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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 904. S O N S T I G E Ä N D E R U N G E N I M FL ÄC H E N N U T Z U N G S P L AN4.1 Darstellung und Übernahme von planfestgestellten Kompensationsflächen für denBau der Bundesautobahn A 1Im Rahmen der 7. <strong>Änderung</strong> des <strong>FNP</strong> <strong>Daun</strong> zur Neuaufstellung eines Teilplans Windenergienutzungwurden seitens des LBM Gerolstein weitere landespflegerische Kompensationsmaßnahmenbenannt, die der Planfeststellung zum Bau der Bundesautobahn A 1 zugeordnet sind. Die benanntenAusgleichsflächen werden nachrichtlich in die Plankarte des <strong>FNP</strong> übernommen. Es handelt sichum Flächen im nördlichen Teil des <strong>Verbandsgemeinde</strong>gebietes. Die Darstellungen erfolgen in Ergänzungder im Rahmen der 6. <strong>Änderung</strong> vorgenommenen Darstellung zugeordneter Kompensationsflächen.Da es sich um nachrichtliche Übernahmen aus der Fachplanung handelt, sind weitergehendeAusführungen nicht erforderlich.4.2 Übernahme und Aktualisierung der Neuabgrenzung eines NaturschutzgebietesEs wird die Neuabgrenzung des Naturschutzgebietes (NSG) „Wartgesberg, Alfbachtal bei Strohn,Braunebachtal bei Mückeln und Trautzberger Maar“ in die Darstellungen des <strong>FNP</strong> nachrichtlichübernommen. Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von ca. 185 Hektar und liegt in den GemarkungenStrohn und Mückeln. Die Rechtsverordnung zum NSG Nr. 7233-027 datiert vom 12. Januar2011 und wurde am 18. Juli 2011 im Staatsanzeiger veröffentlicht.4.3 Übernahme und Aktualisierung der Abgrenzungen von „Natura-2000“ GebietenDie aktuellen Abgrenzungen von „Natura-2000“ Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten) wurdenüberprüft und in den Flächennutzungsplan übernommen (Datengrundlagen: Internetportal „LANIS“der Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, http://www.naturschutz.rlp.de, Stand 01/ 2013).4.4 <strong>Änderung</strong>spunkt entfällt: Darstellung einer Richtfunkstrecke mit SchutzstreifenDie Amprion GmbH hat im Verfahren der landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 LPlG mitgeteilt,dass die Richtfunkstrecke „Schöneberg-Birken, Funkfeld Nr. 35“ nicht mehr in Betrieb ist undsomit im Flächennutzungsplan nicht dargestellt werden soll. Diese Auskunft wird entsprechend berücksichtigt.4.5 Übernahme der Neuabgrenzung des Überschwemmungsgebietes LieserDie Neuabgrenzung des Überschwemmungsgebietes zur Lieser wird in die <strong>FNP</strong>-Plankarte übernommen(Fassung für das Verfahren gemäß <strong>§§</strong> 3 (2) und 4 (2) BauGB, die Offenlage der Planunterlagen).Im Verlauf des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans wurde die rechtsverbindlicheFestsetzung der Neuabgrenzung durch die Fachplanung von der SGD Nord bekannt gegeben(im Dezember 2013).06.01.2014

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