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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 313.3 Ortsgemeinde Dockweiler3.3.1 Kleinflächige Erweiterung von Mischbaufläche am nördlichen Ortsrand (Flur 3,Flurstück 15/7 tlw.) (ca. 0,1 ha)Am nördlichen Ortsrand von Dockweiler ist eine Ortsabrundung in geringem Umfang vorgesehen.Der Lückenschluss betrifft rückwärtige Grundstücksflächen, insbesondere das Flurstück 15/7 tlw. inder Flur 3. Im umgebenden Bereich sind Mischbauflächen ausgewiesen, die geringfügig um ca. 0,1ha erweitert werden.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen, die in Mischbauflächegeändert werden.Im Fortschreibungsentwurf für den Regionalen Raumordnungsplan Trier sind diese Darstellungenverzeichnet: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“, Vorbehaltsgebiet „RessourcenschutzSchwerpunkt: Landschaftsbild“ und Vorranggebiet der „Wasserwirtschaft Schwerpunkt Grundwasserschutz“.Es handelt sich hierbei um großflächige Gebietsdarstellungen, die auch die Ortslage(bestehende Siedlungslage) überdeckt.Die überplanten Flächen sind im Bestand durch stark verbuschtes Grünland mit einem hohen Anteilan Bäumen und Sträuchern geprägt. Die Anbindung an den überörtlichen Verkehr erfolgt über die„Hauptstraße“.Abb: Erweiterung von Mischbaufläche (ca. 0,1 ha) am nördlichen Ortsrand06.01.2014

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