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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 14fasst. Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> ist auch aufgrund der hier gewonnenen Ergebnisse bestrebt dieInnenentwicklung der Dörfer verstärkt voranzutreiben. Insofern werden auch in der vorliegendenFlächennutzungsplanänderung nur in vergleichsweise geringem Umfang neue wohnbauflächenbezogeneNeuausweisungen vorgesehen.Man kann jedoch nicht pauschal und in jedem Fall eine Außenentwicklung der Gemeinden ablehnen.Dies würde auch die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit und städtebauliche Planungspolitikeiner Gemeinde unzulässig einschränken.Vor dem Hintergrund der zeitlichen Perspektive in der Bauleitplanung (d. h. erforderliche langjährigePlan- und Genehmigungsverfahren und resultierend eine anzunehmende Zeitspanne von ca. 15Jahren zur Planung eines Wohngebietes auf Ebene der Flächennutzungsplanung und der verbindlichenBauleitplanung) gebietet es sich daher in einigen begründeten Fällen neue Wohnbauflächenim Flächennutzungsplan auszuweisen.Grundsätzlich wird auf die detaillierten Erläuterungen und ergänzenden Hinweise zu den einzelnengeplanten (Wohn-) Bauflächendarstellungen/ <strong>Änderung</strong>sflächen im Kapitel 3 verwiesen.Zur Entwicklung im Bereich „Industrie und Gewerbe“:Im LEP IV – Grundsatz 18 – werden Entwicklungsbereiche und Entwicklungsschwerpunkte mit landesweiterund regionaler Bedeutung definiert. Insbesondere wird auf das LEP IV, Grundsatz 52hingewiesen, nach dem das bestehende Angebot an Gewerbe und Industrieflächen vorrangig genutztwerden sollte. In der <strong>Begründung</strong> / Erläuterung zu den Grundsätzen 52 bis 55 des Kapitels„3.2.2. Arbeiten und Gewerbe“ im LEP IV wird darauf hingewiesen, dass Rheinland-Pfalz über einumfassendes Angebot an bauleitplanerisch gesicherten Flächen für gewerbliche und industrielleNutzungen in allen Landesteilen verfügt und die gewerblich-industrielle Entwicklung damit auf dieplanungsrechtlich gesicherten Industrie- und Gewerbegebiete sowie Brachflächen konzentriert werdensollen.RaumstrukturDer Planungsraum der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> wird im Landesentwicklungsprogramm IV als ländlicherBereich mit disperser Siedlungsstruktur definiert. Ein Bevölkerungsanteil von weniger als 33Prozent, bezogen auf den zugeordneten Mittelbereich, lebt demnach in Ober- oder Mittelzentren.Der zugeordnete Mittelbereich ist <strong>Daun</strong>.Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> zeichnet sich durch eine geringe Auswahl und eine niedrige Erreichbarkeitvon Zentren aus: etwa die Hälfte der Einwohner erreichen in maximal 30 PKW-Minuten maximal3 zugeordnete Zentren (Oberzentrum und Mittelzentrum).Die ländlichen Räume sollen grundlegend als eigenständige Lebens- und Wirtschaftsräume unterWahrung der landestypischen Eigenarten, insbesondere der Kulturlandschaften, weiterentwickeltwerden. Die dafür notwendige Maßnahmen werden durch die nationale und europäische Förderpolitikfür den ländlichen Raum unterstützt. Mit der Erstellung und Umsetzung integrierter ländlicherEntwicklungskonzepte wird eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft,der gewerblichen Betriebe und der Dienstleistungsbetriebe, der Umweltsituation sowie derallgemeinen Lebens- und Arbeitsbedingungen im gesamten ländlichen Raum angestrebt. Den Gemeindenim ländlichen Raum steht grundsätzlich der gesetzlich gesicherte Anspruch auf Eigenentwicklungzu. Dies bedeutet, die Gemeinden sind im besonderen Maße Gestaltungs- und Umsetzungsortfür relevante gesellschaftspolitische Aufgaben. Im Rahmen einer ganzheitlichen ländlichen06.01.2014

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