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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 83Die „St. Laurentiusstraße“ fungiert hauptsächlich als Erschließungsstraße, so dass das geplanteWohngebiet hierüber erschlossen werden kann. Ein Anschluss an das überörtliche Straßenverkehrsnetzist damit gewährleistet. In Bezug auf die technische Erschließung (Ver- und Entsorgungsinfrastruktur)ist ein Anschluss an die bestehenden städtische Netze herzustellen.Insgesamt sind große Teilflächen der betrachteten <strong>Änderung</strong>sfläche im wirksamen Flächennutzungsplanals Bauflächen dargestellt. Für diese Teilflächen sind bauliche Eingriffe in Natur undLandschaft bereits auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung berücksichtigt.Der Altstandort 233 01 501-5007 „Ehem. Glühlampenfabrik, Fa. Portalux“ ist innerhalb des Plangebieteseingetragen und wurde gemäß einem Gutachten des Büros „Schottes“ als nicht altlastverdächtigerStandort eingestuft.Da es sich um eine Innenbereichslage handelt, sind die Eingriffe in Natur und Landschaft nicht ausgleichspflichtig.Das Baugebiet „Lieserpark“ wurde zwischenzeitlich bereits realisiert. Weitere landschaftsplanerischeAussagen sind daher auf Ebene der Flächennutzungsplanung nicht erforderlich.3.17.3 Darstellung einer Sonderbaufläche für Einzelhandel (Berichtigung nach § 13aBauGB, Flurstücke 8/31, 8/32 und 8/34, Flur 7) (ca. 0,6 ha)Die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Einzelhandel ist in den Flurstücken 8/31, 8/32 u. 8/34,Flur 7 vorgesehen. Die darzustellende Sonderbaufläche für einen Verbrauchermarkt umfasst eineGröße von ca. 0,6 ha. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind gewerbliche Bauflächen dargestellt.Die geänderte Darstellung ist im Zusammenhang mit der Erweiterung einer „Aldi“-Filiale in der„Mehrener Straße“ (Bundesstraße B 257) zu betrachten. Dieser Filial-Standort ist aufgrund der unmittelbarenLage südlich von der Bundesstraße B 257 („Mehrener Straße“) und aufgrund der Nähezum Kreuzungspunkt mit der Landesstraße L 46 verkehrsgünstig gelegen.Abb: Darstellung einer Sonderbaufläche für Einzelhandel an der „Mehrener Straße“06.01.2014

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