10.07.2015 Aufrufe

Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 122. V O R G AB E N Ü B E R G E O R D N E T E R P L AN U N G E N2.1 LandesentwicklungsprogrammParagraph 1, Absatz 4 des Baugesetzbuches bindet die Träger der Bauleitplanung – die entscheidendenAkteure bei der Veränderung der Raumstruktur – an die Ziele der Landesplanung, und invielen Fachgesetzen ist ihre Berücksichtigung über Raumordnungsklauseln ausdrücklich verankert.Landesplanerischen Rahmenbedingungen und Entwicklung der Räume und StandorteDas Landesentwicklungsprogramm IV (LEP IV) ist am 25. November 2008 in Kraft getreten. ImLandesentwicklungsprogramm IV wird insbesondere die Thematik des demographischen Wandelsim Hinblick auf die Entwicklung der Gemeinden behandelt. Vor diesem Hintergrund ist die Siedlungs-,Freiraum- und Infrastrukturentwicklung nachhaltig zu steuern. Eine nachhaltige Entwicklungfordert langfristig angelegte, vorausschauende Konzepte. Die Raumordnung bildet dabei ein zentralesInstrument zur Sicherstellung einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung. Raumnutzungsansprüchesind nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit auszurichten, um ein effizientes Flächenmanagementzu erreichen.Insbesondere bei den Siedlungsflächenausweisungen in den ländlichen Räumen sollte zukünftigdarauf geachtet werden, die prägende Struktur von ruralen Ortslagen und Landschaften mit dörflichemCharakter beizubehalten und diese als eigenständige Lebensräume unter Wahrung der landschaftstypischenEigenarten zu entwickeln. Als oberstes Ziel sollte die Innenentwicklung vor derAußenentwicklung angesehen werden. Einzig unter dieser Zielsetzung ist eine landschaftsverträglicheEntwicklung und Sicherung der Lebenspotentiale innerhalb der Gemeinden zu erreichen.Die Ziele für die Gemeinden sind:- Sicherstellung der Grundlagen der Daseinsvorsorge unter den Gesichtspunkten des demographischenWandels,- Beachtung der überörtlichen Erfordernisse bei Wahrung der örtlichen Aufgaben,- Eigenentwicklung mit Orientierung an den Entwicklungschancen im Siedlungszusammenhangund an den demographischen Rahmenbedingungen,- Reduzierung der quantitativen Flächeninanspruchnahme und Optimierung der qualitativenFlächeninanspruchnahme,- Flächenneuausweisung im räumlichen und funktionalen Zusammenhang zu bestehendenSiedlungseinheiten unter Beachtung Flächen sparender und Umwelt schonender Aspekte.Das Leitbild der „Innen- vor Außenentwicklung“ wird bei der vorliegenden 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplansinsgesamt berücksichtigt. Zahlreiche Flächenänderungen erfolgen im Innenbereichund vereinzelt sind auch Flächenrücknahmen zu verzeichnen.06.01.2014

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!