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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 10Beispiel für die Bezeichnung einer <strong>Änderung</strong>:Änd. Nr. 1in W1,2 haW in GR 0,4 haLegende:Änd. Nr. 1 = Nr. der <strong>Änderung</strong>LWS = wirksame Flächendarstellung: z. B. „Fläche für die Landwirtschaft“in W = <strong>Änderung</strong> (von i. d. R. „Fläche für die Landwirtschaft“) in „Wohnbaufläche“W in GR = <strong>Änderung</strong> von „Wohnbaufläche“ in „Grünfläche“1,2 ha = Größenangabe in haDie einzelnen <strong>Änderung</strong>spunkte sind einer <strong>Änderung</strong>snummer zugeordnet, ein Pfeil markiert dasDarstellungsziel der <strong>Änderung</strong>, und die Größe der <strong>Änderung</strong>sfläche ist in Hektar angegeben.In dem Fall, dass eine Bauflächendarstellung in eine andere geändert wird, ist dem Pfeil der Darstellungsinhaltdes wirksamen Flächennutzungsplans vorangestellt.1.3 Allgemeine HinweiseDie landschaftsplanerischen Aussagen im Rahmen der einzelnen Neuausweisungen zurErheblichkeitseinstufung der jeweiligen Eingriffe in die Naturhaushaltspotentiale leitet sich aus denAussagen der Landschaftsplanung ab, die im Einzelfall durch detaillierte Aufnahmen vor Ort ergänztwurden.Im Hinblick auf Aussagen zu erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen im vorliegenden Vorentwurfsstandüberschlägige Aussagen zu den einzelnen Flächen. Der Detaillierungsgrad hängtvon dem konkreten Inhalt der einzelnen <strong>Änderung</strong> ab. Nach Erforderlichkeit erfolgt eine weitereKonkretisierung der Aussagen für die planreife Fassung nach § 3 (2) BauGB.Für nachrichtliche Anpassungen des Flächennutzungsplans an bereits genehmigte undrechtskräftige Bebauungspläne, sonstige Satzungen und genehmigte Einzelvorhaben sinddiese Aussagen nicht mehr erforderlich, weil die rechtliche Entscheidung, ob ein planerischerEingriff oder das Bauvorhaben selbst zulässig ist oder nicht, bereits entschieden ist.06.01.2014

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