10.07.2015 Aufrufe

Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 16See- und Flussufer sowie landschaftlich wertvolle Hänge und hangnahe Höhenlagen sollen im Außenbereichvon Bebauung freigehalten werden. Unvermeidliche Inanspruchnahmen von Freiräumensind grundsätzlich flächensparend und umweltschonend umzusetzen.Raumordnerisch relevante Gebiete für die einzelnen Schutzgüter Wasser, Boden, Klima und Luft,Landschaft und Erholung, Arten und Biotope können von der Regionalplanung wegen ihrer Wechselwirkungzu Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Ressourcenschutz problemorientiert zusammengefasstwerden; eine Konkretisierung erfolgt auf Ebene der Regionalplanung.Beinahe das gesamte <strong>Verbandsgemeinde</strong>gebiet ist im LEP IV als landesweit bedeutsamer Bereichfür die Erholung und den Tourismus ausgewiesen. In diesen Räumen sollen Möglichkeitender naturnahen Erholung – unter Einbeziehung des landschaftlich und geowissenschaftlich orientiertenTourismus – fortentwickelt werden, und die touristischen Belange älterer Menschen verstärktberücksichtigt werden.Die <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong> liegt ferner zu Teilen im Erholungs- und Erlebnisraum Vulkaneifel, derdurch vulkanische Formen wie Maare, Vulkangruppen, Kegel und Krater geprägt wird. Hervorzuhebensind die Maare als einzige natürliche Stillgewässer der Region. Die Vulkaneifel ist eine Kulturlandschaftmit bundesweit einzigartiger vulkanischer Prägung.Die Erholungs- und Lebensräume sowie der ausgewiesene landesweit bedeutsame Bereich für Erholungund Tourismus bilden gemeinsam eine Grundlage für die Ausweisung von Vorrang- undVorbehaltsgebieten von regional bedeutsamen Gebieten für Erholung und Tourismus. Eine weitergehendeKonkretisierung erfolgt auf nachgeordneten Planungsebenen. Vor diesem Hintergrundkönnen einzelne Gemeinden, Landkreise oder Regionen entsprechende Konzepte für Teilräume mitbesonderen Freizeit- und Erholungswerten ableiten und erarbeiten.Zur Sicherung der Arten- und Lebensräume sind die ausgewiesenen landesweit bedeutsamen Bereichedes Biotopverbundes im Rahmen der Regionalplanung zu beachten und mittels Ausweisungenvon Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den regionalen Biotopverbund zu ergänzen. DieLandschaftsrahmenpläne liefern dafür die fachlichen Grundlagen. Grundsätzlich ist die Sicherung,Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktion des Biotopverbundes bei allen Planungen undMaßnahmen zu berücksichtigen.06.01.2014

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!