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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 62Umgebung ist der „Alfbach“ zu nennen,welcher ca. 100 m nördlich desPlangebietes fließt.Die vorgesehene Neuabgrenzung einesWasserschutzgebietes südlich des geplantenBaugebietes wird durch dievorliegende Plankonzeption nicht betroffen.Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm. Die Hauptbodenarten sindstark lehmiger Sand und sandiger Lehm.Die Böden besitzen ein mittleres Ertragspotentialfür die LandwirtschaftKlima/LufthygieneArtenundBiotopeGering - mittelDie Plangebietsfläche stellt sich aufgrundder Nutzung als eine Kaltluft-Geringproduktionsfläche dar. Bedingt durchdie Geländeneigung fließt die entstandeneKaltluft teils Richtung Westen,teils Richtung Osten hin ab. Es ist davonauszugehen, dass der Kaltluftzuflusshin zur Ortslage nur gering ausgeprägtist.Aufgrund der überwiegend landwirtschaftlichenNutzung als Ackerfläche,Geringhat die Plangebietsfläche nur eine geringeBedeutung für den Arten- und Biotopschutz.Einzig die im Norden liegendeFläche mit dem Gehölzbestand stellt einenhöherwertigen Biotoptypen dar.(Anmerkung: zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahmewaren aufgrund vonungünstigen Witterungsverhältnissenund der Schneebedeckung der Ackerflächeeinige Teilflächen nicht einsehbarbzw. begehbar. Im weiteren Planverfahrenkann eine weitere detaillierte Kartierungdurchgeführt werden)Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen, Beachtung derDIN-Vorschriften zum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets soweit wiees die Möglichkeiten zu lassen, um denAnteil von Frischluftproduzenten zu erhöhen.Eingrünung des Plangebiets mit standortgerechtenheimischen Arten zurSchaffung neuer Biotope und Teillebensräumeder heimischen Flora undFauna. Sicherung der altenGehölzbestände.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Strohmer Schweiz und Wartgesberg“; Naturpark Vulkaneifel Planung vernetzter Biotopsysteme: Ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: keine Ausweisungen; für die östlich angrenzenden Flächen ist einVorbehaltsgebiet „Arten-/ Biotopschutz“ und für die südlich angrenzenden Flächen ist ein Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Boden“ ausgewiesen. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/ Planungsempfehlung:Aufgrund der intensiven ackerbaulichen Nutzung der Fläche stellt das Plangebiet keinen hochwert igenBiotoptypen dar. Einzig der im nördlichen Bereich bestehende Gehölztrupp ist als höherwertig einz u-stufen. Hochwertige Biotope bzw. Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt, würden bei der Durchführungder geplanten Baumaßnahme nur in einem sehr geringen Anteil verloren gehen. Durch geeigneteKompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grundsätzlich ausgleichbar.Abwägung/ Fazit:06.01.2014

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