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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 54Wasserhaushaltim südlichen Bereich hin zur K 16 zunennen. Das gebiet wird durch einenunbefestigten Wirtschaftsweg, welchernördlich parallel zur K 16 verläuft,erschlossen.Das Umfeld ist ländlich geprägt.Strauch- und Baumreihen sowieAckerflächen bestimmen das Landschaftsbild.Die Erholungseignung in diesem Gebietkann Aufgrund der Bestandssituationund der Lage als eher gering eingestuftwerden.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als quartäre Magmatite charakterisiert.Es liegt ein Poren- undKluftgrundwasserleiter vor. Die Ergiebigkeitdes Grundwasserleiters wirdals „stark“ eingestuft.Oberflächengewässer sind im Gebietsind keine vorhanden. Südlich der K16 verläuft ein kleiner Bach.Boden Bodengroßlandschaft der Ton- undSchluffschiefer mit wechselnden Anteilenan Grauwacke, Kalkstein, Sandsteinund Quarzit, z.T. wechselnd mitLösslehm.Klima/LufthygieneArtenundBiotopeDie Plangebietsfläche stellt eine Kaltluftproduktionsflächedar. Bedingtdurch die Geländeneigung fließt dieentstandene Kaltluft Richtung Südenab und hat damit keine Bedeutung fürdie Ortslage.Aufgrund der Nutzung hat die Plangebietsflächenur eine geringe Bedeutungfür den Arten- und Biotopschutz. Einzigdie im Süden bestehenden Einzelbäume,stellen einen höherwertigeren Biotoptypendar.GeringHochGeringMittel - hochMinimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer,Einhaltung von Schutzabständender Bebauung zum Graben (nachLandeswassergesetz).Minimierung der Versiegelung, Gestaltungder Hof-, Stell- und Lagerflächenmit wasserdurchlässigen Belägen,Aufwertung des Bodens durch diePflanzung von Gehölzen da wo es inBezug auf das geplante Projekt möglichist. Beachtung der DIN-Vorschriftenzum Umgang mit Boden.Eingrünung des Plangebiets bzw. Erhaltdes Bestandes da wo möglich, um denAnteil von Frischluftproduzenten zu erhöhen.Intensive Eingrünung des Plangebietsmit standortgerechten heimischen Artensoweit es das geplante Vorhabenzulässt, zur Schaffung neuer Teillebensräumefür Flora und Fauna.Übergeordnete Vorgaben: Schutzgebiete: Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Uess und Kyll“; Naturpark Vulkaneifel; Planung vernetzter Biotopsysteme: ohne Darstellung Regionaler Raumordnungsplan: Vorbehaltsgebiet „Erholung/ Fremdenverkehr“ und Vorbehaltsgebiet„Ressourcenschutz Schwerpunkt: Landschaftsbild“. Nördlich angrenzende Flächen: Vorranggebiet„Arten-/ Biotopschutz“ und Vorbehaltsgebiet „Ressourcenschutz Schwerpunkt: Boden“. Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Es sind keine Biotope betroffen.06.01.2014

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