinträchtigungen der eigenen und der besonderen Funktionen anderer Gemeinden führen.Die besonderen Funktionen der Gemeinden – aus regionalplanerischer Sicht – sind der Flächennutzungsplanungzugrunde zu legen und entsprechend ihren quantitativen und qualitativen Erfordernissenzu berücksichtigen. Besondere Funktionen werden in den Bereichen „Wohnen“, „Gewerbe“,„Erholung“ und „Landwirtschaft“ ausgewiesen.Der Regionale Raumordnungsplan Region Trier von 1985 weist den Ortsgemeinden je nach Eignungund besonderer Aufgabenstellung diese sozial-ökonomischen Funktionen zu:W = Wohnen, L = Landwirtschaft, G = Gewerbe, E = Erholung.KommuneLandwirtschaftErholung Wohnen Gewerbe ZentralörtlicheBedeutungBetteldorf L x x xBleckhausen L x x xBrockscheid x E x xDarscheid x E x x<strong>Daun</strong> x E W G MZDemerath L x x xDeudesfeld L E x xDockweiler x E W xDreis-Brück x E x xEllscheid L x x xGefell L x x xGillenfeld x E W G KIZHinterweiler L x x xHörscheid L E x xImmerath L E x xKirchweiler x x x xKradenbach L x x xMehren x E W G06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 21Meisburg L E x xMückeln L x x xNerdlen L x x xNiederstadtfeld x E x xOberstadtfeld L x x xSarmersbach L x x xSaxler L x x xSchalkenmehren x E x xSchönbach L x x xSchutz L E x xSteineberg L x x xSteiningen L x x xStrohn L x x xStrotzbüsch L E x xUdler L E x xÜdersdorf x E W xUtzerath L E x xWallenborn x x x xWeidenbach x x x xWinkel L E x xTabelle: Übersicht der Funktionszuweisung für die Städte und Ortsgemeinden im RROP TrierDie Planungsgemeinschaft Region Trier führt derzeit die Neuaufstellung des Raumordnungsplansdurch. In diesem Rahmen wird eine Neufestsetzung der zentralen Orte auf der untersten Stufe(Grundzentren) und der besonderen Funktionen „Wohnen“, „Gewerbe“, „Fremdenverkehr“ und„Landwirtschaft“ vorgenommen (die nachfolgenden unterstrichenen Funktionen sollen weiter ausgebautwerden; den nicht erwähnten Funktionen wird die Eigenentwicklung zugestanden).06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 23Innerhalb der Region ist das vorhandene Netz der gewerblichen Standorte in seiner Qualität zu verbessernund zu ergänzen, um für alle Bevölkerungsteile ein ausreichend differenziertes Angebot anArbeitsplätzen in zumutbarer Entfernung zum Wohnort zu ermöglichen.Für die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> sind als Gewerbe- und Industriestandorte mit regionaler Bedeutungdie Standorte <strong>Daun</strong>, Mehren und Gillenfeld zu nennen. Als neuer, regional bedeutsamer Gewerbe-und Industriestandort gilt der Industrie- und Gewerbepark Nerdlen-Kradenbach sowie daszukünftige Industrie- und Gewerbegebiet Gillenfeld/ Ellscheid.In der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> soll sich die gewerbliche Wirtschaft an diesen Standorten entfalten.An diesen Standorten sind die flächenmäßigen und infrastrukturellen Voraussetzungen für die Stärkungder wirtschaftlichen Funktion vorrangig zu verbessern.Die Funktion einer gewerblichen Entwicklung erfordert an den entsprechenden Standorten die Vorhaltungvon quantitativ, qualitativ und nachfragegerechten, ausreichenden Gewerbeflächen: einerseitsum ansiedlungswilligen Betrieben und Investoren die nötigen Standortvoraussetzungen anzubieten,andererseits um ggf. erforderliche Verlagerungen von vorhandenen Betrieben zu ermöglichen(d. h. eine geeignete Standortalternative anzubieten. Infrastrukturelle Verbesserungen sind imkommunalen Wettbewerb bedeutsam, um Verlagerungs- bzw. Abwanderungsprozesse von Betriebenzu beeinflussen und zu verhindern (Prozesse der unternehmerischen Standortwahl und Einflussvon diversen Standortfaktoren).Da die vorhandenen Flächenpotentiale in den ausgewiesenen Gewerbe- oder Industrieflächen, insbesondeream Standort <strong>Daun</strong> (mit dem Teilgebiet Mehren), weitgehend erschöpft sind, ergibt sichan dieser Stelle ein besonderer Handlungsbedarf. In Schwerpunktkommunen sollten Industrieflächenmit einer zusammenhängenden Mindestgröße von 10 ha ausgewiesen werden, die auch fürUnternehmen ab einer bestimmten Größenordnung von Interesse sind.Bei der Flächenfindung sind insbesondere bestimmte Standortanforderungen an gewerbliche Bauflächenzu beachten. Diese Ansprüche betreffen sowohl die angemessene Berücksichtigung vonNaturhaushalt und Landschaftsbild (Beachtung der landespflegerischen Zielvorstellungen im Rahmender Landschaftsplanung zum Flächennutzungsplan) als auch die Beachtung der einschlägigenpositiven Standortfaktoren wie Verkehrsanbindung, Ver- und Entsorgung, Topografie usw. Die genanntenFaktoren sind in die Flächennutzungsplanung eingegangen. Die Akzeptanz von neu ausgewiesenenGewerbe- und Industrieflächen hängt bei potentiellen Investoren nicht zuletzt von derjeweiligen Standortgunst derartiger Flächen ab.e) Einzelhandel und DaseinsvorsorgeDie Aspekte zum Thema Einzelhandel wurden in der Teilfortschreibung „Einzelhandel“ des RegionalenRaumordnungsplans Trier von 1995 behandelt. Das Landesentwicklungsprogramm IV istzwischenzeitlich am 25. November 2008 in Kraft getreten.Vor diesem Hintergrund sind die Ausführungen aus dem Regionalen Raumordnungsplan überholt,weil die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms IV zu berücksichtigen sind. Die einzelnenZiele und Grundsätze aus dem Landesentwicklungsprogramm werden an dieser Stelle verkürztwiedergegeben.Gemäß dem Grundsatz 56 soll die Sicherung der wohnortnahen und qualitativen Versorgung derBevölkerung mit öffentlichen und privaten Einrichtungen und Dienstleistungen durch die zentralen06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 24Orte in den Mittelbereichen und in Aufgabenteilung in den mittelzentralen Verbünden wahrgenommenwerden 1 .Gemäß dem Zentralitätsgebot (Ziel 57) ist die Errichtung und Erweiterung von Vorhaben des großflächigenEinzelhandels nur in zentralen Orten zulässig (Zentralitätsgebot). Betriebe mit mehr als2.000 m² Verkaufsfläche kommen nur in Mittel- und Oberzentren in Betracht. Großflächige Einzelhandelsvorhabensind ausnahmsweise in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion mit mehr als3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zu insgesamt 1.600 m² Verkaufsfläche zulässig. Ausnahmenkönnen in dem Fall eingeräumt werden, wenn diese zur Sicherung der Grundversorgungder Bevölkerung erforderlich sind.Die Ansiedlung und Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit innenstadtrelevantenSortimenten ist einzig in städtebaulich integrierten Bereichen, d. h. in Innenstädten oder StadtsowieStadtteilzentren zulässig (städtebauliches Integrationsgebot). Die städtebaulich integriertenBereiche oder eben zentralen Versorgungsbereiche im Sinne des Baugesetzbuches sind vonden Gremien der zentralen Orte in Abstimmung mit der Regionalplanung verbindlich festzulegenund zu begründen. Diese Regelungen umfassen eine Auflistung innenstadtrelevanter und nicht innenstadtrelevanterSortimente.Die Ansiedlung und Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit nicht innenstadtrelevantenSortimenten ist auch an Ergänzungsstandorten der zentralen Orte zulässig (Ziel 59). Diese Standortesind von den Gemeinden in Abstimmung mit der Regionalplanung festzulegen und zu begründen.Innenstadtrelevante Sortimente sind als Randsortimente auf eine innenstadtverträgliche Größenordnungzu begrenzen.Durch die Ansiedlung oder die Erweiterung großflächiger Einzelhandelsbetriebe sind weder dieVersorgungsfunktion der städtebaulich integrierten Bereiche der Standortgemeinde noch die Versorgungsbereiche(Nah- und Mittelbereiche) der benachbarten zentralen Orte wesentlich zu beeinträchtigen(Nichtbeeinträchtigungsgebot, Ziel 60).Der Bildung von Agglomerationen nicht großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevantenSortimenten außerhalb der städtebaulich integrierten Bereiche ist durch eine Verkaufsflächenbegrenzungin der Bauleitplanung entgegenzuwirken (Agglomerationsverbot, Ziel 61).Falls sich Agglomerationsbereiche außerhalb der städtebaulich integrierten Bereiche gebildet haben,sind diese als Sondergebiete des großflächigen Einzelhandels in der Bauleitplanung auszuweisenund in ihrem Bestand festzuschreiben.Gemäß Grundsatz 62 sind die Ergänzungsstandorte, die außerhalb der städtebaulich integriertenBereiche eines zentralen Ortes liegen, in örtliche bzw. regionale ÖPNV-Netze einzubinden.Um die Versorgung des ländlichen Raumes zu gewährleisten, und um wesentliche Versorgungslückenim ländlichen Raum zu vermeiden, sollen Modelle erprobt und bei erfolgreichem Einsatz fortgesetztwerden, die den Einzelhandel mit Zusatzfunktionen (Post, Bank, Dienstleistungen), auch alsmobile Einrichtungen, verknüpfen.1 Die Ausführungen zu den Zielen und Grundsätzen des Kapitels 3.23 Öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen (großflächigerEinzelhandel) sind dem Landesentwicklungsprogramm IV entnommen (relevante Seiten 96-100; im Folgenden wird nichtwiederholt auf die Quelle verwiesen).06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 25f) Umweltschutz und LandespflegeFlora und Fauna sind im Rahmen des Arten- und Biotopschutzes, insbesondere bei Fachplanungenund kommunalen Vorhaben (vgl. Landschaftsplanung und Flächennutzungsplan mit integrierterLandschaftsplanung) zu sichern und zu entwickeln. Schutzwürdige Flächen sind zu sichern, u. a.durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen.g) Vorrangflächen für WindenergieIm Rahmen einer Teilfortschreibung des RROP im Jahr 2004 wurden in den Regionalen RaumordnungsplanVorranggebiete für die Windenergienutzung aufgenommen. In der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Daun</strong> wurden zwei Vorrangflächen ausgewiesen. Eine Vorrangfläche liegt zwischen Hinterweilerund Waldkönigen, die zweite Vorrangfläche befindet sich im nordöstlichen Bereich der GemarkungSarmersbach.Zusammenfassung der raumordnerischen Ziele für den Mittelbereich <strong>Daun</strong>Wohnungs- und SiedlungswesenErhalt der Siedlungsstruktur, vorrangig durch Maßnahmen der Ortsentwicklung und Dorferneuerung,insbesondere im Mittelzentrum <strong>Daun</strong>.WirtschaftSicherung der bestehenden und Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze.Ausweitung des Ausbildungsplatzangebotes.Bodenordnungsmaßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur (vorrangig Zweitbereinigung).Sicherung der Rohstoffabbauflächen.Verkehr Neubau der Bundesautobahn A 1 (Teilabschnitte sind bereits fertig gestellt) B 410/ B 421/ B 257 B 421: Anschluss an A 1 B 410: Anschluss an A 1 Verbesserung des ÖPNV-Angebotes zur Sicherstellung einer Mindestbedienung.Erholungswesen und FremdenverkehrStärkung der Kurfunktion.Qualitative Verbesserung der allgemeinen Freizeiteinrichtungen im Mittelzentrum <strong>Daun</strong>.Ausbau der Freizeitinfrastruktur in Gillenfeld und Schalkenmehren, der auf die vorhandenenEinrichtungen abgestimmt ist.Einrichtungen der kulturellen und sozialen Infrastruktur Einrichtungen von Altenheimen und Altenwohnheimen.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 26Ver- und EntsorgungsinfrastrukturGemeindebezogene Maßnahmen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.Umweltschutz und LandespflegeSicherung und Entwicklung von Flora und Fauna im Rahmen des Arten- und Biotopschutzes,insbesondere bei Fachplanungen und kommunalen Vorhaben (vgl. Landschaftsplanung undFlächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung).Sicherung von schutzwürdigen Flächen, u. a. durch die Ausweisung von Naturschutzgebietenund von geschützten Landschaftsbestandteilen.2.3 LeitbildentwicklungFür die zukünftige siedlungsstrukturelle Entwicklung der Ortsgemeinden in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Daun</strong> soll der Leitsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, im Sinne einer nachhaltigen gesamtheitlichenEntwicklung, gelten.In diesem Leitbild wird das Konzept ausgedrückt, mit vorhandenen natürlichen Ressourcen (insbesonderemit dem Gut „Boden“ und die Verfügbarkeit von „Fläche“ im Allgemeinen) sparsam umzugehen.Dem Leitbild kann jedoch nicht bei jedem Planungsvorhaben entsprochen werden; es bedeutetnicht, dass eine Außenentwicklung grundsätzlich nicht mehr möglich ist. In Abwägung derverschiedenen Belange, Restriktionen und Notwendigkeiten soll insgesamt eine nachhaltige Entwicklungim Sinne der Vorgaben des Baugesetzbuches vollzogen werden.Die vorliegende <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> trägt einer sparsamen städtebaulichen und siedlungsstrukturellenEntwicklung dahingehend Rechnung, dass flächenintensive Ausweisungen von gewerblichen,Wohn-, Misch- und Sonderbauflächen nur in sehr geringem Umfang vorgesehen sind. Die beabsichtigtenAusweisungen können, kurzfristig und für den Planungszeitraum eines Flächennutzungsplans,über den Eigenbedarf begründet werden.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 273. O R T S L AG E N T E I L3.1 Ortsgemeinde Betteldorf3.1.1 Redaktionelle <strong>Änderung</strong>en bezüglich Darstellungen von Feuerwehr- und Jugendhaus(Flurstück 48/21, Flur 4) (ca. 0,1 ha)In der Ortsgemeinde Betteldorf wird eine redaktionelle <strong>Änderung</strong> erforderlich bezüglich des Flurstücks48/21 in der Flur 4. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist dieses Grundstück teilweise alsGrünfläche dargestellt. An dieser Stelle ist eine Bebauung (Bürgerhaus, Feuerwehr- und Jugendhaus)vorhanden, so dass nunmehr eine Gemeinbedarfsfläche in der Größe von ca. 0,1 ha dargestelltwird. Die Punktsymbole für das Feuerwehr- und Jugendhaus werden ergänzend dargestellt.Abb: Darstellung von redaktionellen <strong>Änderung</strong>en06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 283.2 Ortsgemeinde Darscheid3.2.1 Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für eine Kirche (ca. 0,6 ha)Im Flächennutzungsplan ist eine Gemeinbedarfsfläche für eine Kirche darzustellen. Die Darstellungder Gemeinbedarfsfläche in der Größe von ca. 0,6 Hektar erfolgt am südöstlichen Ortsrand vonDarscheid.Das Gebetshaus der christlichen Brüdergemeinde ist nordöstlich des überplanten Flurstücks vorhandenund die Kirchengemeinde hat die Errichtung eines Nebengebäudes beantragt. Im Bestandsind westlich von dem Kirchengebäude asphaltierte Parkplatzflächen vorhanden. Die überplanteFläche wird als Nutzrasen genutzt.Abb: Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für eine Kirche in DarscheidDie Gemeinbedarfsfläche wird mit der Zweckbestimmung „Kirchen und kirchlichen Zwecken dienendeGebäude und Einrichtungen“ festgelegt. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind Mischbauflächenund landwirtschaftliche Flächen („Grünland“) ausgewiesen.Im Fortschreibungsentwurf für den Regionalen Raumordnungsplan Trier ist diese Ausweisung verzeichnet:Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet „RessourcenschutzSchwerpunkt: Landschaftsbild“.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 29Die Erschließung der Planflächen erfolgt über die „Hauptstraße“ (Landesstraße L 91) und die„Steininger Straße“ (Landesstraße L 66). Die vorgesehene Gemeinbedarfsfläche liegt südöstlichdes Kreuzungspunktes dieser Landesstraßen.Aufgrund der Klassifizierung als Landesstraßen ist auf die Bauverbotszone von 20 m nach § 22 (1)LStrG RLP hinzuweisen. Die Bauverbotszone ist bei den nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/ErholungWasserhaushaltBestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt südwestlichder Ortsgemeinde Darscheid. Die Flächebefindet sich im direkten Anschlusssüdlich der L 91 gelegen. DieHöhe des Plangebietes beläuft sich aufca. 484 m ü.NN. Das Gebiet fälltleicht nach Osten hin ab. Das Gefälleist aber sehr gering ausgeprägt. DiePlangebietsflächen sind im Bestanddurch Grünland (Nutzrasen) geprägt.Vorgelagert auf dem Grundstück befindetsich eine Kirche. ZwischenGrünland und Kirchengebäude befindetsich ein asphaltierter großflächigerParkplatz.Als strukturreicherer Biotoptyp ist dieBaumreihe im Westen der Plangebietsflächezu nennen. Auch Einzelbäumenördlich des Parkplatzes gelegen, bereicherndie eher strukturarme Landschaft.Das Umfeld ist durch eine typischeWohnbebauung geprägt. Angrenzendelandwirtschaftliche Flächen bestehenrund um die Ortsgemeinde.Die Erholungseignung in diesem Gebietkann Aufgrund der Bestandssituationund der Lage als eher gering eingestuftwerden.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor.Oberflächengewässer sind im Gebietnicht vorhanden.Die <strong>Änderung</strong>sfläche liegt im Bereichder abgegrenzten Schutzzone III desgeplanten WasserschutzgebietesStrohn (WSG 395).Empfindlichkeit/BewertungGeringGeringPlanerische EmpfehlungEs sollte für eine randliche Eingrünungdes Plangebietes gesorgt werden, ummehr Strukturvielfalt und neue Lebensräumefür Flora und Fauna zu schaffen.Höhen- und Größenbegrenzung derBaukörper sollten vorgenommen werden,um einen einheitlichen Ortsrandund eine dem Ortsbild angepasste Bebauungzu erhalten.Minimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 30Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm. Die Hauptbodenart ist sandigerLehm. Der Boden besitzt ein mittleresErtragspotential für die Landwirtschaft.Klima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Plangebietsfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingtdurch die Geländeneigung fließt dieentstandene Kaltluft Richtung Ostenab und hat damit keine große Bedeutungfür die Ortslage.Aufgrund der Nutzung hat die Plangebietsflächenur eine geringe Bedeutungfür den Arten- und Biotopschutz. Einzigdie im Westen bestehende Baumreihe,sowie die Einzelbäume nördlich desParkplatzes, stellen einen höherwertigerenBiotoptypen dar.Mittel - hochGeringGeringMinimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung. Beachtung der DIN-Vorschriften zum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets bzw. Erhaltdes Bestandes da wo möglich, um denAnteil von Frischluftproduzenten zu erhöhen.Eingrünung des Plangebiets mit standortgerechtenheimischen Arten, zurSchaffung neuer Teillebensräume fürFlora und Fauna.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Uess und Kyll“; Naturpark Vulkaneifel (umgebend) Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“ Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Aufgrund der Nutzung der Plangebietsfläche als Nutzrasen mit wenig Strukturreichtum sowie der a s-phaltierten Parkfläche stellt das Plangebiet keinen hochwertigen Biotoptypen dar. Einzig die im We s-ten bestehende Baumreihe sowie die Einzelbäume nördlich des Parkplatzes sind als höherwertig einzustufen.Aufgrund der Nähe zur kirchlichen Einrichtung stellt die Plangebietsfläche eine sinnvolle E r-weiterung für diesen Zweck dar. Hochwertige Biotope bzw. Lebensräume der Tier- und Pflanzenweltwürden bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahme nur in einem sehr geringen Anteil verlorengehen. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grundsätzlich ausgleichbar.Abwägung/ Fazit:Aufgrund der Nähe zur kirchlichen Einrichtung stellt die Plangebietsfläche eine sinnvolle Erweiterung fürdiesen Zweck dar.Keine hochwertigen Biotoptypen betroffen. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriffgrundsätzlich ausgleichbar.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 313.3 Ortsgemeinde Dockweiler3.3.1 Kleinflächige Erweiterung von Mischbaufläche am nördlichen Ortsrand (Flur 3,Flurstück 15/7 tlw.) (ca. 0,1 ha)Am nördlichen Ortsrand von Dockweiler ist eine Ortsabrundung in geringem Umfang vorgesehen.Der Lückenschluss betrifft rückwärtige Grundstücksflächen, insbesondere das Flurstück 15/7 tlw. inder Flur 3. Im umgebenden Bereich sind Mischbauflächen ausgewiesen, die geringfügig um ca. 0,1ha erweitert werden.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen, die in Mischbauflächegeändert werden.Im Fortschreibungsentwurf für den Regionalen Raumordnungsplan Trier sind diese Darstellungenverzeichnet: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“, Vorbehaltsgebiet „RessourcenschutzSchwerpunkt: Landschaftsbild“ und Vorranggebiet der „Wasserwirtschaft Schwerpunkt Grundwasserschutz“.Es handelt sich hierbei um großflächige Gebietsdarstellungen, die auch die Ortslage(bestehende Siedlungslage) überdeckt.Die überplanten Flächen sind im Bestand durch stark verbuschtes Grünland mit einem hohen Anteilan Bäumen und Sträuchern geprägt. Die Anbindung an den überörtlichen Verkehr erfolgt über die„Hauptstraße“.Abb: Erweiterung von Mischbaufläche (ca. 0,1 ha) am nördlichen Ortsrand06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 32Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/ErholungWasserhaushaltBestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt am nördlichenOrtsrand der OrtsgemeindeDockweiler. Die Fläche befindet sichim Anschluss an die bisherige Bebauungnördlich der Hauptstrasse. DieHöhe des Plangebietes beläuft sich aufca. 535 m ü.NN. Das Gebiet fällt nurin einem sehr geringen Neigungswinkelnach Norden hin ab. Die Plangebietsflächensind im Bestand durch starkverbuschtes Grünland mit einem hohenAnteil an Bäumen und Sträuchern geprägt.Das Umfeld ist ländlich geprägt.Hofanlage, Schrebergärten und Wohnhäuserprägen das Landschaftsbild.Südlich befindet sich die Ortsgemeindeund nördlich grenzen überwiegendlandwirtschaftliche Flächen an.Die Erholungseignung in diesem Gebietkann als gering bis mittel eingestuftwerden.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor.Oberflächengewässer sind im Gebietnicht vorhanden.Boden Bodengroßlandschaft der basischenintermediären Vulkanite, z. T. wechselndmit Lösslehm. Die Hauptbodenart istLehm. Der Boden besitzt ein hohes Ertragspotentialfür die Landwirtschaft.Klima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Plangebietsfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingtdurch die Geländeneigung fließt dieentstandene Kaltluft Richtung Nordenab und hat damit keine große Bedeutungfür die Ortslage.Aufgrund der Nutzung hat die Plangebietsflächeeine höhere Bedeutung fürden Arten- und Biotopschutz. ZahlreicheLebensräume bietet die Fläche derzeitfür Tiere und Pflanzen. Allerdings nurauf einer geringen Flächengröße. Vorbelastungendurch die Siedlungsnähe mitBewegungsunruhe.Empfindlichkeit/BewertungMittelGeringMittel - hochGeringHochPlanerische EmpfehlungEs sollte für eine randliche Eingrünungdes Plangebietes gesorgt werden, ummehr Strukturvielfalt und neue Lebensräumefür Flora und Fauna zu schaffen.Bzw. ein möglichst hoher Erhalt derbestehenden heimischen Gehölze.Höhen- und Größenbegrenzung derBaukörper sollten vorgenommen werden,um einen einheitlichen Ortsrandund eine dem Ortsbild angepasste Bebauungzu erhalten.Minimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer.Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung. Beachtung der DIN-Vorschriften zum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets bzw. Erhaltdes Bestandes da wo möglich, um denAnteil von Frischluftproduzenten zu erhöhenbzw. zu sicher.Eingrünung des Plangebiets mit standortgerechtenheimischen Arten, zurSchaffung neuer Teillebensräume fürFlora und Fauna. Bzw. Sicherung derAltbestände an heimischen Arten soweitwie möglich.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 33Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Naturpark Vulkaneifel; sowie Naturdenkmale Fläche „Gruppe von 2 Kastanien und 2Linden“Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne DarstellungRegionaler Raumordnungsplan: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“, Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“ und Vorranggebiet der „Wasserwirtschaft SchwerpunktGrundwasserschutz“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Die Plangebietsfläche bietet mit seiner hohen Dichte an Bäumen und Sträuchern einen Lebensraumfür die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Bei Durchführung der Maßnahmen würde dieser Lebensraumweitestgehend verloren gehen. Aufgrund der sehr geringen Größe der Fläche und der ausre i-chenden umliegenden Ausweichmöglichkeiten für die Tierwelt ist jedoch von kei nem schwerwiegendenEingriff auszugehen. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grundsätzlichausgleichbar.Abwägung/ Fazit:Geringfügige Siedlungserweiterung als OrtsabrundungEs sind zwar höherwertige Biotoptypen betroffen, dies jedoch in einem flächenmäßig nur geringen Umfang.Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grundsätzlich ausgleichbar.3.4 Ortsgemeinde Dreis-Brück3.4.1 Anpassung der Darstellungen an den Bebauungsplan „Vulkanhöhe/ Radersberg“ inder Fassung der 1. <strong>Änderung</strong> und ErweiterungIn der Ortsgemeinde Dreis-Brück ist eine Anpassung an die Bauleitplanung für das Gewerbegebiet„Vulkanhöhe/ Radersberg“ vorgesehen. Das Gewerbegebiet liegt im Südosten der Ortslage Brück,unmittelbar nördlich der Bundesstraße B 410 und an der Anschlussstelle an die Autobahn A 1.Die Inhalte des Flächennutzungsplans werden auf der Grundlage der Planzeichnung der 1. <strong>Änderung</strong>und Erweiterung des Bebauungsplans „Vulkanhöhe/ Radersberg“ angepasst. Der OrtsgemeinderatDreis-Brück hat diesen Bebauungsplan am 29.08.2013 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.Demnach erfolgt eine <strong>Änderung</strong> von Teilen der gewerblichen Bauflächen in Gemeinbedarfsflächenfür den „Winterdienst“. Zudem werden Verkehrs- und Versorgungsflächen, Grünflächen und die zugeordnetenKompensationsflächen angepasst. Bei der <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> handelt es sich um kleinerenachrichtliche Anpassungen an die konkretisierten Flächenabgrenzungen gemäß dem Bebauungsplan.Es werden hierdurch keine großflächigen Erweiterungen des (zum großen Teil bestehenden,weil bebauten) Gewerbegebietes vorbereitet.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 34Abb: Anpassung der <strong>FNP</strong>-Planinhalte an die 1. <strong>Änderung</strong> und Erweiterung des Bebauungsplans„Vulkanhöhe/ Radersberg“Das Bauleitplanverfahren für die 1. <strong>Änderung</strong> und Erweiterung des Bebauungsplans „Vulkanhöhe/Radersberg“ wurde im Jahr 2013 abgeschlossen (Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB am29.08.2013). Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, weil die Erweiterungsflächenals gewerbliche Bauflächen im wirksamen Flächennutzungsplan bereits ausgewiesensind.Für detaillierte Informationen in Bezug auf die innere verkehrliche Erschließung des Plangebieteswird auf die Planinhalte und die <strong>Begründung</strong> zu dem Bebauungsplan verwiesen. Der Autobahnabschnittder A 1 wird in Zukunft in Richtung Norden nach Köln ausgebaut.Die landschaftsplanerischen Belange sind durch die Darstellungsänderungen nur peripher berührt.Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgte eine Bilanzierung im Detail. Vom Ergebnis herwerden keine zusätzlichen landespflegerischen Ausgleichsflächen erforderlich.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 35Es wird daher kein Erfordernis für weitergehende landschaftsplanerische Bewertungen auf Planungsebenedes <strong>FNP</strong> gesehen.Abb: Planzeichnung der 1. <strong>Änderung</strong> und Erweiterung des Bebauungsplans „Vulkanhöhe/Radersberg“06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 363.5 Ortsgemeinde Ellscheid3.5.1 <strong>Änderung</strong> von gewerblichen Bauflächen in Sonderbauflächen „Photovoltaik“ (ca.16,2 ha) im Gewerbegebiet Gillenfeld-Ellscheid (Gemarkungsbereich Stackenbruch,Flur 2) und Darstellung von Verkehrsfläche (ca. 1,6 ha)Der Ortsgemeinderat Ellscheid hat beantragt, diesen <strong>Änderung</strong>spunkt für das Gewerbe- und IndustriegebietGillenfeld-Ellscheid in das Planverfahren aufzunehmen.Das Gewerbe- und Industriegebiet „Gillenfeld-Ellscheid“ liegt im Nordosten der Ortslage Ellscheidund grenzt östlich an die Bundesstraße B 421. Für das Gewerbe- und Industriegebiet besteht einrechtskräftiger Bebauungsplan, der vom interkommunalen Zweckverband aufgestellt worden ist.Im Plangebiet sind gewerblichen Bauflächen ausgewiesen und für potentielle Investoren verfügbar.Seit vielen Jahren hat sich jedoch kein gewerblicher Betrieb im Plangebiet angesiedelt und konkreteAbsichten hinsichtlich einer Ansiedlung sind derzeit nicht absehbar.Aus diesen Gründen (mangelnde Nachfrage von Gewerbebetrieben) hat sich der interkommunaleZweckverband dafür entschieden, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan im Parallelverfahren zuändern. Eine <strong>Änderung</strong> dieses rechtsverbindlichen Bebauungsplans ist möglich und planerischsinnvoll, um die Nutzung als Sonderbaufläche (für Erneuerbare Energien, u. a. Photovoltaik, Kleinwindkraftanlagenetc.) zu ermöglichen.Da durch die verbindliche Bauleitplanung eine bauliche Nutzung bereits zugelassen ist (nach § 30BauGB geplanter Bereich), stellt die vorgesehene Nachfolgenutzung für eine großflächigePhotovoltaikanlage eine sinnvolle Nachnutzung dar.Für das Gewerbegebiet sind im wirksamen Flächennutzungsplan gewerbliche Bauflächen ausgewiesen,die in Sonderbauflächen „Photovoltaik“ geändert werden sollen. Zudem erfolgt die Darstellungvon Verkehrsfläche (ca. 1,6 ha) für den Bereich der im Bestand angrenzenden Bundesstraße.Die Darstellung der Sonderbauflächen „Photovoltaik“ ist im Gemarkungsbereich „Stackenbruch“ inder Flur 2 geplant und umfasst eine Größe von etwas weniger als 13 Hektar. Bei der vorgesehenen<strong>Änderung</strong> wird die Darstellung der vorhandenen Kompensationsflächen beibehalten.Im Fortschreibungsentwurf für den Regionalen Raumordnungsplan Trier sind diese Darstellungenverzeichnet: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“, Vorbehaltsgebiet „RessourcenschutzSchwerpunkt: Landschaftsbild“ und Vorranggebiet „Industrie und Gewerbe“. Im RROP hat die OrtsgemeindeEllscheid die regionalplanerische Funktionszuweisung „Gewerbe“.Die <strong>Änderung</strong>sfläche liegt im Bereich der abgegrenzten Schutzzone III des geplanten WasserschutzgebietesStrohn (WSG 395).Die Situation der verkehrlichen Erschließung stellt sich wie folgt dar. Derzeit führen im Bestand unbefestigteWirtschaftswege/ Waldwege an oder durch die Planfläche (im nordwestlichen Bereich, imSüden und im östlichen Randbereich). Für eine Verbesserung der inneren und äußeren Erschließungdes Plangebietes ist der Ausbau der vorhandenen Wirtschaftswege möglich.Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Bundesstraße B 421 sind die Voraussetzungen günstig undeine gute Anbindung an den überörtlichen Verkehr möglich (möglicher Anschluss im Süden oder ander freien Strecke der B 421 im nordwestlichen Randbereich der Planfläche).06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 37Im Hinblick auf Bundesstraße B 421 sind die Bauverbotszone, ggf. erforderliche Mindestabständevon baulichen Anlagen zu beachten und weitere Aspekte (bezüglich Einsehbarkeit,Blendwirkungen, z. B. bei einer Photovoltaikanlage, etc.) bei den nachfolgenden Planungen zu berücksichtigen.Auf den nachfolgenden Planungsebenen sind weitere Einzelheiten bezüglich der technischen Erschließung(insbesondere Leitungsverläufe, Einspeisung des erzeugten Stroms etc.) zu klären.Die vorgesehenen Sonderbauflächen werden im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung für dieErrichtung von Anlagen, die dem Klimawandel entgegenwirken, bereit gehalten.Photovoltaikanlagen sind als bauliche Anlagen überwiegend klima- und umweltfreundlich. Vor diesemHintergrund ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Photovoltaik“ grundlegend als positivzu beurteilen.Abb: Ausweisung von Sonderbauflächen „Photovoltaik“ in der Größe von ca. 16,2 ha im GewerbegebietGillenfeld-Ellscheid (im Gemarkungsbereich „Stackenbruch“ in der Flur 2); Darstellungvon Verkehrsfläche (ca. 1,6 ha)Da die überplanten Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind,sind zukünftige bauliche Eingriffe auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung bereits berücksich-06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 38tigt. Es liegt ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor, und damit sind bauliche Eingriffe zulässig.Infolge der <strong>Änderung</strong>sinhalte werden keine neuen Eingriffe in die Natur und Landschaft ermöglicht.Eine angemessene, landschaftsverträgliche Einbindung einer großflächigen Photovoltaikanlage indie Landschaft und Umgebung kann durch ohnehin erforderliche randliche Eingrünungen des Gebietessichergestellt werden. Einzelheiten sind auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, im konkretenBebauungsplan, mittels entsprechender Festsetzungen zu regeln.Aus landschaftsplanerischer Sicht ist grundsätzlich festzustellen, dass die Eingriffe in die Landschaftund Natur bei einem Solarpark im Vergleich zu einer andersartigen gewerblichen Nutzung alsgeringer zu bewerten sind. Grundsätzlich wird auf die verbindliche Bauleitplanung (mit einer durchgeführtendetaillierten Untersuchung und Bewertung der landschaftsplanerischen Belange, inkl. Bilanzierungder Eingriffe und Ausgleichsmaßnahmen) verwiesen.Abwägung/ Fazit:• Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die überplanten Flächen als gewerbliche Bauflächenausgewiesen. Die Nutzungsänderung zu einer Sonderbaufläche „Photovoltaik“ ist demzufolgeohne erkennbare Konflikte möglich.• Insgesamt sind geringere Eingriffe in Natur und Landschaft im Vergleich zu einer andersartigenNutzung als Sonderbaufläche (mit dem Schwerpunkt gewerbliche Nutzung) zu erwarten.3.6 Ortsgemeinde GillenfeldDie Ortsgemeinde Gillenfeld hat den Antrag gestellt, zwei <strong>Änderung</strong>spunkte in das Planverfahrender 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans aufzunehmen, die nachfolgend erläutert werden.3.6.1 Ausweisung von Wohnbaufläche im Gemarkungsbereich „Auf Kortheck“ (Flurstücke6/1 und 5/1 in der Flur 13) (ca. 1,3 ha)Der Ortsgemeinderat Gillenfeld plant, neue Wohnbauflächen im Gemarkungsbereich „Auf Kortheck“am nördlichen Ortsrand auszuweisen. Die Wohnbauflächen in der Größe von ca. 1,3 ha sind in denFlurstücken 6/1 und 5/1 der Flur 13 im Gemarkungsbereich „Auf Kortheck“ vorgesehen.In der Ortsgemeinde Gillenfeld soll die wohnbauliche Entwicklung im Anschluss an das Neubaugebietam nördlichen Ortsrand in Zukunft fortgesetzt werden. Die bauplanungsrechtlichen Grundlagenwerden mittels dieser Neuausweisung geschaffen.Für die Entwicklung des Neubaugebietes wurden in diesem Bereich der Flur 12 einige Bebauungsplänein den vergangenen Jahren aufgestellt. Innerhalb des realisierten Neubaugebietes und sogarin der gesamten Ortslage sind aktuell dennoch sehr wenige freie Bauplätze verfügbar. Im Hinblickauf die Bedarfsfrage bezüglich Wohnbauflächen sind nachfolgende Aussagen zu treffen.Nach einer aktuellen Erhebung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung von <strong>Daun</strong> sind in der OrtslageGillenfeld im bauplanungsrechtlichen Innenbereich gemäß § 34 BauGB ca. 35 Baulücken vorhanden.Bei einer zu Grunde gelegten Anrechnung von 50 % entspricht das 18 potentiellen Baugrundstückenim Innenbereich.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 39Nach dieser Erhebung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung bestehen etwa 34 Baulücken in mittelsBebauungsplänen beplanten Bereichen (§ 30 BauGB-Bereiche). Es ist anzumerken, dass nur wenigeBaugrundstücke in öffentlicher Hand sind und damit dem Wohnbauflächenmarkt zur Verfügungstehen. In Gillenfeld bestehen nach aktuellen Angaben der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung(15.10.13) nur noch 3 gemeindeeigene Baugrundstücke.Im Rahmen des vorliegenden Planverfahrens zur 8. <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> erfolgt neben der vorgesehenenNeudarstellung von Wohnbaufläche eine Rücknahme von Wohnbaufläche (von 4,4 ha) am südlichenOrtsrand im Bereich „Unterm Leidenberg“ (Flur 19). Diese Rücknahme erfolgt unter Ausnutzungder Möglichkeit des sog. Flächentausches. Die Rücknahme von Wohnbaufläche im Bereich„Unterm Leidenberg“ erfolgt in einem größeren Flächenumfang (4,4 ha an Wohnbaufläche) als dieNeuausweisung (ca. 1,3 ha) im Bereich „Auf Kortheck“.Damit kann dem Grunde nach bilanziell auch eine Kompensation der Wohnbauflächenneudarstellungin der Ortsgemeinde Strohn erfolgen (geplante Neudarstellung von 3,3 ha Wohnbaufläche).Es wird ergänzend auf die Erläuterungen zum nachfolgenden <strong>Änderung</strong>spunkt 3.6.3 verwiesen.Abb: Ausweisung von Wohnbaufläche im Gemarkungsbereich „Auf Kortheck“ in der Größe vonca. 1,3 ha (Flurstücke 6/1 und 5/1 in der Flur 13)06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 40Im wirksamen Flächennutzungsplan sind Grünflächen (Kompensationsflächen) dargestellt.Im Fortschreibungsentwurf für den Regionalen Raumordnungsplan Trier sind für die Plangebietsflächendiese Ausweisungen verzeichnet: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“, Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“. Für die nördlich angrenzenden Flächenist die Darstellung Vorbehaltsgebiet „Ressourcenschutz Schwerpunkt: Boden“ dokumentiert.Die überplanten Flächen werden derzeit als Ackerflächen intensiv genutzt. Die Fläche ist nicht plan,das Gelände ist insbesondere im nördlichen Bereich durch größere Unebenheiten geprägt. DieHangneigung in Richtung Nord bzw. Nordwest ist teilweise sehr groß; die Entwässerung des Oberflächenwasserverläuft in diese Richtung.Der Anschluss an das Ver- und Entsorgungsnetz ist analog zu dem angrenzenden Neubaugebietherzustellen. Als hauptsächliche Erschließungsstraße fungiert die örtliche „Pulvermaarstraße“. Derasphaltierte Wanderweg „Maare Pfad“ verläuft entlang des nördlichen Randes des vorhandenenWohngebietes. Eine bauabschnittsweise, bedarfsgerechte Erschließung ist möglich und sinnvoll.Die Gebäude an der „Pulvermaarstraße“ (Betrieb „Jakob“) wurden in der Vergangenheit landwirtschaftlichgenutzt. Aktuell ist keine landwirtschaftliche Nutzung zu verzeichnen, eine zukünftigelandwirtschaftliche Nutzung ist jedoch möglich (z. B. Wiederaufnahme einer Viehhaltung in Formvon Mastschweinehaltung, Rindviehhaltung o. ä., d. h. eine entsprechende Tierhaltung könnte wiederetabliert werden).Im Planverfahren nach § 20 LPlG wurden von der Kreisverwaltung Vulkaneifel diesbezüglich Hinweisegegeben. Im weiteren Planverfahren und insbesondere bei der verbindlichenBauleitplanungsollen weitere Einzelheiten mit dem betroffenen Landwirt in Bezug auf die Flächeninanspruchnahmegeklärt werden.Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind die immissionsschutzbezogenen Belange (v. a.aufgrund der geringen Nähe zu dem landwirtschaftlichen Betrieb Jakob und zum Sportplatz) imDetail zu untersuchen und abschließend zu bewerten. Beim Aufstellungsverfahren zu einem Bebauungsplanwerden ggf. fachgutachterliche Untersuchungen bezüglich Schall und Geruch erforderlich.Des Weiteren sollte die Schallentwicklung, die vom Sportplatzgelände ausgeht, ebenfallsmit berücksichtigt werden.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/Erholung06.01.2014Bestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt am nordöstlichenOrtsrand der OrtsgemeindeGillenfeld. Das Plangebiet wird durchdie im Westen verlaufende Strasse„Am Steinpesch“, sowie der im Ostenbestehenden „Pulvermaarstrasse“ eingegrenzt.Die Höhe des Plangebietes beläuft sichauf ca. 428 m ü. NN. Das Gebiet fälltleicht nach Nordwest hin ab.Die Plangebietsflächen sind im Bestanddurch intensiv bewirtschafteteAckerflächen geprägt. Die umliegendenFlächen sind ebenso überwiegendEmpfindlichkeit/BewertungGeringPlanerische EmpfehlungEs sollte für eine randliche Eingrünungdes Plangebietes gesorgt werden, ummehr Strukturvielfalt und neue Lebensräumefür Flora und Fauna zu schaffen.Höhen- und Größenbegrenzung derBaukörper sollten vorgenommen werden,um einen einheitlichen Ortsrandund eine dem Ortsbild angepasste Bebauungzu erhalten.


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 41landwirtschaftlich geprägt. Im Westenschließt sich die Ortsbebauung mitüberwiegend Einfamilienhäusern an.Die Erholungseignung in diesem Gebietkann in der Bestandssituation als geringeingestuft werden. Es ist anzunehmen,dass dieses Gebiet und derenteilweise unbefestigte Wirtschaftswegeals Fußwege für Erholungszweckegenutzt werden. Der Wanderweg„Maare Pfad“ beginnt im direkten Anschlussim südlichen Bereich des Plangebietes.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor.Oberflächengewässer sind im Gebietnicht vorhanden. Das Gewässer „Pulvermaar“,liegt ca. 1 Km östlich vomPlangebiet entfernt.Die <strong>Änderung</strong>sfläche liegt im Bereichder abgegrenzten Schutzzone III desgeplanten WasserschutzgebietesWasserhaushaltStrohn (WSG 395).Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm. Die Hauptbodenart ist Lehm.Der Boden besitzt ein mittleres bis hohesErtragspotential für die Landwirtschaft.Klima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Plangebietsfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingtdurch die Geländeneigung fließt dieentstandene Kaltluft Richtung Nordwestab und hat damit keine Bedeutungfür die Ortslage.Aufgrund der ausschließlich intensivenlandwirtschaftlichen Nutzung hat diePlangebietsfläche nur eine geringe Bedeutungfür den Arten- und Biotopschutz.GeringHochGeringGeringMinimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen da wo es inBezug auf das geplante Projekt möglichist. Beachtung der DIN-Vorschriftenzum Umgang mit Boden.Minimierung der Versiegelung auf daskleinstmögliche Maß. Aufwertung desBodens durch die Pflanzung von Gehölzenda wo es in Bezug auf das geplanteProjekt möglich ist. Beachtung der DIN-Vorschriften zum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets da womöglich, um den Anteil von Frischluftproduzentenzu erhöhen.Intensive Eingrünung des Plangebietsmit standortgerechten heimischen Artensoweit es das geplante Vorhabenzulässt, zur Schaffung neuer Teillebensräumefür Flora und Fauna.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Uess und Kyll“; Naturpark Vulkaneifel Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“, Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“. Für die nördlich angrenzenden Flächen: Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Boden“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 42Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage für das Vorhaben gut geeignet. Eine planerisch wohnbaulicheErweiterung der Ortslage in Richtung Norden ist hier zweckmäßig. Aufgrund der intensiven acke r-baulichen Nutzung der Fläche stellt das Plangebiet keinen hochwertigen Biotoptypen dar. HochwertigeBiotope bzw. Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt würden bei der Durchführung der geplantenBaumaßnahme nur in einem sehr geringen Anteil verloren gehen. Insgesamt können die Eingriffe ausSicht der Landespflege als vertretbare Eingriffe gewertet werden. An anderer Stelle wären Eingriffe ingleicher Intensität zu vermuten. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grun d-sätzlich ausgleichbar.Abwägung/ Fazit:• Erweiterung des neuen Wohngebietes am nördlichen Ortsrand• Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind grundsätzlich ausgleichsfähig• Eine randliche Gebietseingrünung zur Einbindung in das Landschaftsbild ist erforderlich• Eine bauabschnittsweise, bedarfsgerechte Erschließung ist möglich und sinnvoll.3.6.2 Planfläche entfällt: Ausweisungen von Mischbaufläche (ca. 0,8 ha) und gewerblicherBaufläche (ca. 1,3 ha) im Gemarkungsbereich „In der Dörrwies“Gemäß Beschlussfassung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Daun</strong> (Abwägung zur landesplanerischenStellungnahme) ist die geplante Fläche aus dem Planverfahren entfallen. Die Gründe für den Beschlusslagen in den nicht lösbaren Konflikten mit den Fachplanungen, insbesondere dem Wasserrecht(ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet).3.6.3 Rücknahme von Wohnbaufläche (ca. 3,8 ha) am südlichen Ortsrand, im Bereich„Unterm Leidenberg“, Neudarstellung von Hecken- und Feldgehölze (ca. 0,8 ha),Dauergrünland (ca. 3,0 ha), Grünland- und Ackernutzung (ca. 0,1 ha)Im Rahmen des Planverfahrens zur 8. <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> wurde geprüft, ob eine Fläche für einen Flächentauschin Gillenfeld zur Verfügung steht (d. h. ob eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene,aber noch nicht realisierte Wohnbaufläche an anderer Stelle zurückgenommen werden kann). DieseVoraussetzungen treffen für eine Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand zu.Unter Berücksichtigung der Abwägungsentscheidung zur landesplanerischen Stellungnahme erfolgtgemäß Beschlussfassung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Daun</strong> die Rücknahme von Wohnbauflächeam südlichen Ortsrand, im Bereich „Unterm Leidenberg“ (Flur 19).Diese Rücknahme erfolgt vor dem Hintergrund der Leitvorstellung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“und unter Berücksichtigung der landes- und regionalplanerischen Schwellenwertthematik.Bei der Rücknahme wird von der Möglichkeit des sog. Flächentausches Gebrauch gemacht.Die Rücknahme von Wohnbaufläche im Bereich „Unterm Leidenberg“ erfolgt in einem größerenFlächenumfang (3,8 ha an Wohnbaufläche) als die oben erläuterte Neuausweisung von Wohnbaufläche(ca. 1,3 ha) im Bereich „Auf Kortheck“. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Erläuterungenzum <strong>Änderung</strong>spunkt 3.6.1 verwiesen.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 43In der Abbildung ist der Bereich der Rücknahme von Wohnbaufläche (Flächenabgrenzung = schraffierterBereich) gekennzeichnet.Im Flächennutzungsplan wird wieder die tatsächliche Bodennutzung dargestellt (d. h. diejenige<strong>FNP</strong>-Darstellung, die vor der Nutzungsänderung und Ausweisung von Wohnbaufläche im Rahmender 4. oder 5. <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> Bestand hatte; u. a. wird die Nutzung „Hecken und Feldgehölze dargestellt).Abb: Rücknahme von Wohnbaufläche (ca. 3,8 ha) am südlichen Ortsrand, im Bereich „UntermLeidenberg“ (Flur 19)3.7 Ortsgemeinde Hinterweiler3.7.1 Nachrichtliche Anpassung: Darstellung einer Sonderbaufläche für „Freizeit und Erholung“(ca. 1,4 ha)Am nördlichen Ortsrand von Hinterweiler wird eine Sonderbaufläche für „Freizeit und Erholung“ inder Größe von ca. 1,4 ha im Gemarkungsbereich „Auf Backespesch“ und „Auf der Linn“ dargestellt.Die Darstellung dieser Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ erfolgt,um die vorhandenen Kleingärten und baulichen Anlagen zu berücksichtigen sowie die entsprechendim Bebauungsplan vorgesehene Zweckbestimmung.Im wirksamen Flächennutzungsplan ist im Rahmen der 6. <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> bereits eine Grünflächemit der Zweckbestimmung "Kleingärten" dargestellt worden. Aufgrund der Ergebnisse aus den Beteiligungsverfahrenzum sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Auf der Linn“ wird es je-06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 44doch erforderlich zur Berücksichtigung der baulichen Anlagen, die im Rahmen der Kleingarten- undFreizeitnutzung zulässig sein sollen, eine Sonderbaufläche darzustellen.Da bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt die Planinhalte des Flächennutzungsplans an die tatsächliche Nutzungund einen Bebauungsplan angepasst werden, sind weitere Ausführungen zur Landschaftsplanungnicht erforderlich.Abb: Darstellung einer Sonderbaufläche für „Freizeit und Erholung“ am nördlichen Ortsrand3.8 Ortsgemeinde ImmerathDie Ortsgemeinde Immerath hat drei <strong>Änderung</strong>spunkte für das Planverfahren der 8. <strong>Änderung</strong> desFlächennutzungsplans beantragt. Die <strong>Änderung</strong>spunkte sind zwei redaktionelle <strong>Änderung</strong>en undeine nachrichtliche Anpassung an den Bestand.3.8.1 Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich in Anpassung an ein genehmigteslandwirtschaftliches Bauvorhaben („Scholzenhof“) (ca. 0,4 ha)Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt erfolgt eine nachrichtliche Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich.Die Siedlungsfläche im Außenbereich in der Größe von ca. 0,4 ha wird im Osten derOrtslage von Immerath (v. a. Flurstück 160/ 2 tlw. in der Flur 4) abgebildet. Im wirksamen Fläche-06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 45nnutzungsplan sind an diesen Stellen Flächen für die Forstwirtschaft (Laubforst) und landwirtschaftlicheFlächen (Dauergrünland) ausgewiesen.Die Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich stellt hierbei lediglich eine informatorischeKonkretisierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen dar.Abb: Die abgebildete Siedlungsfläche im Außenbereich östlich der Ortslage3.8.2 Redaktionelle <strong>Änderung</strong>: Entnahme eines Punktsymbols „Jugendraum“Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt liegt eine redaktionelle Korrektur der Planinhalte vor: das Punktsymbol„Jugendraum“ wird aus der Plankarte entfernt. In den angrenzenden Grundstücken sind öffentlicheEinrichtungen lokalisiert und als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen.3.8.3 Redaktionelle <strong>Änderung</strong>: Entnahme der Darstellung für eine 20-kV-Freileitung imBereich des Neubaugebietes „Dümpel/ Zum Wiesengrund“Bei dieser redaktionellen <strong>Änderung</strong> wird eine 20-kV-Freileitung im Bereich des Neubaugebietes„Dümpel/ Zum Wiesengrund“ nicht mehr im Flächennutzungsplan dargestellt. In diesem Abschnittwurde eine Verkabelung der 20-kV-Freileitung durchgeführt.3.9 Ortsgemeinde Nerdlen3.9.1 Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich am östlichen Ortsrand (Flurstück28/3, Flur 9; ca. 0,3 ha)Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt erfolgt eine nachrichtliche Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich.Die Siedlungsfläche im Außenbereich wird in der Größe von ca. 0,3 ha am östlichen06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 46Ortsrand (Flurstück 28/3, Flur 9) abgebildet. Die Anpassung erfolgt an ein genehmigtes landwirtschaftlichesBauvorhaben. Das Haupt- und Nebengebäude sind im Kataster verzeichnet. Im wirksamenFlächennutzungsplan sind an dieser Stelle landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind landwirtschaftliche Flächen verzeichnet. Die Darstellungeiner Siedlungsfläche im Außenbereich stellt dabei lediglich eine informatorische Konkretisierungder landwirtschaftlichen Nutzflächen dar.Abb: Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich am östlichen Ortsrand3.10 Ortsgemeinde Sarmersbach3.10.1 Ausweisung von Mischbaufläche am westlichen Ortsrand (Flurstücke 122/2, 122/3,123/2, 123/3 und 45/1 in der Flur 10; insgesamt ca. 0,2 ha)Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt erfolgt eine kleinflächige Darstellung von Mischbaufläche am westlichenOrtsrand von Sarmersbach. Die Erweiterung der Mischbauflächen in der Größe von insgesamtca. 0,2 ha erfolgt auf den Flurstücken 122/2, 122/3, 123/2, 123/3 und 45/1 in der Flur 10.Diese kleinflächige Erweiterung von Mischbauflächen stellt eine Ortsabrundung bzw. einen Lückenschlussdar. Der Eigentümer der Flurstücke 122/2 und 123/2 plant im rückwärtigen Grundstücksbereichdie Errichtung eines Holzschuppens als bauliche Nebenanlage.Die unmittelbare Umgebung ist durch eine bauliche Nutzungsstruktur (Wohngebäude und Nebengebäude)geprägt. Im wirksamen Flächennutzungsplan ist „landwirtschaftliche Fläche“ dargestellt.Für die Planflächen sind im Regionalen Raumordnungsplan Trier keine Ausweisungen verzeichnet.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 47Abb: Ausweisung von Mischbaufläche zur Abrundung des westlichen OrtsrandsDie Plangebietsflächen fallen leicht nach Osten hin ab. Die überplanten Flächen werden derzeitvielfältig genutzt, u. a. als Privatgärten und Wiesenflächen. Die Plangebietsflächen sind im Bestandrelativ kleinflächig und in ihrer Nutzung sehr unterschiedlich. Im südlichen Bereich besteht eine Hüttebzw. Überdachung von gelagertem Brennholz. Daran schließt sich ein kleiner Fichtentrupp (Blaufichten)von ca. 15 Bäumen an. Daran anschließend befindet sich eine Grünfläche mit angehäuftenSchutt sowie Erdaushub. In diesem Bereich hat sich eine Ruderalvegetation angesiedelt. Westlichdes Plangebietes befindet sich ein Sportplatz sowie eine großflächig angelegte Weidefläche. LandwirtschaftlicheBetriebe grenzen an. Südöstlich der betrachteten Flächen befindet sich ein Hof fürIslandpferde, die südwestlich gelegenen Flächen werden u. a. als Pferdekoppel genutzt.Die Erschließung erfolgt derzeit mittels schmaler Wirtschaftswege südlich und nördlich der geplantenMischbaufläche. Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme (im Dezember 2012) wurden StraßenundKanalarbeiten in der östlich verlaufenden „Hilgerather Straße“ durchgeführt.Aufgrund der umgebenden landwirtschaftlichen Nutzungsstrukturen wird empfohlen, dass im Rahmender verbindlichen Bauleitplanung eine immissionsschutztechnische Bewertung der Flächen erfolgt.Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass ausder M-Flächendarstellung im Flächennutzungsplan ein festgesetztes MD-Dorfgebiet entwickelt wird.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 48Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/ErholungWasserhaushaltBestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt am westlichenOrtsrand der OrtsgemeindeSarmersbach. Das Plangebiet wird erschlossenüber einen Abzweiger, welchervon der K 40 (Hilgerather Straße)Richtung Westen abgeht.Die Höhe des Plangebietes beläuft sichauf ca. 485 m ü.NN. Die Plangebietsflächenfallen leicht nach Osten hin ab.Die Plangebietsflächen sind im Bestandrelativ kleinflächig und sehr unterschiedlichin ihrer Nutzung. Im südlichenBereich besteht eine Hütte bzw.Überdachung von gelagertem Brennholz.Daran schließt ein kleiner Fichtentrupp(Blaufichten) von ca. 15Bäumen an. Anschließend hieran befindetsich eine Grünfläche mit angehäuftenSchutt sowie Erdaushub. Indiesem Bereich hat sich eineRuderalvegetation angesiedelt. Westlichdes Plangebietes befindet sich einSportplatz sowie eine großflächig angelegteWeidefläche. LandwirtschaftlicheBetriebe grenzen an.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor.Oberflächengewässer sind im Gebietnicht vorhanden.Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm. Die Hauptbodenart ist Lehm.Der Boden besitzt ein mittleres bis hohesErtragspotential für die Landwirtschaft.Klima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Plangebietsfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingtdurch Hangneigung Richtung Osten,stellt diese eine nur geringe Bedeutungfür die Ortslage dar.Aufgrund der momentanen Nutzung undder relativ hohen Strukturvielfalt, hat diePlangebietsfläche eine mittlere Bedeutungfür den Arten- und Biotopschutz.Empfindlichkeit/BewertungGeringGeringMittel - hochGeringMittelPlanerische EmpfehlungEs sollte für eine randliche Eingrünungdes Plangebietes gesorgt werden, ummehr Strukturvielfalt und neue Lebensräumefür Flora und Fauna zu schaffen.Höhen- und Größenbegrenzung derBaukörper sollten vorgenommen werden,um einen einheitlichen Ortsrandund eine dem Ortsbild angepasste Bebauungzu erhalten.Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen da wo es inBezug auf das geplante Projekt möglichist, um die Wasseraufnahme zu erhöhen.Beachtung der DIN-Vorschriftenzum Umgang mit Boden.Minimierung der Versiegelung auf daskleinstmögliche Maß. Aufwertung desBodens durch die Pflanzung von Gehölzenda wo es in Bezug auf das geplanteProjekt möglich ist. Beachtung der DIN-Vorschriften zum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets da womöglich, um den Anteil von Frischluftproduzentenzu erhöhen.Eingrünung des Plangebiets zur Schaffungneuer Teillebensräume für Floraund Fauna.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 49Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Naturpark Vulkaneifel Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: ohne Darstellung Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Das Plangebiet ist relativ kleinräumig, dafür besticht es durch eine Vielzahl von unterschiedlichenNutzungen. Im Plangebiet befinden sich eine Holzlagerstätte, ein kleiner Fichtentrupp aus Blaufichten(ca. 15 Stück) sowie eine Grünlandbrache mit Ruderalvegetation, teilweise liegen kleinere Abgrabu n-gen und Ansammlungen von Geröll und Schutt vor. Die Flächen grenzen unmittelbar an private Gä r-ten an. Die Ortsbebauung schließt sich im Osten der Plangebietsflächen an. Hochwertige Biotope sindnicht betroffen, dennoch bietet der Bereich einen Lebensraum für Tiere und Pflanzen . Lebensräumeder Tier- und Pflanzenwelt würden bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahme verloren gehen.Die Eingriffe sind aus landespflegerischer Sicht als gering zu bewerten und sind durch g eeigneteKompensationsmaßnahmen ausgleichbar.Abwägung/ Fazit:• Kleinflächige Abrundung des westlichen Ortsrands, insbesondere zur Vorbereitung der Errichtungeines Holzschuppens.• Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind ausgleichsfähig.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 503.11 Ortsgemeinde SaxlerIn der Ortsgemeinde Saxler werden zwei Siedlungsflächen im Außenbereich dargestellt.Abb: Darstellung von zwei Siedlungsflächen im Außenbereich3.11.1 Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich am südlichen Ortsrand (in Anpassungan ein genehmigtes landwirtschaftliches Bauvorhaben, ca. 0,4 ha)Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt erfolgt eine nachrichtliche Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereichin der Größe von ca. 0,4 ha. Das landwirtschaftliche Bauvorhaben „Rindviehstall FrankMax“ ist genehmigt. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen.Im südöstlich angrenzenden Bereich sind großflächige Waldflächen vorhanden. Die Darstellungeiner Siedlungsfläche im Außenbereich stellt hierbei lediglich eine informatorische Konkretisierungder landwirtschaftlichen Nutzflächen dar. Die <strong>Änderung</strong>sfläche liegt im Bereich der abgegrenztenSchutzzone III des geplanten Wasserschutzgebietes Strohn (WSG 395).06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 513.11.2 Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich westlich der Ortslage Saxler(ca. 3,6 ha)Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt erfolgt eine nachrichtliche Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereichin der Größe von ca. 3,7 ha. Die großflächige Darstellung erfolgt in Anpassung an eingenehmigtes landwirtschaftliches Bauvorhaben. Die Biogasanlage „Zillgen GbR/ Waldhof“ gilt alsprivilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich. Die <strong>Änderung</strong>sfläche liegt im Bereich der abgegrenztenSchutzzone III des geplanten Wasserschutzgebietes Strohn (WSG 395).Im wirksamen Flächennutzungsplan sind landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Die Darstellungeiner Siedlungsfläche im Außenbereich stellt hierbei lediglich eine informatorische Konkretisierungder landwirtschaftlichen Nutzflächen dar.Der Mürmesgraben (Gewässer III. Ordnung) verläuft entlang der Fläche. Im immissionsrechtlichenBescheid für die Biogasanlage „Zillgen GbR/ Waldhof“ (vom 19. Mai 2010) ist für den Bereich zwischender südlichen Begrenzung (Dammschüttung) der Biogasanlage und dem Mürmesgraben eineKompensationsfläche ausgewiesen. Diese Information wurde im Verfahren gemäß § 20 LPlG mitgeteilt,und aufgrund dessen erfolgte eine geringfügige Rücknahme der Darstellung am südlichenRand, in unmittelbarer Nähe zum Bachlauf.3.12 Ortsgemeinde Schalkenmehren3.12.1 Ausweisung einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ im Nordosten der Ortslagevon Schalkenmehren (ca. 0,7 ha)In der Ortsgemeinde Schalkenmehren soll eine Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ nordöstlichder Ortslage von Schalkenmehren dargestellt werden.Der Standort ist direkt westlich an der „Schalkenmehrener Straße“ (Kreisstraße K 16) gelegen, d .h.zwischen der Ortslage von Schalkenmehren und Mehren lokalisiert. Die Ausweisung dieser Sonderbaufläche„Wohnmobilstellplatz“ ist vorgesehen, um zukünftig einige Stellplätze für Wohnmobileund Caravane einrichten zu können. In der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> sind derartige Stellplätze nichtausreichend vorhanden. Ein privater Investor beabsichtigt zudem hier die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzesmit Toilettenanlage.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind „ökologisch bedeutsame Offenlandbereiche als Umsetzungsräumefür Ökokontierungs- und Kompensationsmaßnahmen“ dargestellt. Bei der zu änderndenFlächendarstellung im wirksamen Flächennutzungsplan handelt es sich um eine Kompensationssuchraumfläche.Dieser Flächenpool wird bei der Suche und Festlegung konkreter Ausgleichsmaßnahmenin der verbindlichen Bauleitplanung vorrangig in Anspruch genommen. Bei diesen Flächenhandelt es sich somit nicht um verbindlich festgelegte Kompensationsflächen.Für die Realisierung der geplanten Sonderbaufläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen.Die überplanten Flächen (u. a. die Flurstücke 51/ 2 und 52/ 16 der Flur 3 mit einer Größevon ca. 0,7 ha) sind im privaten Eigentum. Für die reine Wohnmobilstellplatzfläche werden voraussichtlichrund 2.000 m² benötigt. Eine genaue Konkretisierung muss jedoch noch erfolgen.Die überplanten Flächen sind im Bestand durch privates Grünland (Nutzrasen) geprägt. Eine Baumreihesäumt alleenartig die „Schalkenmehrener Straße“. Auf dem östlich angrenzenden Grundstück06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 52(Flurstück 7, Flur 23) ist ein großes freistehendes Einfamilienhaus vorhanden. Das Plangebiet fälltinsgesamt leicht nach Süden hin ab.Im Hinblick auf eine Nutzung durch Wohnmobilisten ist der Standort insofern gut gewählt, als dassdie Lage verkehrsgünstig ist: Direkt nördlich des Gebietes verläuft der überregionale Rad- undWanderweg „Maare-Mosel-Radweg“. Die Anbindung an das überörtliche (Schnell-) Straßennetz istüber die Kreisstraße K 16 und die nahe verlaufende Bundesstraße B 421 gewährleistet. Eine guteverkehrliche Erreichbarkeit ist insbesondere durch die Nähe zur Autobahn A 1/ E 44 gegeben. DieAutobahnanschlussstelle <strong>Daun</strong>/ Mehren der Autobahn A 1 / E 44 ist in geringer Entfernung über dieBundesstraße B 421, die Mehren durchquert, erreichbar. Der ehem. Bahnhof von Schalkenmehrenist zudem ca. 200 Meter südwestlich entfernt.Die konkrete Erschließung des Plangebietes kann einerseits von der Gemarkung Mehren über eingemeindliches Grundstück, das erworben werden muss, andererseits über die vorhandeneZuwegung zum ehemaligen Bahnhof in der Gemarkung Schalkenmehren erfolgen. Eine Konkretisierungmuss auf Ebene der genaueren Konzipierung durch den Investor noch erfolgen.Grundsätzlich wird der Hinweis gegeben, dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung undkonkretisierender Planungen die Bauverbotszone von 15 m zur Kreisstraße K 16 nach Landesstraßengesetzzu berücksichtigen ist.Abb: Die Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ an der „Schalkenmehrener Straße“ (K 16)Im Fortschreibungsentwurf für den Regionalen Raumordnungsplan Trier sind diese Ausweisungenfür die überplante Fläche verzeichnet: „Vorbehaltsfläche für Forstwirtschaft“, Vorbehaltsgebiet „Erholung/Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet „Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 53Für die nördlich angrenzenden Flächen sind ein Vorranggebiet „Arten-/ Biotopschutz“ und ein Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Boden“ dargestellt.Die <strong>Änderung</strong>sfläche liegt im Bereich der abgegrenzten Schutzzone III des geplanten WasserschutzgebietesStrohn (WSG 395).Im Hinblick auf eine vorgesehene regionalplanerische Ausweisung einer Vorbehaltsfläche für dieForstwirtschaft ist Folgendes festzustellen: Die geplante Wohnmobilstellplatzfläche liegt in einemBereich, der im Fortschreibungsentwurf des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) Trier als„Vorbehaltsfläche für Forstwirtschaft“ dargestellt ist (gemäß Legendeneintragung der digitalenRROP-Entwurfsfassung: „Waldfläche äußerst bedeutsam – Abwägung“). Im RROP-Entwurf ist somiteine abwägungsfähige Flächenkategorie vorgesehen (d. h. regionalplanerische Kategorie „Vorbehaltsgebiet“und kein Vorranggebiet).Im Rahmen der Würdigung der landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 LPlG der KreisverwaltungVulkaneifel hat der Plangeber ausführliche Erläuterungen angeführt. Der Plangeber hatsich diesbezüglich geäußert, dass die momentane Einstufung als Waldfläche aufgrund der tatsächlichvorhandenen Bestandssituation nicht nachvollziehbar ist, weil es sich bei der Planfläche im Bestandzu großen Teilen um eine Scheerrasenfläche handelt. Am südlichen Gebietsrand entlang derK 16 besteht eine Baumreihe mit einheimischen Gehölzen wie Birke, Lärche, Hasel und Fichte; inweiteren Randbereichen sind ebenfalls Gebüsche und Einzelbäume zu finden. Das nähere Umfeldist einerseits durch Strauch- und Baumreihen, flächenhaft jedoch durch Ackerflächen und Wiesengeprägt. In diesem Bereich sind insgesamt keine Waldbestände oder sogar ausgedehnte Waldflächenvorhanden.Aufgrund der tatsächlichen örtlichen Bestandssituation und des erläuterten Sachverhaltes ist diegeplante Ausweisung einer Vorbehaltsfläche für die Forstwirtschaft auf Ebene der Regionalplanungfür den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nicht nachvollziehbar. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat im Rahmen derbauleitplanerischen Abwägung entschieden, dass einer forstwirtschaftlichen Nutzung nicht der Vorrangeingeräumt wird und dass vielmehr der vorgesehenen Plankonzeption im Flächennutzungsplander Vorrang eingeräumt wird.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/Erholung06.01.2014Bestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt nordöstlichder Ortslage von Schalkenmehren. DieFläche ist direkt an der K 16 gelegen,zwischen den Ortsgemeinden Mehrenund Schalkenmehren. Nördlich verläufteine Landstrasse parallel zur K 16. DieHöhe des Plangebietes beläuft sich aufca. 435 m ü.NN. Das Gebiet fälltleicht nach Süden hin ab. Die Plangebietsflächensind im Bestand durchprivates Grünland (Nutzrasen) geprägt.Vorgelagert auf dem Grundstück befindetsich ein Mehrfamilienhaus.Als strukturreicherer Biotoptyp ist dieBaumreihe mit heimischen Gehölzenwie Birke, Lärche, Hasel und Fichte,Empfindlichkeit/BewertungGering - mittelPlanerische EmpfehlungEs sollte für eine randliche Eingrünungdes Plangebietes gesorgt werden, ummehr Strukturvielfalt und neue Lebensräumefür Flora und Fauna zu schaffen.Höhen- und Größenbegrenzung evtl.erforderlicher Baukörper zur Einbindungin das Landschaftsbild.Eine angemessene Einbindung der geplantenSonderbaufläche in die Umgebungkann im Rahmen der nachfolgendenPlanungs- und Genehmigungsebenensichergestellt werden, z. B. überdie Einplanung von Eingrünungsflächen,Vorgabe gestalterischer Festsetzungenzur Einbindung in das Landschaftsbildetc.


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 54Wasserhaushaltim südlichen Bereich hin zur K 16 zunennen. Das gebiet wird durch einenunbefestigten Wirtschaftsweg, welchernördlich parallel zur K 16 verläuft,erschlossen.Das Umfeld ist ländlich geprägt.Strauch- und Baumreihen sowieAckerflächen bestimmen das Landschaftsbild.Die Erholungseignung in diesem Gebietkann Aufgrund der Bestandssituationund der Lage als eher gering eingestuftwerden.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als quartäre Magmatite charakterisiert.Es liegt ein Poren- undKluftgrundwasserleiter vor. Die Ergiebigkeitdes Grundwasserleiters wirdals „stark“ eingestuft.Oberflächengewässer sind im Gebietsind keine vorhanden. Südlich der K16 verläuft ein kleiner Bach.Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm.Klima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Plangebietsfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingtdurch die Geländeneigung fließt dieentstandene Kaltluft Richtung Südenab und hat damit keine Bedeutung fürdie Ortslage.Aufgrund der Nutzung hat die Plangebietsflächenur eine geringe Bedeutungfür den Arten- und Biotopschutz. Einzigdie im Süden bestehenden Einzelbäume,stellen einen höherwertigeren Biotoptypendar.GeringHochGeringMittel - hochMinimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer,Einhaltung von Schutzabständender Bebauung zum Graben (nachLandeswassergesetz).Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen da wo es inBezug auf das geplante Projekt möglichist. Beachtung der DIN-Vorschriftenzum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets bzw. Erhaltdes Bestandes da wo möglich, um denAnteil von Frischluftproduzenten zu erhöhen.Intensive Eingrünung des Plangebietsmit standortgerechten heimischen Artensoweit es das geplante Vorhabenzulässt, zur Schaffung neuer Teillebensräumefür Flora und Fauna.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Uess und Kyll“; Naturpark Vulkaneifel; Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“. Nördlich angrenzende Flächen: Vorranggebiet„Arten-/ Biotopschutz“ und Vorbehaltsgebiet „Ressourcenschutz Schwerpunkt: Boden“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 55Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Aufgrund der Nutzung der Planfläche als Nutzrasen mit wenig Strukturreichtum stellt d as Plangebietkeinen hochwertigen Biotoptypen dar. Einzig die im südlichen Bereich hin zur K 16 gelegenen Einze l-bäume wie Fichte, Birke, Lärche und Hasel sind als höherwertig einzustufen. Hochwertige Biotopebzw. Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt würden bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahmenur in einem sehr geringen Anteil verloren gehen. Durch geeignete Kompensationsmaßna h-men ist der Eingriff grundsätzlich ausgleichbar.Abwägung/ Fazit:• Ausweisung einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ zur Berücksichtigung einer geplantenInvestition und zur Entwicklung des Tourismus in der Region.• die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind grundsätzlich ausgleichsfähig.3.13 Ortsgemeinde Steiningen3.13.1 Redaktionelle <strong>Änderung</strong> und Anpassung an den Bestand: geänderte Darstellungenbezüglich Feuerwehr und Gemeindehaus, ergänzende Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche(ca. 0,1 ha)Einige redaktionelle <strong>Änderung</strong>en werden bei den Darstellungen in Bezug auf die Feuerwehr unddas Gemeindehaus vorgenommen (siehe Abbildung). Zudem wird eine ergänzende Darstellung einerGemeinbedarfsfläche in der Größe von ca. 0,1 ha vorgenommen; im wirksamen Flächennutzungsplansind an dieser Stelle Mischbauflächen ausgewiesen. Die Inhalte des Flächennutzungsplanwerden insgesamt an den örtlichen Bestand angepasst.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 56Abb: Redaktionell geänderte Darstellungen bezüglich Feuerwehr- und Gemeindehaus sowieergänzende Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,1 ha)06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 573.14 Ortsgemeinde StrohnDer Ortsgemeinderat Strohn hat beantragt, vier <strong>Änderung</strong>spunkte in das Planverfahren der 8. <strong>Änderung</strong>des Flächennutzungsplans aufzunehmen. Zu diesen <strong>Änderung</strong>spunkten zählt die Neudarstellungeiner Wohnbaufläche.3.14.1 Redaktionelle <strong>Änderung</strong>: Aufnahme eines Punktsymbols „Parkplatz“ am SportplatzBei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt wird eine redaktionelle <strong>Änderung</strong> vorgenommen. Ein Punktsymbol„Parkplatz“ wird in die Plankarte des Flächennutzungsplans aufgenommen, um die vorhandenenParkplatzflächen am Sportplatz abzubilden.3.14.2 Darstellung von Parkplatzflächen an der Kirche: <strong>Änderung</strong> von Mischbaufläche undvon Grünfläche in Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung „Parkplatz“ (ca. 0,1 ha)Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt erfolgt eine Anpassung an den tatsächlichen Bestand vor Ort. DieParkplatzflächen an der Kirche werden demnach im Flächennutzungsplan dargestellt. Die im <strong>FNP</strong>ausgewiesene Mischbaufläche und Grünfläche werden in eine Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung„P“ (Parkplatz) geändert. Die Parkplatzflächen umfassen eine Fläche von ca. 0,1 ha undsind über das vorhandene örtliche Verkehrswegenetz zu erreichen. Da die Parkplatzflächen in derOrtslage Strohn (im Innenbereich) lokalisiert sind und da eine Bestandsanpassung vorliegt, sindweitere Ausführungen zur Landschaftsplanung nicht erforderlich.Abb: Darstellung von Parkplatzflächen an der Kirche06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 583.14.3 Bestandsanpassung: Darstellung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung„Bolzplatz“ (Flurstück 62/3 tlw., Flur 12) (ca. 0,3 ha); inkl. redaktioneller <strong>Änderung</strong>:Entnahme Symbol für „Spielplatz“Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt wird eine Anpassung an den Bestand südwestlich der Ortslage Strohnvorgenommen. Die <strong>Änderung</strong> betrifft das Flurstück 62/3 tlw. der Flur 12 im Gemarkungsbereich „ImBruch bei den Aspeln“. Für die überplanten Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan landwirtschaftlicheFlächen dargestellt.In der geänderten Fassung des Flächennutzungsplans werden Grünflächen mit der Zweckbestimmung„Bolzplatz“ dargestellt. Im Zuge dieser Bestandsanpassung wird, als eine redaktionelle <strong>Änderung</strong>,das Punktsymbol für „Spielplatz“ entfernt. Das Punktsymbol kennzeichnete den bisherigenStandort des Bolzplatzes östlich des Ortsmittelpunktes.Für die Planflächen ist im Fortschreibungsentwurf für den Regionalen Raumordnungsplan Trier dieseAusweisung verzeichnet: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“.Ein besonderer Abwägungsbedarf besteht nicht, weil es sich um eine Bestandsanpassung handelt.Abb: Darstellung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ (ca. 0,3 ha) und eineredaktionelle <strong>Änderung</strong> (Entnahme Punktsymbol für Spielplatz)06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 593.14.4 Ausweisung von Wohnbaufläche im Gemarkungsbereich „Aufm Kessel“ (Flurstücke2/1, 3/1, 4/1 und 96/1 tlw. in der Flur 16) (ca. 3,3 ha)Der Ortsgemeinderat Strohn hat beantragt, neue Wohnbauflächen im Gemarkungsbereich „AufmKessel“ auszuweisen. Die Erweiterung des Neubaugebietes „Auf dem Berg“ ist damit in Planung.Die geplanten Wohnbauflächen sind unmittelbar östlich des Neubaugebietes „Auf dem Berg“ in denFlurstücken 2/1, 3/1, 4/1 und 96/1 tlw. in der Flur 16 vorgesehen. Die Größe der geplanten Wohnbauflächendarstellungbeträgt insgesamt ca. 3,3 ha.Das Neubaugebiet „Auf dem Berg“ wurde seit Anfang des vergangenen Jahrzehnts entwickelt undbebaut; sämtliche Bauplätze sind belegt. In der Ortsgemeinde Strohn besteht weiterhin eine Nachfragenach Bauplätzen für Einfamilienhäuser. In Zukunft wird eine positive Entwicklung der Nachfrageerwartet. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Erweiterung des Neubaugebietes „Auf demBerg“, um seitens der Ortsgemeinde weitere Wohnbauflächen anbieten zu können. Aufgrund derEntwicklungs-, Planungs- und Realisierungszeiträume ist es daher jetzt erforderlich, dass im Flächennutzungsplaneine Neudarstellung von Wohnbauflächen erfolgt.Gemäß der Baulückenerhebung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Daun</strong> sind in der gesamtenOrtslage zwar noch rund 16 Baulücken im Innenbereich gemäß § 34 BauGB vorhanden (bei einer50 prozentigen Anrechnung gleichzusetzen mit 8 Baugrundstücken). In beplanten Gebieten (Bebauungsplangebiete)gemäß § 30 BauGB sind derzeit lediglich noch 4 freie Baugrundstücke vorhanden.Es handelt sich hierbei jedoch um private Baulücken. Die Innenbereichsbaulücken stehendem freien Grundstücksmarkt nicht ohne weiteres zur Verfügung.Eine entscheidende Größe ist daher die Information, dass nach aktuellen Angaben der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung(15.10.2013) in Strohn jedoch nur noch 2 gemeindeeigene Baugrundstückeverfügbar sind.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind in Strohn keine unbebauten Wohnbauflächen vorhanden,die noch nicht in Anspruch genommen worden sind, so dass auch nicht die Möglichkeit eines „Flächentausches“besteht (Neudarstellung von Wohnbaufläche bei gleichzeitiger Rücknahme ungenutzterWohnbaufläche an anderer Stelle). Insofern sind die Planungsspielräume in der OrtsgemeindeStrohn, insbesondere aufgrund der sehr geringen Anzahl an gemeindeeigenen Baugrundstücken,sehr eingeschränkt.Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass in Zusammenhang mit der Wohnbauflächenneudarstellungin der Ortsgemeinde Gillenfeld auch eine Rücknahme von Wohnbaufläche im Umfang von 4,4 haam südlichen Ortsrand im Bereich „Unterm Leidenberg“ erfolgt. Die Rücknahme von Wohnbauflächeim Bereich „Unterm Leidenberg“ erfolgt in einem größeren Flächenumfang (4,4 ha an Wohnbaufläche)als die Neuausweisung (ca. 1,3 ha) im Bereich „Auf Kortheck“ der OrtsgemeindeGillenfeld.Damit kann dem Grunde nach bilanziell auch eine Kompensation der Wohnbauflächenneudarstellungin der Ortsgemeinde Strohn erfolgen (vorliegend geplante Neudarstellung von ca. 3,3 haWohnbaufläche).Insgesamt ist ein entsprechender Bedarf für die Entwicklung gemeindeeigener Baugrundstücke inder Ortsgemeinde gegeben. In der Folge ist die in Rede stehende Neuausweisung von Wohnbauflächenim Flächennutzungsplan vorgesehen.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 60Im Hinblick auf eine Realisierung des Neubaugebietes/ der Wohnbauflächen ist grundsätzlich einebauabschnittsweise, bedarfsorientierte Umsetzung zu empfehlen. Diese Vorgaben sind im Rahmender verbindlichen Bauleitplanung zu beachten.Im wirksamen Flächennutzungsplan der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> sind landwirtschaftliche Flächendargestellt. Im Regionalen Raumordnungsplan Trier sind für die betrachteten Planflächen keineAusweisungen dokumentiert. Für die östlich angrenzenden Flächen ist ein Vorbehaltsgebiet „Arten-/Biotopschutz“ und für die südlich angrenzenden Flächen ist ein Vorbehaltsgebiet „RessourcenschutzSchwerpunkt: Boden“ ausgewiesen.Abb: Ausweisung von Wohnbauflächen im Gemarkungsbereich „Aufm Kessel“ (Flurstücke 2/1,3/1, 4/1 und 96/1 tlw. in der Flur 16)Das Plangebiet ist auf dem „Strohnerberg“ lokalisiert. Der höchste Punkt liegt auf ca. 418 m ü.NN.Bei den überplanten Flächen sind Unebenheiten zu verzeichnen. Das Gelände fällt im allgemeinenkontinuierlich nach Nordosten hin bis auf das Niveau des Wirtschaftsweges ab (z. T. liegen höhereNeigungsraten vor).Die überplanten Flächen werden derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt. Bei diesen Ackerflächenhandelt es sich nicht um ökologisch hochwertige Flächen; einzig der kleinflächige Gehölzbestand imNorden stellt einen höherwertigen Biotoptypen dar.Die äußere verkehrliche Erschließung erfolgt derzeit u. a. über einen vorhandenen Wirtschaftsweg,der das Plangebiet am nördlichen und östlichen Rand begrenzt. Im Zuge der Realisierung des neuenWohngebietes sind die angelegten Straßen des Neubaugebietes „Auf dem Berg“ Anknüpfungspunktefür die innere verkehrliche Erschließung.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 61In Bezug auf die technische Infrastruktur und Versorgungseinrichtungen sind folgende Aussagen zutreffen: Die Versorgung mit Trinkwasser, Elektrizität und Kommunikationsleitungen kann über bestehendeund zu erweiternde Netze (analog zum angrenzenden Neubaugebiet) hergestellt werden.Das angrenzende Wohngebiet „Auf dem Berg“ ist vollständig erschlossen. Im östlichen Teilbereichverläuft eine 20 kV-Freileitung. Im Hinblick auf die Entwässerung ist anzumerken, dass die häuslichenAbwässer und die Oberflächenwasser in den bestehenden Mischwasserkanal eingeleitet werdenkönnten.Bei Realisierung des Wohngebietes ist grundsätzlich auf eine gute randliche Eingrünung zu achten,damit sich die wohnbauliche Nutzung möglichst adäquat in die Landschaft einfügt. Im Hinblick aufdie zulässige Höhenentwicklung der Gebäude sollten angemessene Grenzen festgelegt werden.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/ErholungWasserhaushalt06.01.2014Bestand/BeschreibungDas Plangebiet befindet sich südlichder Ortslage von Strohn. Das Plangebietist auf dem „Strohnerberg“ lokalisiert.Der höchste Punkt liegt auf ca.418 m ü.NN. Das Gebiet fällt leichtnach Osten hin ab. Der Neigungswinkelbeträgt ca. 6,5%. Das Gelände besitzteinen leicht ansteigenden Geländerückenmittig im Plangebiet, welchervon West nach Ost ansteigt. Eingegrenztwird das Gebiet durch einenumliegenden, unbefestigten Wirtschaftsweg.Das Plangebiet an sichwird als intensiv bewirtschafteteAckerfläche genutzt. Im östlichen Teilbereichverläuft eine 20 kV-Freileitung.Westlich der Plangebietsfläche beginntin unmittelbarer Entfernung die Siedlungsstrukturder Ortsgemeinde, welchedurch überwiegend Einfamilienhäusergeprägt ist.Das Plangebiet und die angrenzendenStrukturen werden für Erholungszweckewie Jogger, Radfahrer und Fußgängergenutzt. Aufgrund der ausschließlichintensiven landwirtschaftlichenNutzung hat die Plangebietsflächenur eine geringe Bedeutung für den Arten-und Biotopschutz. Einzig der im äußerstennörd. Bereich bestehendeGehölztrupp, stellt einen höherwertigerenBiotoptypen dar.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor.Oberflächengewässer sind im Plangebietnicht vorhanden. In der näherenEmpfindlichkeit/BewertungGeringGeringPlanerische EmpfehlungEs sollte für eine randliche Eingrünungdes Plangebietes gesorgt werden, ummehr Strukturvielfalt und neue Lebensräumefür Flora und Fauna zu schaffen.Altbestände an Gehölzen sollten wennmöglich in die Planung mit aufgenommenwerden.Höhen- und Größenbegrenzung derBaukörper sollten vorgenommen werden,um einen einheitlichen Ortsrandund eine dem Ortsbild angepasste Bebauungzu erhalten.Minimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer,Einhaltung von Schutzabständender Bebauung zum Graben (nachLandeswassergesetz).


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 62Umgebung ist der „Alfbach“ zu nennen,welcher ca. 100 m nördlich desPlangebietes fließt.Die vorgesehene Neuabgrenzung einesWasserschutzgebietes südlich des geplantenBaugebietes wird durch dievorliegende Plankonzeption nicht betroffen.Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm. Die Hauptbodenarten sindstark lehmiger Sand und sandiger Lehm.Die Böden besitzen ein mittleres Ertragspotentialfür die LandwirtschaftKlima/LufthygieneArtenundBiotopeGering - mittelDie Plangebietsfläche stellt sich aufgrundder Nutzung als eine Kaltluft-Geringproduktionsfläche dar. Bedingt durchdie Geländeneigung fließt die entstandeneKaltluft teils Richtung Westen,teils Richtung Osten hin ab. Es ist davonauszugehen, dass der Kaltluftzuflusshin zur Ortslage nur gering ausgeprägtist.Aufgrund der überwiegend landwirtschaftlichenNutzung als Ackerfläche,Geringhat die Plangebietsfläche nur eine geringeBedeutung für den Arten- und Biotopschutz.Einzig die im Norden liegendeFläche mit dem Gehölzbestand stellt einenhöherwertigen Biotoptypen dar.(Anmerkung: zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahmewaren aufgrund vonungünstigen Witterungsverhältnissenund der Schneebedeckung der Ackerflächeeinige Teilflächen nicht einsehbarbzw. begehbar. Im weiteren Planverfahrenkann eine weitere detaillierte Kartierungdurchgeführt werden)Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen, Beachtung derDIN-Vorschriften zum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets soweit wiees die Möglichkeiten zu lassen, um denAnteil von Frischluftproduzenten zu erhöhen.Eingrünung des Plangebiets mit standortgerechtenheimischen Arten zurSchaffung neuer Biotope und Teillebensräumeder heimischen Flora undFauna. Sicherung der altenGehölzbestände.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Strohmer Schweiz und Wartgesberg“; Naturpark Vulkaneifel Planung vernetzter Biotopsysteme: Ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: keine Ausweisungen; für die östlich angrenzenden Flächen ist einVorbehaltsgebiet „Arten-/ Biotopschutz“ und für die südlich angrenzenden Flächen ist ein Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Boden“ ausgewiesen. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/ Planungsempfehlung:Aufgrund der intensiven ackerbaulichen Nutzung der Fläche stellt das Plangebiet keinen hochwert igenBiotoptypen dar. Einzig der im nördlichen Bereich bestehende Gehölztrupp ist als höherwertig einz u-stufen. Hochwertige Biotope bzw. Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt, würden bei der Durchführungder geplanten Baumaßnahme nur in einem sehr geringen Anteil verloren gehen. Durch geeigneteKompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grundsätzlich ausgleichbar.Abwägung/ Fazit:06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 63• Ausweisung von Wohnbauflächen in Erweiterung des Wohngebietes „Auf dem Berg“• Eine bauabschnittsweise, bedarfsgerechte Erschließung ist möglich und sinnvoll• Die Eingriffe in Natur und Landschaft sind grundsätzlich ausgleichsfähig• Eine randliche Gebietseingrünung zur Einbindung in das Landschaftsbild ist erforderlich06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 643.15 Ortsgemeinde ÜdersdorfIn der Ortsgemeinde Üdersdorf ist es vorgesehen zwei Darstellungen von Sonderbauflächen für„Photovoltaik“ in das Planverfahren der 8. <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> aufzunehmen.3.15.1 Darstellung einer Sonderbaufläche für „Photovoltaik“ im Bereich des Rohstoffabbaugebietesnordöstlich von Üdersdorf (ca. 2,9 ha)Die Ausweisung einer Sonderbaufläche für „Photovoltaik“ ist im Bereich des Rohstoffabbaugebietesnordöstlich von Üdersdorf vorgesehen. Die überplante Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplanals Sonderbaufläche für „Lavaverarbeitung“ ausgewiesen. Die Zweckbestimmung für Teile dieserSonderbauflächen sollen in „Photovoltaik“ geändert werden. Die geänderte Flächendarstellungerfolgt in der Größe von insgesamt ca. 2,9 ha.Abb: Darstellung einer Sonderbaufläche für „Photovoltaik“ östlich von ÜdersdorfDer Flächeneigentümer hat die Umnutzung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage beantragt.Bei dem Gelände handelt es sich um das ehemalige Werksgelände Mehrfeld in der Nähedes Basaltlava-Tagebaus. Nachdem andere (gewerbliche) Nutzungen bis dato nicht realisiert wer-06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 65den konnten, ist in diesem Standortbereich die Investition in und Errichtung von einerPhotovoltaikanlage vorgesehen. Es handelt sich um eine zivile Konversionsfläche.Das geplante Sondergebiet „Photovoltaik“ umfasst diese Flächenbereiche im Gemarkungsbereich„Unter der Loeh“: die Flurstücke 5 tlw., 4 tlw. und 3 tlw. in der Flur 51, das Flurstück 45 tlw., Flur 37.Die topographische Lage weist diese Merkmale auf: Das Plangebiet ist insgesamt höher als dieUmgebung gelegen (ca. 415 m ü. NN). Die Planflächen stellen sich größtenteils als ebene Fläche,ähnlich wie ein Plateau, dar. Aufgrund dieser Lagemerkmale ist die betrachtete Fläche für die Solarenergienutzungim Allgemeinen und für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen (Aufstellung vonReihen an Solarmodultischen) prädestiniert.Das Plangebiet wurde als Rohstoffabbaugebiet für Vulkangestein und die Weiterverarbeitung genutzt.Im nördlichen Bereich sind Betriebsstätten und -gebäude vorhanden (u. a. eine Abfertigungshallefür den Fuhrpark der Firma „Zimmer Industries“) (Flurstück 2 tlw., Flur 51 und die Flurstücke40, 42 und 43, Flur 37).Im südlichen Bereich sind massive Betonbauten und Fundamente von Bunkeranlagen vorhanden.Die gesamten Plangebietsflächen sind durch intensiv befahrene Bereiche sowie Lagerplätze fürVulkangestein geprägt. Aufgrund der bisherigen Nutzung sind im Bestand keine hochwertigen Biotoptypenzu verzeichnen. Im Bereich westlich von den beplanten Flächen sind große Waldflächenangrenzend.Im Fortschreibungsentwurf für den Regionalen Raumordnungsplan Trier sind für die Planflächendiese Ausweisungen dokumentiert: Randbereich eines Vorranggebiets „Rohstoffsicherung“, Vorbehaltsgebiet„Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet „Ressourcenschutz Schwerpunkt:Landschaftsbild“. Im Regionalen Raumordnungsplan Trier sind für diesen Bereich keine Vorrangflächenfür Photovoltaik ausgewiesen.Im Hinblick auf Vorgaben der Regional- und Landesplanung hat der Plangeber im Rahmen derbauleitplanerischen Abwägung der landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 LPlG keinegrundsätzlichen Konflikte erkannt.Hinsichtlich der Rohstoffsicherung ist anzumerken, dass der Flächeneigentümer ausdrücklich dieUmnutzung zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage beantragt hat. Damit wird in naherZukunft voraussichtlich kein konkreter Rohstoffabbau im Planänderungsbereich erfolgen, und diePlanänderung liegt im eigenen Interesse des Grundstückseigentümers.Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Flächennutzung für eine Photovoltaikanlage zwar eine mittel-bis langfristige, jedoch eine zeitlich begrenzte Nutzungsform darstellt. Nach Rückbau derPhotovoltaikanlage könnte die Fläche weiterhin für Rohstoffbelange in Zukunft genutzt werden.Im Hinblick auf derartige Freiflächen-Photovoltaikanlage bestehen aktuell einige Fördermöglichkeitennach dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz).Die Erschließung des Plangebietes ist mittels eines Weges, der am westlichen Rand der Waldflächenverläuft, gewährleistet. Die weitere Anbindung an den überörtlichen Verkehr erfolgt über dieLandesstraße L 46, welche östlich am Plangebiet vorbeiführt.Bei den nachfolgenden Planungsverfahren sind Abstimmungen mit dem Landesbetrieb für MobilitätGerolstein bezüglich der Abstandsflächen zur Landesstraße L 46 und der Zufahrten erforderlich.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 66Hinsichtlich der Rohstoffsicherung sollen zudem Abstimmungen mit dem Landesamt für Geologieund Bergbau erfolgen.Im Rahmen des Planverfahrens gemäß § 20 LPlG hat die SGD Nord, Regionalstelle WAB aus Trier,folgende Informationen zu Altablagerungen im Plangebiet mitgeteilt. Innerhalb des Plangebietessind diese Altablagerungen verzeichnet:- 233 01 075-0207 „Üdersdorf, Unter der Loeh (1)“: diese Altablagerung wird als nicht altlastverdächtigerStandort eingestuft.- 233 01 075-0208 „Üdersdorf, Unter der Loeh (2)“: die Altablagerung wird als beseitigt eingestuft.- 233 01 075-0209 „Üdersdorf, Unter der Loeh (3)“: Eine abschließende Bewertung dieser Fläche istausstehend. Die SGD Nord, Regionalstelle WAB aus Trier, hat der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zugestimmt, weil bei diesem Vorhaben nicht in den tiefen Untergrund eingegriffen wird.Eine 110-kV-Freileitung führt westlich an dem Plangebiet im Bereich der Waldflächen vorbei. Imnördlichen Bereich verläuft eine 20-kV-Freileitung, deren Anschluss im Flurstück 40 der Flur 37 verlegtist.Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird eine detaillierte Untersuchung und Bewertung derlandschaftsplanerischen Belange (Erstellung eines Umweltberichtes, Bilanzierung zu naturschutzrechtlichemAusgleich etc.) durchgeführt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist einerandliche Eingrünung des Plangebietes von Bedeutung.Aus landschaftsplanerischer Sicht ist grundsätzlich festzustellen, dass das Ausmaß der zu erwartendenEingriffe in die Landschaft und Natur bei einem Solarpark geringer als bei einer andersartigengewerblichen Nutzung zu bewerten ist.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/Erholung06.01.2014Bestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt ca. 500 mnordöstlich der Ortslage von Üdersdorfentfernt. Östlich gelegen, in unmittelbarerNähe verläuft die L 46. DasPlangebiet wird über einen unbefestigtenWirtschaftsweg, welcher von der L46 Richtung Norden abzweigt, erschlossen.Die Höhe des Plangebietesist ca. 415 m ü.NN. Das Gebiet fälltnach Osten hin ab. Die Fläche liegt aufeinem Abbaugebiet für Vulkangestein.Im nördlichen Bereich befindet sicheine Abfertigungshalle für LKW`s derFirma „Zimmer Industries“. Die Plangebietsflächensind im Bestand durchintensiv befahrene Bereiche sowie Lagerplätzefür Vulkangestein geprägt.Zudem befinden sich massive Betonbautenbzw. Bunkeranlagen auf demGelände. Als strukturreichere Biotoptypensind die angrenzendenEmpfindlichkeit/BewertungGeringPlanerische EmpfehlungRandliche Eingrünung des Plangebietessoweit es für das geplante Vorhabenmöglich und sinnvoll ist. Höhen- undGrößenbegrenzung der Baukörper bzw.der Eingrünung, um einen Schattenwurfauf die Solarmodule zu vermeiden.


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 67WasserhaushaltGehölzbestände im Westen sowie Ostenzu nennen. Eine Erholungseignungist in diesem Gebiet aufgrund der Nutzungnicht gegeben. Das Landschaftsbildist als wenig attraktiv einzustufen.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor. Oberflächengewässersind im Gebiet und deren direkten Umgebungnicht vorhanden.Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm.Klima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Plangebietsfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingtdurch die Geländeneigung fließt dieentstandene Kaltluft Richtung Ostenab und hat damit keine Bedeutung fürdie Ortslage.Aufgrund der Nutzung als Abbaugebiethat die Plangebietsfläche nur eine geringeBedeutung für den Arten- und Biotopschutz.Einzig die Bunkeranlagenkönnten als Nistplatz dienen.GeringGering - mittelGeringGeringMinimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer,Einhaltung von Schutzabständender Bebauung zum Graben (nachLandeswassergesetz).Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen da wo es inBezug auf das geplante Projekt möglichist. Beachtung der DIN-Vorschriftenzum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets da womöglich, um den Anteil von Frischluftproduzentenzu erhöhen.Intensive Eingrünung des Plangebietsmit standortgerechten heimischen Artensoweit es das geplante Vorhabenzulässt, zur Schaffung neuer Teillebensräumefür Flora und Fauna.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Uess und Kyll“; Naturpark Vulkaneifel Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: Randbereich Vorranggebiet „Rohstoffsicherung“, Vorbehaltsgebiet„Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet „Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Aufgrund der Nutzung als Abbaugebiet für Vulkangestein weist die Plangebietsfläche keine hochwertigenBiotoptypen auf. Es sind allein die massiven Betonbauten bzw. Bunkeranlagen zu nennen, we l-che möglicherweise als Brutplatz für Vögel dienen. Zum Zeitpunkt der Ortsbegehung im Dezember2012 wurden keine Nester bzw. Vögel gesichtet. Die Eingriffe sind durch geeignete Kompensationsmaßnahmenausgleichbar.Abwägung/ Fazit:• Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Sonderbaufläche für „Lavaverarbeitung“,d. h. als Baufläche dargestellt. Der Flächeneigentümer hat die Umnutzung zur Errichtungeiner Photovoltaikfreiflächenanlage beantragt.• Insgesamt sind bei einer Photovoltaikfreiflächenanlage geringere Eingriffe in Natur und Landschaftals bei einer Nutzung als Sonderbaufläche (mit dem Schwerpunkt Rohstoffabbau und -verarbeitung) zu erwarten. Aufgrund der bisherigen Nutzung als Rohstoffabbaugebiet sind imBestand keine hochwertigen Biotoptypen zu verzeichnen.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 683.15.2 <strong>Änderung</strong> gewerblicher Baufläche in Sonderbaufläche für „Photovoltaik“ am südlichenOrtsrand von Üdersdorf (ca. 3,1 ha)Am südlichen Ortsrand von Üdersdorf, südlich der Landesstraße L 46 befinden sich gewerblicheBauflächen. Im östlichen Bereich, der im <strong>FNP</strong> dargestellten Bauflächen wurde das Gewerbegebietder Gemeinde realisiert. Die Inanspruchnahme weiterer gewerblicher Bauflächen in Erweiterungdes Gebietes nach Westen wurde aber nie erforderlich und die gegebene Nachfrage lässt hieraufnicht schließen. Die Ortsgemeinde möchte daher, die bereits im <strong>FNP</strong> ausgewiesenen gewerblichenBauflächen in eine Sonderbaufläche für „Photovoltaik“ ändern.Das geplante Sondergebiet zur Errichtung einer „Freiflächenphotovoltaikanlage“ hat eine Größe vonca. 3,1 ha und umfasst die Flurstücke 14 bis 16 und 56 (Flur 49) sowie die Flurstücke 46/7, 50/6und 51/ 7 (Flur 50) in den Gemarkungsbereichen „Beim Haagbaum“ und „Hinter der weißen Ley“.Die gebietsbezogenen Darstellungen des Regionalen Raumordnungsplans Trier sind für die <strong>Änderung</strong>splanungnicht weiter entscheidend, weile im wirksamen <strong>FNP</strong> bereits eine Bauflächennutzungerfolgt ist (bestehende G-Fläche). Ansonsten liegt das Gebiet innerhalb einer großflächigen Darstellungeines Vorbehaltsgebiets „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiets „RessourcenschutzSchwerpunkt: Landschaftsbild“. Im Regionalen Raumordnungsplan Trier sind für diesen Bereichkeine Vorrangflächen für Photovoltaik ausgewiesen.Abb: Darstellung einer Sonderbaufläche für „Photovoltaik“ am südlichen Ortsrand von Üdersdorf06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 69Die überplanten Flächen werden derzeit als Ackerfläche und Grünland (Fettwiese) genutzt (ertragsschwacheAckerflächen). Aufgrund dieser intensiven ackerbaulichen und Grünlandnutzung stellendie überplanten Flächen keinen hochwertigen Biotoptypen dar.Im nördlichen Bereich ist in unmittelbarer Nähe zur Landesstraße L 46 eine Erhebung (natürlicheoder anthropogene Erdaufschüttung) und ein Gehölztrupp vorhanden (Flurstück 13 in der Flur 49).Dieser Gehölztrupp und der linienförmige Strauchsaum entlang der L 46 sind als höherwertige Biotoptypeneinzustufen.Im bestehenden Gewerbegebiet der Gemeinde nordöstlich des in Rede stehenden Planbereichssind einige gewerbliche Betriebsgebäude vorhanden (u. a. sind die Firmen „ABS Weiler Sicherheitstechnik“,„Metallbau-Krämer“, der „Autoservice Lanzloth“ etc. ansässig). Dieser Bereich in der Straße„Im Gewerbegebiet“ ist als gewerbliche Baufläche mit eingeschränkter Nutzung im <strong>FNP</strong> ausgewiesen.Im Südosten des Plangebietes sind weitere Ackerflächen (Getreideanbau) angrenzend.Die gewerblichen Bauflächen im südlichen Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet sollen zukünftignicht in der bisher vorhergesehenen Art genutzt werden.Eine 20-kV-Freileitung verläuft inmitten des Plangebietes von Südwest in Richtung Nordost. Als innereErschließungsstraße fungiert derzeit ein asphaltierter Wirtschaftsweg, welcher von der LandesstraßeL 46 abzweigt und das Plangebiet durchquert. Die Route des Wanderweges„Hinterbüsch-Pfad“ (Vulkaneifel Pfade) führt entlang dieses Wirtschaftsweges.Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Erschließungsstraße des Gewerbegebietes,die wiederum an die Landesstraße L 46 anschließt. Aufgrund der nördlich vorbeiführendenLandesstraße ist auf die Bauverbotszone von 20 m nach § 22 (1) LStrG RLP hinzuweisen. Die Bauverbotszoneist bei den nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen.Bei den nachfolgenden Planungsverfahren sind Abstimmungen mit dem Landesbetrieb für MobilitätGerolstein bezüglich der Abstandsflächen zur Landesstraße L 46 und der Zufahrten erforderlich.Bezüglich derartiger Freiflächen-Photovoltaikanlage bestehen einige Fördermöglichkeiten nach demEEG (Erneuerbare Energien Gesetz).Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt eine Untersuchung und Bewertung der landschaftsplanerischenBelange im Detail (Erstellung eines Umweltberichtes, Bilanzierung des naturschutzrechtlichenAusgleichs etc.). Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sind zudem Festsetzungenbezüglich einer randlichen Eingrünung des Plangebietes von Bedeutung.Grundsätzlich ist aus landschaftsplanerischer Sicht festzustellen, dass im Allgemeinen bei einemSolarpark die zu erwartenden Eingriffe in die Landschaft und Natur als geringer im Vergleich zu einerandersweitigen gewerblichen Nutzung zu bewerten sind, wie Sie sich aus den bisherigen Darstellungendes <strong>FNP</strong> ergeben.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/06.01.2014Bestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt südlich derOrtsgemeinde Üdersdorf. Das Plangebietliegt im direkten Anschluss südlichEmpfindlichkeit/BewertungGeringPlanerische EmpfehlungErhalt und Schaffung einer randlichenEingrünung des Plangebietessoweit es für das geplante Vorhaben


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 70ErholungWasserhaushaltan der Landstrasse 46. Die Höhe desPlangebietes beläuft sich auf ca. 436m ü.NN. Das Gebiet fällt leicht nachOsten hin ab. Die Fläche wird mittigvon Nord nach Süd durch einen Wirtschaftsweggeteilt.Die Plangebietsflächen sind im Bestanddurch intensiv bewirtschafteteAckerflächen geprägt. Als strukturreichererBiotoptyp ist der kleinflächigeBereich mittig im Norden, angrenzendzur L 46, zu nennen (Flurstück 13 inder Flur 49). Hier wachsen auf einemHügel Gehölze wie Feldahorn, Buche,Eiche und Hasel. Diesem Bereich vorgelagertbefindet sich entlang der L 46ein ca. 15 m langer linienförmigerStrauchsaum. Im Westen besteht eineArtenarme Fettwiese.Im Süden grenzt eine weitere Ackerflächean. Im Osten im direkten Anschlussbefindet sich eine Gewerbegebietsfläche.Ansässig ist die FirmaABS Weiler Sicherheitstechnik, dieFirma Metallbau-Krämer und der AutoserviceLanzloth.Durch das Gebiet verläuft von Ostnach West eine 20-kV Freileitung.Der Wanderweg „Hinterbüsch-Pfad“(Vulkaneifel Pfade) durchquert dasGebiet. Die Erholungseignung in diesemGebiet kann als mittelmäßig eingestuftwerden.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor.Oberflächengewässer sind im Gebietund deren direkten Umgebung nichtvorhanden.Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm. Die Hauptbodenarten sindsandiger Lehm, stark lehmiger Sand undLehm. Die Böden besitzen ein mittleresbis hohes Ertragspotential für die LandwirtschaftKlima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Plangebietsfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingtdurch die Geländeneigung fließt dieentstandene Kaltluft Richtung Ostenab und hat damit keine Bedeutung fürdie Ortslage.Aufgrund der ausschließlich intensivenlandwirtschaftlichen Nutzung hat diePlangebietsfläche nur eine geringe Be-GeringMittelGeringGeringmöglich und sinnvoll ist. Höhen- undGrößenbegrenzung der Baukörper bzw.der Eingrünung, um einen Schattenwurfauf die Solarmodule zu vermeiden.Minimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer.Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen da wo es inBezug auf das geplante Projekt möglichist. Beachtung der DIN-Vorschriftenzum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets da womöglich, um den Anteil von Frischluftproduzentenzu erhöhen.Intensive Eingrünung des Plangebietsmit standortgerechten heimischen Artensoweit es das geplante Vorhaben06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 71deutung für den Arten- und Biotopschutz.Einzig der mittig im nördlichenBereich bestehende Gehölztrupp, stellteinen höherwertigeren Biotoptypen dar.(Anmerkung: aufgrund der Witterungsverhältnissebei der Bestandsaufnahme(Schneedecke) war eine flächendeckendeKartierung der Nutzung z. T. nur eingeschränktmöglich).zulässt, zur Schaffung neuer Teillebensräumefür Flora und Fauna.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Uess und Kyll“; Naturpark Vulkaneifel; Naturdenkmal„Klosterkammer (Basaltlavastrom)“. Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung: Aufgrund der intensiven ackerbaulichen und intensivenGrünlandnutzung der Fläche stellt das Plangebiet keinen hochwertigen Biotoptypen dar. Einzig dermittig im nördlichen Bereich bestehende Gehölztrupp sowie der linienförmige Strauchsaum entlangder L 46 sind als höherwertig einzustufen. Hochwertige Biotope bzw. Lebensräume der Tier- undPflanzenwelt würden bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahme in einem sehr geringen Anteilverloren gehen. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grundsätzlich au s-gleichbar.Abwägung/ Fazit:• Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche ausgewiesen,d. h. es liegt somit eine Darstellung von Bauflächen vor. Die geplante Nutzungsänderungin eine Sonderbaufläche „Photovoltaik“ ist demzufolge ohne erkennbare Konflikte möglich.• Insgesamt sind geringere Eingriffe in Natur und Landschaft als bei einer Nutzung als Sonderbaufläche(mit dem Schwerpunkt gewerbliche Nutzung) zu erwarten.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 723.16 Ortsgemeinde Utzerath3.16.1 Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich (ca. 1,3 ha)Die Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich im Westen von Utzerath wird in den <strong>FNP</strong>aufgenommen. Die Darstellung in der Größe von ca. 1,3 ha ist eine Anpassung an den genehmigtenbaulichen Bestand. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind landwirtschaftliche Flächen verzeichnet.Die Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich stellt hierbei lediglich eine informatorischeKonkretisierung der landwirtschaftlichen Nutzflächen dar.Abb: Darstellung einer Siedlungsfläche im Außenbereich westlich von Utzerath06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 733.16.2 Darstellung von Sonderbaufläche „Klinik“ (Erweiterung der Fachklinik „ThommenerHöhe“, ca. 1,5 ha)In der Ortsgemeinde soll eine Sonderbaufläche „Klinik“ im Flächennutzungsplan dargestellt werden(als Erweiterung der vorhandenen Sonderbaufläche für die Fachklinik „Thommener Höhe“). DiePlanfläche ist zwischen den Ortslagen Darscheid und Utzerath lokalisiert, ca. 1,5 km südwestlichvon Utzerath.Im wirksamen Flächennutzungsplan ist „Grünland- und Ackernutzung“ dargestellt. Im Rahmen desPlanverfahrens ist eine <strong>Änderung</strong> dieser Darstellung in Sonderbaufläche „Klinik“ vorgesehen.Die Ausweisung dieser Sonderbaufläche ist vorgesehen, um eine bauliche Erweiterung der Fachklinik„Thommener Höhe“ zukünftig zu ermöglichen. Die bauliche Erweiterung des Gebäudekomplexesist in unmittelbarem Anschluss östlich der bestehenden Klinikgebäude vorgesehen.Im wirksamen Regionalen Raumordnungsplan der Planungsregion Trier ist die überplante Flächeals „Waldfläche“ dargestellt. Dies stimmt mit der tatsächlichen Bestandssituation jedoch nicht überein.Abb: Darstellung einer Sonderbaufläche „Klinik“ westlich von Utzerath (Erweiterungder vorhandenen Sonderbaufläche für die Fachklinik „Thommener Höhe“)06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 74Die Planfläche ist im Bestand eine groß angelegte Rasenfläche bzw. in nördlichen Teilbereich eineParkplatzfläche. Das Gelände fällt insgesamt Richtung Südosten hin ab. Die Höhenangabe ist zwischenca. 505 m bis ca. 516 m ü. NN.Die Grünfläche/ Fettwiese im Plangebiet wird für Mahd-Zwecke (landwirtschaftliche Nutzung) genutzt.Der Boden wird für die Mahd in regelmäßigen Abständen mit Maschinen befahren. Spurrinnenvon schweren Fahrzeugen sind auf den Flächen zu erkennen. Es besteht jedoch keine Versiegelungim Plangebiet.In der näheren Umgebung ist als einziges Gebäude die Fachklinik vorhanden. Der große Gebäudekomplexder Fachklinik ist dominierend, während das Umfeld eher ländlich geprägt ist. Trotz der alleinstehenden Lage ist der große Gebäudekomplex dennoch sehr gut durch die bestehenden Wäldervon allen Seiten her eingegrünt und eher wenig einsehbar.Die Ausweisung dieser Sonderbaufläche ist vorgesehen, um eine bauliche Erweiterung der Fachklinik„Thommener Höhe“ zukünftig zu ermöglichen (in unmittelbarem Anschluss östlich des bestehendendes Komplexes/ Klinikgebäude).Die geplante Sonderbaufläche liegt unmittelbar westlich an der Landesstraße L 91 (zwischen denOrtslagen von Darscheid und Utzerath).Die verkehrliche Erschließung erfolgt derzeit über die vorhandene Zufahrt zur Fachklinik (Einfahrtsbereich)und weiter über einen unbefestigten Wirtschaftsweg, der vom nördlich gelegenen Parkplatzder Klinik aus am Waldrand entlang in Richtung Süden führt. Der sich nördlich anschließende Bereich,welcher als Parkplatz für die Klinik dient, ist geschottert bzw. auch gepflastert, es ist jedochkeine Asphaltierung vorhanden.Der Standort ist insgesamt als verkehrsgünstig zu beurteilen, und aufgrund der unmittelbaren Nähezur Landesstraße L 91 bestehen gute Voraussetzungen für eine weitere verkehrliche Erschließung.Die Anbindung an das überörtliche Straßennetz ist über die Landesstraße L 91 gewährleistet. Einegute verkehrliche Erreichbarkeit ist zudem durch die Nähe zur Autobahn A 1/ E 44 gegeben. EineAutobahnanschlussstelle der Autobahn A 1/ E 44 ist in geringer Entfernung über die LandesstraßeL 91 erreichbar.Im Hinblick auf die technische Erschließung (Ver- und Entsorgung) ist auszuführen, dass die Anschlüssean das örtliche Ver- und Entsorgungsnetz (vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen derFachklinik) herzustellen sind.Grundsätzlich wird der Hinweis gegeben, dass im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung dieBauverbotszone von 20 m zur Landesstraße L 91 nach Landesstraßengesetz (§ 22 (1) LStrG RLP)einzuhalten sind.Die geplante Erweiterung ist im Außenbereich gemäß Baugesetzbuch vorgesehen. Für die Realisierungder baulichen Erweiterung (auf den Sonderbauflächen) ist demnach eine verbindliche Bauleitplanungerforderlich.Landschaftsbildbedeutende Strukturen sind auf der gesamten Fläche nicht zu finden. GroßräumigeWald- bzw. Forstflächen sowie landwirtschaftliche Flächen befinden sich in der Umgebung derPlanflächen. Südwestlich (hin zur L 16) befinden sich Baum- und Strauchhecken, angrenzend andie Fläche sind Laub- sowie Nadelwälder.Der derzeitige Bestand ist als wenig bis mittelmäßig strukturreiche Rasenfläche / Fettwiese einzustufen.Im Bereich der Planflächen ist eine geringe Strukturvielfalt zu verzeichnen, d. h. die Bedeutungfür die Biodiversität ist eher gering; einzig die im Südosten bestehenden Einzelbäume stellen06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 75einen höherwertigeren Biotoptypen dar. Aufgrund der derzeitigen Nutzung hat die Planfläche insgesamteine geringe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz.Das Landschaftsbild in der Umgebung ist eher ländlich geprägt. Im Umland befinden sich landwirtschaftlichgenutzte Flächen sowie Waldbereiche und Heckenstrukturen.Aufgrund der singulären Lage und Exposition des Plangebietes sind aus Sicht der Landespflege einigeMaßnahmen zu empfehlen. Für die Einbindung in das Landschaftsbild ist eine randliche Eingrünungdes Plangebietes mit standortgerechten heimischen Arten vorzusehen und ein natürlicherSichtschutz hin zur Landesstraße L 91 zu empfehlen. Eine landschaftsbildverträgliche Gestaltungvon zukünftig zu errichtenden baulichen Anlagen ist zu berücksichtigen.Im Hinblick auf eine Nutzung der Flächen für die Fachklinik ist der Standort insgesamt aus verschiedenenGründen gut gewählt (die besonderen Anforderungen im klinischen/ gesundheitlichenBereich sind zu berücksichtigen, z. B. Ruhe, naturnahe Umgebung für die Erholung). Die Erweiterungder Fachklinik ist auch aufgrund der besonderen Lagegunst als positiv zu bewerten.Alternative, geeignete Flächen für eine bauliche Erweiterung der Klinik stehen nicht zur Verfügung.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/ErholungBestand/BeschreibungDas Landschaftsbild ist vorrangigdurch die vorhandenen Waldstrukturengeprägt. Dominierend ist der großeBaukomplex der Fachklinik„Thommener Höhe“. Diese Fachklinikist dennoch sehr gut durch die bestehendenWälder von allen Seiten hereingegrünt und eher schlecht einsehbar.Großräumige Wald- bzw. Forstflächensowie landwirtschaftliche Flächenbefinden sich in der Umgebungder Planflächen.Die Planflächen liegt zwischen denOrtslagen Darscheid und Utzerath. DieFläche liegt ca. 1,5 km südwestlichvon Utzerath.Die Fläche ist unmittelbar an der L 91gelegen. Die Höhe des Plangebietesbeläuft sich zwischen ca. 505 m. ü.NN bis ca. 516 m. ü. NN. Das Geländefällt insgesamt Richtung Südosten hinab.Die Plangebietsfläche besteht alsgroßangelegte Rasenfläche bzw. Fläche,welche für die Mahd (landwirtschaftlicheNutzung) verwendet wird.Im nördlichen Teilbereich der Fläche istbereits ein Parkplatz vorhanden, derzur Klinik gehört. LandschaftsbildbedeutendeStrukturen sind auf der ge-Empfindlichkeit/BewertungGering - mittelPlanerische EmpfehlungEs sollte für eine randliche Eingrünungdes Plangebietes gesorgt werden, ummehr Strukturvielfalt und neue Lebensräumefür Flora und Fauna zu schaffen.Höhen- und Größenbegrenzung evtl.erforderlicher Baukörper zur Einbindungin das Landschaftsbild. Vorgabe gestalterischerFestsetzungen zur Einbindungin das Landschaftsbild.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 76Wasserhaushaltsamten Fläche nicht aufzufinden.Erschlossen wird das Plangebiet übereinen unbefestigten Wirtschaftsweg,welcher vom nördlich gelegenen Parkplatzder Klinik aus am Waldrand RichtungSüden entlang führt.Die Erholungseignung in diesem Gebietkann Aufgrund der Bestandssituationund der Lage als eher gering eingestuftwerden. Es ist anzunehmen das Teilbereichevon Patienten der Klinik sowievon Besuchern für kurze Aufenthaltegenutzt werden.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein geringer Kluftgrundwasserleitervor.Oberflächengewässer sind im Gebietsind keine vorhanden.Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm.Klima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Planfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingt durch dieGeländeneigung fließt die entstandeneKaltluft Richtung Südosten ab und hatdamit keine Bedeutung für die Ortslage.Aufgrund der derzeitigen Nutzung hatdie Planfläche eine geringe Bedeutungfür den Arten- und Biotopschutz. Einzigdie im Südosten bestehenden Einzelbäumestellen einen höherwertigerenBiotoptypen dar.GeringHochGeringGering -mittelMinimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer,Einhaltung von Schutzabständender Bebauung zum Graben der L 91(nach Landeswassergesetz).Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen. Beachtung derDIN-Vorschriften zum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets bzw. Erhaltdes Bestandes soweit wie möglich, umden Anteil von Frischluftproduzenten zuerhöhen.Intensive Eingrünung des Plangebietsmit standortgerechten heimischen Arten,soweit es das geplante Vorhabenzulässt, zur Schaffung neuer Teillebensräumefür Flora und Fauna.geplante Darstellung im <strong>FNP</strong>: Sonderbaufläche „Klinik“bestehende Darstellung im <strong>FNP</strong>: GrünflächeFläche (ha):ca. 1,5 haLage:südöstlich der Ortslage von Utzerath, zwischen den OrtslagenDarscheid und Utzerathderzeitige Flächennutzung: Landwirtschaftlich intensiv genutzte GrünflächeSonstiges:Lage im LSG „Zwischen Uess und Kylll“ sowie im Naturpark„Vulkaneifel“Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Uess und Kyll“; Naturpark Vulkaneifel; Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: Waldfläche Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 77Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Aufgrund der Nutzung der Planfläche als Nutzrasen mit wenig Strukturreichtum stellt das Plangebietkeinen hochwertigen Biotoptypen dar. Einzig die Baumreihe entlang der L 91 im Südosten ist als h ö-herwertig einzustufen. Auch die Waldflächen um das Plangebiet stellen einen höherwertigen Biotopt y-pen dar. Diese Bereiche sind allerdings mit der Planung nicht betroffen. Hochwertige Biotope bzw.Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt würden bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahmenur in einem sehr geringen Anteil verloren gehen. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist derEingriff grundsätzlich ausgleichbar.Abwägung/ Fazit:• Darstellung einer Sonderbaufläche „Klinik“ (Erweiterung der ausgewiesenen Sonderbaufläche)• Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind grundsätzlich ausgleichsfähig.• Der vorgesehene Bereich bietet sich insbesondere für die Erweiterung der Fachklinik an, weilsich die überplanten Fläche in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Fachklinik befinden. DiePlanungsabsicht ist standortgebunden.3.17 Stadt <strong>Daun</strong>Der Stadtrat <strong>Daun</strong> hat sechs <strong>Änderung</strong>en für das Planverfahren der 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplansbeantragt.Unter diesen <strong>Änderung</strong>spunkten ist die Neuplanung einer Wohnbaufläche (<strong>Änderung</strong>spunkt Nr. 1)im Stadtteil Pützborn, die Ausweisung einer Wohnbaufläche für das Baugebiet „Lieserpark“ (<strong>Änderung</strong>spunktNr. 2) und die Darstellung von Sonderbauflächen für einen Wohnmobilstellplatz und fürden Einzelhandel. Die weiteren <strong>Änderung</strong>sinhalte sind einige redaktionelle <strong>Änderung</strong>en und Anpassungenan den Bestand.Im Rahmen des Planverfahrens gemäß § 20 LPlG hat die SGD Nord, Regionalstelle WAB aus Trierfolgende Informationen zu Altablagerungen im Stadtgebiet <strong>Daun</strong> mitgeteilt:- 233 01 501-0227 „<strong>Daun</strong>, Remmels“: Diese Altablagerung wurde als nicht altlastverdächtigerStandort eingestuft.- 233 01 501-0233 „<strong>Daun</strong>, Bitburger Str.“: Diese Altablagerung wurde als nicht altlastverdächtigerStandort eingestuft.Die einzelnen <strong>Änderung</strong>spunkte in der Stadt <strong>Daun</strong> werden im Folgenden erläutert.3.17.1 Ausweisung von Wohnbaufläche im Gebiet „Krikelsheid“ (ca. 3,8 ha)Der Stadtrat <strong>Daun</strong> hat den Beschluss gefasst neue Wohnbauflächen im Gebiet „Krikelsheid“ auszuweisen.Die Ausweisung von Wohnbauflächen beträgt insgesamt ca. 3,8 ha und umfasst u. a.das Flurstück 26/ 4 in der Flur 16. Die Stadt <strong>Daun</strong> plant die wohnbauliche Entwicklung in diesemBereich des Stadtteils Pützborn.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 78Der Hintergrund dieser Plankonzeption ist ein durchgeführtes Verfahren zur Prüfung von alternativenStandorten. In diesem Prüfverfahren wurde anhand von festgelegten Kriterien diejenigen Flächenermittelt, die für eine zukünftige wohnbauliche Entwicklung in der Stadt am besten geeignetsein sollten (vgl. u. a. die Übersichtskarte zur wohnbauliche Entwicklung in der Stadt <strong>Daun</strong>, ausgestelltvon der Bauabteilung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Daun</strong> im Stand von 07/ 2012; sieheinsbesondere die Fläche Nr. 6). Diesbezüglich haben einige Beratungen (im Umwelt-, Bau- undPlanungsausschuss und Stadtrat in den Jahren 2012/ 2013) stattgefunden. Unter Berücksichtigungvon planerischen Überlegungen (Prüfung von verschiedenen alternativen Standortbereichen/ Entwicklungskonzeptionen)wurde letztlich der Untersuchungsbereich Nr. 6 im Gemarkungsbereich„Krikelsheid“ für eine weitere wohnbauliche Entwicklung der Stadt <strong>Daun</strong> ausgewählt.Die überplanten Flurstücke sind im Eigentum der Stadt <strong>Daun</strong>. Insofern begünstigen die Eigentumsverhältnisseeine wohnbauliche Entwicklung in diesem Standortbereich. Nachfolgend werden weiteregünstige Rahmenbedingungen für den ausgewählten Standortbereich „Krikelsheid“ genannt.Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung„Parkanlage“ dargestellt. Im Fortschreibungsentwurf für den Regionalen Raumordnungsplan Triersind für die Planflächen diese Ausweisungen verzeichnet: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“und Vorbehaltsgebiet „Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“.Das Plangebiet liegt unmittelbar südlich der Schulstrasse. In der westlichen Umgebung schließt sichunmittelbar ein Wohngebiet an. Im nordwestlichen Umfeld des Plangebietes, talwärts und nördlichder „Schulstraße“, sind diverse Bildungseinrichtungen lokalisiert (u. a. die „Berufs- und Handelsschule“,das „Geschwister Scholl Gymnasium“ etc.). Im östlichen Umfeld befinden sich weitere Bildungseinrichtungenund der Sportplatz.Die topographische Lage ist durch diese Merkmale gekennzeichnet: Das Plangebiet ist „Auf demRosenberg“, einer Bergkuppe mit der höchsten Erhebung von ca. 498 Metern, gelegen. Die Höhenangabenfür das Plangebietes sind zwischen ca. 470 und 495 m ü. NN. Das gesamte Plangebiet istdamit (teilweise deutlich) höher als die Umgebung gelegen. Die überplanten Flächen sind größtenteilsnicht eben. Das Gelände steigt mit einem Neigungswinkel von ca. 8 % in Richtung Süden an;ab einer Länge von ca. 250 m fällt das Gelände dann wieder stark ab.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 79Abb: Ausweisung von Wohnbaufläche im Gebiet „Krikelsheid“ (ca. 3,8 ha)Das Plangebiet wird durch ein großflächiges Waldgebiet bzw. einen Forst (z. T. dicht bewachsenerFichtenforst) charakterisiert. Der Waldbestand wird überwiegend durch Fichten dominiert, vermehrtsind auch andere Arten wie Hasel, Bergahorn, Lärchen und Besenginster vertreten.Folglich sind einige Hinweise auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen:- Im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung bzw. Umsetzung der städtebaulichen Maßnahmesind explizite Rodungsgenehmigungen für das Roden von Waldbeständen erforderlich, die beimzuständigen Forstamt (in <strong>Daun</strong>) anzufordern sind.- Hinsichtlich baulicher Maßnahmen wird grundsätzlich die Empfehlung ausgesprochen, einen Abstandvon 30 Metern zum Waldrand einzuhalten.- die immissionsschutzbezogenen Belange sind im Detail zu untersuchen und zu bewerten.Bei einer Realisierung des Wohngebietes ist beinahe die gesamte verkehrliche und technische Erschließungdes Plangebietes ist zukünftig herzustellen. Im Hinblick auf die innere verkehrliche Erschließunglässt sich feststellen, dass einige Wirtschaftswege am Waldrand verlaufen und in dieWaldflächen hineinführen.Die äußere Erschließung erfolgt mittels der „Schulstraße“, die nördlich entlang des Plangebietes biszum Sportplatz hinführt. Die „Schulstraße“ zweigt von der Bundesstraße B 257 („Bitburger Straße“)ab. Auf diese Weise ist der Anschluss an den überörtlichen Verkehr gewährleistet.In Bezug auf die technische Infrastruktur sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind folgendeAussagen zu treffen: Die Versorgung (Trinkwasser, Elektrizität und Kommunikationsleitungen) sowiedie Entsorgung/ Entwässerung (häusliche Abwässer und Oberflächenwässer) des Plangebietes06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 80sind über zu erweiternde bzw. neu anzulegende Netze herzustellen. Details ergeben sich aus derweiteren Behördenbeteiligung im Planaufstellungsverfahren.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/ErholungWasserhaushalt06.01.2014Bestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt im StadtteilPützborn, südwestlich der Innenstadtvon <strong>Daun</strong>. Das Plangebiet liegt südlichder Schulstrasse. Das Plangebiet istauf einer höher gelegenen Bergkuppe(ca. 470 und 495 m ü. NN). Das Gebietsteigt mit einem Neigungswinkelvon ca. 8 % Richtung Süden hin an.Ab einer Länge von ca. 250 m fälltdas Gelände dann wieder stark ab.Das Plangebiet an sich zeichnet sichdurch ein großflächiges Waldgebietbzw. Forst auf einer Anhöhe aus.Überwiegend dominieren Fichten denBestand. Andere Arten wie Hasel,Bergahorn, Lärchen und Besenginstersind auch vermehrt vertreten.Etwa 200 m weiter östlich gelegengrenzt der Sportplatz bzw. Fußballplatzan. Weitere Einrichtungen wieSchulgebäude und Wohnhäuser befindensich im näheren Umfeld des Plangebietesweiter talwärts gelegen.Die Erholungseignung in diesem Gebietkann in der Bestandssituation aufgrundder nur geringen Begehbarkeit, als mittelmäßigeingestuft werden. Aufgrunddes hohen Grünanteils und der hohenDichte an Gehölzen und Sträuchern,kann die Fläche als höherwertig in Bezugauf das Landschaftsbild eingestuftwerden. Aufgrund der Lage des Plangebietesist dieses aus allen Himmelsrichtungengut einsehbar.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor. Oberflächengewässersind im Gebiet und deren direkten Umgebungnicht vorhanden.Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm.Empfindlichkeit/BewertungPlanerische EmpfehlungHoch Sicherstellung des Erhalts einerrandlichen Eingrünung des Plangebietes.Höhen- und Größenbegrenzung derBaukörper sollten vorgenommen werden,um einen einheitlichen Stadtrandund eine dem Stadtbild angepasste Bebauungzu erhalten.MittelHochMinimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer,Einhaltung von Schutzabständender Bebauung zum Graben (nachLandeswassergesetz).Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen da wo es inBezug auf das geplante Projekt möglichist. Beachtung der DIN-Vorschriftenzum Umgang mit Boden.


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 81Klima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Plangebietsfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingtdurch die Geländeneigung fließt dieentstandene Kaltluft überwiegendRichtung Süden und Norden hin abund hat damit eine Bedeutung für dieOrtslage.Das Plangebiet besitzt aufgrund seinerNutzung und Lage eine relativ hohe Bedeutungfür den Arten- und Biotopschutz.Mittel - hochHochEingrünung des Plangebiets da womöglich, um den Anteil von Frischluftproduzentenzu erhöhen.Intensive Ein- und Durchgrünung desPlangebiets mit standortgerechten heimischenArten, um neue Lebensräumefür die heimische Flora und Fauna zuschaffen.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Uess und Kyll“; Naturpark Vulkaneifel Planung vernetzter Biotopsysteme: übrige Wälder und Forste (nicht in Biotopkartierung erfasst) Regionaler Raumordnungsplan: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Das Gebiet liegt am höchsten Punkt der Stadt <strong>Daun</strong>, auf einer Höhe von ca. 480 m ü. NN. Im wirks a-men Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ausgewiesen. Das Plangebiet stellt insoweit einen höherwertigeren Biotoptypen dar, als dass es sichum ein großflächiges Waldareal bzw. einen Forst handelt. Der Fichtenbestand dominiert hierbei, aberauch zahlreiche andere Gehölze wie z.B. Hasel, Bergahorn, Lärche und Besenginster sind vermehrtvertreten. Dieses Areal bietet zahlreichen heimischen Arten der Flora und Fauna einen Lebensraum.Aufgrund der Lage des Gebietes dient dieses zudem als Kaltluftproduktionsort. Durch di e starkeHanglage kann die Kaltluft in die Täler abfließen und sorgt somit für einen Luftaustausch. Auf dasLandschaftsbild wirkt dieser Bereich insoweit, als dass es von allen Himmelsrichtungen gut einsehbarist. Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt würden bei der Durchführung der geplanten Baumaßnahmein einem gewissen Ausmaß verloren gehen.Abwägung/ Fazit:• Die baulichen Eingriffe in Natur und Landschaft sind als hoch zu bewerten. Die zu erwartendenEingriffe sind jedoch ausgleichsfähig; es besteht ein erhöhter Ausgleichsbedarf aufgrund dergroßflächigen Waldbestände (insbesondere der Fichtenforst).• Eine bauabschnittsweise, bedarfsgerechte Erschließung ist sinnvoll.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 823.17.2 Darstellung von Wohnbaufläche für das Baugebiet „Lieserpark“ (ca. 1,0 ha)Im Rahmen der 8. <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> soll eine Nutzungsänderung von bisherigen gewerblichen Bauflächenund Grünflächen in Wohnbauflächen erfolgen, um ein genehmigtes Bauvorhaben für mehrereWohngebäude zu berücksichtigen. Das Baugebiet „Lieserpark“ liegt ca. 1 km nordöstlich des Stadtkernsvon <strong>Daun</strong> und wurde zwischenzeitlich bereits realisiert.Das Wohngebiet ist im Westen und Norden durch die „St. Laurentiusstraße“ sowie im Osten durchdie „Lavastraße“ begrenzt. Das vorgesehene Wohngebiet umfasst zahlreiche Flurstücke (mit demZähler 35 und diversen Nennern) in der Flur 6 (siehe Angrenzung in der Planzeichnung). Die auszuweisendeWohnbaufläche hat eine Größe von ca. 1, 0 Hektar.Das Plangebiet liegt im Innenbereich, d. h. in einem Bereich des Stadtgebietes von <strong>Daun</strong>, der imZusammenhang bebaut ist. Es wurde hierzu auf Grundlage eines Antrags ein positiver Bauvorbescheidfür rund 13 Wohngebäude bereits im April 2011 ausgestellt.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind gewerbliche Bauflächen und eine Grünfläche mit derZweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Im Fortschreibungsentwurf für den Regionalen RaumordnungsplanTrier sind für die Planflächen diese Ausweisungen verzeichnet: Vorbehaltsgebiet„Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet „Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“.Abb: Ausweisung von Wohnbaufläche in der Größe von ca. 1,0 haDie südlich gelegenen Flurstücke des Baugebietes sind Grünflächen im Bestand. In der südlichenund westlichen Umgebung des Plangebietes schließt sich Wohnbebaung an. Ein großes KundenundLogistikzentrum der TechniSat Digital GmbH ist in geringer Entfernung südwestlich des Plangebieteslokalisiert. In Bezug auf den Immissionsschutz ist ein entsprechender Abstand der Wohnbebauungzu diesem Bestandsgebäude zu berücksichtigen.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 83Die „St. Laurentiusstraße“ fungiert hauptsächlich als Erschließungsstraße, so dass das geplanteWohngebiet hierüber erschlossen werden kann. Ein Anschluss an das überörtliche Straßenverkehrsnetzist damit gewährleistet. In Bezug auf die technische Erschließung (Ver- und Entsorgungsinfrastruktur)ist ein Anschluss an die bestehenden städtische Netze herzustellen.Insgesamt sind große Teilflächen der betrachteten <strong>Änderung</strong>sfläche im wirksamen Flächennutzungsplanals Bauflächen dargestellt. Für diese Teilflächen sind bauliche Eingriffe in Natur undLandschaft bereits auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung berücksichtigt.Der Altstandort 233 01 501-5007 „Ehem. Glühlampenfabrik, Fa. Portalux“ ist innerhalb des Plangebieteseingetragen und wurde gemäß einem Gutachten des Büros „Schottes“ als nicht altlastverdächtigerStandort eingestuft.Da es sich um eine Innenbereichslage handelt, sind die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht ausgleichspflichtig.Das Baugebiet „Lieserpark“ wurde zwischenzeitlich bereits realisiert. Weitere landschaftsplanerischeAussagen sind daher auf Ebene der Flächennutzungsplanung nicht erforderlich.3.17.3 Darstellung einer Sonderbaufläche für Einzelhandel (Berichtigung nach § 13aBauGB, Flurstücke 8/31, 8/32 und 8/34, Flur 7) (ca. 0,6 ha)Die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Einzelhandel ist in den Flurstücken 8/31, 8/32 u. 8/34,Flur 7 vorgesehen. Die darzustellende Sonderbaufläche für einen Verbrauchermarkt umfasst eineGröße von ca. 0,6 ha. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind gewerbliche Bauflächen dargestellt.Die geänderte Darstellung ist im Zusammenhang mit der Erweiterung einer „Aldi“-Filiale in der„Mehrener Straße“ (Bundesstraße B 257) zu betrachten. Dieser Filial-Standort ist aufgrund der unmittelbarenLage südlich von der Bundesstraße B 257 („Mehrener Straße“) und aufgrund der Nähezum Kreuzungspunkt mit der Landesstraße L 46 verkehrsgünstig gelegen.Abb: Darstellung einer Sonderbaufläche für Einzelhandel an der „Mehrener Straße“06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 84Es handelt sich um eine Innenbereichsfläche, die im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanungnach § 13a BauGB beplant wird. Folglich werden die Inhalte des Flächennutzungsplans auf derGrundlage des Bebauungsplans nach § 13a BauGB angepasst.Da auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eine Planaufstellung nach § 13a BauGB erfolgt,wird der Flächennutzungsplan nur „berichtigt“ (vgl. § 13a (2) Satz 1 Nr. 2 BauGB). Bei dem angewendetenbeschleunigten Planverfahren gemäß § 13a BauGB sind die Erstellung eines Umweltberichtesund naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen bauplanungsrechtlich nicht erforderlich.Abwägung/ Fazit:• Da in der verbindlichen Bauleitplanung eine Planaufstellung nach § 13a BauGB erfolgte, werdendie Inhalte des Flächennutzungsplans „berichtigt“ (vgl. § 13a (2) Satz 1 Nr. 2 BauGB).• Bei dem angewendeten Planverfahren gemäß § 13a BauGB ist die Erstellung eines Umweltberichtesund ein naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht erforderlich.3.17.4 Ausweisung einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ (ca. 0,4 ha) und einerangrenzenden Parkplatzfläche (ca. 0,6 ha)Der Stadtrat <strong>Daun</strong> hat sich für die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ und einerParkplatzfläche entschieden und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat berücksichtigt den Planungswillendurch die <strong>Änderung</strong> der <strong>FNP</strong>-Darstellungen. Die überplanten Flächen befinden sich ca. 1 km südöstlichdes Stadtkerns <strong>Daun</strong>. Die geänderten Flächendarstellungen betreffen diese Grundstücke:- Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“: Flurstücke 327/ 37 und 327/ 36 tlw. der Flur 11- Parkplatzfläche: Flurstück 197/ 24 tlw. der Flur 5Das Plangebiet liegt unmittelbar westlich von der Landesstraße L 46. Die Planflächen befinden sichin einem Bereich zwischen der Landesstraße L 46 und der Siedlungsflächen, die sich unmittelbarwestlich anschließen. Die geplante Sonderbaufläche für Wohnmobilstellplätze weist eine Größe vonca. 0,4 ha auf. Im Zuge dessen erfolgt die Darstellung einer Parkplatzfläche (Verkehrsfläche mit derZweckbestimmung „P“). Die vorgesehene Fläche für den ruhenden Verkehr grenzt nördlich an diegeplante Sonderbaufläche und hat eine Größe von ca. 0,6 ha.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind bezüglich der beplanten Flächen Grünflächen mit derZweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Im Fortschreibungsentwurf des RROP Trier sind einVorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet „Ressourcenschutz Schwerpunkt:Landschaftsbild“ ausgewiesen.Die Bestandssituation stellt sich insgesamt wie folgt dar: Die überplanten Flächen werden als Fettwiesebzw. Grünlandbrache genutzt, eine intensive und dauerhafte Nutzung ist nicht zu vermuten.Im westlichen Umfeld sind überwiegend Wohnhäuser und einzelne Verkaufsgeschäfte, die z. T. leerstehen, vorhanden. In der südlichen Umgebung ist eine kleine KfZ-Werkstatt vorhanden, die augenscheinlichjedoch nicht mehr geschäftsmäßig betrieben wird.Ein begünstigender Faktor für die ausgewählte Sonderbaufläche ist die verkehrsgünstige Lage.Aufgrund der Lage an der Landesstraße L 46 werden die zu erwartenden verkehrlichen Erschließungskostenverhältnismäßig gering sein.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 85Abb: Darstellung einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ und einer ParkplatzflächeLandschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/ErholungBestand/BeschreibungDas Plangebiet befindet sich im südlichenBereich der Stadt <strong>Daun</strong>. DieHöhe des Plangebietes beläuft sich aufca. 380 m ü.NN. Das Gebiet fälltleicht nach Osten hin ab. Eingegrenztwird das Gebiet durch die direkt imOsten angrenzende L 46. Das Plangebietan sich wird als Fettwiese bzw.Grünlandbrache genutzt.Das Plangebiet und die angrenzendenStrukturen werden für Erholungszweckewie Jogger, Radfahrer und Fußgängernicht genutzt. Aufgrund derNutzung und der Lage hat die Plangebietsflächenur eine geringe Bedeutungfür den Arten- und Biotopschutz.Empfindlichkeit/BewertungGeringPlanerische EmpfehlungEs sollte für eine randliche Eingrünungdes Plangebietes gesorgt werden, ummehr Strukturvielfalt und neue Lebensräumefür Flora und Fauna zu schaffen.Altbestände an Gehölzen sollten wennmöglich in die Planung mit aufgenommenwerden.Vornahme gestalterischer Festsetzungenum eine Einbindung in das OrtsundLandschaftsbild zu erhalten.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 86WasserhaushaltDie Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor.Oberflächengewässer sind im Plangebietund seiner direkten Umgebungnicht vorhanden. In der näheren Umgebungist der „Lieser-Bach“ zu nennen,welcher ca. 100 m östlich der L46 fließt.Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm.Klima/LufthygieneArtenundBiotopeGeringGeringDie Plangebietsfläche stellt sich aufgrundder Nutzung als eine Kaltluft-Geringproduktionsfläche dar. Bedingt durchdie Lage hat die Fläche keine Bedeutungfür die Ortslage.Aufgrund der überwiegend Nutzung als GeringFettwiese bzw. Grünlandbrache hat diePlangebietsfläche nur eine geringe Bedeutungfür den Arten- und Biotopschutz.(Anmerkung: zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahmewaren aufgrund vonungünstigen Witterungsverhältnissenund der Schneebedeckung einige Teilflächennicht einsehbar bzw. begehbar.Im weiteren Planverfahren kann eineweitere detaillierte Kartierung durchgeführtwerden).Minimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer,Einhaltung von Schutzabständender Bebauung zum Graben (nachLandeswassergesetz).Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen, Beachtung derDIN-Vorschriften zum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets soweit wiees die Möglichkeiten zu lassen, um denAnteil von Frischluftproduzenten zu erhöhen.Eingrünung des Plangebiets mit standortgerechtenheimischen Arten zurSchaffung neuer Biotope und Teillebensräumeder heimischen Flora undFauna. Sicherung der altenGehölzbestände.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Strohmer Schweiz und Wartgesberg“; Naturpark Vulkaneifel Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/ Planungsempfehlung:Aufgrund der Nutzung der Fläche als Fettwiese bzw. Grünlandbrache stellt das Plangebiet keinenhochwertigen Biotoptyp dar. Hochwertige Biotope bzw. Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt würdenbei der Durchführung der geplanten Baumaßnahme nur in einem sehr geringen Anteil verlorengehen. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grundsätzlich ausgleichbar.Die Standortfrage für Wohnmobilstellplätze wird in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> seit einiger Zeitthematisiert. In den Gremien wurden verschiedene Vorschläge diskutiert, und es wurde zum Ausdruckgebracht, dass grundsätzlich eine entsprechende Nachfrage für Stellplätze von Wohnmobilenvorhanden ist. Potentiell geeignete Standorte im Gebiet der <strong>Verbandsgemeinde</strong> wurden anhand voneinigen Kriterien geprüft.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 873.17.5 Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für das Gemeindehaus und die Feuerwehr(ca. 0,2 ha); Entnahme Punktsymbol „Feuerwehr“Im Stadtteil Pützborn wird eine Anpassung an den Bestand und eine redaktionelle <strong>Änderung</strong> vorgenommen.Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt erfolgt die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche (ca. 0,2ha) für das Gemeindehaus bzw. das Gebäude der Feuerwehr in der Steinbockstraße 24.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind gewerbliche Bauflächen dargestellt. Im Zuge dessen werdendie entsprechenden Punktsymbole für „Feuerwehr“ und „Dorfgemeinschaftshaus“ dargestellt.Im Gegenzug erfolgt die Entnahme des Punktsymbols „Feuerwehr“ an der bisherigen Stelle.Abb: Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für das Gemeindehaus und die Feuerwehr3.17.6 Darstellung der Umgehungsstraße L 28, Ortsumgehung Steinborn (nachrichtlicheAnpassung an das Planfeststellungsverfahren)Die planfestgestellte Trasse für die Umgehungsstraße der L 28, Ortsumgehung Steinborn, soll imFlächennutzungsplan aktualisiert dargestellt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan sindüberwiegend landwirtschaftliche Flächen und Grünflächen verzeichnet. Diese flächenhaften Darstellungenwerden in Verkehrsflächen geändert.Die Landesstraße L 28 soll nördlich am Stadtteil Steinborn vorbeiführen und an die KreisstraßeK 11 anknüpfen, die derzeit zur Bundesstraße B 421 hinführt. Das Planfeststellungsverfahren bezüglichder Ortsumgehung ist abgeschlossen und die Straßenbaumaßnahmen sollen zeitnah in denkommenden Jahren ausgeführt werden.Die nachrichtliche Übernahme der Trasse der Landesstraße L 28 in die Plankarte erfolgt im weiterenPlanverfahren (d. h. Fassung für das Verfahren gemäß <strong>§§</strong> 3 (2) und 4 (2) BauGB, die Offenlageder Planunterlagen). Die Darstellungen erfolgen auf Grundlage digitaler Daten und Karten des LandesbetriebesMobilität Gerolstein. Da eine nachrichtliche Anpassung an die planfestgestellte Straßenplanungvorliegt, sind weitere Ausführungen nicht erforderlich.06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 883.17.7 <strong>Änderung</strong> von Wohnbauflächen in Gemeinbedarfsfläche (Erweiterungsflächen imBereich des Krankenhauses „Maria Hilf“, ca. 0,3 ha)Die Darstellung von Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Klinik“ ist im Süden der Stadt<strong>Daun</strong> vorgesehen. Diese Flächendarstellung ist als Erweiterungsfläche der bereits ausgewiesenenGemeinbedarfsfläche „Klinik“ im Bereich des Krankenhauses „Maria Hilf“ vorgesehen. Im wirksamenFlächennutzungsplan ist die in Rede stehende <strong>Änderung</strong>sfläche als Wohnbaufläche dargestellt.Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche im Bereich des Krankenhauses „Maria Hilf“, ca. 0,3 haDie Fläche ist in direktem Anschluss südlich des Krankenhauses sowie östlich des Philosophenwegesin <strong>Daun</strong> gelegen. In der näheren Umgebung sind als Gebäude das Schwesternwohnheim undein Konventhaus vorhanden.Die überplanten Flächen zeichnen sich durch eine üppige Bewaldung aus: überwiegend sind Fichten,Spitzahorn, Hasel, Birke und Kiefer im Bestand vorhanden. Die unterlagerte Fläche ist überwiegendTrittrasen. Ein unbefestigter Rundweg ist in diesem Areal angelegt. Die Grundstücke warenzum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme (im Dezember 2013) eingezäunt.Das Gelände ist durch ein starkes Gefälle geprägt. Das Gelände fällt nach Osten hin ab und ist unwegsam,teilweise sogar nur schwer zugänglich. Diese örtlichen Gegebenheiten sind bei einer zukünftigenverkehrlichen Erschließung der einzelnen Flurstücke (ggf. Anlage von Stellplätzflächen)zu berücksichtigen. Eine gemeindliche Erschließungsstraße führt westlich an dem Krankenhausvorbei zu der Planfläche. Im Plangebiet sind u. a. alte Natursteinmauern vorhanden, welche daszum Teil starke Gefälle auffangen. Nördlich schließt sich ein Ziergarten mit einem Einfamilienhausan, hier bestehen teils hochgewachsene alte Obstbäume.Da es sich um eine Innenbereichsfläche nach § 34 BauGB handelt, sind zu erwartende Eingriffe inNatur und Landschaft nicht ausgleichspflichtig (§ 1a (3) BauGB). Des Weiteren wäre im Falle einerBP-Aufstellung dies nach § 13a BauGB möglich (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Daher sind06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 89weitergehende landschaftsplanerische Bewertungen nicht erforderlich. Ebenfalls ist eine vertiefteBerücksichtigung in der Planumweltprüfung (dargelegt im Umweltbericht) nicht erforderlich.3.17.8 <strong>Änderung</strong> von Gemeinbedarfsfläche in Mischbaufläche, ca. 0,15 ha (Anpassung andie vorhandene Nutzung)Bei diesem <strong>Änderung</strong>spunkt liegt eine Anpassung an die Bestandssituation vor. Es wird eine kleinflächige<strong>Änderung</strong> von Gemeinbedarfsfläche in Mischbaufläche vorgenommen.Die in Rede stehende Fläche liegt im Stadtzentrum von <strong>Daun</strong> zwischen Kaufhäusern, Gaststättenund Einfamilienhäusern. Ein Gebäude besteht im östlichen Teil des Grundstücks an der „Leopoldstraße“.Dieses Gebäude wurde früher als Stadtbürgermeisterhaus genutzt.Der Bereich war bisher im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Gegenwärtigist eine private Zahnarztpraxis/ Zahnärztehaus in dem Gebäude ansässig. Aus diesem Grund erfolgteine Darstellung von Mischbaufläche (<strong>Änderung</strong> von Gemeinbedarfsfläche). Zudem wird einPunktsymbol für „öffentliche Verwaltung“ aus der Plankarte entnommen.Die verkehrliche Erschließung der Fläche erfolgt über die „Leopoldstraße“ (verkehrsberuhigte Einbahnstraße).Der rückwärtige Bereich des Gebäudes wird als Parkplatz (Stellplätze für Patientender Arztpraxis) genutzt. Dieser Bereich ist überwiegend flächendeckend asphaltiert, nur der äußerewestliche Bereich der Fläche ist mit Gehölzen bepflanzt, und hier fällt das Gelände zudem stark inRichtung Westen hin ab. Auch die südliche Grenze der Parkplatzfläche ist mit bodendeckendenPflanzen begrünt.Im Norden befindet sich das Straßencafé „Cafe Schüler“, welches direkt an der Parkplatzfläche gelegenist. Im Süden ist das Einzelhandelsgeschäft „Dänisches Bettenlager“ und eine Zufahrt zumParkplatz grenzt an. Der Bereich westlich der Fläche wird derzeit ebenfalls großräumig als Parkplatzgenutzt.Abb: <strong>Änderung</strong> von Gemeinbedarfsfläche in Mischbaufläche (Anpassung an die bestehende Nutzung)06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 904. S O N S T I G E Ä N D E R U N G E N I M FL ÄC H E N N U T Z U N G S P L AN4.1 Darstellung und Übernahme von planfestgestellten Kompensationsflächen für denBau der Bundesautobahn A 1Im Rahmen der 7. <strong>Änderung</strong> des <strong>FNP</strong> <strong>Daun</strong> zur Neuaufstellung eines Teilplans Windenergienutzungwurden seitens des LBM Gerolstein weitere landespflegerische Kompensationsmaßnahmenbenannt, die der Planfeststellung zum Bau der Bundesautobahn A 1 zugeordnet sind. Die benanntenAusgleichsflächen werden nachrichtlich in die Plankarte des <strong>FNP</strong> übernommen. Es handelt sichum Flächen im nördlichen Teil des <strong>Verbandsgemeinde</strong>gebietes. Die Darstellungen erfolgen in Ergänzungder im Rahmen der 6. <strong>Änderung</strong> vorgenommenen Darstellung zugeordneter Kompensationsflächen.Da es sich um nachrichtliche Übernahmen aus der Fachplanung handelt, sind weitergehendeAusführungen nicht erforderlich.4.2 Übernahme und Aktualisierung der Neuabgrenzung eines NaturschutzgebietesEs wird die Neuabgrenzung des Naturschutzgebietes (NSG) „Wartgesberg, Alfbachtal bei Strohn,Braunebachtal bei Mückeln und Trautzberger Maar“ in die Darstellungen des <strong>FNP</strong> nachrichtlichübernommen. Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 185 Hektar und liegt in den GemarkungenStrohn und Mückeln. Die Rechtsverordnung zum NSG Nr. 7233-027 datiert vom 12. Januar2011 und wurde am 18. Juli 2011 im Staatsanzeiger veröffentlicht.4.3 Übernahme und Aktualisierung der Abgrenzungen von „Natura-2000“ GebietenDie aktuellen Abgrenzungen von „Natura-2000“ Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) wurdenüberprüft und in den Flächennutzungsplan übernommen (Datengrundlagen: Internetportal „LANIS“der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, http://www.naturschutz.rlp.de, Stand 01/ 2013).4.4 <strong>Änderung</strong>spunkt entfällt: Darstellung einer Richtfunkstrecke mit SchutzstreifenDie Amprion GmbH hat im Verfahren der landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 LPlG mitgeteilt,dass die Richtfunkstrecke „Schöneberg-Birken, Funkfeld Nr. 35“ nicht mehr in Betrieb ist undsomit im Flächennutzungsplan nicht dargestellt werden soll. Diese Auskunft wird entsprechend berücksichtigt.4.5 Übernahme der Neuabgrenzung des Überschwemmungsgebietes LieserDie Neuabgrenzung des Überschwemmungsgebietes zur Lieser wird in die <strong>FNP</strong>-Plankarte übernommen(Fassung für das Verfahren gemäß <strong>§§</strong> 3 (2) und 4 (2) BauGB, die Offenlage der Planunterlagen).Im Verlauf des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans wurde die rechtsverbindlicheFestsetzung der Neuabgrenzung durch die Fachplanung von der SGD Nord bekannt gegeben(im Dezember 2013).06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 915. F L ÄC H E N B I L AN ZIn der „Flächenbilanz“ werden die geänderten Flächendarstellungen der 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplansder <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> in einer Übersicht aufgelistet. In der nachfolgendenTabelle werden die flächenmäßigen Veränderungen in den einzelnen Ortsgemeinden bilanziert:Tabelle: Bilanzierung der flächenmäßigen Veränderungen in den einzelnen Ortsgemeinden imRahmen der 8. <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> (Flächenbilanz, Stand: 12/ 2013; Flächenangaben: Einheit Hektar).06.01.2014


<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 9206. Jan. 2014 heu-om-rb-mh <strong>Daun</strong>, den ..........................................Projektnummer: 30 774Bearbeiter: Dipl.-Ing. Andy HeuserDipl.-Geogr. Olaf MalinowskiDipl.-Ing. (FH) Ralf BehrendtKARST INGENIEURE GmbH ..........................................................Klöckner (Bürgermeister)06.01.2014

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