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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 41landwirtschaftlich geprägt. Im Westenschließt sich die Ortsbebauung mitüberwiegend Einfamilienhäusern an.Die Erholungseignung in diesem Gebietkann in der Bestandssituation als geringeingestuft werden. Es ist anzunehmen,dass dieses Gebiet und derenteilweise unbefestigte Wirtschaftswegeals Fußwege für Erholungszweckegenutzt werden. Der Wanderweg„Maare Pfad“ beginnt im direkten Anschlussim südlichen Bereich des Plangebietes.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor.Oberflächengewässer sind im Gebietnicht vorhanden. Das Gewässer „Pulvermaar“,liegt ca. 1 Km östlich vomPlangebiet entfernt.Die <strong>Änderung</strong>sfläche liegt im Bereichder abgegrenzten Schutzzone III desgeplanten WasserschutzgebietesWasserhaushaltStrohn (WSG 395).Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm. Die Hauptbodenart ist Lehm.Der Boden besitzt ein mittleres bis hohesErtragspotential für die Landwirtschaft.Klima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Plangebietsfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingtdurch die Geländeneigung fließt dieentstandene Kaltluft Richtung Nordwestab und hat damit keine Bedeutungfür die Ortslage.Aufgrund der ausschließlich intensivenlandwirtschaftlichen Nutzung hat diePlangebietsfläche nur eine geringe Bedeutungfür den Arten- und Biotopschutz.GeringHochGeringGeringMinimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen da wo es inBezug auf das geplante Projekt möglichist. Beachtung der DIN-Vorschriftenzum Umgang mit Boden.Minimierung der Versiegelung auf daskleinstmögliche Maß. Aufwertung desBodens durch die Pflanzung von Gehölzenda wo es in Bezug auf das geplanteProjekt möglich ist. Beachtung der DIN-Vorschriften zum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets da womöglich, um den Anteil von Frischluftproduzentenzu erhöhen.Intensive Eingrünung des Plangebietsmit standortgerechten heimischen Artensoweit es das geplante Vorhabenzulässt, zur Schaffung neuer Teillebensräumefür Flora und Fauna.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Uess und Kyll“; Naturpark Vulkaneifel Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“, Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“. Für die nördlich angrenzenden Flächen: Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Boden“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.06.01.2014

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