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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 42Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage für das Vorhaben gut geeignet. Eine planerisch wohnbaulicheErweiterung der Ortslage in Richtung Norden ist hier zweckmäßig. Aufgrund der intensiven acke r-baulichen Nutzung der Fläche stellt das Plangebiet keinen hochwertigen Biotoptypen dar. HochwertigeBiotope bzw. Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt würden bei der Durchführung der geplantenBaumaßnahme nur in einem sehr geringen Anteil verloren gehen. Insgesamt können die Eingriffe ausSicht der Landespflege als vertretbare Eingriffe gewertet werden. An anderer Stelle wären Eingriffe ingleicher Intensität zu vermuten. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grun d-sätzlich ausgleichbar.Abwägung/ Fazit:• Erweiterung des neuen Wohngebietes am nördlichen Ortsrand• Die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft sind grundsätzlich ausgleichsfähig• Eine randliche Gebietseingrünung zur Einbindung in das Landschaftsbild ist erforderlich• Eine bauabschnittsweise, bedarfsgerechte Erschließung ist möglich und sinnvoll.3.6.2 Planfläche entfällt: Ausweisungen von Mischbaufläche (ca. 0,8 ha) und gewerblicherBaufläche (ca. 1,3 ha) im Gemarkungsbereich „In der Dörrwies“Gemäß Beschlussfassung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Daun</strong> (Abwägung zur landesplanerischenStellungnahme) ist die geplante Fläche aus dem Planverfahren entfallen. Die Gründe für den Beschlusslagen in den nicht lösbaren Konflikten mit den Fachplanungen, insbesondere dem Wasserrecht(ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet).3.6.3 Rücknahme von Wohnbaufläche (ca. 3,8 ha) am südlichen Ortsrand, im Bereich„Unterm Leidenberg“, Neudarstellung von Hecken- und Feldgehölze (ca. 0,8 ha),Dauergrünland (ca. 3,0 ha), Grünland- und Ackernutzung (ca. 0,1 ha)Im Rahmen des Planverfahrens zur 8. <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> wurde geprüft, ob eine Fläche für einen Flächentauschin Gillenfeld zur Verfügung steht (d. h. ob eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene,aber noch nicht realisierte Wohnbaufläche an anderer Stelle zurückgenommen werden kann). DieseVoraussetzungen treffen für eine Wohnbaufläche am südlichen Ortsrand zu.Unter Berücksichtigung der Abwägungsentscheidung zur landesplanerischen Stellungnahme erfolgtgemäß Beschlussfassung des <strong>Verbandsgemeinde</strong>rates <strong>Daun</strong> die Rücknahme von Wohnbauflächeam südlichen Ortsrand, im Bereich „Unterm Leidenberg“ (Flur 19).Diese Rücknahme erfolgt vor dem Hintergrund der Leitvorstellung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“und unter Berücksichtigung der landes- und regionalplanerischen Schwellenwertthematik.Bei der Rücknahme wird von der Möglichkeit des sog. Flächentausches Gebrauch gemacht.Die Rücknahme von Wohnbaufläche im Bereich „Unterm Leidenberg“ erfolgt in einem größerenFlächenumfang (3,8 ha an Wohnbaufläche) als die oben erläuterte Neuausweisung von Wohnbaufläche(ca. 1,3 ha) im Bereich „Auf Kortheck“. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Erläuterungenzum <strong>Änderung</strong>spunkt 3.6.1 verwiesen.06.01.2014

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