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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 66Hinsichtlich der Rohstoffsicherung sollen zudem Abstimmungen mit dem Landesamt für Geologieund Bergbau erfolgen.Im Rahmen des Planverfahrens gemäß § 20 LPlG hat die SGD Nord, Regionalstelle WAB aus Trier,folgende Informationen zu Altablagerungen im Plangebiet mitgeteilt. Innerhalb des Plangebietessind diese Altablagerungen verzeichnet:- 233 01 075-0207 „Üdersdorf, Unter der Loeh (1)“: diese Altablagerung wird als nicht altlastverdächtigerStandort eingestuft.- 233 01 075-0208 „Üdersdorf, Unter der Loeh (2)“: die Altablagerung wird als beseitigt eingestuft.- 233 01 075-0209 „Üdersdorf, Unter der Loeh (3)“: Eine abschließende Bewertung dieser Fläche istausstehend. Die SGD Nord, Regionalstelle WAB aus Trier, hat der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zugestimmt, weil bei diesem Vorhaben nicht in den tiefen Untergrund eingegriffen wird.Eine 110-kV-Freileitung führt westlich an dem Plangebiet im Bereich der Waldflächen vorbei. Imnördlichen Bereich verläuft eine 20-kV-Freileitung, deren Anschluss im Flurstück 40 der Flur 37 verlegtist.Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird eine detaillierte Untersuchung und Bewertung derlandschaftsplanerischen Belange (Erstellung eines Umweltberichtes, Bilanzierung zu naturschutzrechtlichemAusgleich etc.) durchgeführt. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist einerandliche Eingrünung des Plangebietes von Bedeutung.Aus landschaftsplanerischer Sicht ist grundsätzlich festzustellen, dass das Ausmaß der zu erwartendenEingriffe in die Landschaft und Natur bei einem Solarpark geringer als bei einer andersartigengewerblichen Nutzung zu bewerten ist.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/Erholung06.01.2014Bestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt ca. 500 mnordöstlich der Ortslage von Üdersdorfentfernt. Östlich gelegen, in unmittelbarerNähe verläuft die L 46. DasPlangebiet wird über einen unbefestigtenWirtschaftsweg, welcher von der L46 Richtung Norden abzweigt, erschlossen.Die Höhe des Plangebietesist ca. 415 m ü.NN. Das Gebiet fälltnach Osten hin ab. Die Fläche liegt aufeinem Abbaugebiet für Vulkangestein.Im nördlichen Bereich befindet sicheine Abfertigungshalle für LKW`s derFirma „Zimmer Industries“. Die Plangebietsflächensind im Bestand durchintensiv befahrene Bereiche sowie Lagerplätzefür Vulkangestein geprägt.Zudem befinden sich massive Betonbautenbzw. Bunkeranlagen auf demGelände. Als strukturreichere Biotoptypensind die angrenzendenEmpfindlichkeit/BewertungGeringPlanerische EmpfehlungRandliche Eingrünung des Plangebietessoweit es für das geplante Vorhabenmöglich und sinnvoll ist. Höhen- undGrößenbegrenzung der Baukörper bzw.der Eingrünung, um einen Schattenwurfauf die Solarmodule zu vermeiden.

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