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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 53Für die nördlich angrenzenden Flächen sind ein Vorranggebiet „Arten-/ Biotopschutz“ und ein Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Boden“ dargestellt.Die <strong>Änderung</strong>sfläche liegt im Bereich der abgegrenzten Schutzzone III des geplanten WasserschutzgebietesStrohn (WSG 395).Im Hinblick auf eine vorgesehene regionalplanerische Ausweisung einer Vorbehaltsfläche für dieForstwirtschaft ist Folgendes festzustellen: Die geplante Wohnmobilstellplatzfläche liegt in einemBereich, der im Fortschreibungsentwurf des Regionalen Raumordnungsplans (RROP) Trier als„Vorbehaltsfläche für Forstwirtschaft“ dargestellt ist (gemäß Legendeneintragung der digitalenRROP-Entwurfsfassung: „Waldfläche äußerst bedeutsam – Abwägung“). Im RROP-Entwurf ist somiteine abwägungsfähige Flächenkategorie vorgesehen (d. h. regionalplanerische Kategorie „Vorbehaltsgebiet“und kein Vorranggebiet).Im Rahmen der Würdigung der landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 LPlG der KreisverwaltungVulkaneifel hat der Plangeber ausführliche Erläuterungen angeführt. Der Plangeber hatsich diesbezüglich geäußert, dass die momentane Einstufung als Waldfläche aufgrund der tatsächlichvorhandenen Bestandssituation nicht nachvollziehbar ist, weil es sich bei der Planfläche im Bestandzu großen Teilen um eine Scheerrasenfläche handelt. Am südlichen Gebietsrand entlang derK 16 besteht eine Baumreihe mit einheimischen Gehölzen wie Birke, Lärche, Hasel und Fichte; inweiteren Randbereichen sind ebenfalls Gebüsche und Einzelbäume zu finden. Das nähere Umfeldist einerseits durch Strauch- und Baumreihen, flächenhaft jedoch durch Ackerflächen und Wiesengeprägt. In diesem Bereich sind insgesamt keine Waldbestände oder sogar ausgedehnte Waldflächenvorhanden.Aufgrund der tatsächlichen örtlichen Bestandssituation und des erläuterten Sachverhaltes ist diegeplante Ausweisung einer Vorbehaltsfläche für die Forstwirtschaft auf Ebene der Regionalplanungfür den <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat nicht nachvollziehbar. Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat im Rahmen derbauleitplanerischen Abwägung entschieden, dass einer forstwirtschaftlichen Nutzung nicht der Vorrangeingeräumt wird und dass vielmehr der vorgesehenen Plankonzeption im Flächennutzungsplander Vorrang eingeräumt wird.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/Erholung06.01.2014Bestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt nordöstlichder Ortslage von Schalkenmehren. DieFläche ist direkt an der K 16 gelegen,zwischen den Ortsgemeinden Mehrenund Schalkenmehren. Nördlich verläufteine Landstrasse parallel zur K 16. DieHöhe des Plangebietes beläuft sich aufca. 435 m ü.NN. Das Gebiet fälltleicht nach Süden hin ab. Die Plangebietsflächensind im Bestand durchprivates Grünland (Nutzrasen) geprägt.Vorgelagert auf dem Grundstück befindetsich ein Mehrfamilienhaus.Als strukturreicherer Biotoptyp ist dieBaumreihe mit heimischen Gehölzenwie Birke, Lärche, Hasel und Fichte,Empfindlichkeit/BewertungGering - mittelPlanerische EmpfehlungEs sollte für eine randliche Eingrünungdes Plangebietes gesorgt werden, ummehr Strukturvielfalt und neue Lebensräumefür Flora und Fauna zu schaffen.Höhen- und Größenbegrenzung evtl.erforderlicher Baukörper zur Einbindungin das Landschaftsbild.Eine angemessene Einbindung der geplantenSonderbaufläche in die Umgebungkann im Rahmen der nachfolgendenPlanungs- und Genehmigungsebenensichergestellt werden, z. B. überdie Einplanung von Eingrünungsflächen,Vorgabe gestalterischer Festsetzungenzur Einbindung in das Landschaftsbildetc.

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