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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 84Es handelt sich um eine Innenbereichsfläche, die im Rahmen einer verbindlichen Bauleitplanungnach § 13a BauGB beplant wird. Folglich werden die Inhalte des Flächennutzungsplans auf derGrundlage des Bebauungsplans nach § 13a BauGB angepasst.Da auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eine Planaufstellung nach § 13a BauGB erfolgt,wird der Flächennutzungsplan nur „berichtigt“ (vgl. § 13a (2) Satz 1 Nr. 2 BauGB). Bei dem angewendetenbeschleunigten Planverfahren gemäß § 13a BauGB sind die Erstellung eines Umweltberichtesund naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen bauplanungsrechtlich nicht erforderlich.Abwägung/ Fazit:• Da in der verbindlichen Bauleitplanung eine Planaufstellung nach § 13a BauGB erfolgte, werdendie Inhalte des Flächennutzungsplans „berichtigt“ (vgl. § 13a (2) Satz 1 Nr. 2 BauGB).• Bei dem angewendeten Planverfahren gemäß § 13a BauGB ist die Erstellung eines Umweltberichtesund ein naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht erforderlich.3.17.4 Ausweisung einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ (ca. 0,4 ha) und einerangrenzenden Parkplatzfläche (ca. 0,6 ha)Der Stadtrat <strong>Daun</strong> hat sich für die Ausweisung einer Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“ und einerParkplatzfläche entschieden und der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat berücksichtigt den Planungswillendurch die <strong>Änderung</strong> der <strong>FNP</strong>-Darstellungen. Die überplanten Flächen befinden sich ca. 1 km südöstlichdes Stadtkerns <strong>Daun</strong>. Die geänderten Flächendarstellungen betreffen diese Grundstücke:- Sonderbaufläche „Wohnmobilstellplatz“: Flurstücke 327/ 37 und 327/ 36 tlw. der Flur 11- Parkplatzfläche: Flurstück 197/ 24 tlw. der Flur 5Das Plangebiet liegt unmittelbar westlich von der Landesstraße L 46. Die Planflächen befinden sichin einem Bereich zwischen der Landesstraße L 46 und der Siedlungsflächen, die sich unmittelbarwestlich anschließen. Die geplante Sonderbaufläche für Wohnmobilstellplätze weist eine Größe vonca. 0,4 ha auf. Im Zuge dessen erfolgt die Darstellung einer Parkplatzfläche (Verkehrsfläche mit derZweckbestimmung „P“). Die vorgesehene Fläche für den ruhenden Verkehr grenzt nördlich an diegeplante Sonderbaufläche und hat eine Größe von ca. 0,6 ha.Im wirksamen Flächennutzungsplan sind bezüglich der beplanten Flächen Grünflächen mit derZweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Im Fortschreibungsentwurf des RROP Trier sind einVorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet „Ressourcenschutz Schwerpunkt:Landschaftsbild“ ausgewiesen.Die Bestandssituation stellt sich insgesamt wie folgt dar: Die überplanten Flächen werden als Fettwiesebzw. Grünlandbrache genutzt, eine intensive und dauerhafte Nutzung ist nicht zu vermuten.Im westlichen Umfeld sind überwiegend Wohnhäuser und einzelne Verkaufsgeschäfte, die z. T. leerstehen, vorhanden. In der südlichen Umgebung ist eine kleine KfZ-Werkstatt vorhanden, die augenscheinlichjedoch nicht mehr geschäftsmäßig betrieben wird.Ein begünstigender Faktor für die ausgewählte Sonderbaufläche ist die verkehrsgünstige Lage.Aufgrund der Lage an der Landesstraße L 46 werden die zu erwartenden verkehrlichen Erschließungskostenverhältnismäßig gering sein.06.01.2014

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