Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...
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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 33Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Naturpark Vulkaneifel; sowie Naturdenkmale Fläche „Gruppe von 2 Kastanien und 2Linden“Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne DarstellungRegionaler Raumordnungsplan: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“, Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“ und Vorranggebiet der „Wasserwirtschaft SchwerpunktGrundwasserschutz“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung:Die Plangebietsfläche bietet mit seiner hohen Dichte an Bäumen und Sträuchern einen Lebensraumfür die heimische Tier- und Pflanzenwelt. Bei Durchführung der Maßnahmen würde dieser Lebensraumweitestgehend verloren gehen. Aufgrund der sehr geringen Größe der Fläche und der ausre i-chenden umliegenden Ausweichmöglichkeiten für die Tierwelt ist jedoch von kei nem schwerwiegendenEingriff auszugehen. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grundsätzlichausgleichbar.Abwägung/ Fazit:Geringfügige Siedlungserweiterung als OrtsabrundungEs sind zwar höherwertige Biotoptypen betroffen, dies jedoch in einem flächenmäßig nur geringen Umfang.Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen ist der Eingriff grundsätzlich ausgleichbar.3.4 Ortsgemeinde Dreis-Brück3.4.1 Anpassung der Darstellungen an den Bebauungsplan „Vulkanhöhe/ Radersberg“ inder Fassung der 1. <strong>Änderung</strong> und ErweiterungIn der Ortsgemeinde Dreis-Brück ist eine Anpassung an die Bauleitplanung für das Gewerbegebiet„Vulkanhöhe/ Radersberg“ vorgesehen. Das Gewerbegebiet liegt im Südosten der Ortslage Brück,unmittelbar nördlich der Bundesstraße B 410 und an der Anschlussstelle an die Autobahn A 1.Die Inhalte des Flächennutzungsplans werden auf der Grundlage der Planzeichnung der 1. <strong>Änderung</strong>und Erweiterung des Bebauungsplans „Vulkanhöhe/ Radersberg“ angepasst. Der OrtsgemeinderatDreis-Brück hat diesen Bebauungsplan am 29.08.2013 als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen.Demnach erfolgt eine <strong>Änderung</strong> von Teilen der gewerblichen Bauflächen in Gemeinbedarfsflächenfür den „Winterdienst“. Zudem werden Verkehrs- und Versorgungsflächen, Grünflächen und die zugeordnetenKompensationsflächen angepasst. Bei der <strong>FNP</strong>-<strong>Änderung</strong> handelt es sich um kleinerenachrichtliche Anpassungen an die konkretisierten Flächenabgrenzungen gemäß dem Bebauungsplan.Es werden hierdurch keine großflächigen Erweiterungen des (zum großen Teil bestehenden,weil bebauten) Gewerbegebietes vorbereitet.06.01.2014