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Begründung FNP Daun 8 Änderung §§ 3(1) - Verbandsgemeinde ...

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<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Daun</strong><strong>Begründung</strong> zur 8. <strong>Änderung</strong> des Flächennutzungsplans 30 774Seite 29Die Erschließung der Planflächen erfolgt über die „Hauptstraße“ (Landesstraße L 91) und die„Steininger Straße“ (Landesstraße L 66). Die vorgesehene Gemeinbedarfsfläche liegt südöstlichdes Kreuzungspunktes dieser Landesstraßen.Aufgrund der Klassifizierung als Landesstraßen ist auf die Bauverbotszone von 20 m nach § 22 (1)LStrG RLP hinzuweisen. Die Bauverbotszone ist bei den nachfolgenden Planungsebenen zu berücksichtigen.Landschaftsplanung:LandschaftsfaktorLandschaftsbild/ErholungWasserhaushaltBestand/BeschreibungDie Plangebietsfläche liegt südwestlichder Ortsgemeinde Darscheid. Die Flächebefindet sich im direkten Anschlusssüdlich der L 91 gelegen. DieHöhe des Plangebietes beläuft sich aufca. 484 m ü.NN. Das Gebiet fälltleicht nach Osten hin ab. Das Gefälleist aber sehr gering ausgeprägt. DiePlangebietsflächen sind im Bestanddurch Grünland (Nutzrasen) geprägt.Vorgelagert auf dem Grundstück befindetsich eine Kirche. ZwischenGrünland und Kirchengebäude befindetsich ein asphaltierter großflächigerParkplatz.Als strukturreicherer Biotoptyp ist dieBaumreihe im Westen der Plangebietsflächezu nennen. Auch Einzelbäumenördlich des Parkplatzes gelegen, bereicherndie eher strukturarme Landschaft.Das Umfeld ist durch eine typischeWohnbebauung geprägt. Angrenzendelandwirtschaftliche Flächen bestehenrund um die Ortsgemeinde.Die Erholungseignung in diesem Gebietkann Aufgrund der Bestandssituationund der Lage als eher gering eingestuftwerden.Die Grundwasserlandschaft des Gebieteswird als devonische Schiefer undGrauwacken charakterisiert. Es liegtein Kluftgrundwasserleiter mit geringerErgiebigkeit vor.Oberflächengewässer sind im Gebietnicht vorhanden.Die <strong>Änderung</strong>sfläche liegt im Bereichder abgegrenzten Schutzzone III desgeplanten WasserschutzgebietesStrohn (WSG 395).Empfindlichkeit/BewertungGeringGeringPlanerische EmpfehlungEs sollte für eine randliche Eingrünungdes Plangebietes gesorgt werden, ummehr Strukturvielfalt und neue Lebensräumefür Flora und Fauna zu schaffen.Höhen- und Größenbegrenzung derBaukörper sollten vorgenommen werden,um einen einheitlichen Ortsrandund eine dem Ortsbild angepasste Bebauungzu erhalten.Minimierung der Versiegelung, Versickerungdes anfallenden unbelastetenOberflächenwassers im Plangebiet,ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer.06.01.2014

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