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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 79Abb: Ausweisung von Wohnbaufläche im Gebiet „Krikelsheid“ (ca. 3,8 ha)Das Plangebiet wird durch ein großflächiges Waldgebiet bzw. einen Forst (z. T. dicht bewachsenerFichtenforst) charakterisiert. Der Waldbestand wird überwiegend durch Fichten dominiert, vermehrtsind auch andere Arten wie Hasel, Bergahorn, Lärchen und Besenginster vertreten.Folglich sind einige Hinweise auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen:- Im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanung bzw. Umsetzung der städtebaulichen Maßnahmesind explizite Rodungsgenehmigungen für das Roden von Waldbeständen erforderlich, die beimzuständigen Forstamt (in <strong>Daun</strong>) anzufordern sind.- Hinsichtlich baulicher Maßnahmen wird grundsätzlich die Empfehlung ausgesprochen, einen Abstandvon 30 Metern zum Waldrand einzuhalten.- die immissionsschutzbezogenen Belange sind im Detail zu untersuchen und zu bewerten.Bei einer Realisierung des Wohngebietes ist beinahe die gesamte verkehrliche und technische Erschließungdes Plangebietes ist zukünftig herzustellen. Im Hinblick auf die innere verkehrliche Erschließunglässt sich feststellen, dass einige Wirtschaftswege am Waldrand verlaufen und in dieWaldflächen hineinführen.Die äußere Erschließung erfolgt mittels der „Schulstraße“, die nördlich entlang des Plangebietes biszum Sportplatz hinführt. Die „Schulstraße“ zweigt von der Bundesstraße B 257 („Bitburger Straße“)ab. Auf diese Weise ist der Anschluss an den überörtlichen Verkehr gewährleistet.In Bezug auf die technische Infrastruktur sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind folgendeAussagen zu treffen: Die Versorgung (Trinkwasser, Elektrizität und Kommunikationsleitungen) sowiedie Entsorgung/ Entwässerung (häusliche Abwässer und Oberflächenwässer) des Plangebietes06.01.2014

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